ANLAGE 1: Bedeutsame Vogellebensräume Ausschlussbereiche und Abstandsempfehlungen

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Transkript:

Landesbüro der Naturschutzverbände NRW Positionspapier zum Arten und Habitatschutz bei der Planung und Zulassung von Windenergieanlagen / ANLAGE 1 ANLAGE 1: Bedeutsame Vogellebensräume Ausschlussbereiche und Abstandsempfehlungen Die LÄNDERARBEITSGEMEINSCHAFT DER VOGELSCHUTZWARTEN (LAGVSW 2015) hat in ihrem sog. Helgoländer Papier für verschiedene Vogellebensräume, die für die Avifauna von besonderer Bedeutung und somit besonders empfindlich gegenüber Windenergieplanungen (WEAPlanungen) sind, fachlich empfohlene" Mindestabstände herausgegeben. Es handelt sich dabei um Pufferzonen um diese Lebensräume, die aufgrund der weitreichenden Auswirkungen der Windenergieanlagen (WEA) auf die Avifauna von WEA freizuhalten sind. Die Abstandsempfehlungen zu den bedeutsamen Vogellebensräumen sind im Sinne eines Lebensraumschutzes zu verstehen und sollen damit auch dem Schutz der dort vorkommenden Arten dienen. Die Lebensräume selbst und die entsprechenden Pufferzonen mit ihrem großen avifaunistischen Konfliktpotenzial sollten also bei der Standortsuche für WEA von vornherein herausfallen. Beachte: Dieser Mindestabstand bemisst sich an der Entfernung zum Turm plus Rotorradius. Die Abstandsempfehlungen beziehen sich auf Abstände zu einer Einzelanlage bzw. zu einem Radius um eine Einzelanlage. Sie sind jedoch auch anwendbar auf einen Windpark, d.h. auf die äußeren WEA, oder auf eine Konzentrationszone. Zudem sind die empfohlenen Abstände zur äußeren Grenze des bedeutsamen Lebensraumes einzuhalten und nicht zu den tatsächlichen Vorkommen der Vogelarten innerhalb dieses Lebensraumes. Innerhalb der bedeutsamen Vogellebensräume und der zum Schutze der Avifauna ausgewiesenen Schutzgebiete muss den Arten die Möglichkeit zur Ausbreitung und Entwicklung gegeben werden. Des Weiteren ist bei WEAPlanungen darauf zu achten, dass es auch bei Einhaltung der empfohlenen Mindestabstände zu keiner Einkesselung der bedeutsamen Vogellebensräume von mehreren Seiten aus kommen darf. 1

Landesbüro der Naturschutzverbände NRW Positionspapier zum Arten und Habitatschutz bei der Planung und Zulassung von Windenergieanlagen / ANLAGE 1 Quelle: LAGVSW (2015) (leicht verändert*/**) Bedeutsame Vogellebensräume Mindestabstandsempfehlungen (und Prüfbereiche) (Erg. der Verf.: Abstand zum Turm plus Rotorradius und gemessen von der Gebietsgrenze des bedeutsamen Lebensraumes) Europäische Vogelschutzgebiete 1 mit Vorkommen windenergiesensibler (WEAsensibler) Vogelarten* Nationale Schutzgebiete mit Vorkommen WEAsensibler Vogelarten* Feuchtgebiete internationaler Bedeutung entsprechend Ramsar Konvention mit Wasservogelarten 2 als wesentlichem Schutzgut 3 10fache Anlagenhöhe, mind. 1.200 m Gewässer oder Gewässerkomplexe > 10ha mit mind. regionaler Bedeutung 4 für brütende und rastende Wasservögel Gastvogellebensräume internationaler, nationaler und landesweiter Bedeutung 4 (Rast u. Nahrungsflächen; z.b. von Kranichen, Schwänen, Gänsen, Kiebitzen, Gold und Mornellregenpfeifern sowie anderen Wat und Schwimmvögeln) Regelmäßig genutzte Schlafplätze von Kranichen, Schwänen, Gänsen (ohne Neozoen) (nur > 1%Kriterium 5 ) sowie Weihen, Milanen, Seeadlern, Fischadlern**, Merlinen, Raufußbussarden**, Sumpfohreulen und Waldohreulen** Kranich: Ausschlussbereich 7 3.000 m, Prüfbereich 7 6.000 m Schwäne, Gänse (ohne Neozoen): Ausschlussbereich 1.000 m Prüfbereich: 3.000 m Greifvögel und Eulen**: Ausschlussbereich 1.000 m Prüfbereich: 3.000 m Hauptflugkorridore zwischen Schlaf und Nahrungsplätzen bei Kranichen, Schwänen, Gänsen (ohne Neozoen), Greifvögeln und Eulen** freihalten Überregional bedeutsame Zugkonzentrationskorridore 6 2

