Boden: anlagebedingt Verlust von Bodenfunktion durch Versiegelung von Boden ohne besondere Werte (0,065 ha )

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1 Eingriff erfolgt durch E.-Nr , 150,20: Ausbau eines Wirtschaftsweges ( Horstweiden Damm ); Ausbaulänge: 430 m, Befestigung: 10m MSB ( Bit ) Einmündung, 420 m LB ( DoB ), Breite 3,0 m; Bestand: 430 DoB in Spuren, Breite: 3,0 m Arten und Biotope Boden: stark überprägter Naturboden ohne besondere Werte Boden: anlagebedingt Verlust von Bodenfunktion durch Versiegelung von Boden ohne besondere Werte (0,065 ha ) Boden: Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung von Boden ohne besondere Werte ( 0,065 ha) Erhebliche Beeinträchtigungen für das Schutzgut Boden können ausgeglichen werden. E.Nr. 515 : Sicherung und Entwicklung von mesophilem Grünland mäßig feuchter Standorte,Flächengröße insgesamt 0,33 ha, anteilig 0,14 Etensive Grünlandnutzung ( s. beigefügter Pflegerahmen )

2 Eingriff erfolgt durch E.-Nr. 151: Ausbau eines Wirtschaftsweges ( Wischenweg ); Ausbaulänge: 310 m, Befestigung: 310 m LB ( DoB ), Breite 3,0 m; Bestand: 260 m DoB in Spuren, 50m UB Breite: 3,0 m Arten und Biotope Arten und Biotope: Grünland (GIN II ) Boden: stark überprägter Naturboden ohne besondere Werte Arten und Biotope: anlagebedingt Verlust von Grünlandvegetation (0,015 ha) Boden: anlagebedingt Verlust von Bodenfunktion durch Versiegelung von Boden ohne besondere Werte (0,054 ha ) Arten und Biotope: Verlust von Grünlandvegetation ( 0,015 ha ) Boden: Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung von Boden ohne besondere Werte ( 0,054 ha) E.Nr. 515 : Sicherung und Entwicklung von mesophilem Grünland mäßig feuchter Standorte,Flächengröße insgesamt 0,33 ha, anteilig 0,16 Etensive Grünlandnutzung ( s. beigefügter Pflegerahmen )

3 Eingriff erfolgt durch E.-Nr. 152: Ausbau eines Wirtschaftsweges ( Dreptedeels Damm ); Ausbaulänge: 240 m, Befestigung: 240 m LB ( DoB ), Breite 3,0 m; Bestand: 240 m DoB, Breite: 2,6 m Arten und Biotope Arten und Biotope: Gras-Staudenfluren ( WS III ) Boden: stark überprägter Naturboden ohne besondere Werte Arten und Biotope: anlagebedingt Verlust von Gras-Staudenfluren (0,01 ha ) Boden: anlagebedingt Verlust von Bodenfunktion durch Versiegelung von Boden ohne besondere Werte (0,005 ha ) Arten und Biotope: Verlust von Gras-Staudenfluren (0,01 ha ) Boden: Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung von Boden ohne besondere Werte ( 0,005 ha) E.Nr. 515 : Sicherung und Entwicklung von mesophilem Grünland mäßig feuchter Standorte,Flächengröße insgesamt 0,33 ha, anteilig 0,03 Etensive Grünlandnutzung ( s. beigefügter Pflegerahmen )

