Fachspezifische Bestimmungen für den Bachelor-Teilstudiengang Bildende Künste innerhalb der Lehramtsstudiengänge der Universität Hamburg

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Transkript:

Fachspezifische Bestimmungen für den Bachelor-Teilstudiengang Bildende Künste innerhalb der Lehramtsstudiengänge der Universität Hamburg Vom 28. Oktober 2010 rechtsbereinigt in der Fassung vom 29. Juni 2017 Das Präsidium der HFBK Hamburg hat am 28. Oktober 2010 die vom Hochschulsenat am 28. Oktober 2010 auf Grund von 85 Absatz 1 Nummer 1 des Hamburgischen Hochschulgesetzes (HmbHG) vom 18. Juli 2001 (HmbGVBl. S. 171) in der Fassung vom 6. Juli 2010 (HmbGVBl. S. 473) beschlossenen fachspezifischen Bestimmungen für den Bachelor-Teilstudiengang Bildende Künste innerhalb der Lehramtsstudiengänge gemäß 108 Absatz 1 HmbHG vom 6. Juli 2010 (HmbGVBl. S. 473) genehmigt. Präambel Diese Fachspezifischen Bestimmungen ergänzen die Regelungen der Prüfungsordnung für die Abschlüsse Bachelor of Arts und Bachelor of Science in der Fassung vom 16. Juni 2010, 24. März 2010, 5. Mai 2010, 8. September 2010 innerhalb der Lehramtsstudiengänge der Universität Hamburg, die von der Fakultät Wirtschaft- und Sozialwissenschaften am 16. Juni 2010, von der Fakultät für Erziehungswissenschaft, Psychologie und Bewegungswissenschaft am 24. März 2010, von der Fakultät für Geisteswissenschaften am 5. Mai 2010 und von der Fakultät für Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften am 8. September 2010 beschlossen worden ist und beschreiben die Module für das Fach Bildende Künste. I. Ergänzende Bestimmungen Zu 1 Absatz 3: Die HFBK Hamburg ist eine künstlerisch-wissenschaftliche Hochschule, deren Arbeit interdisziplinär angelegt ist. Sie eröffnet den Studierenden der Lehrämter den Zugang zu einer Studienpraxis in einem vielgestaltigen Umfeld künstlerischer Disziplinen, Techniken, Medien und wissenschaftlicher Lehrangebote. Die Studierenden werden in diesem Kontext zu einer explorierenden künstlerischen Praxis angeleitet, die durch die Erarbeitung eigener künstlerischer Positionen ein vertieftes Verständnis der bildenden Künste ermöglicht. Bei diesem Lernprozess spielt die Reflexion der künstlerischen Arbeit in der Gruppen- und Einzelkorrektur eine wichtige Rolle. Sie wird durch die theoretischen Studien unterstützt und erweitert. 1

Die Hochschule vermittelt damit grundlegende praktische und theoretische Kenntnisse und Fähigkeiten, welche die Kernkompetenzen einer Lehrtätigkeit im Fachunterricht Kunst der Allgemeinbildenden Schule ausmachen. Zu 4 Studien- und Prüfungsaufbau Zu 4 Absatz 1: (1) 1. Studienjahr Wahlpflichtmodule Einführung in das künstlerische Arbeiten : 1 Diese Module werden nur im 1. Studienjahr angeboten. Die Studierenden müssen zwei Module nach Wahl erfolgreich absolvieren. Einführung in das künstlerische Arbeiten Bildhauerei Einführung in das künstlerische Arbeiten Bühnenraum Einführung in das künstlerische Arbeiten Design Einführung in das künstlerische Arbeiten Film Einführung in das künstlerische Arbeiten Grafik/Typografie/Fotografie Einführung in das künstlerische Arbeiten Malerei/Zeichnen Einführung in das künstlerische Arbeiten Zeitbezogene Medien Wahlpflichtmodule wissenschaftliche Studien : 2 Die Studierenden müssen zwei Module nach Wahl des wissenschaftlichen Lehrangebots erfolgreich absolvieren. Ästhetische Theorien Designtheorie und -geschichte Kunst- und Kulturwissenschaften, Gender Studies Kunstgeschichte Kunstkritik Philosophie Pflichtmodul Künstlerische Entwicklungsvorhaben im Berufsbezug Lehramt Begleitendes Lehrangebot : Labor- und Werkstattangebote 3 : Die Studierenden müssen zwei unterschiedliche Labor- und Werkstattangebote nach Wahl bestehen. Audiolabor Bibliothek CAD/3D 1 geändert mit Änderungssatzung vom 05. September 2013 2 geändert mit Änderungssatzung vom 29. Juni 2017 3 zuletzt geändert mit Änderungssatzung vom 29. Juni 2017 2

