Rahmenlehrplan. Vorlehre. Erziehungsdirektion des Kantons Bern. Direction de l'instruction publique du canton de Berne

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Transkript:

Rahmenlehrplan Vorlehre Erziehungsdirektion des Kantons Bern Direction de l'instruction publique du canton de Berne Erziehungsdirektion des Kantons Bern #821444

Inhaltsverzeichnis 1 Inkraftsetzung... 1 2 Einleitung... 2 3 Allgemeines Bildungsziel... 1 4 Profil... 2 4.1 Zielsetzung... 2 4.2 Zielgruppe... 2 4.3 Vorlehrbetriebe... 3 4.4 Vorlehrvertrag... 3 4.5 Beratung und Aufsicht der Vorlehrbetriebe... 3 4.6 Begleitung der Lernenden... 4 4.7 Führung... 4 5 Anmelde- und Aufnahmeverfahren... 5 5.1 Anmeldung... 5 5.2 Nachmeldung... 5 5.3 Aufnahmeverfahren... 5 6 Pädagogisch-Didaktisches Konzept... 6 6.1 Aufgaben der Lehrenden... 6 6.2 Zusammenarbeit zwischen Schule und Vorlehrbetrieb... 6 6.3 Beurteilung... 6 6.4 Zeugnis... 7 7 Fächerangebot... 8 7.1 Lektionentafel... 9 7.2 Fächerinhalte und Zielsetzungen... 9 7.2.1 Allgemeinbildender Unterricht... 9 7.2.2 Mathematik... 10 7.2.3 Sport... 10 8 Ressourcen...11

Kapitel 1: Inkraftsetzung 1 Inkraftsetzung Die Erziehungsdirektion des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 12 des Gesetzes vom 14. Juni 2005 über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerG [BSG 435.11]) und Artikel 35 Absatz 2 der Verordnung vom 9. November 2005 über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerV [BSG 435.111]), beschliesst: 1. Der Rahmenlehrplan für die Vorlehre tritt auf den 1. August 2008 in Kraft. Er ist verbindlich. 2. Der (Auffangklasse) aus dem Jahr 1996 wird auf diesen Zeitpunkt aufgehoben. Bern, März 2008 Der Erziehungsdirektor: Regierungsrat Bernhard Pulver Erziehungsdirektion des Kantons Bern 1 / 2

Kapitel 2: Einleitung 2 Einleitung Die Vorlehre ist ein öffentliches Brückenangebot des Kantons Bern, welches sich an Jugendliche und junge Erwachsene 1 richtet, die keinen Ausbildungsplatz auf der Sekundarstufe II gefunden haben. Die Vorlehre ist ein wichtiges Brückenangebot, welches dazu beiträgt, dass möglichst alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen 2 in eine qualifizierende Ausbildung auf der Sekundarstufe II einsteigen können. Sie ist ein niederschwelliges öffentliches Bildungsangebot, welches explizit auch leistungsschwächeren, für ein rein schulisches Brückenangebot zu wenig motivierten Jugendlichen und jungen Erwachsenen 3 offen steht. Die Vorlehre unterstützt die Lernenden 4 bei der Vorbereitung auf den Einstieg in die berufliche Grundbildung und bei der Lehrstellensuche. Die Vorlehre steht in intensivem Austausch zwischen Schule und Arbeitswelt. Sie arbeitet mit ihren Partnern der Bildungsinstitutionen, Beratungsdiensten und Vorlehrbetrieben der Region zusammen. Die Vorlehre ist auf die übrigen Brückenangebote abgestimmt. Der vorliegende Rahmenlehrplan wird durch die jeweiligen Berufsfachschulen konkretisiert. 1 2 3 4 Erziehungsdirektion des Kantons Bern 2 / 2

