Organisation der Gremien einer hessischen Schule

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Transkript:

Organisation der Gremien einer hessischen Schule

Übersicht der Gremien Lehrer / Behörden Eltern Schüler Kultusministerium Landeselternbeirat Landesschülerrat Schulamt Kreiselternbeirat Kreisschülerrat Schulleiter/in Schulelternbeirat Schülervertretung Kollegium Klassenelternbeirat Klassensprecher

Schulkonferenz gemeinsames Gremium der Interessenvertretungen an der Schule Lehrer Eltern Schüler Schulleiter/in Schulelternbeirat Schülervertretung Kollegium wählt 3 Mitglieder Schulkonferenz

Wahl der Schulkonferenz Der Schulleiter/ die Schulleiterin ist immer Mitglied der Schulkonferenz und lädt ein / leitet die Sitzungen Die Gesamtkonferenz der Lehrer wählt 5 Vertreter und 5 Ersatzvertreter aus ihrer Mitte Die Eltern wählen 3 Vertreter und mindestens 3 Ersatzvertreter aus der gesamten Elternschaft Die Schüler wählen 2 Vertreter und mindestens 2 Ersatzvertreter aus allen Schülern ab Klasse 8

Elternvertreter in der Schulkonferenz Gewählt wird für 2 Jahre. Elternvertreter kann sein, wer ein minderjähriges Kind an der Schule hat. Die Mitgliedschaft endet sofort, wenn diese Voraussetzung entfällt. Es rückt der/die Bewerber/in mit den meisten Stimmen nach. Dieses Ersatzmitglied vertritt auch im Verhinderungsfall NEU: Ersatzvertreter dürfen nachgewählt werden

Teilnahme an Sitzungen der übrigen Gremien Vorsitz /Einladung Schülervertreter sollten teilnehmen, wenn geeignete Themen Schulleiter/in SV SK Alle Ersatzvertreter dürfen teilnehmen Gesamtkonferenz 1. & 2. SEB Vorsitzende und 3 weitere Mitglieder dürfen beratend teilnehmen (Ausnahmen: Personal/Noten) SEB

Teilnahme an Sitzungen Jedes Gremium darf weitere Personen bedarfsweise oder grundsätzlich zu den Sitzungen einladen Beispielsweise kann/sollte der SEB Vorstand grunds. zu SK Sitzungen geladen werden Teilnehmer sind zu Geheimhaltung verpflichtet Personalangelegenheiten, Noten- und Versetzung werden OHNE Eltern- und Schülervertreter beraten

Aufgaben SEB & SK SEB Übt das Mitbestimmungsrecht der Eltern an der Schule aus Muss bei vielen Entscheidungen der SK zustimmen, bei anderen angehört werden Wird von Schulleitung über alles Wichtige informiert Vorschlagsrecht für Maßnahmen gegenüber Schulleitung SK Parlament der Schule Berät alle wichtigen Angelegenheiten und vermittelt bei Meinungsverschiedenheiten Empfehlungen an die übrigen Konferenzen, die dort behandelt werden MÜSSEN

Entscheidungsrechte der SK Schulprogramm Grundsätze für freiwillige Betreuungsangebote Verpflichtung zur Teilnahme an Ganztagesangeboten Antrag auf Ganztagsschule Art, Umfang u. Schwerpunkt Wahlpflichtangebot G8 / G9 Grundsätze für Hausaufgaben und Klassenarbeiten Grundsätze Mitarbeit von Eltern im Unterricht und anderen Schulveranstaltungen Antrag auf Teilnahme Schulversuche Schuleigener Haushalt (Schulbudget) Verteilung des Unterrichts (Stundentafel) auf Jahrgangsstufen Wahl 5 oder 6 Schultage Besondere Schulveranstaltungen Schulordnung Einrichtung Schulkiosk und Warenangebot Vergabe von Räumen an Eltern und Schüler Grundsätze zu Schüleraustausch Zusammenarbeit mit anderen Schulen Schulfahrten und Wandertagen Zusammenarbeit mit Dritten Zustimmung SEB erforderlich Keine Rechte des SEB Anhörung des SEB erforderlich

Anhörungsrechte der SK Schulorganisation Teilung / Zusammenlegung / Schließung Namensgebung Blockunterricht Auslagerung von Teilen / Klassen an andere Schulen oder in andere Gebäude Wiss. Forschungsvorhaben Endgültige Ernennung Schulleiter/in Schulbeförderung / Schulwegesicherheit

Entsendet Mitglied Kreiselternbeirat Staatl. Schulamt Hier: Kreise GG & MTK SEB Lehrer KEB Schulträger Hier: Kreis Groß-Gerau Schulgebäude sonst. Personal Nahverkehrsbeirat Schulkommission

wählen aus ihrer Mitte Organisiert Wahl wählt Landeselternbeirat Delegierte auf Landesebene wählen Delegierte auf Kreisebene Kultusministerium Mitbestimmung Gesetzgebung LEB berät KEB SEB