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Transkript:

Bitte die Dokumente nicht zusammenheften Anmeldung für eine Altersrente 1. Personalien 1.1 1.2 Alle Vornamen 1.3 1.5 Geschlecht männlich weiblich 1.4 Versichertennummer 1.6 Zivilstand ledig verheiratet eingetragene verwitwet durch Tod aufgelöste geschieden gerichtlich aufgelöste richterlich getrennt richterlich getrennte 1.7 Adresse Strasse, Nr. PLZ, Ort Telefon / Mobile E-Mail 1.8 Staatsangehörigkeit Staatsangehörigkeit - Schweizer Bürgerrecht Heimatort / Kanton 1.9 Besteht eine Beistandschaft? und Adresse des Beistandes 318_370_v3-1 / 10

Sitz der Erwachsenenschutzbehörde Beilage: Kopie der Ernennungsurkunde zur Beistandschaft und die Beschreibung der Pflichten und Aufgaben 2. Personalien der Ehepartnerin / des Ehepartners resp. der eingetragenen Partnerin / des eingetragenen Partners 2.1 2.2 Alle Vornamen 2.3 2.4 Versichertennummer 2.5 Adresse Strasse, Nr. PLZ, Ort Telefon / Mobile E-Mail 2.6 Staatsangehörigkeit Staatsangehörigkeit - Schweizer Bürgerrecht Heimatort / Kanton 3. Kinder Anspruch auf Erziehungsgutschriften Versicherten wird für diejenigen Jahre eine Erziehungsgutschrift angerechnet, in welchen ihnen die elterliche Sorge für eines oder mehrere Kinder zusteht. Die Gutschrift wird bis zur Vollendung des 16. Altersjahres des oder der Kinder angerechnet. Bei verheirateten Eltern wird die Erziehungsgutschrift während der Kalenderjahre der gemeinsamen Ehe hälftig aufgeteilt. Bei geschiedenen Eltern ist für Kinder, welche im Zeitpunkt der Rechtskraft des Scheidungsurteils 16 Jahre oder jünger waren, eine Kopie des Scheidungsurteils beizulegen. Bei unverheirateten Eltern ist die Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge sowie die Vereinbarung über die Anrechnung der Erziehungsgutschriften beizulegen. Ebenfalls beizulegen sind Entscheide der Kindesund Erwachsenenschutzbehörde KESB sowie alle späteren schriftlichen Vereinbarungen über die Anrechnung der Erziehungsgutschriften, die frühere Vereinbarungen abändern. Werden der Ausgleichskasse keine schriftlichen Belege über die Anrechnung der Erziehungsgutschriften eingereicht, wird die Erziehungsgutschrift ab 1. Januar 2015 in vollem Umfang der Mutter angerechnet. Anspruch auf Kinderrenten Der Anspruch auf eine Kinderrente besteht bis zum 18. Altersjahr des Kindes. Für Kinder über 18 Jahre, die in Ausbildung stehen, besteht der Anspruch bis zum Ende der Ausbildung aber längstens bis zum 25. Altersjahr. In solchen Fällen ist der Lehrvertrag oder ein Ausweis der Lehranstalt über den Beginn und die voraussichtliche Dauer der Ausbildung beizulegen. 318_370_v3-2 / 10

3.1 Haben Sie eigene (eheliche und aussereheliche) Kinder, Adoptivkinder, Pflegekinder oder Stiefkinder? Bitte alle Kinder aufführen, auch über 16-jährige bzw. erwachsene oder verstorbene Kinder ja nein Vorname allf. Todesdatum Status eigenes Kind Stiefkind Pflegekind Adoptivkinder sind eigenen Kindern gleichgestellt. aus mit, Vorname, Vorname allf. Todesdatum Status eigenes Kind Stiefkind Pflegekind Adoptivkinder sind eigenen Kindern gleichgestellt. aus mit, Vorname, Vorname allf. Todesdatum Status eigenes Kind Stiefkind Pflegekind Adoptivkinder sind eigenen Kindern gleichgestellt. aus mit, Vorname, Vorname allf. Todesdatum 318_370_v3-3 / 10

