Prüfungs- und Studienordnung für den Bachelorteilstudiengang Deutsch als Fremdsprache (DaF) an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald

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Transkript:

Prüfungs- und Studienordnung für den Bachelorteilstudiengang Deutsch als Fremdsprache (DaF) an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald vom 23. August 2012 Aufgrund von 2 Absatz 1 in Verbindung mit 38 Absatz 1 und 39 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Mecklenburg- Vorpommern (Landeshochschulgesetz LHG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Januar 2011 (GVOBl. M-V S. 18) erlässt die Ernst- Moritz-Arndt-Universität Greifswald für den B.A.-Teilstudiengang Deutsch als Fremdsprache (DaF) die folgende Prüfungs- und Studienordnung als Satzung: Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 2 Zweck von Studium und Prüfung 3 Module 4 Modulprüfungen 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Übergangsvorschrift Anlage A: Musterstudienplan Anlage B: Modulbeschreibungen 1 * Geltungsbereich Diese Prüfungs- und Studienordnung regelt das Studium und das Prüfungsverfahren im B.A.-Teilstudiengang Deutsch als Fremdsprache. Dieser Studiengang stellt einen Studiengang im Sinne von 2 der Gemeinsamen Prüfungs- und Studienordnung für Bachelor-Teilstudiengänge und die General Studies der Philosophischen Fakultät (GPS BA) vom 23. August 2012 dar. Für alle in der vorliegenden Ordnung nicht geregelten Studien- und Prüfungsangelegenheiten gelten die GPS BA und die Rahmenprüfungsordnung der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald (RPO) vom 31. Januar 2012, geändert durch die Erste Satzung zur Änderung der Rahmenprüfungsordnung vom 29. März 2012 (Mittl.bl. BM M-V 2012 S. 394) unmittelbar. * Alle Personen- und Funktionsbezeichnungen in dieser Prüfungs- und Studienordnung gelten für Frauen und Männer in gleicher Weise.

2 Zweck von Studium und Prüfung (1) Der Bachelor-Teilstudiengang Deutsch als Fremdsprache vermittelt grundlegende wissenschaftliche Kenntnisse und Kompetenzen, die sich aus der Fremdperspektive auf die deutsche Sprache, Literatur und Kultur ergeben. In kritischen Auseinandersetzungen mit Positionen der relevanten Bezugsdisziplinen, vor allem den Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften, wird deren Bedeutung für das Fach Deutsch als Fremdsprache herausgearbeitet. Die Studierenden werden mit Geschichte, Methoden und Diskussionen des Faches vertraut gemacht und befähigt diese Grundlagen eigenständig in verschiedenen Berufsfeldern zu nutzen. (2) Durch die Bachelorprüfung soll festgestellt werden, ob der Kandidat berufsqualifizierende Fähigkeiten und Fertigkeiten erworben hat. Dazu gehören grundlegende Fähigkeiten und Fertigkeiten des wissenschaftlichen Arbeitens sowie die grundlegende Kenntnis der Methodik, Systematik, Begrifflichkeit und der wesentlichen Forschungsansätze im Bereich Deutsch als Fremdsprache; Kompetenzen in Wort und Schrift; Kompetenzen in der selbständigen theoretisch-methodisch geleiteten Problemlösung; analytische, reflexive, kommunikative und didaktische Kompetenzen für unterschiedliche gesellschaftliche Felder. 3 Module (1) Es werden folgende Module studiert, hinzu kommt die modulübergreifende Prüfung nach 6 GPS BA: Modul (Semester) Arbeitsbelastung (Stunden) Leistungspunkte 1. BM Sprachwissenschaftliche Grundlagen 1 300 10 2. BM Sprachdidaktische Grundlagen 1 300 10 3. BM Landes- und Kulturstudien Osteuropa 1 150 5 4. BM Interkulturelle Kommunikation 1 300 10 5. AM Texte im Unterricht DaF 2 450 15 6. AM Unterrichtspraktische Kompetenz 2 450 15 Summe 1950 65 BM = Basismodul, AM = Aufbaumodul 2

