Mitteilungen der Gemeinde Dezember 2015

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Transkript:

Mitteilungen der Gemeinde Dezember 2015 (Foto: Adventsgesteck Gemeindeverwaltung von Marianne Zurbuchen-Wüthrich)

Inhalt 1. Öffnungszeiten Verwaltung über die Feiertage 2 2. Altjahrsausschank und Altjahrstrychle 3 3. Kehrichtentsorgung / Abfallmerkblatt 4 4. Fahrplan Post Auto und Shuttlebus (Bus Alpin) 5 5. Parkklebertool 6 6. Tageskartenbeschränkung 7 7. Trinkwasser 7 8. Rentenalter 2016 9 9. Selbständigerwerbende / Arbeitgeber (AHV) 9 10. Lohnbescheinigungen 10 11. Verlängerung Einheimischausweis 10 Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung ab 4. Januar 2016 Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 8.30 12.00 Uhr 8.30 12.00 Uhr 14.00 18.30 Uhr ganzer Tag geschlossen 8.30 12.00 Uhr 8.30 12.00 Uhr 1

1. Öffnungszeiten Verwaltung über die Feiertage Vormittag Nachmittag Mo 21. Dezember 2015 08.30-12.00 geschlossen Di 22. Dezember 2015 08.30-12.00 14.00-18.30 Mi Do Fr 23. Dezember 2015 ganzer Tag geschlossen 24. Dezember 2015 ganzer Tag geschlossen 25. Dezember 2015 ganzer Tag geschlossen Vormittag Nachmittag Mo 28. Dezember 2015 08.30-12.00 geschlossen Di 29. Dezember 2015 08.30-12.00 14.00-18.30 Mi 30. Dezember 2015 ganzer Tag geschlossen Do 31. Dezember 2015 ganzer Tag geschlossen Fr 1. Januar 2016 ganzer Tag geschlossen Ab Montag, 4. Januar 2016 gelten wieder die normalen Öffnungszeiten. 2

2. Altjahrsausschank und Altjahrstrychle Altjahrsausschank Am Donnerstag, 31. Dezember 2015 findet von 11.00 bis 18.00 Uhr beim Wendeplatz Zäundli der alljährliche Altjahrsausschank statt, welcher von der Trychelgruppe organisiert wird. Altjahrstrychle Am Donnerstag, 31. Dezember 2015 laden Tourismus und der Gemeinderat alle Einwohner/innen und Gäste ab 23.30 Uhr herzlich zum traditionellen Altjahrstrychle beim Dorfbrunnen ein. Gemeinsam vertreiben wir die alten Geister und stossen mit Glühwein, Hobelkäse und Züpfe auf das neue Jahr 2016 an! Wir freuen uns, gemeinsam mit Ihnen ins neue Jahr zu starten! Weihnachtliche Grüsse Tourismus Gemeinderat 3

3.Kehrichtentsorgung / Abfallmerkblatt Kehrichtabfuhr über die Feiertage Der Kehricht wird wie gewohnt am Montag abgeführt (21. und 28. Dezember 2015). Im Küderhüttli können PET-Flaschen, Nespressokapseln und Altkleidersäcke in den dafür vorgesehenen Containern entsorgt werden. Karton kann ebenfalls gebündelt im Küderhüttli deponiert werden. Leere Flaschen sowie Aluminium und Blechkonserven gehören in die entsprechenden Container ausserhalb des Gebäudes. Die Deponie im Kreuz bleibt am 26. Dezember 2015 und 2. Januar 2016 geschlossen. Ein detailliertes Abfallmerkblatt wird Ihnen im Januar 2016 als Flugblatt zugestellt. 4

4. Fahrplan Post Auto und Shuttlebus (Bus Alpin) Fahrplan Postauto Interlaken West ab Post an Zäundli an Zäundli ab Post ab Interlaken West an 06:22* 06:34* 06:37* 06:37* 06:40* 06:56* 07:04 07:18 07:23 07:33 07:36 07:52 08:04 08:18 08:23 08:33 08:36 08:52 09:04 09:18 09:23 09:33 09:36 09:52 10:04 10:18 10:23 10:33 10:36 10:52 11:04 11:18 11:23 11:33 11:36 11:52 12:04 12:18 12:23 12:33 12:36 12:52 13:04 13:18 13:23 13:33 13:36 13:52 14:04 14:18 14:23 14:33 14:36 14:52 15:04 15:18 15:23 15:33 15:36 15:52 16:04 16:18 16:23 16:33 16:36 16:52 17:04 17:18 17:23 17:33 17:36 17:52 18:04 18:18 18:23 18:33 18:36 18:52 19:04 19:18 19:23 19:33 19:36 19:52 *Nur Montag Freitag ohne allgemeine Feiertage Shuttlebus (Bus Alpin), Winterfahrplan Täglich ab Dezember 2015 bis März 2016, der letzte Kurs am Nachmittag jeweils als Rufbus (R). Tel. Sporthotel: 033 843 13 43 (bis eine Stunde vor Abfahrt des Busses). Zäundli ab Post ab Lombachalp an Lombachalp ab Post an Zäundli an 09:30 09:35 09:55 10:00 10:20 10:25 10:30 10:35 10:55 11:00 11:20 11:25 12:30 12:35 12:55 13:00 13:20 13:25 15:30 R 15:35 R 15:55 R 16:00 R 16:20 R 16:25 R 5