Status eigenes Kind Stiefkind Pflegekind Adoptivkinder sind eigenen Kindern gleichgestellt. aus mit, Vorname, 4. Frühere Ehe(n) bzw. eingetragene (en) Unter den Begriff frühere Ehe(n) und eingetragene (en) fallen solche, die durch Tod oder Scheidung aufgelöst bzw. bei eingetragenen en durch gerichtliche Auflösung getrennt wurden. 4.1 Erste frühere Ehe oder Datum der Heirat / Eintragung Bitte ausfüllen verwitwet durch Tod aufgelöste geschieden gerichtlich aufgelöste Personalien der früheren Partnerin / des früheren Partners Alle Vornamen Versichertennummer 4.2 Zweite frühere Ehe oder Datum der Heirat / Eintragung Bitte ausfüllen verwitwet durch Tod aufgelöste geschieden gerichtlich aufgelöste Personalien der früheren Partnerin / des früheren Partners Alle Vornamen 318_370_v3-4 / 10

Versichertennummer 5. Frühere Ehe(n) bzw. eingetragene (en) des aktuellen Partners / Partnerin Unter den Begriff frühere Ehe(n) und eingetragene (en) fallen solche, die durch Tod oder Scheidung aufgelöst bzw. bei eingetragenen en durch gerichtliche Auflösung getrennt wurden. 5.1 Erste frühere Ehe oder Datum der Heirat / Eintragung Bitte ausfüllen verwitwet durch Tod aufgelöste geschieden gerichtlich aufgelöste Personalien der früheren Partnerin / des früheren Partners Alle Vornamen Versichertennummer 5.2 Zweite frühere Ehe oder Datum der Heirat / Eintragung Bitte ausfüllen verwitwet durch Tod aufgelöste geschieden gerichtlich aufgelöste Personalien der früheren Partnerin / des früheren Partners Alle Vornamen Versichertennummer 318_370_v3-5 / 10

6. Wohnsitz und Erwerbstätigkeit im Ausland Damit die schweizerischen Beitragszeiten möglichst genau abgeklärt werden können, sind die Durchführungsstellen der AHV darauf angewiesen, dass Sie Auskunft über die genaue Dauer der Erwerbstätigkeit und des Aufenthalts im Ausland geben. 6.1 Hatten Sie bisher jemals Wohnsitz im Ausland? von bis Staat Für ausländische Staatsangehörige und Personen, die das Schweizer Bürgerrecht nicht während der ganzen Dauer ihrer Erwerbstätigkeit in der Schweiz besassen. Wann sind Sie definitiv in die Schweiz eingereist? In welcher Gemeinde hatten Sie erstmals Wohnsitz? Tag, Monat, Jahr Beilage: Kopie des Ausländerausweises beilegen Waren Sie vor der definitiven Einreise saisonal in der Schweiz erwerbstätig? von bis Haben Sie in der Schweiz ein Studium absolviert? von bis Universität / Hochschule 6.2 Haben Sie ausserhalb der Schweiz gearbeitet? von bis Staat 318_370_v3-6 / 10

In einem EU-Staat: Ausübung einer unselbständigen Tätigkeit Ausübung einer selbständigentätigkeit Ein Studium absolviert Militärdienst geleistet 6.3 Hatte Ihre Partnerin / Ihr Partner Wohnsitz im Ausland? von bis Staat 6.4 Hat Ihre Partnerin / Ihr Partner ausserhalb der Schweiz gearbeitet? von bis Staat 7. Leistungsbezug 7.1 Haben Sie bereits eine Anmeldung für AHV- oder IV-Leistungen eingereicht? IV-Stelle oder Ausgleichskasse 7.2 Hat Ihre Partnerin / Ihr Partner bereits eine Anmeldung für AHV- oder IV-Leistungen eingereicht? IV-Stelle oder Ausgleichskasse 7.3 Wird oder wurde schon eine Rente oder eine Hilflosenentschädigung der schweizerischen AHV oder IV ausbezahlt? An Sie selbst? An Ihre(n) Partner(in)? Für Kinder? Ausgleichskasse 318_370_v3-7 / 10

