St.Galler KMU-Energieberatung mit Umsetzungsbegleitung und Umsetzungsanreiz

Ähnliche Dokumente
St.Galler KMU-Energieberatung mit Umsetzungsbegleitung und Umsetzungsanreiz

Energieberatung Landwirtschaft mit Umsetzungsbegleitung und Umsetzungsanreiz

Energieberatung Landwirtschaft mit Umsetzungsbegleitung und Umsetzungsanreiz

«Betriebsoptimierung Energie mit Umsetzungsbegleitung für KMU, Dienstleistungsbauten und Mehrfamilienhäuser»

«Betriebsoptimierung Energie mit Umsetzungsbegleitung für KMU, Dienstleistungsbauten und Mehrfamilienhäuser»

Gebäudemodernisierung mit Konzept

Ersatz von elektrischen und fossilen Heizungen durch Wärmepumpen

Ersatz von elektrischen und fossilen Heizungen durch Wärmepumpen

Gebäudemodernisierung mit Konzept

Wärmedämmung von Einzelbauteilen

Verordnung über Förderbeiträge nach dem Energiegesetz

Vollzugsverordnung zum Energiefondsreglement

Richtlinien über die Energie-Fördermassnahmen der Gemeinde Rorschacherberg

Stromeffizienzprogramm Schwyz und Solothurn

Gesuch für Förderbeitrag Fernwärme 2017 Ökofonds-Förderprogramm der Stadt Bern und von Energie Wasser Bern

Energieförderung im Kanton St.Gallen. Gebäudemodernisierung mit Konzept

KMU-Energieeffizienz-Programm der Energieagentur St.Gallen. Beratungsbericht

Verordnung über Förderungsbeiträge an Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus

Gesuch für Förderbeitrag Sonnenkollektoranlagen 2017

Reglement über den Fonds zur Förderung von erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz (Energiefonds) vom 4. Dezember 2014

KMU-Energieeffizienz-Programm der Energieagentur St.Gallen. Beratungsbericht

Gesuch für Förderbeitrag Wärmepumpenboiler 2016

Verordnung für Förderbeiträge an Produktionsanlagen für erneuerbare Energien Projekte für Energiesparmassnahmen Projekte wie Energiestadt Melchnau

Stromeffizienzprogramm Zürich

Energieeffizienz im KMU Beispiel Kanton St.Gallen. 7. April 2017, 3. Energietag in Südtirol Philipp Egger, Geschäftsleiter

Verordnung über die Förderung erneuerbarer Energien und rationeller Energienutzung (Förderprogramm Energie)

der Einwohnergemeinde Entlebuch

PEIK PEIK. Die KMU-Plattform für Energieeffizienz. Informationsveranstaltung Zentralschweiz Hochschule Luzern, Horw, 24.

So finanzieren Sie ein Projekt aus dem Ebm Energy Fund

Gemeinde Horgen. Förderreglement KEV-Überbrückung. vom 1. Januar 2013

Richtlinie des Stadtrates zur Förderung erneuerbarer Energien, der Energieeffizienz sowie alternativer Mobilität

Energieeffizienz im Unternehmen

Stipendiengesuch Musikschule (gemäss Stipendienverordnung der Einwohnergemeinde Zollikofen vom 18. August 2008)

Förderprogramm Energie Winterthur Gesuch für Förderbeitrag zur Sanierung der Gebäudehülle

ENERGIEFÖRDERRICHTLINIEN

Förderprogramm Energie Winterthur Gesuch für Förderbeitrag für den Ersatz einer Ölheizung durch eine effiziente Wärmepumpen Heizung

Reglement Förderprogramm Energie Winterthur

Förderprogramm Energie Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK) Förderbedingungen / Vorgehensweise / Gesuchsformular

Schuleigenes Programm zur G+P an den Sek II Schulen - Factsheet. Gesundheitsgesetz vom 16. Oktober 2002 (GesG, SRSZ ); 9 Abs.

Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen

Energie-Förderbeiträge Stadt Steckborn

Richtlinien Energiefonds Region Obertoggenburg Energie im Einklang. Regionale Potenziale nutzen CO 2 Ausstoss senken

Erfahrungen aus der Industrie: Effizienz lohnt sich

Verordnung zum Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981

Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen

Freiwillige Zielvereinbarungen für Unternehmen

Hinweise und Ausfüllhilfe zum Verwendungsnachweis. Stand Dezember 2014

Gebäude erneuern - Energieverbrauch reduzieren Energieberatungen im Kanton Nidwalden. Gründe für eine Energieberatung

Verordnung über die Förderbeiträge für Solaranlagen auf Gebäuden von evangelisch-reformierten Kirchgemeinden

Förderprogramm Energie Winterthur Gesuch zur Rückerstattung von Baubewilligungsgebühren für spezifische energetische Massnahmen

Beratungsangebote von Energie Schweiz

Förderung von Nah- und Fernwärmeprojekten im Rahmen des HFM 2015

Umsetzung des Grossverbrauchermodells

Fördergesuche

Verordnung des WBF über die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik

Reglement über den Energiefonds der Politischen Gemeinde Schänis. Kommunale Potenziale nutzen CO 2 Ausstoss senken

Richtlinien für die Vergabe von Beiträgen im Bereich Sport der Gemeinde Riehen

Ergänzungen im Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung KBFHG

Umsetzung des Grossverbrauchermodells

Verordnung für die. Förderbeiträge an Produktionsanlagen für er neuerbare Energien. Versorgungswerke Meichnau (VWM)

Energieförderung im Kanton St.Gallen

Schulung Beschaffungswesen für Verwaltungs- und Behördenmitglieder (vszgb) Was gehört zur Ausschreibung?

Förderprogramm Energie Winterthur Fördergesuch - Ersatz von Gas-Heizungen durch Wärmepumpen-Heizungen

ibk Industrielle Betriebe Kloten

Verordnung über die Kontingente für 40-Tonnen- sowie Leer- und Leichtfahrten

Verordnung des Regierungsrates zum Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (KBüV)

Reglement Effizienzprogramm von CKW und ProKilowatt. Gültig ab 1. Januar 2014

VERORDNUNG ÜBER DIE AUSRICHTUNG VON DENKMALPFLEGEBEITRÄGEN

Verordnung über die Kontingente für 40-Tonnen- sowie Leer- und Leichtfahrten

Stadt. Luzern. Verordnung über den Stipendienfonds. Der Stadtrat von Luzern, vom 14. April 2010

Nr. 710 Natur- und Landschaftsschutzverordnung * (NLV) vom 4. Juni 1991 (Stand 1. Januar 2017)

Energiefondsreglement

Grossverbrauchermodell Kanton Aargau Informationsveranstaltung

Verordnung über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung

Richtlinien über das Beitrags- und Spendenwesen

Verordnung über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung

Checkliste Antragstellung. Checkliste für Anträge nach der Richtlinie über die Förderung von. Energieberatungen im Mittelstand

Richtlinien über das Beitrags- und Spendenwesen. Gültig ab 1. Januar 2015

Gemeinde Horgen. Förderreglement. energieeffizientes Bauen und erneuerbare Energie. vom 1. Januar 2014

Richtlinie über die Förderung der Energieberatung im Mittelstand

Verordnung über die Berufsbildung

Reglement Förderprogramm Küchenlüftung. Ein Energieeffizienzprogramm von hotelleriesuisse. Gültig ab 1. November 2015

Wegleitung für Gesuchstellende

Wegleitung für Gesuchstellende

Prämienverbilligung 2016

Ausfüllhilfe: Innovation Solarthermie - Prozesswärmeerzeugung

Abgabe der Steuererklärung 140 Nr. 2

Gebäude erneuern - Energieverbrauch reduzieren Energieberatungen im Kanton Nidwalden

EKZ Förderprogramm Energieeffiziente Haushaltsgeräte

Das Steuererklärungsformular ist so ausgestaltet, dass die Veranlagungsbehörden. und der direkten Bundessteuer daraus entnehmen können.

Reglement. EKZ Förderprogramm. Aktion für Kunden Energieeffizientes Waschen und Trocknen

Transkript:

