Zwischenbericht Kollision Z 29795 mit Z 47001 im Bf Wien Süßenbrunn West am 20. März 2017 GZ.: BMVIT-795.381-IV/SUB/SCH/2017 Wien, 2019
Inhalt Vorwort... 4 Hinweis... 6 Empfänger... 7 Zusammenfassung... 8 Hergang... 8 Folgen... 8 Ursache... 8 Sicherheitsempfehlungen... 8 1 Allgemeine Angaben... 9 1.1 Zeitpunkt... 9 1.2 Örtlichkeit und örtliche Verhältnisse... 9 1.3 Witterung; Sichtverhältnisse...10 1.4 Behördenzuständigkeit...10 1.5 Beteiligte Fahrten...11 1.6 Zulässige Geschwindigkeiten...12 1.6.1 Auszug aus VzG...12 1.6.2 Auszug aus ÖBB Buchfahrplan...13 1.6.3 Signalisierte Geschwindigkeit...15 1.6.4 Geschwindigkeitseinschränkungen...15 2 Sachverhaltsdarstellung, Befundaufnahme... 16 2.1 Ereignisbeschreibung... 16 2.1.1 Soll-Situation...16 2.1.2 Ist-Situation...16 2.2 Untersuchungsverfahren...16 2.3 Chronologie der Ereignisse...16 3 Folgen...17 3.1 Verletzte Personen...17 Zwischenbericht 2 von 28
3.2 Schäden an der Infrastruktur...17 3.3 Schäden an Fahrzeugen und Ladegut...17 3.4 Schäden an Umwelt...17 3.5 Betriebsbehinderungen...17 4 Rettungs- und Notfalldienst... 18 4.1 Notfallverfahren Eisenbahn...18 4.2 Notfallverfahren öffentliche Dienste...18 5 Externe Ermittlungen... 19 6 Maßnahmen... 20 7 Ursache... 21 8 Sicherheitsempfehlungen... 22 Tabellenverzeichnis... 23 Abbildungsverzeichnis... 24 Abkürzungen... 25 Impressum... 26 Zwischenbericht 3 von 28
Vorwort Die Untersuchung wird gemäß den Bestimmungen des Artikel 19 Abs. 2 der RL 2004/49/EG in Verbindung mit den Bestimmungen des 5 Abs. 2 und 4 UUG 2005 durchgeführt. Gemäß 15 Abs. 3 UUG 2005 ist der endgültige Untersuchungsbericht so rasch wie möglich und nicht später als zwölf Monate nach dem Vorfall zu veröffentlichen. Kann der endgültige Untersuchungsbericht nicht innerhalb von zwölf Monaten veröffentlicht werden, so ist jeweils jährlich ein Zwischenbericht zu erstellen und zu veröffentlichen, der jedenfalls die zum Zeitpunkt der Berichtslegung für den Vorfall maßgeblichen Tatsachen und Schlussfolgerungen sowie einen Überblick über die noch nicht abgeschlossenen Untersuchungsverfahren bzw. schritte zu enthalten hat. Gemäß 4 UUG 2005 haben Untersuchungen als ausschließliches Ziel die Feststellung der Ursache des Vorfalles, um Sicherheitsempfehlungen ausarbeiten zu können, die zur Vermeidung ähnlicher oder gleichartig gelagerter Vorfälle in der Zukunft beitragen können. Die rechtliche Würdigung der Umstände und Ursachen ist ausdrücklich nicht Gegenstand der Untersuchung. Es ist daher auch nicht der Zweck dieses Untersuchungsberichtes, ein Verschulden festzustellen oder Haftungsfragen zu klären. Der Untersuchungsbericht hat dabei die Anonymität aller Beteiligten derart sicherzustellen, dass jedenfalls keine Namen der beteiligten Personen enthalten sind. Die im Untersuchungsbericht zitierten Regelwerke beziehen sich ausschließlich auf die zum Zeitpunkt des Vorfalls gültige Fassung. Der Zwischenbericht kann Sicherheitsempfehlungen beinhalten. Gemäß Artikel 25 Abs. 2 der RL 2004/49/EG werden Sicherheitsempfehlungen an die Sicherheitsbehörde und, sofern es die Art der Empfehlung erfordert, an andere Stellen oder Behörden in dem Mitgliedstaat oder an andere Mitgliedstaaten gerichtet. Die Mitgliedstaaten und ihre Sicherheitsbehörden ergreifen die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Sicherheitsempfehlungen der Untersuchungsstellen angemessen berücksichtigt und gegebenenfalls umgesetzt werden. Die Sicherheitsbehörde und andere Behörden oder Stellen sowie gegebenenfalls andere Mitgliedstaaten, an die die Empfehlungen gerichtet sind, unterrichten die Untersuchungsstelle mindestens jährlich über Maßnahmen, die als Reaktion auf die Empfehlung ergriffen wurden oder geplant sind (siehe Artikel 25 Abs. 3 der RL 2004/49/EG). Zwischenbericht 4 von 28