Landesbüro der Naturschutzverbände NRW Positionspapier zum Arten und Habitatschutz bei der Planung und Zulassung von Windenergieanlagen / ANLAGE 1 *lautet im Original: Europäische Vogelschutzgebiete (SPA) mit WEAsensiblen Arten im Schutzzweck / Alle Schutzgebietskategorien nach nationalem Naturschutzrecht mit WEAsensiblen Arten im Schutzzweck bzw. in den Erhaltungszielen Dies wurde hier verändert, da die Standarddatenbögen wie auch der nationale Schutzzweck/ die Erhaltungsziele nicht zwingend vollständig/ aktuell sind. Das Vorkommen der WEAsensiblen Vogelarten (s. ANLAGE 2 und einiger nur als Rastvogel vorkommender Arten) ist im Einzelfall für das jeweilige Schutzgebiet abzuprüfen! In NRW beherbergen alle Europäischen Vogelschutzgebiete WEAsensible Arten. **Fischadler, Raufußbussard, Waldohreule und Eulen aufgrund von Experteneinschätzung ergänzt, "Greifvögel und Eulen" verkürzt wiedergegeben Zudem wurden die Flugkorridore der Großtrappe (Otis tarda) zwischen den Vorkommensgebieten aus der Tabelle gestrichen, da diese für NRW nicht relevant sind. Anmerkungen der Verfasser: 1 Important Bird Areas, die bisher nicht als Vogelschutzgebiet gemeldet wurden, sollten gleichwertig behandelt werden. 2 im Sinne der RamsarKonvention alle Vogelarten, die auf Feuchtgebiete angewiesen sind (vgl. Wahl et al. (2007) Die Begriffe "Wasser, Wat, Schwimmvögel" werden im Helgoländer Papier nicht näher definiert. Sie sollten im genannten Sinne der RamsarKonvention verstanden werden (die in NRW darunter fallenden Arten s. Tabelle unten). 3 in NRW: Unterer Niederrhein, Rieselfelder Münster, Weserstaustufe Schlüsselburg 4 Das Helgoländer Papier enthält keine Erläuterungen zur Einstufung der verschiedenen Lebensräume. Dort heißt es: Diese Lebensräume befinden sich häufig in Schutzgebieten [ ] oder werden anhand landesspezifischer Kriterien abgegrenzt. In NRW fehlen diese Kriterien. Eine allgemein anerkannte Methodik stellen die Quantitativen Kriterien zur Bewertung von Gastvogellebensräumen in Niedersachsen (KRÜGER et al. 2013) dar, die sich für die internationale und nationale Ebene aus den Vorgaben der RamsarKonvention ableiten. Ergänzt wurde ein eigener landesweiter Bewertungsmaßstab (2% des Landesmaximalbestands). Dieses Bewertungsverfahren ist auch auf NRW übertragbar. Als Bewertungsmaßstab für Gewässer/ Gewässerkomplexe > 10 mit regionaler Bedeutung für rastende und auch brütende Wasservögel sollte 1% des Landesmaximalbestands gelten (konkrete Bewertungsmaßstäbe für NRW s. Tabelle unten). 5 Das 1%Kriterium ist eines der Kriterien aus der RamsarKonvention. Für die Wasservogelarten ist danach ein Feuchtgebiet von internationaler Bedeutung, wenn es regelmäßig 1 Prozent der Individuen einer biogeographischen Population der Art oder Unterart beherbergt. (vgl. hierzu Wahl et al. (2007) Zahlen dazu nach WAHL & HEINICKE (2013)) 6 z.b. entlang von Flüssen, Tälern, Waldrändern oder Gebirgsrücken. Vogelzug kann eigentlich flächendeckend stattfinden (Breitfrontzug). Jedoch kann es z.b. bei topografischen Besonderheiten wie Höhenrücken zu Zugtrichtern kommen. Beim Schmalfrontzug, der z.b. an bestimmte Rastplätze (wie bei Kranichen) oder thermische Gegebenheiten (wie z.b. bei Störchen, Greifvögeln) gebunden ist, können Zugkorridore ermittelt werden. Zu beachten ist jedoch, dass die Vögel von diesen durch bspw. ungünstige Wetterlagen auch abweichen können. Es fehlt hierbei an Bewertungsmaßstäben, lediglich im Vergleich mit anderen Bereichen können Aussagen zur Bedeutung der Zugkorridore getroffen werden. Eine solche vergleichende Erfassung des Vogelzugs wurde in NRW, im Gegensatz zu anderen Bundesländern (z.b. Hessen, Rheinland Pfalz, Niedersachsen), bisher nicht durchgeführt. 7 Ausschlussbereich: in diesem Radius um den Schlafplatz soll die Errichtung von WEA unterbleiben Prüfbereich: in diesem Radius um den Schlafplatz soll geprüft werden, ob ein geplanter WEAStandort im Bereich regelmäßig genutzter Flugrouten oder Nahrungsflächen liegt. (Näheres zu diesen Bereichen s. ANLAGE 2) 3