Kapitel 3: Allgemeines Bildungsziel 3 Allgemeines Bildungsziel Der Unterricht an der Vorlehre orientiert sich an den Anforderungen der Berufswelt und berücksichtigt die Erfahrungs- und Erlebniswelt der Lernenden. Der pädagogische Auftrag der Lehrperson besteht darin, Lernsituationen zu gestalten, die es den Lernenden ermöglichen, folgende Bildungsziele zu erreichen: Die Förderung der Selbst- und Sozialkompetenz bildet zusammen mit dem Aufbau von Sachkompetenz den Kern des Unterrichts. Dabei handelt es sich um übergreifende Fähigkeiten und Fertigkeiten, deren es zur Bewältigung komplexer beruflicher wie persönlicher Situationen bedarf. Sie sind Voraussetzung für erfolgreiches und verantwortungsvolles Handeln. Im Unterricht können sie vor allem mit handlungsorientierten, projektartigen Lernformen gefördert werden. Im Mittelpunkt der Förderung stehen Kompetenzen, die für den Einstieg der Lernenden in die jeweils angestrebte berufliche Grundbildung erforderlich sind. Der Unterricht orientiert sich am persönlichen, beruflichen und gesellschaftlichen Kontext der Lernenden. Erziehungsdirektion des Kantons Bern 1 / 11

Kapitel 4: Profil 4 Profil Die Vorlehre ist ein kombiniertes Brückenangebot, welches die praktische Tätigkeit im Vorlehrbetrieb (möglichst im angestrebten Berufsfeld) mit dem Besuch des Unterrichts an der Berufsfachschule verbindet. Der Ausbildungsschwerpunkt der Vorlehre liegt im Bereich der praktischen Tätigkeit im Vorlehrbetrieb. Dieser vermittelt berufsfeldspezifische Fähigkeiten und Fertigkeiten. Der schulische Teil der Vorlehre fokussiert auf den Auf- bzw. Ausbau spezifischer Kompetenzen in den Bereichen Allgemeinbildung (Sprache und Kommunikation, Gesellschaft) und Mathematik sowie im Bereich des Arbeits-, Lern- und Sozialverhaltens und orientiert sich dabei an den berufsfeldspezifischen Anforderungen der Vorlehrlernenden. 4.1 Zielsetzung Die Jugendlichen und jungen Erwachsenen 5 sollen in Vorlehrbetrieb und Berufsfachschule so gefördert werden, dass sie nach dem Besuch der Vorlehre eine berufliche Grundbildung antreten können, die ihren Fähigkeiten und Vorstellungen entspricht. Die Lernenden 6 sollen so gefördert werden, dass sie den Anforderungen am Arbeitsplatz und in der Berufsfachschule gewachsen sind. 4.2 Zielgruppe Primär ist der direkte Einstieg nach der Volksschule in eine zwei-, drei- oder vierjährige Grundbildung anzustreben. Die Vorlehre richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene 7, die eine Berufswahl (zumindest bezüglich des angestrebten Berufsfeldes) getroffen haben, welche ihren Fähigkeiten und Neigungen entspricht, jedoch keinen Ausbildungsplatz gefunden haben, im Hinblick auf ihre getroffene Berufswahl spezifische Sachkompetenzen auf- bzw. ausbauen und Fortschritte im Bereich des Arbeits-, Lern- und Sozialverhaltens machen wollen, für den Besuch einer Vollzeitschule nicht mehr motiviert sind mit dem Finden einer Vorlehrstelle jedoch ihre Bereitschaft und ihr Interesse für einen Einstieg in die Berufs- und Arbeitswelt zeigen, 5 6 7 Erziehungsdirektion des Kantons Bern 2 / 11

Kapitel 4: Profil bereit sind im Rahmen von 2 Tagen in der Schule und 3 Tagen im Vorlehrbetrieb zu arbeiten. 4.3 Vorlehrbetriebe Geeignet als Vorlehrbetriebe sind erfahrene Klein-, Mittel- und Grossbetriebe und Privathaushalte, welche die nötige Begleitung und Ausbildung der Jugendlichen und jungen Erwachsenen 8 während der Vorlehre gewährleisten können. Vorlehrbetriebe, welche nicht über eine Bildungsbewilligung für die berufliche Grundbildung verfügen, werden im Verlauf des ersten Vorlehrjahres durch die zuständige Stelle des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes besucht und erhalten bei Eignung eine Bildungsbewilligung für die Vorlehre. 9 4.4 Vorlehrvertrag Die Jugendlichen und jungen Erwachsenen 10 schliessen mit dem Vorlehrbetrieb einen Vorlehrvertrag ab. Bei Unmündigkeit ist auch die Unterschrift der gesetzlichen Vertretung erforderlich. Das offizielle Vertragsformular ist verbindlich. Der Vorlehrvertrag regelt die folgenden Punkte: Dauer, Probezeit und Auflösung des Vertragsverhältnisses Lohn und Versicherung Arbeitszeit- und Ferienregelung Pflichten des Vorlehrbetriebes Pflichten der lernenden Person Die Parteien werden im Vorlehrvertrag auf die für eine Aufnahme zu erfüllenden Kriterien 11 hingewiesen. Der Vorlehrvertrag wird durch die zuständige Stelle des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes geprüft und genehmigt. 4.5 Beratung und Aufsicht der Vorlehrbetriebe Vorlehrbetriebe können sich bei Fragen zur betrieblichen Bildung an die Ausbildungsberaterinnen und Ausbildungsberater des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes wenden. 8 9 Nächster Absatz aufgehoben am 15. Juni 2018 10 11 Erziehungsdirektion des Kantons Bern 3 / 11