Wegleitung zur Förderungsmassnahme St.Galler KMU-Energieberatung mit Umsetzungsbegleitung und Umsetzungsanreiz 1. Einleitung In dieser Wegleitung erhalten Sie Informationen, wie Sie Förderungsbeiträge zu den Massnahmen «M17: St.Galler KMU-Energieberatung mit Umsetzungsbegleitung» und «M18 :Umsetzungsanreiz für KMU-Energieberatung» beantragen können. Wenn Sie das Beitragsgesuch vollständig und korrekt ausfüllen, wird dieses ohne Verzögerung und ohne zusätzlichen Aufwand bearbeitet. Die Wegleitung enthält Erläuterungen zur Massnahmenbeschreibung M17 und M18, wie sie die Regierung erlassen hat (vergleiche Amtsblatt Nr. 48 26. November 2018, Seite 4245 und Seite 4247). Bei Unklarheiten und Fragen wenden Sie sich bitte an die. Telefonnummer und E-Mail-Adresse finden Sie in der Fusszeile. 2. Ablauf Beantragen Sie den Förderungsbeitrag online unter www.energieagentur-sg.ch Senden Sie das Unterschriftenformular mit den erforderlichen Beilagen an die Energieagentur St.Gallen GmbH. Das Gesuch muss vor Ausführung des Vorhabens schriftlich eingereicht werden. Auf eigenes Risiko können Sie anschliessend mit der Umsetzung beginnen, ohne den Entscheid der Beitragsberechtigung abzuwarten. Nach erfolgreicher Prüfung des Beitragsgesuchs erhalten Sie von der Energieagentur St.Gallen GmbH per Post eine Beitragszusicherung (Verfügung). Die Gültigkeit der Beitragszusicherung M17 ist auf zwölf Monate befristet. Massgebend ist das Datum der Verfügung über die Beitragszusicherung. Nach Ablauf dieser Frist verfällt die Beitragszusage automatisch und es kann kein Beitrag mehr ausbezahlt werden. Eine Verlängerung der Zusicherungsfrist für diese Fördermassnahme ist nicht möglich. Die Gültigkeit der Beitragszusicherung M18 ist auf zwei Jahre befristet. Massgebend ist das Datum der Verfügung über die Beitragszusicherung. Nach Ablauf dieser Frist verfällt die Beitragszusage automatisch und es kann kein Beitrag mehr ausbezahlt werden. Eine Verlängerung der Zusicherungsfrist für diese Fördermassnahme ist nicht möglich. Nach Abschluss des Vorhabens senden Sie das Formular «Meldung Projektabschluss» mit den erforderlichen Beilagen an die. Das Formular erhalten Sie zusammen mit der Beitragszusicherung. Nach der erfolgreichen Abschlusskontrolle wird Ihr Förderungsbeitrag ausbezahlt., 1/7, Vadianstrasse 6, 9000 St.Gallen, Telefon 058 228 71 88, Fax 058 228 71 62, info@energieagentur-sg.ch, www.energieagentur-sg.ch

3. Allgemeine Voraussetzungen Die allgemeinen Voraussetzungen sind in der Verordnung über Förderungsbeiträge nach dem Energiegesetz (sgs 741.12) festgelegt. Die Auslegung erfolgt nach dem jeweils aktuellen «harmonisierten Fördermodell der Kantone» (HFM). Insbesondere müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Beitragsberechtigt sind Betriebsstätten im Kanton St.Gallen mit einem jährlichen Elektrizitätsverbrauch von nicht weniger als 50'000 kwh. Betriebsstätten im selben Gebäude, einschliesslich Grundeigentümer, können sich zusammenschliessen, um die Anforderungen zu erfüllen. Massgebend ist der auf tausend kwh gerundete Elektrizitätsverbrauch des letzten vollständig abgerechneten Jahres. Von der Förderung (KMU-Energieberatung) ausgeschlossen sind: a) Objekte oder Betriebsstätten mit Befreiung von der CO 2-Abgabe oder mit Rückerstattung des Netzzuschlags. Es gilt der Zeitpunkt der Gesuchseinreichung (Datum Poststempel); b) Grossverbraucher nach Art. 18 Abs. 1 des Energiegesetzes (sgs 741.1; abgekürzt EnG). Es gilt der Zeitpunkt der Gesuchseinreichung. c) Betriebsstätten, für die eine Energieberatung Landwirtschaft durchgeführt worden ist. d) Objekte und Betriebsstätten des Bundes und der Kantone. Wird vor Einreichung des Beitragsgesuchs mit der Ausführung des Vorhabens begonnen, wird kein Förderungsbeitrag gewährt. Der/Die Eigentümer/in akzeptiert eine umfassende Einsichtnahme in sämtliche mit dem Vorhaben in Verbindung stehenden Dokumenten (inkl. Abrechnungsunterlagen) sowie Stichprobenkontrollen während oder nach Abschluss der Arbeiten. 4. Besondere Voraussetzungen Gefördert wird die Energieberatung in KMU, bestehend aus Erstbegehung, Erstellen eines Berichts und einer anschliessenden Umsetzungsbegleitung durch den Energieberater. Es wird eine erste Zusicherung für die Erstbegehung, das Erstellen des Berichts und für die Umsetzungsbegleitung und eine zweite für den Umsetzungsanreiz ausgestellt. Die Zusicherung für die St.Galler Energieberatung mit Umsetzungsbegleitung hat eine Gültigkeit von zwölf Monaten. Die Zusicherung für den Umsetzungsanreiz hat eine Gültigkeit von zwei Jahren. a) Entsprechend muss der vollständige Bericht «St.Galler KMU-Energieberatung: Erstbegehung und Bericht» und das von Gesuchsteller und Energieberater unterschriebene Formular «St.Galler KMU-Energieberatung: Erstbegehung, Bericht und Umsetzungsbegleitung» spätestens zwölf Monate nach der Ausstellung der Zusicherung bei der eingereicht werden (Datum Poststempel). b) Die Zusicherung für den Umsetzungsanreiz wird ausgestellt, nachdem Vollständigkeit und Plausibilität des Berichts «St.Galler KMU-Energieberatung: Erstbegehung und Bericht» festgestellt worden sind. Für den Umsetzungsanreiz muss kein separates Gesuch gestellt werden. Eine Verlängerung der Zusicherungsfrist für diese Fördermassnahme ist nicht möglich. 2/7