Landesbüro der Naturschutzverbände NRW Positionspapier zum Arten und Habitatschutz bei der Planung und Zulassung von Windenergieanlagen / ANLAGE 1 In der folgenden Tabelle werden die Eulen und Greifvogelarten aufgelistet, für die die im Helgoländer Papier genannten Abstandsempfehlungen zu ihren regelmäßig genutzten Schlafplätzen in NRW anzuwenden sind. Zudem werden die Angaben der Zeiträume, in denen es zu solchen Gemeinschaftschlafplätzen kommen kann, benannt. Diese Zeiträume müssen also auch als Untersuchungszeitraum für die entsprechenden Bestandserfassungen gelten (vgl. ANLAGE 3). Regelmäßig genutzte Sammel und Schlafplätze von Greifvögeln und Eulen in NRW (Quelle: eigene Zusammenstellung der Verf., Artenauswahl auf Grundlage der Tab. oben), (x) = selten nachbrutzeitlich, während der Zugzeiten im Winterquartier (Kartierungs)Zeiträume Eulen: Sumpfohreule x x 15.10. 31.3. Waldohreule x x 15.10. 31.3. Weihen: Rohr x 15.7. 15.9. Korn (x) x (1.8. 15.9. und) 15.10. 31.3. Wiesen x 15.7. 15.9. Milane: Rot x (x) 1.8. 31.10. (und 1.11. 10.2.) Schwarz x 15.7. 15.9. weitere: Seeadler x 1.12. 28.2. Fischadler x 15.8. 30.9. und 15.3. 30.4. Merlin x 15.10. 15.3. Raufußbussard x 15.10. 15.3. Kollisionsrisiko nach ILLNER (2017): Fischadler 5, Merlin 4, Raufußbussard 5, andere und Erläuterung dazu s. ANLAGE 2 4

Nachfolgend werden die in NRW in den bedeutsamen Vogellebensräumen vorkommenden Wasservogelarten (im Sinne der RamsarKonvention), und die entsprechenden Bewertungsmaßstäbe für die landesweite und regionale Bedeutung der Lebensräume aufgeführt. Quellen: NordrheinWestfälische Ornithologengesellschaft e.v. (NWO) & Vogelschutzwarte (VSW) NRW im Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein Westfalen (LANUV), schriftliche Mitteilung vom 26.01.2017 (Datenstand: 2010 2015); GRÜNEBERG, C. & S. R. SUDMANN sowie J. WEISS, M. JÖBGES, H. KÖNIG, V. LASKE, M. SCHMITZ & A. SKIBBE (2012 ): Die Brutvögel NordrheinWestfalens, NWO & LANUV (Hrsg.), LWLMuseum für Naturkunde, Münster.; GRÜNEBERG et al. (2016) (unveröffentlicht) Arten der bedeutsamen Vogellebensräume in NRW (alle heimischen Wasservogelarten ohne Neozoen) Gastvogellebensräume landesweiter Bedeutung in NRW Gewässer oder Gewässerkomplexe > 10ha mit regionaler Bedeutung für rastende Wasservögel in NRW Gewässer oder Gewässerkomplexe > 10ha mit regionaler Bedeutung für brütende Wasservögel in NRW Landesbestand der Rastvögel in NRW (durchschnittlicher Landesmaximalbestand 2010 2015 aus NWO & VSW/ LANUV 2017) 2% des Landesbestands NRW (gemäß KRÜGER et al. 2013) (bei landesweiten Rastbeständen < 500 Individuen wird als Mindestgröße 10 festgelegt) 1 % des Landesbestands NRW (bei landesweiten Rastbeständen <1.000 Individuen wird als Mindestgröße 10 festgelegt) 1 % des Landesbestands NRW (bei landesweiten Brutbeständen <100 Brutpaare wird als Mindestgröße 10 festgelegt) (Minuszeichen = kein Brutvorkommen in NRW) Landesbestand der Brutvögel in NRW (Anzahl Brutpaare) (Stand 2015 aus GRÜNEBERG et al. 2016 bzw. GRÜNEBERG & SUDMANN et al. 2012) (Minuszeichen = kein Brutvorkommen in NRW) Höckerschwan 1.800 36 18 9 750 950 Singschwan <100 10 10 5