Kapitel 4: Profil Die Aufsicht über den betrieblichen Teil der Vorlehre erfolgt auch durch die Ausbildungsberaterinnen und Ausbildungsberater. Sie intervenieren, falls die gesetzlichen Bestimmungen bzw. die vertraglichen Abmachungen zum Wohl der Lernenden von den Vertragsparteien nicht eingehalten werden und melden der zuständigen Behörde Verstösse gegen arbeitsrechtliche Vorschriften. In schwerwiegenden Fällen können sie fehlbaren Vorlehrbetrieben die Bildungsbewilligung entziehen. 4.6 Begleitung der Lernenden Die Begleitung der Lernenden hat in der Vorlehre einen hohen Stellenwert. Den Jugendlichen und jungen Erwachsenen 12 steht eine Bezugsperson der Schule zur Verfügung. Im betrieblichen Teil steht den Lernenden eine vom Vorlehrbetrieb bezeichnete Ansprechperson zur Verfügung. 4.7 Führung Die Vorlehre wird durch Berufsfachschulen geführt. Ansprechpartner für interessierte Jugendliche und junge Erwachsene sowie 13 Vorlehrbetriebe sind die jeweiligen Berufsfachschulen. Kapitel 4.8 14 12 13 14 Aufgehoben am 15. Juni 2018 Erziehungsdirektion des Kantons Bern 4 / 11

Kapitel 5: Anmelde- und Aufnahmeverfahren 5 Anmelde- und Aufnahmeverfahren 5.1 Anmeldung 15 Anmeldungen für die Vorlehre sind ab Kalenderwoche (KW) 13 über das elektronische Anmeldeformular unter www.erz.be.ch/vorlehre möglich. Für Schülerinnen und Schüler der 9. Klasse erfolgt die Anmeldung durch die Klassenlehrperson und ist bis KW 18 auch ohne Vorlehrvertrag möglich. Der unterzeichnete Vertrag muss jedoch bis KW 23 nachgereicht werden. Für Jugendliche und junge Erwachsene, welche nicht mehr die Volksschule besuchen, ist die Anmeldung nur mit unterzeichnetem Vorlehrvertrag möglich und wird durch die Vorlernenden oder durch den Betrieb vorgenommen. Die Zuteilung erfolgt an die dem Wohnort nächstgelegene Berufsfachschule. Es besteht keine freie Wahl des Schulortes und der Schultage, die Zuteilung zu einer anderen Schule bleibt vorbehalten. 5.2 Nachmeldung Nachmeldungen sind bis 31. Januar möglich, Nachaufnahmen sind nur im Rahmen allfälliger freier Plätze möglich. 5.3 Aufnahmeverfahren 16 Die Aufnahmebedingungen und das verfahren richten sich nach der Berufsbildungsgesetzgebung. Kapitel 5.4 17 15 16 17 Aufgehoben am 15. Juni 2018 Erziehungsdirektion des Kantons Bern 5 / 11