(2) Die der einzelnen Module ergeben sich aus der Anlage B. (3) Leistungspunkte für die Module Landes- und Kulturstudien Osteuropa (DaF) und Landes- und Kulturstudien (Slawistik) sind nur dann zusammen anrechenbar, wenn sich die jeweiligen nicht auf Landes- und Kulturstudien desselben Landes beziehen. (4) Die Teilnahme an den und die Zulassung zur Prüfung in den Modulen AM 5 sowie AM 6 ist nur möglich, wenn zuvor BM 1 und BM 2 erfolgreich abgeschlossen wurden. (5) Im Aufbaumodul Unterrichtspraktische Kompetenz kann zwischen zwei Varianten gewählt werden. In der ersten Variante müssen fünf Seminare aus dem Modul belegt werden. In der zweiten Variante kann eine slawische oder baltische Sprache erworben werden. Dann sind aus dem Angebot des Moduls drei Seminare zu wählen. 4 Modulprüfungen (1) In den Modulen sind die folgenden Prüfungsleistungen zu folgenden en zu erbringen: Modul 1. BM Sprachwissenschaftliche Grundlagen 2. BM Sprachdidaktische Grundlagen 3. BM Landes- und Kulturstudien - Osteuropa 4. BM Interkulturelle Kommunikation 5. AM Texte im Unterricht DaF 6. AM Unterrichtspraktische Kompetenz 7. Modulübergreifende Prüfung Prüfungsleistung (Art und Umfang) Klausur (90 min) Klausur (90 min) Mündliche Prüfung (20 min) Klausur (45 min, ohne Note) Hausarbeit (20 Seiten) Klausur (90 min) oder bei Spracherwerb Klausur (60 min) und mündliche Prüfung (20 min) Mündliche Prüfung (30 min) (Semester) 1. Sem. 2. Sem. 3. Sem. 4. Sem. 4. Sem. 6. Sem. 6. Sem. 3

(2) Die Prüfungsanforderungen ergeben sich aus den in der Anlage formulierten Modulbeschreibungen. 3) Das Modul 6 gilt erst als bestanden, wenn beide Teilprüfungen jeweils mit mindestens ausreichend (4,0) bestanden sind. Im Falle eines Nichtbestehens ist jeweils nur die nicht bestandene Teilprüfung zu wiederholen. (4) Das Modul Nr. 4 geht nicht in die Gesamtnote nach 8 GPS BA ein. 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Übergangsvorschrift (1) Diese Prüfungs- und Studienordnung tritt am 1. Oktober 2012 in Kraft. Sie gilt für Studierende, die ab Wintersemester 2012/13 im ersten Fachsemester immatrikuliert werden. (2) Für Studierende, die vor diesem Zeitpunkt immatrikuliert wurden, gelten bis zum 30. September 2018 die bisherigen Prüfungs- und Studienordnungen. Ein Wechsel in die Prüfungs- und Studienordnung vom 1. Oktober 2012 ist nicht möglich. (3) Zum 1. Oktober 2018 treten die Prüfungsordnung vom 3. August 2009 (Mittl.bl. BM M-V 2009 S. 1245) sowie die Studienordnung vom 3. August 2009 (hochschulöffentlich bekannt gemacht am 16. November 2009) außer Kraft. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses der Studienkommission des Senats der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald vom 13. Juni 2012, der mit Beschluss des Senats vom 18. April 2012 gemäß 81 Absatz 7 LHG M-V und 20 Absatz 1 Satz 2 der Grundordnung der Ernst-Moritz-Arndt- Universität Greifswald die Befugnis zur Beschlussfassung verliehen wurde, und der Genehmigung des Rektors vom 23. August 2012. Greifswald, den 23. August 2012 Der Rektor der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald Universitätsprofessur Dr. rer. nat. Rainer Westermann Veröffentlichungsvermerk: Hochschulöffentlich bekannt gemacht am 27.08.2012 4