Zwergschwan <20 10 10 Blässgans 200.000 4.000 2.000 1 unregelmäßiger Brutvogel Brandgans 500 10 10 2 150 220 Graugans 25.000 500 250 45 4.000 5.000 Kurzschnabelgans 10 10 10 Ringelgans <10 10 10 Rostgans 500 10 10 1 100 150 Rothalsgans <10 10 10 Saatgans 15.000 300 150 Weißwangengans 10.000 200 100 1 70 Zwerggans <10 10 10 Bergente 10 10 10 6

Eiderente 10 10 10 Eisente <10 10 10 Knäkente <100 10 10 1 45 75 Kolbenente <20 10 10 1 3 4 Krickente 2.500 50 25 2 120 180 Löffelente 2.500 50 25 1 70 120 Moorente <10 10 10 Pfeifente 6.000 120 60 Reiherente 25.000 500 250 30 2.500 3.500 Samtente <10 10 10 Schellente 1.800 36 18 1 unregelmäßiger Brutvogel Schnatterente 3.000 60 30 4 270 470 7

Spießente 600 12 10 Stockente 75.000 1.500 750 350 20.000 50.000 Tafelente 5.000 100 50 1 35 50 Trauerente <10 10 10 Gänsesäger 1.000 20 10 1 3 5 Mittelsäger <10 10 10 Zwergsäger 500 10 10 1 unregelmäßiger Brutvogel Haubentaucher 5.000 100 50 25 2.000 3.000 Ohrentaucher <10 10 10 Rothalstaucher 10 10 10 Schwarzhalstaucher <50 10 10 1 5 Seetaucher spec. <10 10 10 8

Zwergtaucher 5.000 100 50 14 1.100 1.600 Blässhuhn 40.000 800 400 105 8.000 13.000 Teichhuhn 10.000 200 100 90 6.500 12.000 Wasserralle 1.500 30 15 4 200 600 Austernfischer 1.250 25 13 Bekassine 5.000 100 50 Flussregenpfeifer 2.000 40 20 Flussuferläufer 5.000 100 50 Goldregenpfeifer 1.200 24 12 Großer Brachvogel 1.500 30 15 Kiebitz 20.000 400 200 Mornellregenpfeifer <100 10 10 Waldschnepfe 5.000 100 50 5 1 6 7 90 42 400 600 30 35 500 750 660 8.000 10.000 3.000 5.500 9

Waldwasserläufer 2.000 40 20 andere Limikolenarten 10 10 1 <100 (Rotschenkel) Heringsmöwe 5.000 100 50 1 100 130 Lachmöwe 50.000 1.000 500 60 6.000 Silbermöwe 5.000 100 50 1 50 60 Sturmmöwe 10.000 200 100 4 400 450 andere Möwenarten 10 10 1 <100 (Schwarzkopf, Mittelmeermöwe) Flussseeschwalbe 500 10 10 2 150 170 Trauerseeschwalbe <200 10 10 1 40 44 andere Seeschwalbenarten 10 10 Kormoran 6.000 120 60 11 1.100 Löffler 200 10 10 10

Rohrdommel <20 10 10 Zwergdommel <10 10 10 1 1 2 Graureiher 8.000 160 80 21 2.000 2.200 Nachtreiher <10 10 10 Silberreiher 1.500 30 15 Schwarzstorch <500 10 10 1 100 120 Weißstorch 1.000 20 10 2 200 Kranich <1.000 16 10 1 7 11