Unterstützt werden Energieberatungen von anerkannten Energieberatern mit folgendem Mindestinhalt: a) Erstbegehung: Beurteilung vor Ort, erste Massnahmen werden in Absprache mit dem Auftraggeber umgesetzt. b) Erstellen eines Beratungsberichts: Der Beratungsbericht ist gemäss Musterbericht der Energieagentur St.Gallen GmbH und den von act oder EnAW entwickelten Grundlagen zu erstellen. Die Umsetzungsbegleitung zur St.Galler KMU-Energieberatung wird bei folgendem Mindestinhalt unterstützt: a) Besprechung des aktuellen Stands der Umsetzung b) Unterstützung des Gesuchstellers bei der Umsetzung von Massnahmen Wird die Umsetzungsbegleitung nicht gewünscht, wird nur der Beitrag für die Erstbegehung und den Bericht ausbezahlt. Der Umsetzungsanreiz wird unterstützt, wenn die Massnahmen a) über die gesetzlich vorgeschriebenen energetischen Mindestanforderungen hinausgehen b) im Beratungsbericht oder der Zielvereinbarung vorgeschlagen worden sind und eine Paybackzeit von vier oder mehr Jahren aufweisen c) -Umsetzung noch nicht begonnen worden ist d) nicht bei einer anderen Massnahme des kantonalen Energieförderungsprogramms geltend gemacht worden sind Abweichend von diesen im Bericht realisierte Massnahmen sind nicht förderungsberechtigt. Der Energieberater: a) hat vor der Durchführung der Energieberatung eine halbtägige Schulung der Energieagentur St.Gallen GmbH besucht b) nimmt jährlich an mindestens einem Erfahrungsaustausch-Treffen (Erfa) teil Die bietet die entsprechenden Veranstaltungen an. Sie führt eine Liste der anerkannten Energieberater. Für die Schulung zugelassen sind Energieberater, die durch act oder die EnAW akkreditiert sind. Falls weitere Organisationen entstehen, die eine gleichwertige Methodik anwenden, können diese durch das Amt für Wasser und Energie zugelassen werden. Die erneute Förderung einer St.Galler KMU-Energieberatung ist frühestens fünf Jahre nach Abschluss der vorangegangenen St.Galler KMU-Energieberatung möglich. 3/7