Anlage A: Musterstudienplan * 1. Basismodul: Sprachwissenschaftliche Grundlagen 1. Semester GK Einführung in die Sprachwissenschaft (30/90) 2 S Deutsche Gegenwartssprache (60/120) PL: Klausur (90 min) 10 LP / 300 h 2. Basismodul: Sprachdidaktische Grundlagen 2. Semester 3. Semester S Einführung in das Fach DaF (30/90) S Sprachliche Tätigkeiten (30/60) S Literarische Texte im Unterricht DaF (30/60) PL: Klausur (90 min) 10 LP / 300 h 3. Basismodul: Landes- und Kulturstudien Osteuropa (wahlobligatorisch: Russland, Polen, Tschechien, Ukraine) 2 (Vorlesung u. Seminar bzw. zwei Seminare 60/90) PL: mündliche Prüfung (20 min) 5 LP / 150 h 4. Basismodul: Interkulturelle Kommunikation 5. Aufbaumodul: Texte im Unterricht DaF V Grundlagen Textlinguistik (30/60) 4 S zu Sach- bzw. literarischen Texten (120/240) 4. Semester Vorlesung u. 2 Seminare bzw. drei Seminare (90/210) PL: Klausur (45 min, ohne Note) 10 LP / 300 h PL: Hausarbeit, 20 Seiten 15 LP / 450 h 6. Aufbaumodul: Unterrichtspraktische Kompetenz oder: Spracherwerb einer slawischen oder baltischen Sprache 5. Semester S Computer in der Sprachausbildung (30/60) 2 S zu didaktischen Aspekten der Vermittlung von Sprache, Literatur, Kultur (60/120) im fünften Semester wahlobligatorisch (60/120): Russisch oder Polnisch oder Tschechisch oder Ukrainisch oder eine baltische Sprache 2 S zu didaktischen Aspekten der Vermittlung von Sprache, Literatur, Kultur (60/120) und 3 S aus diesem Aufbaumodul (90/180) 6. Semester PL: Klausur (90 min) 15 LP / 450 h PL: Klausur (60 min) und Sprachnachweis (mündliche Prüfung 20 min) 15 LP / 450 h Modulübergreifende Prüfung: 5 LP * Abkürzungsverzeichnis: PL = Prüfungsleistung; LP / h = Leistungspunkte (ECTS)/ Arbeitsaufwand in Stunden je Modul; (x/y) = (Stunden Kontaktzeit je Veranstaltung/Stunden Selbststudium je Veranstaltung); V = Vorlesung; S = Seminar; GK = Grundkurs 5

Anlage B: Modulbeschreibungen Modul 1: Sprachwissenschaftliche Grundlagen (Basismodul) Kenntnisse grundlegender Theorien und Methoden der germanistischen Linguistik als Grundlage für weiterführende zur deutschen Grammatik, Semantik und Pragmatik. - Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens - Darstellung der Funktionen der Sprache - grundlegende Terminologie der Morphologie / Syntax - Grammatik- und Semantiktheorien - Pragmatik (Sprechakttheorien / Gesprächsanalyse) - Morphologie und Syntax der deutschen Gegenwartssprache - Einführung in die Sprachwissenschaft und - Zwei Seminare zur deutschen Gegenwartssprache Teilnahmevoraussetzung Keine Voraussetzung für die Vergabe von Bestehen einer 90-minütigen Klausur Leistungspunkten Jährlich (im Wintersemester) Ein Semester 1. Semester Arbeitsaufwand 300 Stunden Leistungspunkte (LP) 10 6

Modul 2: Sprachdidaktische Grundlagen (Basismodul) Teilnahmevoraussetzung Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten Arbeitsaufwand 300 Leistungspunkte (LP) 10 Didaktische Kenntnisse, um bei den ausländischen Lernern grundlegende sprachliche Fertigkeiten wie das verstehende Hören, das verstehende Lesen sowie Fähigkeiten zur Sprachproduktion zu entwickeln. - Aufbau, Struktur und Ziele des Unterrichts Deutsch als Fremdsprache, - Verschiedene methodische Ansätze im DaF-Unterricht - Einsatz von Sachtexten für die Entwicklung des verstehenden Hörens, des verstehenden Lesens (Unterrichtsmuster) und das Schreiben von einfachen sowie inhaltlich komplexen Texten - Einsatz von literarischen Texten im Unterricht DaF, Kriterien der Auswahl, Übungsformen zur Analyse und Interpretation von Texten - Einführung in das Fach DaF und - zwei weitere Seminare Keine Bestehen einer 90-minütigen Klausur Jährlich (im Sommersemester) Ein Semester 2. Semester 7

Modul 3: Landes- und Kulturstudien Osteuropa (Basismodul) Grundkenntnisse zur Geschichte, Struktur und Kultur des Landes der gewählten Sprache sowie zu fremdkulturellen Orientierungssystemen. Fähigkeit, politische, soziale und kulturgeschichtliche Zusammenhänge historischer Epochen und ihrer Ereignisse sowie deren Auslegung in den Medien zu analysieren, Informationen über die jeweilige Kultur aufzubereiten und wissenschaftlich fundiert zu präsentieren. - Überblick über die Geschichte des jeweiligen Landes und ihre Erforschung aus unterschiedlichen Perspektiven - Kenntnis über Kulturstandards, Regeln und Normen im Vergleich - Grundkenntnisse historischer und kulturwissenschaftlicher Terminologie - Methodenkenntnis - Landes- und Kulturstudien Polens, Russlands, Tschechiens, der Ukraine (nach Wahl der Sprache) - Zwei (Vorlesung und Seminar bzw. zwei Seminare) Teilnahmevoraussetzungen Keine Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten Erfolgreiches Ablegen einer 20- minütigen mündlichen Einzelprüfung Winter- und Sommersemester Ein Semester 3. Semester Arbeitsaufwand 150 Stunden Leistungspunkte (LP) 5 8