8. Flexibles Rentenalter 8.1 Wollen Sie die Altersrente vorbeziehen? Wenn ja, für 1 Jahr 2 Jahre Hinweis: Die Anmeldung muss spätestens am letzten Tag des Monats, in welchem das entsprechende Altersjahr vollendet wird, eingereicht werden. Andernfalls kann der Rentenvorbezug erst mit Wirkung ab dem nächstfolgenden Geburtstag geltend gemacht werden. Eine rückwirkende Anmeldung ist ausgeschlossen. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt 3.04 Flexibler Rentenbezug. 8.2 Wollen Sie die Altersrente aufschieben? Hinweis: Der Aufschub kann nur innerhalb eines Jahres seit der Entstehung des Rentenanspruchs geltend gemacht werden. Der Bezug der Altersrente kann um mindestens 1 Jahr und um höchstens 5 Jahre aufgeschoben werden. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt 3.04 Flexibler Rentenbezug. 9. Ihre Arbeitgeber Es sind alle Arbeitgeber (, Adresse und Dauer) während der letzten zwei Jahre vor Entstehung des Rentenanspruchs anzugeben. Beim Bezug von Arbeitslosentaggeldern sind die Arbeitslosenkassen anzugeben. Arbeitgeber / Arbeitslosenkasse von bis, Adresse, Ort MM, JJJJ MM, JJJJ, Adresse, Ort MM, JJJJ MM, JJJJ 10. Arbeitgeber Ihrer Partnerin / Ihres Partners Es sind alle Arbeitgeber (, Adresse und Dauer) Ihrer Partnerin / Ihres Partners während der letzten zwei Jahre vor Entstehung des Rentenanspruchs anzugeben. Beim Bezug von Arbeitslosentaggeldern sind die Arbeitslosenkassen anzugeben. Arbeitgeber / Arbeitslosenkasse von bis, Adresse, Ort MM, JJJJ MM, JJJJ, Adresse, Ort MM, JJJJ MM, JJJJ 11. Auszahlung der Rente Die Auszahlung der Altersrente erfolgt direkt auf das persönliche Bank- oder Postkonto der Versicherten / des Versicherten: Kontoinhaberin / Kontoinhaber 318_370_v3-8 / 10

und Adresse der Bank / Post IBAN-Nr. CH Hinweis:Begehren auf Rentenzahlung an Drittpersonen oder Behörden müssen auf einem besonderen Formular gestellt und begründet werden. 12. Wichtige Hinweise und Unterschrift Beachten Sie, dass die Anmeldung auf den Vorbezug der Altersrente nur durch die leistungsberechtigte Person selbst oder durch den gesetzlichen Vertreter bzw. die gesetzliche Vertreterin geltend gemacht werden kann. Die unterzeichnende Person nimmt davon Kenntnis und bestätigt die Richtigkeit der Angaben. Ort und Datum Unterschrift der / des Versicherten oder der Vertreterin / des Vertreters Adresse der Vertreterin / des Vertreters Bitte heften Sie die Dokumente nicht zusammen. Beilagen: Vollmacht für den Vertreter / die Vertreterin im Original Kopie der Ernennungsurkunde zur Beistandschaft und die Beschreibung der Pflichten und Aufgaben Kopien der Personalausweise, aus denen die Personalien aller in dieser Anmeldung genannten Personen ersichtlich sind (z.b. Familienbüchlein, Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung, Wohnsitzbestätigung, Schriftenempfangsschein, Reisepass, ID, Ausländerausweis) Kopie der Nachweise für Erwerbstätigkeit im Ausland, aus denen die Beitragszeiten bei ausländischen Sozialversicherungen ersichtlich sind (Arbeitszeugnisse und Lohnabrechnungen) Kopie der Ausbildungsbescheinigungen und Belege von Lehranstalten und Arbeitgebern für Kinder in Ausbildung Kopien des Dispositivs des Scheidungs- oder Trennungsurteils mit der Bescheinigung der Rechtskraft oder der gerichtlich genehmigten Scheidungs- oder Trennungskonvention, der Geburtsscheine der Kinder, der Lebensbescheinigung, des Todesscheins Kopie der Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge sowie die Vereinbarung über die Anrechnung der Erziehungsgutschriften bei nicht miteinander verheirateten Eltern Kopie des Entscheides der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB über die Anrechnung der Erziehungsgutschriften Vereinbarungen der Eltern über die Anrechnung der Erziehungsgutschriften AHV-Markenhefte der versicherten Person im Original 13. Durch die prüfende Stelle auszufüllen Bemerkungen Anmeldung geprüft aufgrund von 318_370_v3-9 / 10

Prüfende Stelle: Ort und Datum Visum 318_370_v3-10 / 10