COM/TA/HOME/13/AD8 AUSLESEVERFAHREN FÜR BEDIENSTETE AUF ZEIT BEI DER GENERALDIREKTION INNERES Die Europäische Kommission führt ein Ausleseverfahren zur Erstellung einer Eignungsliste für Bedienstete der Funktionsgruppe Administration (AD) durch, um im Zusammenhang mit der Umsetzung des neuen Schengen- Evaluierungsmechanismus bis zu vier AD-Stellen in der Generaldirektion Inneres (Direktion C Schengen, Referat C1 Grenzmanagement und Verwaltung des Schengen-Systems/Beziehungen zu Frontex ) zu besetzen. 1. ART DER TÄTIGKEIT Die künftigen Bediensteten wirken an der Entwicklung, Koordinierung und Umsetzung des neuen Schengen-Evaluierungsmechanismus mit, mit dem die ordnungsgemäße Anwendung des Schengen-Besitzstands durch die Mitgliedstaaten überwacht und bewertet werden soll. Die im Rahmen des neuen Mechanismus vorgesehenen Evaluierungen vor Ort sollen im zweiten Halbjahr 2014 beginnen. Die Tätigkeit wird insbesondere Folgendes umfassen: - Entwicklung neuer Verfahren, einschließlich interner und externer Arbeitsabläufe, um das reibungslose Funktionieren des Mechanismus sicherzustellen - Durchführung von Evaluierungen in den Mitgliedstaaten in Zusammenarbeit mit einem Team nationaler Experten für Außen- und Binnengrenzen - Koordinierung von Evaluierungen in den Bereichen Visaerteilung, Rückkehr bzw. Rückführung, polizeiliche Zusammenarbeit, Datenschutz und Schengener Informationssystem - Erstellen von Berichten und Empfehlungen auf Grundlage der Evaluierungen - Follow-up der von den Mitgliedstaaten erstellten Aktionspläne, um sicherzustellen, dass diese den Empfehlungen Rechnung tragen Im Rahmen der Evaluierungstätigkeit sind häufige Dienstreisen in die Schengen- Mitgliedstaaten erforderlich (vier bis fünf jeweils ein- bis zweiwöchige Reisen pro Jahr). 2. ART UND DAUER DES VERTRAGS Den erfolgreichen Bewerbern kann ein Zeitvertrag gemäß Artikel 2 Buchstabe a der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union (BBSB) im Einklang mit dem Beschluss der Kommission vom 28. April 2004 über ein neues Konzept für die Einstellung und den Einsatz von Bediensteten auf Zeit 1 angeboten werden. 1 http://ec.europa.eu/civil_service/docs/at_decision_new_policy_28-04-2004_en.pdf 1
Die Laufzeit des Vertrags richtet sich ferner nach den einschlägigen Bestimmungen des Beschlusses der Kommission vom 28. April 2004, geändert durch den Beschluss der Kommission vom 5. Oktober 2011 über die Höchstdauer der Beschäftigung nicht ständiger Bediensteter (sechs Jahre gerechnet über einen Zeitraum von zwölf Jahren) 2. DIENSTORT : Brüssel (Belgien) BESOLDUNGSGRUPPE: AD8 (Richtwert: monatliches Anfangsgrundgehalt 6 299,95 EUR) 3 3. ZULASSUNGSBEDINGUNGEN 3.1. Allgemeine Bedingungen Die Bewerber müssen die Voraussetzungen gemäß Artikel 12 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union (BBSB) 4 erfüllen und u. a. die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union besitzen. Die Organe der Europäischen Union verfolgen eine Politik der Chancengleichheit und akzeptieren Bewerbungen ohne Ansehen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung. 3.2. Besondere Bedingungen 3.2.1. Qualifikationen Zum Zeitpunkt des Bewerbungsschlusses müssen die Bewerber über folgende Qualifikationen verfügen: (i) abgeschlossenes Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens vier Jahren oder (ii) abgeschlossenes Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens drei Jahren sowie eine mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung. Diese Berufserfahrung ist Teil des Abschlusses und wird bei der nachstehend geforderten Berufserfahrung nicht angerechnet. 