Computerei Digitaler Satz und Grafik Digitaler Schnitt/Film Drucktechniken (Radierung, Lithografie, Digital, Hybrid) Elektronik Feinmetall Filmproduktion Filmstudio Final Cut Fotografie analog Fotografie digital Fotostudio Gips Holz Keramik Kunststoff Metall Mixed Media/Netzkunst Prepress Werkstatt; materialverlag-digital Siebdruck Textil Verlagswerkstatt; materialverlag-analog Video Grundlagenveranstaltungen: 4 Grundlagenveranstaltungen nach Wahl bestehen. Die Studierenden müssen zwei unterschiedliche Grundlagen Bildhauerei Grundlagen Bühnenraum Grundlagen Design Grundlagen Film Grundlagen Grafik/Typografie/Fotografie Grundlagen Malerei/Zeichnen Grundlagen Zeitbezogene Medien (2) 2. Studienjahr Das Studium des 2. Studienjahres besteht aus: 1. Wahlpflichtmodul Künstlerische Entwicklungsvorhaben 5 Die Studierenden müssen im 2. Studienjahr insgesamt 2 Leistungsnachweise in diesem Modul nachweisen. Die Leistungsnachweise können dabei in einem Fachgebiet oder in zwei Fachgebieten erbracht worden sein. Fachgebiete sind 4 geändert mit Änderungssatzung vom 05. September 2013 5 geändert mit Änderungssatzung vom 29. Juni 2017 3

Bildhauerei Bühnenraum Digitale Grafik Experimentelle Medien Experimentelles Design Film/Bewegungs- und Zeitbild Fotografie Grafik Konzeptdesign Malerei/Zeichnen Mixed Media Produktdesign Social Design Typografie Video 2. Zwei Wahlpflichtmodule im Bereich wissenschaftliche Studien 6 Ästhetische Theorien Designtheorie und -geschichte Kunst- und Kulturwissenschaften, Gender Studies Kunstgeschichte Kunstkritik Philosophie 3. Zwei Pflichtmodule Künstlerische Entwicklungsvorhaben im Berufsbezug Lehramt 4. Zwei Labor- und Werkstattangebote nach Wahl aus: 7 Audiolabor Bibliothek CAD/3D Computerei Digitaler Satz und Grafik Digitaler Schnitt/Film Drucktechniken (Radierung, Lithografie, Digital, Hybrid) Elektronik Feinmetall Filmproduktion Filmstudio Final Cut 6 geändert mit Änderungssatzung vom 29. Juni 2017 7 geändert mit Änderungssatzung vom 29. Juni 2017 4

Fotografie analog Fotografie digital Fotostudio Gips Holz Keramik Kunststoff Metall Mixed Media/Netzkunst Prepress Werkstatt; materialverlag-digital Siebdruck Textil Verlagswerkstatt; materialverlag-analog Video (3) 3. Studienjahr Das Studium des 3. Studienjahres besteht aus: 1. Wahlpflichtmodul Künstlerische Entwicklungsvorhaben 8 Die Studierenden müssen im 3. Studienjahr insgesamt 2 Leistungsnachweise in diesem Modul nachweisen. Die Leistungsnachweise können dabei in einem Fachgebiet oder in zwei Fachgebieten erbracht worden sein. Fachgebiete sind Bildhauerei Bühnenraum Digitale Grafik Experimentelle Medien Experimentelles Design Film/Bewegungs- und Zeitbild Fotografie Grafik Konzeptdesign Malerei/Zeichnen Mixed Media Produktdesign Social Design Typografie Video 8 geändert mit Änderungssatzung vom 29. Juni 2017 5