Die im Zwischenbericht bereits enthaltenen Sicherheitsempfehlungen sind jedenfalls in den Vorläufigen Untersuchungsbericht bzw. in den endgültigen aufzunehmen, auch wenn zwischenzeitlich durch eine getroffene Maßnahme die ausgesprochene Sicherheitsempfehlung bereits umgesetzt wurde. Die getroffene Maßnahme ist bei der jeweiligen Sicherheitsempfehlung anzuführen. Zwischenbericht 5 von 28
Hinweis Auf in diesem Bericht eingebundenen Darstellungen der Gegenstände und Örtlichkeiten (Fotos) sind eventuell unbeteiligte, unfallerhebende oder organisatorisch tätige Personen und Einsatzkräfte zu sehen und gegebenenfalls anonymisiert. Da die Farben der Kleidung dieser Personen (z.b. Leuchtfarben von Warnwesten) möglicherweise von der Aussage der Darstellungen ablenken können, wurden diese bei Bedarf digital retuschiert (z.b. ausgegraut). Zwischenbericht 6 von 28
Empfänger Dieser Zwischenbericht geht an Eisenbahninfrastrukturunternehmen ÖBB Infrastruktur AG Eisenbahnverkehrsunternehmen ÖBB Personenverkehr AG Fahrzeughalter Beteiligte Tfzf Z 29795 Tfzf Z 47001 Fdl Zstw Süßenbrunn Vertretung des Personals Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Zwischenbericht 7 von 28
Zusammenfassung Hergang Am 20. März 2017, um 19:41 Uhr kollidierte der Schnellbahnzug Z 29795 mit dem Güterzug Z 47001 im Bf Süßenbrunn West auf der Weiche 1. Durch die Kollision wurden die ersten fünf Wagen von Z 47001 in Fahrtrichtung rechts beschädigt. Bei Z 29795 entgleiste der erste Wagen mit dem nachlaufenden Radsatz des ersten Drehgestells. Beim entgleisten Radsatz wurde das in Fahrtrichtung linke Rad ca. 3 cm von der Schiene abgehoben. Folgen Es wurden bei dem Vorfall keine Personen verletzt. Es kam es zu erheblichen Schäden an den beteiligten Fahrzeugen. Der Oberbau wurde geringfügig beschädigt. Ursache Ist noch Gegenstand der Untersuchung. Sicherheitsempfehlungen Im Rahmen der Sicherheitsuntersuchung wurden keine Sicherheitsempfehlungen ausgesprochen. Zwischenbericht 8 von 28
1 Allgemeine Angaben 1.1 Zeitpunkt Montag, 20. März 2017, 19:41 Uhr UTC +1 (MEZ) 1.2 Örtlichkeit und örtliche Verhältnisse IB ÖBB Infrastruktur AG Strecke 11401 (Wien Praterstern - Staatsgrenze nächst Bernhardstal Fbf) Fahrplanbezugszugspunkt Wien Süßenbrunn West Weiche 1 km 11,027 (Strecke 11401) Die Ereignisstelle liegt auf dem Schnittpunkt der Strecke 11401 (Hauptbahn) von Wien Praterstern nach Staatsgrenze nächst Bernhardsthal Fbf (Breclav) mit der eingleisigen Strecke 11411 von Leopoldau nach Gerasdorf im Bf Süßenbrunn. Die Strecken werden elektrisch betrieben (15 kv mit 16,7 Hz). Die Strecke 11401 ist zweigleisig mit Gleiswechselbetrieb mit der Fahrordnung rechts. Der Vorfallbereich wird vom Zstw Süßenbrunn fernbedient. Die Strecke 11411 (116) verläuft im Vorfallbereich in einem Linksbogen, annähernd parallel und fallend, mit bis zu 11, zur Strecke 11401 (114).Die Kollision ereignete sich auf der Weiche 1, welche durch das ZS H21 gedeckt ist. Als Zugsicherungssystem ist ca. 400 m vor dem ZS H21 (km 0,453) ein 500 Hz PZB Magnet eingerichtet. Nach dem ZS H21, bei der Weiche 1 mündet die Strecke 11411 in die Strecke 11401. Die Strecke 11411 ist eingleisig und ist die Verbindung der Strecke 11401 mit der Strecke 11601 (Wien Matzleinsdorf-Laxenburg nach Laa a.d.thaya). Zwischenbericht 9 von 28
