asa Ranht'H }i Wm S'etVfM ~:J?j^J*m, *fq Auszug aus dem GEO-Portal Rhein-Sieg-Kreis Ersteller Elke Säglitz (100_saeglitze)

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Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen

Transkript:

Auszug aus dem GEO-Portal Rhein-Sieg-Kreis Ersteller Elke Säglitz (100_saeglitze) Erstellungsdatum 09.01.2017 Kaiser-Wilhelm-Platz 1 53721 Siegburg Ranht'H» 5^2 ~:J?j^J*m, *fq asa - S'etVfM }i Wm

LPF mit artenschutzrechtlichen Aussagen zum Bau des Reeenrückhaltebeckens nfirdlich von Hatterscheid Seite 13 b/s/fc"' j Vur7cjSS^6& >? 9cZuAvrrfV'qe /'*?/tt'/cc*nr?slfe/s<e. 0 (y ) lei/u*7g6*i (ßejo atrj)s) \

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/f ^7 /? a ri* LPF mit artenschutzrechtlichen Aussagen zum Bau des Regenrückhaltebeckens nördlich von Hatterscheid Seite 27 10.4.1 Kompensationsmaßnahme K 1 Entwicklung einer Glatthaferwiese im Bereich des Regenrückhaltebeckens" Die offenen Erdflächen des Regenrückhaltebeckens werden mit autochthonem Saatgut der Firma Rieger-Hofmann GmbH (oder vergleichbar) als Glatthaferwiese eingesät. Das Saatgut stammt aus dem Produktionsraum Nr. 4 Westdeutsches Berg- und Hügelland (WB) mit dem Ursprungsgebiet Nr. 7 Rheinisches Bergland". Die Glatthaferwiese (Nr. 02) aus dem Produktionsgebiet Nr. 4 setzt sich aus 70% Gräsern und 30% Blumen zusammen. Für diese Zusammensetzung werden 3 g/m 2 bzw. 30 kg/ha ausgebracht. Das Regenrückhaltebecken wird mit seinen Böschungen, Erdflächen und Umfeld als Glatthaferwiese eingesät und extensiv genutzt (maximal 2-schürig). Die Fläche für die Kompensationsmaßnahme K 1 ist insgesamt ca. 1.050 qm groß. Abb. 4: RRB Hatterscheid, das mit einer autochthonen Glatthaferwiesenmischung eingesät wird.

LPF mit artenschutzrechtlichen Aussagen zum Bau des Regenrückhaltebeckens nördlich von Hatterscheid Seite 28 10.4.2 Kompensationsmaßnahme K 2 "Anlage einer Wildstreuobstwiese zwischen Damm und Schönenberg" Zwischen Damm und Schönenberg (siehe Abb. 5 und Karte 2) wird auf dem Flurstück 71 eine ortsbildprägende Streuobstwiese entwickelt. Die Fläche ist ca. 900 qm groß. Auf dem Wirtschaftsgrünland werden 12 Obstbäume in einem Abstand von ca. 10 x 10 m gepflanzt. Es werden hochstämmige Wildobstbäume mit einem Stammumfang von ca. 10-12 cm verwendet. Die Pflanzung erfolgt in versetzten Reihen. Das Pflanzloch hat eine Größe von ca. 60 x 60 x 50 cm und wird mit Aushub verfüllt. Es erfolgt eine organische Düngung mit Rhizinusschrott 30g pro Baum. Die Obstbäume werden mit einem Baumpfahl verankert und zusätzlich mit drei Baumpfählen abgezäunt. Die Obstbäume werden jeweils mit einem Kokusstrick an die ca. 250 cm langen und weißgeschälten Baumpfähle angebunden. Im 4. Jahr werden bis 30.4. die Pflanzpfähle - aber nicht die drei Baumpfahle mit Abzäunung, die zum Schutz vor dem Weidevieh angebracht wurden - entfernt. Die Obstbaumpflanzung und die Pflege sind fachgerecht durchzuführen. Folgende Wildobstarten sind für die Bepflanzung geeignet: - Wildapfel (Malus sylvestris) - Wildbirne (Pyrus pyraster) - Vogel-Kirsche (Prunus avium) Die Obstbaumpflanzung kann alternativ als Streuobstweide oder als Streuobstwiese genutzt werden. Entsprechend der Zielsetzung gibt es Nutzungsformen, die nachfolgend kurz skizziert werden: Streuobstwiese In Anlehnung an das Kulturlandschaftsprogramm ist eine zweimalige Mahd pro Jahr möglich Die Pflegemahd kann ab dem 15.06. des jeweiligen Jahres durchgeführt werden. Das Mähgut ist von der Fläche zu entfernen. Auf die Verwendung stickstoffhaltiger Dünger wie z.b. Gülle, Nitrat und Ammonium ist zu verzichten. Eine Düngung mit Kalk, Kalium und Phosphat ist aber auch zukünftig im Rahmen der durchschnittlichen Düngergaben möglich. Bei einer Wiesennutzung kann auf die drei Baumpfähle zum Schutz vor Weidevieh verzichtet werden. Streuobstweide Zukünftig wird die Fläche nur extensiv mit 1-2 Großvieheinheiten pro ha beweidet. Eine Beweidung mit Pferden oder Ponys ist untersagt. Die Streuobstweiden können mit Rindern, Kühen, Kälbern oder Schafen beweidet werden. Auf die Verwendung stickstoffhaltiger Dünger wie z.b. Gülle, Nitrat und Ammonium ist zu verzichten. Eine Düngung mit Kalk, Kalium und Phosphat ist aber auch zukünftig im Rahmen der durchschnittlichen Düngergaben möglich. Eine Zufütterung der Tiere auf der Fläche ist untersagt.

LPF mit artenschutzrechtlichen Aussagen zum Bau des Regenrückhaltebeckens nördlich von Hatterscheid Seite 29 Ein Pflegeschnitt des Wildstreuobstes ist nicht notwendig. Die Bäume werden der natürlichen Entwicklung überlassen. Die Fläche für die Kompensationsmaßnahme K 2 ist insgesamt ca. 900 qm groß. Abb. 5: Lage der Kompensationsfläche K 2

LPF mit artenschutzrechtlichen Aussagen zum Bau des Regenrückhaltebeckens nördlich von Hatterscheid Karte 2: Kompensationsmaßnahme K 2 "Anlage einer Wildstreuobstwiese zwischen Damm und Schönenberg"