2. Zwei Wahlpflichtmodule im Bereich wissenschaftliche Studien 9 Ästhetische Theorien Designtheorie und -geschichte Kunst- und Kulturwissenschaften, Gender Studies Kunstgeschichte Kunstkritik Philosophie 3. Zwei Pflichtmodule Künstlerische Entwicklungsvorhaben im Berufsbezug Lehramt 4. Zwei Labor- und Werkstattangebote nach Wahl aus: 10 Audiolabor Bibliothek CAD/3D Computerei Digitaler Satz und Grafik Digitaler Schnitt/Film Drucktechniken (Radierung, Lithografie, Digital, Hybrid) Elektronik Feinmetall Filmproduktion Filmstudio Final Cut Fotografie analog Fotografie digital Fotostudio Gips Holz Keramik Kunststoff Metall Mixed Media/Netzkunst Prepress Werkstatt; materialverlag-digital Siebdruck Textil Verlagswerkstatt; materialverlag-analog Video 9 geändert mit Änderungssatzung vom 29. Juni 2017 10 geändert mit Änderungssatzung vom 29. Juni 2017 6

(4) 4. Studienjahr Das Studium des 4. Studienjahres besteht für das LAGym aus: 1. Wahlpflichtmodul Künstlerische Entwicklungsvorhaben 11 Die Studierenden müssen im 4. Studienjahr insgesamt 2 Leistungsnachweise in diesem Modul nachweisen. Die Leistungsnachweise können dabei in einem Fachgebiet oder in zwei Fachgebieten erbracht worden sein. Fachgebiete sind Bildhauerei Bühnenraum Digitale Grafik Experimentelle Medien Experimentelles Design Film/Bewegungs- und Zeitbild Fotografie Grafik Konzeptdesign Malerei/Zeichnen Mixed Media Produktdesign Social Design Typografie Video 2. Ein Wahlpflichtmodul im Bereich wissenschaftliche Studien 12 Ästhetische Theorien Designtheorie und -geschichte Kunst- und Kulturwissenschaften, Gender Studies Kunstgeschichte Kunstkritik Philosophie 3. Zwei Pflichtmodule Künstlerische Entwicklungsvorhaben im Berufsbezug Lehramt 4. Ein Labor- und Werkstattangebot nach Wahl aus: 13 Audiolabor Bibliothek CAD/3D Computerei Digitaler Satz und Grafik Digitaler Schnitt/Film 11 geändert mit Änderungssatzung vom 29. Juni 2017 12 geändert mit Änderungssatzung vom 29. Juni 2017 13 geändert mit Änderungssatzung vom 29. Juni 2017 7

Drucktechniken (Radierung, Lithografie, Digital, Hybrid) Elektronik Feinmetall Filmproduktion Filmstudio Final Cut Fotografie analog Fotografie digital Fotostudio Gips Holz Keramik Kunststoff Metall Mixed Media/Netzkunst Prepress Werkstatt; materialverlag-digital Siebdruck Textil Verlagswerkstatt; materialverlag-analog Video 5. Abschlusspräsentation (8. Semester) 6. Abschlussmodul Für das Abschlussmodul gilt 14 der Prüfungsordnung für die Abschlüsse Bachelor of Arts und Bachelor of Science der Lehramtsstudiengänge der Universität Hamburg vom 15. August 2007, 5. September 2007, 19. September 2007, 26. September 2007 entsprechend. (5) 4. Studienjahr Das Studium des 4. Studienjahres besteht für das LAPS/LAS aus: 1. Wahlpflichtmodul Künstlerische Entwicklungsvorhaben 14 Die Studierenden müssen im 4. Studienjahr insgesamt 1 Leistungsnachweis in diesem Modul erbringen. Der Leistungsnachweis kann dabei in einem Fachgebiet nach Wahl erbracht worden sein. Fachgebiete sind Bildhauerei Bühnenraum Digitale Grafik Experimentelle Medien Experimentelles Design Film/Bewegungs- und Zeitbild 14 geändert mit Änderungssatzung vom 29. Juni 2017 8