Dem Gesuchsteller dürfen vom Energieberater für die St.Galler KMU-Energieberatung mit Umsetzungsbegleitung keine weiteren Kosten in Rechnung gestellt werden. Zusätzliche oder weiterführende Leistungen sind von der Förderung ausgeschlossen und mit dem Kunden separat zu vereinbaren. Sie sind von der geförderten Beratung abzugrenzen. 5. Erläuterung von Begriffen Jährlicher Elektrizitätsbedarf: Bei Eigenbedarf der selbst produzierten Elektroenergie (z.b. Photovoltaik) ist die selbst genutzte Elektroenergie zum Elektrizitätsbedarf gemäss EVU-Rechnung anrechenbar(summarisch). 6. Benötigte Unterlagen Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein: Unterschriftenformular Situationsplan Elektrizitätsverbrauch (Rechnung EVU) Wenn eine freiwillige Zielvereinbarung (s. Kapitel 8) mit act oder EnAW erarbeitet oder abgeschlossen worden ist, reichen Sie bitte ein Gesuch für Zielvereinbarung mit folgenden Unterlagen ein: Unterschriftenformular Zielvereinbarung (Deckblatt und unterzeichnete Seiten) Bericht zum Energie-Checkup mit Tabelle der Umsetzungsmassnahmen 7. Beitragssätze KMU-Energieberatung, Umsetzungsbegleitung und Umsetzungsanreiz Der Beitrag beläuft sich einschliesslich allfälliger Mehrwertsteuer auf: a) Fr. 1'300. für die KMU-Energieberatung mit Erstbegehung vor Ort und Erstellen des Berichts b) Fr. 700. für die nachfolgende Umsetzungsbegleitung zur KMU-Energieberatung c) Die Höhe des Umsetzungsanreizes bemisst sich an der erwarteten Energieeinsparung, die mit den anrechenbaren Massnahmen in einem vollen Betriebsjahr erreicht wird. Der Beitrag beläuft sich auf 30 Rappen je eingesparte kwh. Der Förderungsbeitrag wird auf die nächsten 100 Franken aufgerundet. Bei der Auszahlung werden nur umgesetzte Massnah men angerechnet. Es werden nur Förderungsbeiträge ausbezahlt, die nicht weniger als Fr. 2 000. betragen. Die Beitragshöhe ist auf Fr. 30'000. je Betriebsstätte begrenzt. Teilzahlungen können auf Antrag geleistet werden, wenn der Betrag der Teilzahlung mehr als Fr. 3'000. beträgt. 4/7

Schematischer Ablauf der zweiteiligen Förderungsmassnahme St.Galler KMU-Energieberatung: 5/7

8. Freiwillige Zielvereinbarung Betriebsstätten, für die eine freiwillige Zielvereinbarung mit act 1 oder EnAW 2 erarbeitet oder abgeschlossen worden ist, erhalten einen Förderungsbeitrag für die Erstellung oder die Umsetzung der Zielvereinbarung. Dazu ist die Vereinbarung über die Erstellung der Zielvereinbarung oder die unterschriebene Zielvereinbarung einzureichen. Eine Zielvereinbarung muss zum Zeitpunkt der Gesuchseinreichung eine Restlaufzeit von nicht weniger als zwei Jahren und eine Mindestlaufzeit von insgesamt nicht weniger als fünf Jahren aufweisen. 1 act: Agentur Cleantech Schweiz. 2 EnAW: Energie-Agentur der Wirtschaft. 9. Abonnement «energo ADVANCED» Betriebsstätten und Objekte, für die mit dem Verein energo ein Betriebsoptimierungs-Abonnement «energo ADVANCED» besteht, erhalten einen Förderungsbeitrag für die Erstellung oder die Umsetzung des Abonnements. Dazu ist die Vereinbarung über die Erstellung des Abonnements oder das unterschriebene Abonnement einzureichen. Ein Abonnement muss zum Zeitpunkt der Gesuchseinreichung eine Restlaufzeit von nicht weniger als zwei Jahren und eine Mindestlaufzeit von insgesamt nicht weniger als drei Jahren aufweisen. 10. Beitragssätze Zielvereinbarung und Umsetzungsanreiz Der Beitrag beläuft sich einschliesslich allfälliger Mehrwertsteuer auf: a) Fr. 2'000. Für Betriebsstätten, für die eine freiwillige Zielvereinbarung mit act oder EnAW erarbeitet oder abgeschlossen worden ist. b) Die Höhe des Umsetzungsanreizes bemisst sich an der erwarteten Energieeinsparung in kwh, die mit den anrechenbaren Massnahmen in einem vollen Betriebsjahr erreicht wird. Der Beitrag beläuft sich auf 30 Rappen je eingesparte kwh. Der Förderungsbeitrag wird auf die nächsten 100 Franken aufgerundet. Bei der Auszahlung werden nur umgesetzte Massnahmen angerechnet. Es werden nur Förderungsbeiträge ausbezahlt, die nicht weniger als Fr. 2 000. betragen. Die Beitragshöhe ist auf Fr. 30'000. je Betriebsstätte begrenzt. Teilzahlungen können auf Antrag geleistet werden, wenn der Betrag der Teilzahlung mehr als Fr. 3'000. beträgt. 6/7

Schematischer Ablauf mit Zielvereinbarung: 11. Beitragssätze Abonnement «energo ADVANCED» Der Beitrag beläuft sich einschliesslich allfälliger Mehrwertsteuer auf: Fr. 2'000. für Betriebsstätten, für die mit dem Verein energo ein Betriebsoptimierungs-Abonnement «energo ADVANCED» besteht. Schematischer Ablauf mit Abonnement «energo ADVANCED»: 7/7