Kapitel 6: Pädagogisch-Didaktisches Konzept 6 Pädagogisch-Didaktisches Konzept Der Rahmenlehrplan legt fest, dass der Unterricht themen- und handlungsorientiert erfolgt. Die Themenbereiche des handlungsorientierten Unterrichts berücksichtigen die persönlichen Erfahrungen und Interessen der Lernenden und fordern sie zur emotionalen und kognitiven Auseinandersetzung heraus. Handlungsorientiert heisst, dass die Lernenden ihre Kompetenzen durch eigenes Handeln weiterentwickeln. Der Unterricht fördert Eigenverantwortlichkeit für die Wahl zielorientierter Aktivitäten. Individuelle Planungs- und Kontrollstrategien, Sachkompetenz sowie die Arbeits- und Zeiteinteilung werden vermittelt und gefördert. Die grosse Heterogenität der Lernenden erfordert die individuelle Differenzierung des Unterrichts. 6.1 Aufgaben der Lehrenden Die Lehrperson ist Gestalterin von Lernsituationen und Lernberaterin. Die Lehrenden sorgen zusammen mit den Lernenden für ein günstiges Lernklima. Sie schaffen eine Atmosphäre des Vertrauens und der Ermutigung. Begleitung und Beratung der Lernenden haben in der Vorlehre einen hohen Stellenwert. Eine Lehrperson steht den Lernenden im schulischen Teil als Bezugsperson zur Verfügung. Die Schulleitung unterstützt diese Prozesse. 6.2 Zusammenarbeit zwischen Schule und Vorlehrbetrieb Die Berufsfachschulen stellen die Information der Vorlehrbetriebe und die Koordination mit diesen sicher. Um die Zielsetzung der Vorlehre zu erreichen, arbeiten Schule und Vorlehrbetriebe zusammen. 6.3 Beurteilung Die Beurteilung der Selbst-, Sozial- und Sachkompetenz soll in erster Linie dazu dienen, die Lernenden zu fördern, zu beraten und sie bei ihrem Einstieg in eine qualifizierende Ausbildung auf der Sekundarstufe II zu unterstützen. Die Anforderungen bezüglich einer Lernkontrolle werden im Voraus festgelegt, ohne Rücksicht auf Leistungsfähigkeit, Kontext und Zusammensetzung der Gruppe. Die erbrachten Leistungen werden mit den zuvor festgelegten Anforderungen verglichen und entsprechend dem Grad der Zielerreichung bewertet. Die Beurteilung erfolgt anhand der folgenden Bezugsnormen: Sachnorm, Kriteriumsnorm (die Leistung eines Lernenden wird an vorgegebenen Lernzielen gemessen) Erziehungsdirektion des Kantons Bern 6 / 11

Kapitel 6: Pädagogisch-Didaktisches Konzept Individualnorm (die Leistung zu einem gegebenen Zeitpunkt wird mit der Leistung zu einem früheren Zeitpunkt, bei vergleichbarer Situation, verglichen) Holistische Norm (die Beurteilung erfolgt als globales, ganzheitliches Urteil, als Massstab dient die Erfahrung der Experten) Sowohl die Beurteilung der Selbst- und Sozialkompetenz als auch die Beurteilung der Sachkompetenz können mit individuellen Kommentaren ergänzt und präzisiert werden. Die summative Beurteilung dient als Orientierungshilfe im Gespräch mit den Lernenden und den Berufsbildnerinnen und bildnern und ist je nach Anforderungsprofil der jeweiligen Berufe zu interpretieren. 6.4 Zeugnis Am Ende des Schuljahres erhalten die Lernenden ein Abschlusszeugnis, welches die Selbstund Sozialkompetenz sowie die Sachkompetenz beurteilt. Die Lernenden erhalten ein Zwischenzeugnis. 18 18 Erziehungsdirektion des Kantons Bern 7 / 11

Kapitel 7: Fächerangebot 7 Fächerangebot Die Lernenden der Vorlehre besuchen an 2 Tagen pro Woche den Unterricht an der Berufsfachschule. Der schulische Teil der Vorlehre fokussiert auf die Arbeit an Selbst- und Sozialkompetenzen (Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten) sowie an der Sachkompetenz, orientiert sich dabei an den berufsfeldspezifischen Anforderungen der Vorlehrlernenden und bereitet diese zielgerichtet auf die Anforderungen der beruflichen Grundbildung vor. Der schulische Teil gliedert sich in ein Grundangebot (ca. ¾ der Unterrichtszeit), welches an sämtlichen Vorlehren im Kanton Bern identisch ist, sowie ein Angebot der Schule (ca. ¼ der Unterrichtszeit), welches von den jeweiligen Schulen basierend auf deren spezifischen Möglichkeiten (Schulraum, Kompetenzen, regionale Besonderheiten, etc.) und den spezifischen Bedürfnissen der Lernenden definiert wird. Die einzelnen Schulen entscheiden, wie sie das Angebot der Schule ausgestalten wollen. In diesem Bereich kann die Schule Fächer mit allgemeinbildendem Charakter anbieten. Die Schulen können einzelne oder alle Teile dieses Angebotes obligatorisch erklären. Das Angebot kann auch als Wahlpflichtangebot, Blockkurse, etc. geführt werden. Die Lernenden der Vorlehre besuchen im Normalfall zwischen 14 und 18 Wochenlektionen. Abweichungen sind in begründeten Ausnahmefällen möglich. Erziehungsdirektion des Kantons Bern 8 / 11