Fotografie Grafik Konzeptdesign Malerei/Zeichnen Mixed Media Produktdesign Social Design Typografie Video 2. Ein Pflichtmodul Künstlerische Entwicklungsvorhaben im Berufsbezug Lehramt 3. Abschlusspräsentation (8. Semester) 4. Abschlussmodul Für das Abschlussmodul gilt 14 der Prüfungsordnung für die Abschlüsse Bachelor of Arts und Bachelor of Science der Lehramtsstudiengänge der Universität Hamburg vom 15. August 2007, 5. September 2007, 19. September 2007, 26. September 2007 entsprechend. Zu 4 Absatz 4: Derzeit ist an der Hochschule für bildende Künste Hamburg kein Teilzeitstudium möglich. Zu 4 Absatz 10: Studienplan für den Bachelor-Teilstudiengang Bildende Künste für das Lehramt an Gymnasien (LAGym), das Lehramt der Primarstufe und Sekundarstufe I (LAPS) und das Lehramt an Sonderschulen (LAS). Semester Module/begleitendes Lehrangebot 1 Wahlpflicht-Modul: Einführung in das künstlerische Arbeiten 1 Wahlpflicht-Modul aus dem Bereich wissenschaftliche Studien Pflichtmodul: Künstlerische Entwicklungsvorhaben im Berufsbezug Lehramt Leistungspunkte Leistungspunkte LAGym LAPS, LAS 14 14 4 4 4 4 9

1 Grundlagenveranstaltung nach Wahl 1 begleitendes Lehrangebot aus Werkstätten und Labore 2 Wahlpflicht-Modul: Einführung in das künstlerische Arbeiten 1 Wahlpflicht-Modul aus dem Bereich wissenschaftliche Studien Pflichtmodul: Künstlerische Entwicklungsvorhaben im Berufsbezug Lehramt 1 Grundlagenveranstaltung nach Wahl 1 begleitendes Lehrangebot aus Werkstätten und Labore 3 Wahlpflicht-Modul: Künstlerische Entwicklungsvorhaben 1 Wahlpflicht-Modul aus dem Bereich wissenschaftliche Studien Pflichtmodul: Künstlerische Entwicklungsvorhaben im Berufsbezug Lehramt 1 begleitendes Lehrangebot aus Werkstätten und Labore 4 Wahlpflichtmodul: Künstlerische Entwicklungsvorhaben 1 Wahlpflichtmodul aus dem Bereich wissenschaftliche Studien Pflichtmodul: Künstlerische Entwicklungsvorhaben im Berufsbezug Lehramt 1 begleitendes Lehrangebot aus Werkstätten und Labore 5 Wahlpflicht-Modul: Künstlerische Entwicklungsvorhaben 1 Wahlpflicht-Modul aus dem Bereich wissenschaftliche Studien Pflichtmodul: Künstlerische Entwicklungsvorhaben im Berufsbezug Lehramt 4 4 4 4 14 14 4 4 4 4 4 4 4 4 6 3 6 3 6 3 10

1 begleitendes Lehrangebot aus Werkstätten und Labore 6 Wahlpflicht-Modul: Künstlerische Entwicklungsvorhaben 1 Wahlpflicht-Modul aus dem Bereich wissenschaftliche Studien Pflichtmodul: Künstlerische Entwicklungsvorhaben im Berufsbezug Lehramt 1 begleitendes Lehrangebot aus Werkstätten und Labore 7 Wahlpflicht-Modul: Künstlerische Entwicklungsvorhaben 1 Wahlpflicht-Modul aus dem Bereich wissenschaftliche Studien Pflichtmodul: Künstlerische Entwicklungsvorhaben im Berufsbezug Lehramt 1 begleitendes Lehrangebot aus Werkstätten und Labore 8 Wahlpflicht-Modul: Künstlerische Entwicklungsvorhaben 1 Wahlpflicht-Modul aus dem Bereich wissenschaftliche Studien Pflichtmodul: Künstlerische Entwicklungsvorhaben im Berufsbezug Lehramt 1 begleitendes Lehrangebot aus Werkstätten und Labore Abschlusspräsentation Abschlussmodul (BA-Arbeit) 6 3 6 4 2-2 - 5 - - - 2 - - - 3 3 10 10 11