Modul 4: Interkulturelle Kommunikation (Basismodul) Teilnahmevoraussetzung Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten Arbeitsaufwand Fähigkeit zur Auseinandersetzung mit anthropologischen Gegenständen und Fragestellungen, Verständnis für die Besonderheiten anderer Kulturen, um als Mittler zwischen verschiedenen Kulturen wirken zu können. - Kulturanthropologische Konzepte zur Untersuchung und zum Verstehen anderer Kulturen - Reflexion der fremden und der eigenen Kultur - spezifische anthropologische Konzepte zur Charakterisierung von Kulturen wie Religion, Rituale, Sozialstrukturen, Zeitverständnis - landeskundliche und kulturelle Besonderheiten ausgewählter Länder - Landes- und Kulturstudien nicht deutschsprachiger Länder (Vorlesung oder Seminar) - Zwei Seminare Keine Bestehen einer Klausur (45 min) Jährlich (im Sommersemester) Ein Semester 4. Semester 300 Stunden Leistungspunkte (LP) 10 9

Modul 5: Texte im Unterricht Deutsch als Fremdsprache (Aufbaumodul) Vertieftes Wissen über linguistische Strukturen von Texten, der textinternen und textexternen Faktoren zur Konstitution von Texten unter Berücksichtigung psycholinguistischer Aspekte, Umgang mit inhaltlich und sprachlich anspruchsvollen Texten sowie Lehrstrategien zur Arbeit mit Texten im DaF-Unterricht. - Grundlagen der Textlinguistik - sprachliche und außersprachliche Charakterisierung von Texten aus unterschiedlichen Bereichen von Wissenschaft, Kultur und Gesellschaft (Landeskunde Deutschland) - Analyse der Texte unter dem Aspekt ihres Einsatzes im DaF-Unterricht, Methodenpluralität - Faktoren der Textrezeption und Textproduktion unter Berücksichtigung psycholinguistischer Erkenntnisse - sprachliche Spezifika und Übungsmuster beim Einsatz inhaltlich und sprachlich anspruchsvoller Texte aus verschiedenen Bereichen im DaF-Unterricht - eine Vorlesung zur Textlinguistik - vier Seminare Teilnahmevoraussetzung Absolvierung der Basismodule Sprachwissenschaftliche Grundlagen und Sprachdidaktische Grundlagen Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten Anfertigung und Bestehen einer schriftlichen Hausarbeit (ca. 20 Seiten) Winter- und Sommersemester Zwei Semester 4. Semester Arbeitsaufwand 450 Stunden Leistungspunkte (LP) 15 10

Modul 6: Unterrichtspraktische Kompetenz (Aufbaumodul) Anwendungswissen über Stoffverteilung, Unterrichtsgestaltung sowie Kenntnisse über Lehrstrategien bei der Vermittlung der deutschen Sprache und Kultur im DaF-Unterricht. - Vertiefung der fremdsprachdidaktischen Kenntnisse - unterrichtspraktische Anwendungen, Probleme der Unterrichtsgestaltung - Lektionsentwürfe für die Vermittlung von Grammatik und Textarbeit - Einsatz des Computers beim Spracherwerb - Einsatz von Medien (Film, Hörspiel) und ihre Didaktisierung für den Spracherwerb - a) fünf Seminare oder - b) drei Seminare und 4 SWS zum Erwerb einer osteuropäischen oder baltischen Sprache Teilnahmevoraussetzung Absolvierung der Basismodule Sprachwissenschaftliche Grundlagen und Sprachdidaktische Grundlagen Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten Arbeitsaufwand Leistungspunkte (LP) 15 a) Bestehen einer 90-minütigen Klausur b) Bestehen einer 60-minütigen Klausur und Sprachnachweis (20-minütige mündliche Prüfung) (50% von A1 * ) Winter- und Sommersemester Zwei Semester 6. Semester 450 Stunden * Niveaustufe gem. Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen (GERS) 11