Kapitel 7: Fächerangebot 7.1 Lektionentafel Fach Allgemeinbildender Unterricht Wochenlektionen 7 Grundangebot Angebot der Schule Sprache/Kommunikation 19 Beruf/Gesellschaft 20 Mathematik 4 Sport 1 Total Lektionen im Grundangebot 12 zielgerichtete Angebote zur Vorbereitung auf die berufliche Grundbildung gemäss spezifischen Möglichkeiten der 2-6 Schulen und den spezifischen Bedürfnissen der Lernenden sowie gezielte Beratungs-, Unterstützungs- und Coachingangebote. Total Wochenlektionen 14-18 7.2 Fächerinhalte und Zielsetzungen 7.2.1 Allgemeinbildender Unterricht Der allgemeinbildende Unterricht berücksichtigt die Bedürfnisse der Lernenden in den Bereichen Lehrstellensuche, Bewerbungsverfahren und Vorstellungsgespräche und fördert wenn nötig die vertiefte Abklärung der Berufswahl. 7.2.1.1 Sprache/Kommunikation Zielsetzung: Fördern und Weiterentwickeln von sprachlichen und kommunikativen Kompetenzen. 21 rezeptive Sprachkompetenz, d. h. die Fähigkeit, verbale und nonverbale Kommunikation zu verstehen produktive Sprachkompetenz, d. h. die Fähigkeit, verbal und nonverbal wirksam zu kommunizieren normative Sprachkompetenz, d. h. die Fähigkeit, in verbaler und nonverbaler Kommunikation Normen und Konventionen wie Gesprächsregeln, Begrüssungsformeln, 19 20 21 Erziehungsdirektion des Kantons Bern 9 / 11

Kapitel 7: Fächerangebot Höflichkeitskonventionen, Grammatik, Orthographie, Zeichensetzung etc. zu beachten. 7.2.1.2 Beruf/Gesellschaft Zielsetzung: Erwerben von Kompetenzen im Bezug zur persönlichen, beruflichen und gesellschaftlichen Realität der Lernenden. Der Unterricht im Fach Gesellschaft umfasst die Bearbeitung von Themen unter Berücksichtigung folgender Aspekte: Ethik und Kultur Identität, Sozialisation und Gesundheit Ökologie Politik, Recht und Wirtschaft Bei der Behandlung eines Themas ergänzen sich die verschiedenen Aspekte und erlauben einen interdisziplinären Zugang unter verschiedenen Blickwinkeln. 7.2.2 Mathematik Zielsetzung: Aufarbeiten und Erweitern von mathematischen Kompetenzen allgemeines Rechnen Grundrechenarten Rechnen mit Grössen Proportionalität berufsbezogenes Rechnen algebraische Grundrechenarten Rechnen mit Formeln und Umformungen Geometrisches Grundwissen Flächen- und Umfangberechnungen Körperberechnungen 7.2.3 Sport Zielsetzung: Sensibilisierung für Bewegung, Verbesserung des physischen, psychischen und sozialen Wohlbefindens sowie Entwicklung des Teamgeistes Freizeit- und Alternativsportarten Spiele Fitness Erziehungsdirektion des Kantons Bern 10 / 11

Kapitel 8: Ressourcen 8 Ressourcen Pro Lernendem werden den Schulen 1.4 22 Wochenlektionen zur Verfügung gestellt. Damit sind das Erteilen des Unterrichts und der Betreuungsaufwand abgedeckt. Zur Abgeltung der Klassenleitung wird der Schulpool um eine halbe Lektion pro Klasse erhöht. Massgebend ist dabei die im Rahmen der Berufsschulorganisation bewilligte Anzahl Klassen. Die Schulen unterrichten die Lernenden mindestens 14 Lektionen pro Woche. Die zusätzlichen Lektionen können für die Betreuung der Lernenden oder für spezielle Lehrformen wie Teamteaching, Unterricht in Kleingruppen usw. verwendet werden. Die genaue Zuteilung der Ressourcen wird durch die Schulleitung geregelt. 22 Erziehungsdirektion des Kantons Bern 11 / 11