3.2.2. Berufserfahrung Zum Zeitpunkt des Bewerbungsschlusses müssen die Bewerber neben den oben genannten Qualifikationen Folgendes nachweisen: mindestens neun Jahre Berufserfahrung auf Vollzeitbasis, die im Bereich Grenzmanagement (z. B. Entwicklung und Durchführung politischer Strategien) nach Erhalt des unter Abschnitt 3.2.1 Qualifikationen geforderten Abschlusses erworben wurde, und/oder operative Erfahrung im Bereich Grenzmanagement, einschließlich auf internationaler Ebene. 2 http://ec.europa.eu/civil_service/docs/6-year_rule_c_2011_7071_en.pdf 3 http://ec.europa.eu/civil_service/docs/at_decision_on_classification_en.pdf 4 http://ec.europa.eu/civil_service/docs/toc100_en.pdf 2
3.2.3. Sprachkenntnisse Nach Artikel 12 Absatz 2 Buchstabe e der BBSB werden gründliche Kenntnisse einer der Amtssprachen der Europäischen Union und ausreichende Kenntnisse einer weiteren EU-Amtssprache erwartet. Da in der Politik im Bereich der Außengrenzen auf internationaler Ebene überwiegend auf Englisch kommuniziert wird, müssen die Bewerber aufgrund der dienstlichen Erfordernisse, die die Erstellung von Berichten, die Teilnahme an Arbeitsgruppen und die Ausarbeitung von Veröffentlichungen einschließen, über sehr gute analytische und redaktionelle Fähigkeiten in der englischen Sprache verfügen. 4. PLUSPUNKTE 1. Fundierte Kenntnisse im Bereich Grenzmanagement, einschließlich in Bezug auf Rechtsvorschriften, Empfehlungen und bewährte Verfahren in der EU 2. Mitwirkung an Schengen-Evaluierungen an den Außengrenzen als Sachverständiger eines Mitgliedstaates 3. Erfahrung im Rahmen der Entwicklung politischer Strategien auf EU-Ebene im Bereich Grenzmanagement, z. B. Teilnahme an einschlägigen Arbeitsgruppen des Rates, Ausschüssen der Kommission, Sachverständigensitzungen oder anderen Foren auf EU-Ebene 4. Erfahrung mit der Leitung und Umsetzung von Projekten auf nationaler und/oder internationaler Ebene 5. ABLAUF DES AUSLESEVERFAHRENS Das Ausleseverfahren besteht aus zwei getrennten aufeinanderfolgenden Phasen: 1. Vorauswahl Der gemäß Artikel 2 Buchstabe c des Beschlusses der Kommission vom 28. April 2004 über ein neues Konzept für die Einstellung und den Einsatz von Bediensteten auf Zeit zusammengesetzte Auswahlausschuss nimmt auf der Grundlage der in den Bewerbungsunterlagen angegebenen Qualifikationen und Berufserfahrung sowie des Bewerbungsschreibens eine Vorauswahl vor. Neben dem Bewerbungsbogen und dem Bewerbungsschreiben müssen die Bewerber für ihre Angaben folgende Nachweise vorlegen: - Nachweis der Staatsbürgerschaft (Kopie des Personalausweises oder Reisepasses); - Kopie des Abschlusszeugnisses/der Abschlusszeugnisse des geforderten Ausbildungsniveaus; - Beschäftigungsnachweise, aus denen die Dauer der Berufserfahrung hervorgeht. Diese Dokumente müssen eindeutig Aufschluss über Funktion, Tätigkeitsbereich, Art der Aufgaben, Datum der Aufnahme und der Beendigung der jeweiligen 3
Tätigkeit sowie Kontinuität aller Beschäftigungszeiträume geben, die für dieses Ausleseverfahren angerechnet werden sollen. Zu diesem Zweck sollten die Bewerber die Beschäftigungsnachweise früherer Arbeitgeber sowie des derzeitigen Arbeitgebers einreichen. Ist dies nicht möglich, so werden z. B. auch Kopien folgender Unterlagen akzeptiert: Arbeitsverträge, denen die erste und die letzte Gehaltsabrechnung beigefügt sind, bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr die jeweils letzte monatliche Gehaltsabrechnung für die einzelnen Jahre, Ernennungsschreiben oder -urkunden, denen die letzte Gehaltsabrechnung beigefügt ist, Nachweise über Beschäftigungszeiten, Steuererklärungen. Die Vorlage der