Zu 5 Lehrveranstaltungen (1) Lehrveranstaltungsarten sind: Einzelkorrekturen: Sie begleiten vor allem die Realisierung von Projekten; ergebnisorientiert integrieren sie fachbezogene wie fachübergreifende Kenntnisse, praktische Fertigkeiten und theoretisches Wissen im Gespräch zwischen Lehrenden und Studierenden. Gruppenkorrekturen: In dieser Veranstaltung stellen die Studierenden ihre künstlerischen Arbeiten in der Gruppe zur Diskussion und entwickeln so Methoden der Präsentation, der fachlichen Auseinandersetzung und Vermittlung. Grundlagenveranstaltungen: Diese Veranstaltungen widmen sich hauptsächlich einer künstlerischen Propädeutik, einer Orientierung im Umgang mit künstlerischen Techniken und medialen Verfahren sowie einer Präzisierung der eigenen Studienschwerpunkte und vorhaben. Labor- und Werkstattangebote vermitteln materialkundliche und handwerkliche Fähigkeiten, die in vielfachen Anwendungsgebieten Voraussetzung sind. Diese Angebote unterstützen die Realisierung eigener Projekte in technischer wie in künstlerischer Hinsicht. (2) Die Lehrveranstaltungen werden in der Regel in deutscher oder englischer Sprache abgehalten. (3) Für die Lehrveranstaltungen besteht eine Anwesenheitspflicht. Zu 8 Anrechnung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen (1) Studien- oder Prüfungsleistungen, die nicht im Diplom-Studiengang Kunst oder im Bachelor-Studiengang Bildende Künste der Hochschule für bildende Künste Hamburg erbracht wurden, werden nach individueller Prüfung für den Bachelor- Teilstudiengang Bildende Künste mit dem Abschluss Bachelor of Arts als Unterrichtsfach Kunst für das Lehramt an Gymnasien, Lehramt der Primar- und Sekundarstufe 1 sowie dem Lehramt an Sonderschulen anerkannt. (2) Eine wissenschaftliche Abschlussarbeit, die bereits an einer anderen wissenschaftlichen Hochschule eingereicht oder in einem anderen Studiengang als Prüfungsleistung anerkannt worden ist oder werden soll, kann nicht für den Bachelor-Teilstudiengang Bildende Künste mit dem Abschluss Bachelor of Arts als Unterrichtsfach Kunst für das Lehramt an Gymnasien, Lehramt der Primar- und Sekundarstufe 1 sowie dem Lehramt an Sonderschulen angerechnet werden. 12

(3) Studien- oder Prüfungsleistungen sowie wissenschaftliche Abschlussarbeiten, die im Diplom-Studiengang Kunst als auch im Bachelor-Studiengang Bildende Künste der Hochschule für bildende Künste Hamburg erbracht worden sind, werden auf Studien- oder Prüfungsleistungen des Bachelor-Teilstudiengangs Bildende Künste mit dem Abschluss Bachelor of Arts als Unterrichtsfach Kunst für das Lehramt an Gymnasien, Lehramt der Primar- und Sekundarstufe 1 sowie dem Lehramt an Sonderschulen grundsätzlich voll und ohne Beschränkung angerechnet. Zu 13 Absatz 4: Weitere Prüfungsleistungen sind: a) Abschlusseinzelkorrektur In der abschließenden Einzelkorrektur erhalten die Studierenden eine Einschätzung ihres Leistungsstandes und Empfehlungen für das weitere Studium. Eine Einzelkorrektur ist pro Semester zu attestieren. Dadurch soll erreicht werden, dass sich die Studierenden einer regelmäßigen Auseinandersetzung mit ihrer Arbeit stellen. Die Einzelkorrektur erfolgt durch die jeweilige Betreuerin bzw. den jeweiligen Betreuer der bzw. des Studierenden. Bei der Einzelkorrektur handelt es sich nicht um eine mündliche Prüfung. b) Arbeitsproben In den Laboren und Werkstätten werden künstlerische Entwicklungsvorhaben unter Vorgabe einer Idee, eines Planes, einer Spezifikation mit unterschiedlichen Medien und Materialien realisiert. Hierbei sollen die Studierenden nachweisen, dass sie Kenntnisse und Fähigkeiten im Umgang mit den verschiedenen Medien und Materialien erworben haben. Diese werden durch die jeweilige Werkstattleiterin bzw. den Werkstattleiter bewertet. c) Präsentation der künstlerischen Arbeiten Bei der Präsentation der künstlerischen Arbeiten sollen die Studierenden aufzeigen, dass sie im weiteren Studium Probleme der Kunst erkennen, diese kritisch reflektieren und entsprechende Lösungen finden können. Zu 15 Bewertung der Prüfungsleistung Zu 15 Absatz 3: (1) Im Teilstudiengang Bildende Künste gibt es keine benoteten studienbegleitenden Prüfungen. Die jeweiligen Prüfungen der einzelnen Module und begleitenden Lehrangebote werden jedoch mit bestanden bzw. nicht bestanden bewertet. Die Fachnote des Teilstudiengangs Bildende Künste wird in der 13