Landesbüro der Naturschutzverbände NRW Positionspapier zum Arten und Habitatschutz bei der Planung und Zulassung von Windenergieanlagen / ANLAGE 1 Quellen: Behm, K. & T. Krüger (2013): Verfahren zur Bewertung von Vogelbrutgebieten in Niedersachsen, 3. Fassung, Stand 2013. In: Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen (Hrsg.) (2013): Bewertung von Vogellebensräumen in Niedersachsen Brutvögel, Gastvögel Heft 2/13, 36 S. Grüneberg, C. & S. R. Sudmann sowie J. Weiss, M. Jöbges, H. König, V. Laske, M. Schmitz & A. Skibbe (2012 ): Die Brutvögel NordrheinWestfalens, NWO & LANUV (Hrsg.), LWLMuseum für Naturkunde, Münster. Grunwald, T., Korn, M. & S. Stübing (2007): Der Herbstliche Tagzug von Vögeln in Südwestdeutschland Intensität, Phänologie und räumliche Verteilung (Zusammenfassung eines Vortrags im Rahmen der Jahrestagung der Deutschen OrnithologenGesellschaft). Vogelwarte 45: 324325. Online unter: http://www.faunistiklandschaftsoekologie.de > Publikationen > Vögel > download > (.pdf) Illner, H. (2017): Einstufung der Kollisionsgefährdung von Vogelarten an deutschen Windenergieanlagen auf Basis der von T. Dürr von (1989) 2004 bis Januar 2011 bzw. bis Januar 2017 in der Staatlichen Vogelschutzwarte Brandenburg geführten bundesweiten Fundkartei. Stand 10.3.2017. Online unter: www.abunaturschutz.de > Naturschutzthemen > Windkraft > Downloads (pdf.) Krüger T., Ludwig, J., Südbeck, P., Blew, J. & B. Oltmanns (2013): Quantitative Kriterien zur Bewertung von Gastvogellebensräumen in Niedersachsen, 3. Fassung, Stand 2013. In: Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen (Hrsg.) (2013): Bewertung von Vogellebensräumen in Niedersachsen Brutvögel, Gastvögel Heft 2/13, 36 S. Länderarbeitsgemeinschaft der Staatlichen Vogelschutzwarten in Deutschland (LAGVSW) (2015): Abstandsempfehlungen für Windenergieanlagen zu bedeutsamen Vogellebensräumen sowie Brutplätzen ausgewählter Vogelarten in der Überarbeitung vom 15. April 2015. veröffentlicht in den Berichten zum Vogelschutz, Band 51, 15 42 (2014). Online unter: www.nabu.de > Umwelt und Ressourcen > Energie > Erneuerbare Energien > Energiewende > Windenergie > Vogelschutz an Windkraftstandorten > LAGVSW Abstandsempfehlungen für Windkraftanlagen (.pdf) Niedersächsischer Landkreistag e.v. (NLT) (Hrsg.) (2014): Naturschutz und Windenergie. Hinweise zur Berücksichtigung des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie zur Durchführung der Umweltprüfung und Umweltverträglichkeitsprüfung bei Standortplanung und Zulassung von Windenergieanlagen. (Stand: Oktober 2014). Online unter: www.nlt.de > Arbeitshilfen > Naturschutz > (pdf.) NordrheinWestfälische Ornithologengesellschaft e.v. (NWO) & Vogelschutzwarte (VSW) NRW im Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NordrheinWestfalen (LANUV): Landesbestand der Rastvögel in NRW (durchschnittlicher Landesmaximalbestand 2010 2015), schriftliche Mitteilung vom 26.01.2017 (Datenstand: 2010 2015) Wahl, J., Garthe, S., Heinicke, T., Knief, W., Petersen, B., Sudfeldt, C. & P. Südbeck (2007): Anwendung des internationalen 1%Kriteriums für wandernde Wasservogelarten in Deutschland. Ber. Vogelschutz 44: 83105. Online unter: www.ddaweb.de > Daten und Service > downloads > Artikel > Erscheinungsjahr 2013 > (pdf.) Wahl, J. & T. Heinicke (2013): Aktualisierung der Schwellenwerte zur Anwendung des internationalen 1%Kriteriums für wandernde Wasservogelarten in Deutschland. Ber. Vogelschutz 49/50: 8597. Online unter: www.ddaweb.de > Daten und Service > downloads > Artikel > Erscheinungsjahr 2013 > (pdf.) 12