4 Eingriff erfolgt durch E.-Nr. 153: Ausbau eines Wirtschaftsweges ( Weg nach Kassebruch ); Ausbaulänge: 210 m, Befestigung: 210 m LB ( DoB ), Breite 3,0 m; Bestand: 210 m unbefestigt Ausgleich /Ersatz erfolgt durch E.Nrn. 513 und 514 Arten und Biotope Arten und Biotope: Wirtschaftsweg in der Ackerlage, teilweise begrünt ( Graswegcharakter );Wegesäume beidseitig mit halbruderalen Rainfarn-, Beifuß-Fluren von geringer Bedeutung; Boden : stark überprägter Naturboden mit besonderen Werten (landesweit, regional seltene Bodeneinheit ) Arten und Biotope: anlagebedingt Verlust/Beeinträchtigung von Kleinstrukturen (Grasweg )als Relikte naturnaher Biotope mit besonderer Lebensraumfunktion für naturraum- und standorttypische Flora und Fauna in ausgeräumter Ackerlandschaft (0,041 ha). Boden : anlagebedingt Verlust von Bodenfunktion durch Versiegelung von Boden mit besonderen Werten, Veränderung der Bodenstruktur im Seitenraum ( 0,06 ha ) Beibehaltung der Wegeführung; Bauweise mit begrünter Befestigungsart ( Schotterrasen ) Arten und Biotope: Verlust/Beeinträchtigung von Kleinstrukturen (Grasweg )als Relikte naturnaher Biotope mit besonderer Lebensraumfunktion für naturraum- und standorttypische Flora und Fauna in ausgeräumter Ackerlandschaft (0,041 ha). Boden : Verlust von Bodenfunktion durch Versiegelung von Boden mit besonderen Werten, Veränderung der Bodenstruktur im Seitenraum ( 0,06 ha ) E.Nrn. 513, 514 Nutzungsaufgabe und Neuanlage eines Saumstreifens in 1,5 m Breite auf Acker, Größe insgesamt 0,101 Ziele : Arten + Biotope: halbruderale Gras-Staudenflur trockener bis mittlerer Standorte (UHT, UHM, III); Boden : ungestörte Weiterentwicklung von überprägtem Naturboden Zustand ist mittelfristig erreichbar. Arten und Biotope : Basenarmer Lehmacker (AL, I-II); Boden : überprägter Naturboden Sicherung durch Eichenspaltpfähle, ggf. Ausmähen des Krautaufwuchses

5 Flurbereinigung Driftsethe Pflegerahmen zur Grünlandetensivierung bei E.Nr. 515 Ausschluss von: mineralischem und organischem Dünger (einschließlich Gülle), Kalkung, Biozideinsatz Reliefmelioration und Umbruch Neuansaat, Reparatur- und Nachsaat Dränung und weitergehende Entwässerungsmaßnahmen Walzen, Schleppen, Rüschen u.a. Bodenbearbeitungsmaßnahmen in der Zeit vom 15.März bis zum 1. Mahdtermin des Jahres Lagerung von Mieten und Heurundballen auf der Fläche bei Weide- und Mähweidenutzung keine Zufütterung, keine Portionierung der Weideflächen Für Mähweidenpflege: 1. Mahdtermin ab 20. Juni Die Mahd ist vom Flächeninneren nach außen durchzuführen. das Mähgut ist abzufahren. 2 m breite Uferrandstreifen entlang der Hauptgräben sind vom 1. Schnitt auszusparen. Anschließend Beweidung mit Rindern; ma. 2,5 Tiere/ Ggf. ist ein Pflegeschnitt im Herbst durchzuführen. Der Weideabtrieb ist entsprechend dem Standort und der Lage vom 10. Oktober bis ma. zum 31. Oktober des Jahres durchzuführen. Für Mähwiesenpflege: ma. 2-schürige Wiesennutzung 1. Mahdtermin ab 20. Juni Die Mahd ist vom Flächeninneren nach außen durchzuführen. Das Mähgut ist abzufahren. 2m breite Uferrandstreifen entlang der Hauptgräben sind vom 1. Schnitt auszusparen. Sonstiges: Die Weidetore und -zäune sind ordnungsgemäß zu unterhalten. Der zeitliche Zyklus und die Art der Grabenräumung ist mit der unteren Naturschutzbehörde abzustimmen. Hinweise: Der o.g. Pflegerahmen gilt unter der Voraussetzung, dass die Graben- bzw. Oberflächenwasserstände entsprechen der Vorgaben angestaut werden und somit zur Vernässung der Flächen führen. Sofern Änderungen aus naturschutzfachlicher Sicht zwischenzeitlich erforderlich werden, sollte die Vereinbarung mit einem Nutzer der Flächen jederzeit in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Cuhaven, dem Eigentümer und dem Vereinbarungspartner änderbar gehalten werden. Pflegeabänderungen, die sich aus Bewirtschaftungsgründen ergeben, sind mit der unteren Naturschutzbehörde abzustimmen.

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