5. Parkklebertool Der Gemeinderat hat diverse Änderungen in der Parkplatzverordnung der Gemeinde mit Inkrafttreten per 1. Januar 2016 beschlossen. Die Überarbeitung der Verordnung beinhaltet folgende Änderungen bei Parkkleber und Parkkarten: - Zusammenlegen der 9 auf 4 Kategorien - Parkkarten werden durch Parkkleber ersetzt (Ausnahme Alppersonal und Alppersonalbesucher) - Der automatische Parkkleberversand gilt nur noch für Einwohnerinnen und Einwohner - Alle anderen können Parkkleber via Homepage (www.habkern.ch, Gemeinde -> Online-Schalter oder unter Direktzugriff) mit dem dafür vorgesehen Online- Formular, oder telefonisch bestellen (folgende Angaben sind zwingend anzugeben: Vorname, Name, Adresse, PLZ, Ort, Kategorie, Parkzone, Gültigkeit Parkkleber). Der Parkkleber ist bei der Gemeindeverwaltung gegen Barzahlung abzuholen oder kann auf Wunsch auch per Post inkl. Rechnung verschickt werden. Keine Änderungen gibt es bei den Zonen, den Berechtigten oder den Preisen. Die Parkkleber- und karten 2015 behalten Ihre Gültigkeit bis am 31. Januar 2016. 6

6. Tageskartenbeschränkung Ab Januar 2016 werden die Tageskarten der Gemeinde eine Beschränkung von drei Monaten haben. Das heisst, dass auch Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde nicht mehr als drei Monate vor dem Termin Tageskarten reservieren können. Diese Änderung hängt mit der Bestellung der Tageskarten bei der SBB zusammen. 7. Trinkwasser Wasserverbrauch Auch wenn wir in der Hitzeperiode in diesem Sommer in unseren Reservoirs genügend Wasser hatten, sollten und müssen wir uns Gedanken für den kommenden Winter machen. Da es auch bis jetzt noch nicht übermässig viele Niederschläge gegeben hat, um den Boden mit Wasser zu sättigen, bitten wir die Bevölkerung, nicht unnötig Wasser nicht laufen zu lassen. Bitte überprüfen Sie zusätzlich ob bei den Scheunen ohne Vieh die Leitungen geleert und abgestellt sind. Besten Dank für die Mithilfe! 7

Wasseranalyse Wasserversorgung (Mittelbäuert, Bohlseite, Schwendi) Bakteriologische Qualität: einwandfrei Gesamthärte in franz. Graden ( f): 20 (mittelhart) Nitratgehalt in mg/l: 1.1 Wasserversorgung Bort Bakteriologische Qualität: einwandfrei Gesamthärte in franz. Graden ( f): 22 (mittelhart) Nitratgehalt in mg/l: < 1.0 Das Trinkwasser stammt aus verschiedenen Quellen. Sämtliches Quellwasser wird mittels Ultraviolettanlagen desinfiziert und entspricht den gesetzlichen Anforderungen. Wasserhärte Franz. Härtegrad ( f) 0-7 sehr weich 26-32 ziemlich hart 8-15 weich 33-42 hart 16-25 mittelhart über 43 sehr hart Die Waschmittelhersteller unterscheiden zwischen weich (0-15 f), mittelhart (16-25 f) und hart (über 25 f). Unserer Umwelt zuliebe empfehlen wir, die Aufschriften auf den Waschmitteln zu beachten und die Dosierung genau nach den Vorschriften für mittelhartes Wasser zu richten. Sie leisten damit einen wertvollen Beitrag, die Abwasserreinigung zu erleichtern und unsere Gewässer und Seen vor Überdüngung zu bewahren 8

8. Rentenalter 2016 Rentenalter Frauen im Jahr 2016 Ordentliches Rentenalter: Jahrgang 1952 1 Jahr Vorbezug: Jahrgang 1953 2 Jahre Vorbezug: Jahrgang 1954 Rentenalter Männer im Jahr 2016 Ordentliches Rentenalter: Jahrgang 1951 1 Jahr Vorbezug: Jahrgang 1952 2 Jahre Vorbezug: Jahrgang 1953 9. Selbständigerwerbende / Arbeitgeber (AHV) Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass sich Selbständigerwerbende sowie Arbeitgebende bei der AHV- Zweigstelle bei Aufgabe oder Übergabe des Betriebs abmelden müssen. Selbständigerwerbende oder Arbeitgebende werden nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters oder bei Erhalt einer Rente nicht automatisch abgemeldet. Die Abmeldung können Sie bei der AHV-Zweigstelle vornehmen. Wenn die Abmeldung mehr als sechs Monate zurückliegt, sind zusätzlich Belege einzureichen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. AHV-Zweigstelle Nicole Abplanalp, Leiterin 9

10. Lohnbescheinigungen Die Lohnbescheinigungen von der Ausgleichskasse des Kantons Bern wurden versendet.wenn Sie keine Löhne auszahlen ist folgender Vermerk unter weitere Mitteilungen zu machen: Keine Löhne. Bitte reichen Sie die Lohnbescheinigung anschliessend unterschrieben bei der AHV- Zweigstelle ein, um Mahngebühren zu vermeiden. 11. Verlängerung Einheimischausweis Bald beginnt die Skisaison. Mit einem Einheimischausweis erhalten Sie bei vielen Bergbahnen diverse Vergünstigungen. Wir bitten Sie, den Einheimischausweis noch vor den Winterferien zu verlängern oder erneuern zu lassen. Der Einheimischausweis ist jeweils 5 Jahre gültig und kostet CHF 14.00. Um einen neuen Einheimischausweis zu erstellen, wird lediglich ein Passfoto benötigt. Der Einheimischausweis muss jedes Jahr verlängert (gestempelt) werden, dies ist jedoch gratis. 10

Der Gemeinderat und das Personal der Einwohnergemeinde wünschen eine schöne und schneereiche Weihnachtszeit und ein frohes neues Jahr! 11