Abbildung 1: Skizze Eisenbahnlinien Wien Quelle SUB 1.3 Witterung; Sichtverhältnisse + 15 C, klar, keine witterungsbedingten Einschränkungen der Sichtverhältnisse. 1.4 Behördenzuständigkeit Die zuständige Eisenbahnbehörde ist das BMVIT. Zwischenbericht 10 von 28
1.5 Beteiligte Fahrten Tabelle 1: Z 29795 Schnellbahn Z 29795 Zugart Zuglauf Personenzug Bf Wolkersdorf Bf Mödling Triebwagen 9381 4020 252-5 / 9381 4020 236-8 Wagenanzahl Gesamtgewicht Gesamtlänge Zweiteilig 258 t 138 m Buchfahrplan / Fahrplanmuster Heft 851 / Muster 2095 Fahrplanhöchstgeschwindigkeit 120 km/h Bremshundertstel erforderlich / vorhanden 125 % / 153 % Besetzung 1 Tfzf / 6 Fahrgäste Tabelle 2: Z 47001 Güterzug Z 47001 Zugart Ganzgüterzug Z 47001 Zuglauf Bf Breclav AB Linz Voest Alpine Triebfahrzeug 91 81 1016 030-9 Wagenanzahl 26 Gesamtgewicht Gesamtlänge 1.934 t 367 m Buchfahrplan Heft 801 Fahrplanhöchstgeschwindigkeit 80 km/h Bremshundertstel erforderlich / vorhanden 50 % / 68 % Besetzung 1 Tfzf Zwischenbericht 11 von 28
1.6 Zulässige Geschwindigkeiten Z 29795 durfte den Streckenabschnitt mit maximal 60 km/h befahren. Z 47001 durfte den Streckenabschnitt mit maximal 80 km/h befahren. 1.6.1 Auszug aus VzG Tabelle 3: VzG mit Ereignisstelle km 11,027 auf der Strecke 114 Quelle IB / SUB Im Vorfallsbereich ist eine örtlich zulässige Geschwindigkeit von 120 km/h ausgewiesen. Zwischenbericht 12 von 28
1.6.2 Auszug aus ÖBB Buchfahrplan Z 29795 Abbildung 2: Fahrplanmuster M 2095 für Z 29795 Quelle IB / SUB Die Schnellbahn Z 29795 verkehrte nach Fahrplanmuster M2095. Im Vorfallsbereich ist für Z 29795 eine Fahrplanhöchstgeschwindigkeit von 120 km/h vorgeschrieben. Zwischenbericht 13 von 28
Z 47001 Abbildung 3: Buchfahrplan Heft 801 für Z 47001 Quelle IB / SUB Der Ganzgüterzug Z 47001 verkehrte nach Buchfahrplan Heft 801.Im Vorfallsbereich ist für Z 47001 eine Fahrplanhöchstgeschwindigkeit von 80 km/h vorgeschrieben. Zwischenbericht 14 von 28
1.6.3 Signalisierte Geschwindigkeit Z 29795 Das ZS W zeigte für Z 29795 das Signalbild Frei mit 60 km/h. Z 47001 Das ZS H 301 zeigte für Z 47001 das Signalbild Frei. 1.6.4 Geschwindigkeitseinschränkungen Für die Fahrten Z 47001 und Z 29795 wurden der SUB keine Geschwindigkeitseinschränkungen bekannt gegeben. Zwischenbericht 15 von 28
2 Sachverhaltsdarstellung, Befundaufnahme 2.1 Ereignisbeschreibung Folgend wird die Soll-Situation dargestellt. 2.1.1 Soll-Situation Z 29795 sollte auf der Strecke 116 von Bf Wolkersdorf kommend auf Gleis 521 vor Weiche 1 in km 0,060 (116) vor dem HALT zeigenden AS H21 das Vorfahren von Z 47001 (fahrend auf Strecke 114) abwarten. 2.1.2 Ist-Situation Ist noch Gegenstand der Untersuchung. 2.2 Untersuchungsverfahren Das Untersuchungsteam setzt sich aus drei MitarbeiterInnen zusammen. Der Zwischenbericht stützt sich auf folgende Aktionen und Dokumentationen: Fernmündliche Meldung vom 20.03.2017 um 20:04 Uhr Schriftliche Meldung vom 20.03.2017 Lokalaugenschein am 11.04.2017 Informationsanforderung an ÖBB-Infrastruktur AG vom 09.08.2017 Zwischenbericht vom 20.03.2018 2.3 Chronologie der Ereignisse Der genaue Ablauf der Ereignisse ist noch Gegenstand der Untersuchung. Zwischenbericht 16 von 28
3 Folgen 3.1 Verletzte Personen Es wurden keine Personen verletzt oder getötet. 3.2 Schäden an der Infrastruktur An der Gleisanlage und im Bereich der sicherungstechnischen Einrichtungen entstand ein Sachschaden in Höhe von ca. 30.000.-. 3.3 Schäden an Fahrzeugen und Ladegut Am Güterzug Z 47001 wurden durch die Flankenfahrt sechs Wagen beschädigt. Der Steuerwagen des Z 29795 wurde erheblich beschädigt und ist aufgrund der Kollision mit dem ersten Drehgestell in Fahrtrichtung links entgleist (ca. 3 cm abgehoben). 3.4 Schäden an Umwelt Es sind keine Umweltschäden eingetreten. 3.5 Betriebsbehinderungen Es kam zu umfangreichen Verspätungen im Nahverkehr. Ein Schienenersatzverkehr wurde unmittelbar nach dem Vorfall eingerichtet. Für Züge des hochwertigen Personenverkehrs sowie Güterzüge wurde ein Umleitungsverkehr eingerichtet. Zwischenbericht 17 von 28