geforderten Nachweise ist für die endgültige Zulassung der Bewerbung unerlässlich. Werden diese Nachweise nicht fristgerecht eingereicht, wird die Bewerbung nicht berücksichtigt. Bei Zweifeln hinsichtlich der Art oder Gültigkeit der vorzulegenden Nachweise können sich die Bewerber bis spätestens zehn Arbeitstage vor Bewerbungsschluss mit dem Sekretär/der Sekretärin des Auswahlausschusses in Verbindung setzen (HOME-JUST-Select-Temporaries@ec.europa.eu), der/die die Bewerber bei der fristgerechten Zusammenstellung einer vollständigen und zulässigen Bewerbung unterstützt. Erfolgreiche Bewerber, denen eine Stelle angeboten wird, werden zu einem späteren Zeitpunkt aufgefordert, zur Feststellung der Übereinstimmung die Originale aller geforderten Unterlagen vorzulegen. 2. Auswahl 5 Die Bewerber, die die Vorauswahlphase erfolgreich durchlaufen haben, werden zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen, das dazu dient, sie entsprechend dieser Bekanntmachung auf der Grundlage ihrer Qualifikationen, Berufserfahrung, Fähigkeiten und Sprachkenntnisse objektiv und unparteiisch zu bewerten und zu vergleichen. Die Eignungsliste, in die mindestens sechs erfolgreiche Bewerber aufgenommen werden, ist zwei Jahre gültig. Die Geltungsdauer der Liste kann verlängert werden. 6. Bewerbungen Berücksichtigt werden nur vollständige Bewerbungsunterlagen, die Folgendes enthalten: a) in englischer Sprache vollständig ausgefüllter Bewerbungsbogen (einschließlich der datierten und unterzeichneten Erklärung) (Die PDF-Version ist ausschließlich auf elektronischem Weg zu übermitteln.); 5 Am 2. Juli 2013 hat das Europäische Parlament den Kompromisstext zur Änderung des Statuts der Beamten der Europäischen Union und der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union gebilligt. Dieser Text erhält allerdings erst dann Gültigkeit, wenn der Rat das Votum des Parlaments in erster Lesung förmlich bestätigt. Vorbehaltlich dieser Bestätigung werden sich die Änderungen insbesondere auf die Laufbahnentwicklung der Beamten und sonstigen Bediensteten und die Art der zu besetzenden Stellen auswirken. Den erfolgreichen Teilnehmern an diesem Ausleseverfahren könnte unbeschadet sonstiger rechtlicher oder finanzieller Folgen eine Einstellung auf der Grundlage neuer Statutsbestimmungen vorgeschlagen werden, nachdem diese endgültig angenommen wurden. 4
b) vorzugsweise in englischer Sprache erstelltes Bewerbungsschreiben, das an folgende Anschrift zu übermitteln ist: HOME-JUST-Select-Temporaries@ec.europa.eu Um eine Überlastung der Funktionsmailbox zu vermeiden, werden die Bewerber gebeten, ihre Bewerbung als ZIP- oder PDF-Datei mit weniger als 1 MB in einer einzigen E-Mail zu versenden. Die Kommission behält sich vor, ein IT-Tool zu installieren, das sämtliche Bewerbungen von mehr als 1 MB automatisch löscht. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist können bei den für die Zulassungskriterien relevanten Daten keine Änderungen mehr vorgenommen werden. Die Bewerber sollten für ihren gesamten Schriftwechsel mit dem Auswahlausschuss und für alle Informationsanfragen die angegebene Funktionsmailbox nutzen. Bewerbungsschluss ist der 16. November 2013. **************************************** Wir weisen darauf hin, dass die Europäische Kommission eine interne Datenbank für Spontanbewerbungen eingerichtet hat. Wenn Sie möchten, dass Ihre Bewerbung im Rahmen anderer Ausleseverfahren berücksichtigt wird (auch für andere Vertragsarten), können Sie Ihren Lebenslauf auf der Webseite EU CV Online- Spontanbewerbungen einstellen: http://www.ec.europa.eu/civil_service/job/cvonline/index_de.htm 5