4 Rettungs- und Notfalldienst 4.1 Notfallverfahren Eisenbahn Tfzf des Z 47001 verständigt um 19:41:37 Uhr den Fdl Süßenbrunn. Tfzf des Z 29795 verständigt um 19:44:09 Uhr den Fdl Süßenbrunn. VLZ verständigt fernmündlich SUB um 20:04 Uhr. Gemeinsamer Lokalaugenschein ab 22:00 Uhr. 4.2 Notfallverfahren öffentliche Dienste Rotes Kreuz Deutsch Wagram Rettung Mistelbach Notarzteinsatzfahrzeug Klosterneuburg Freiwillige Feuerwehr Gerasdorf und Seyring Polizei Gerasdorf 1 Hubschrauber Zwischenbericht 18 von 28
5 Externe Ermittlungen Nachstehende Dokumente zu externen Ermittlungen liegen der SUB vor: Untersuchungsakt und Untersuchungsbericht des IB Zwischenbericht 19 von 28
6 Maßnahmen Dem/Der Tfzf Z 29795 wurde die weitere Dienstausübung untersagt. Am 11. April 2017 wurde eine Sichtbarkeitsprüfung der Signale ES W und AS HS21 unter Teilnahme der SUB durchgeführt und gemäß Signalvorschrift S60 für in Ordnung befunden. Zwischenbericht 20 von 28
7 Ursache Ist noch Gegenstand der Untersuchung. Zwischenbericht 21 von 28
8 Sicherheitsempfehlungen Es wurden keine Sicherheitsempfehlungen ausgesprochen. Zwischenbericht 22 von 28
Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Z 29795 Schnellbahn 11 Tabelle 2: Z 47001 Güterzug 11 Tabelle 3: VzG mit Ereignisstelle km 11,027 auf der Strecke 114 12 Zwischenbericht 23 von 28
Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Skizze Eisenbahnlinien Wien 10 Abbildung 2: Fahrplanmuster M 2095 für Z 29795 13 Abbildung 3: Buchfahrplan Heft 801 für Z 47001 14 Zwischenbericht 24 von 28
Abkürzungen Abs. Bf BMVIT Fbf Fdl Fplbp IB MEZ ÖBB Richtungen EVU SUB Tfz Tfzf UTC VzG W xxx ZS Zstw Z xxx Absatz Bahnhof Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Frachtenbahnhof FahrdienstleiterIn Fahrplanbezugspunkt Infrastrukturbetreiber Mitteleuropäische Zeit Österreichische Bundesbahnen wenn nicht anders angegeben, beziehen sich Richtungsangaben (rechts, links, vor, nach, ) immer auf die Fahrtrichtung der gegenständlichen Fahrt Eisenbahnverkehrsunternehmen Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes Triebfahrzeug TriebfahrzeugführerIn Koordinierte Weltzeit (Universal Time, Coordinated) Verzeichnis örtlich zulässiger Geschwindigkeiten Weiche (xxx Nummer der Weiche) Zwischensignal Zentralstellwerk Zug (xxx Nummer des Zuges) Zwischenbericht 25 von 28
Impressum Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes Trauzlgasse 1, 1210 Wien Wien, 2019 Copyright und Haftung: Auszugsweiser Abdruck ist nur mit Quellenangabe gestattet, alle sonstigen Rechte sind ohne schriftliche Zustimmung des Medieninhabers unzulässig. Das einzige Ziel der Sicherheitsuntersuchung ist die Verhütung künftiger Unfälle und Störungen, ohne eine Schuld oder Haftung festzustellen. Dieser Untersuchungsbericht basiert auf den zur Verfügung gestellten Informationen. Im Falle der Erweiterung der Informationsgrundlage behält sich die Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes das Recht zur Ergänzung des ggst Untersuchungsberichtes vor. Alle datenschutzrechtlichen Informationen finden Sie unter folgendem Link: www.bmvit.gv.at/datenschutz Zwischenbericht 26 von 28
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