Abschlusspräsentation gebildet. Bei der Abschlusspräsentation werden die künstlerischen Arbeiten des 3. bis 8. Semesters von der Kandidatin bzw. dem Kandidaten vorgestellt. In ihr sollen das Gestaltungsvermögen, das künstlerische Reflexionsvermögen und die künstlerisch-manuellen Fertigkeiten nachgewiesen werden. Die Präsentation findet in der Regel in der letzten Woche der Vorlesungszeit statt. (2) Die künstlerischen Arbeiten gemäß Absatz 1 Satz 4 werden grundsätzlich in den Prüfungskommissionen bewertet, die für die künstlerische Bachelor-Arbeit des Bachelor-Studiengangs Bildende Künste der Hochschule für bildende Künste Hamburg (HFBK) gebildet wurden. Um eine entsprechende Zuordnung vornehmen zu können, müssen die Kandidatinnen/Kandidaten bei der Anmeldung zum Abschlussmodul einen Studienschwerpunkt angeben, in dem sie geprüft werden möchten. Sollten die Kandidatinnen/Kandidaten keiner bereits bestehenden Prüfungskommission zugeordnet werden können, so wird für diese eine weitere Prüfungskommission nach gleichem Vorbild eingerichtet. Die Prüfungskommissionen werden durch Professorinnen/Professoren der Studienschwerpunkte des Bachelor-Studiengangs Bildende Künste der HFBK gebildet. Nach Möglichkeit sollen Professorinnen und Professoren aus mehreren Studienschwerpunkten gemeinsam eine Prüfungskommission bilden, insbesondere Professorinnen/Professoren der Studienschwerpunkte Malerei/Zeichnen, Bildhauerei, Bühnenraum und Zeitbezogene Medien. Den Prüfungskommissionen gehören jeweils mindestens drei und maximal elf Professorinnen/Professoren des Studiengangs Bildende Künste der HFBK an, wovon eine Professorin/ein Professor den Studienschwerpunkt Theorie und Geschichte vertreten soll. In Ausnahmefällen können außerdem Angehörige anderer künstlerisch-wissenschaftlicher Hochschulen oder andere Fachleute zu Prüfenden bestellt werden, wenn sie mindestens die für die Prüfung festzustellende oder eine gleichwertige Qualifikation besitzen. Den Prüfungskommissionen gehört zusätzlich jeweils eine Lehrende/ein Lehrender der Lehramtsausbildung der HFBK als Mitglied an. Die Mitglieder der Prüfungskommissionen wählen aus ihrer Mitte die Vorsitzende oder den Vorsitzenden. Die Prüfungskommissionen sind beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind. 15 (3) Gleichzeitig mit der Präsentation der künstlerischen Arbeiten findet ein Kolloquium statt. Das Kolloquium hat die Reflexion der Kandidatin bzw. des Kandidaten über ihre bzw. seine künstlerische Arbeit zum Gegenstand. Das Kolloquium sowie die künstlerischen Arbeiten werden von den Prüfungskommissionen gemäß Absatz 2 in nicht öffentlicher Sitzung bewertet. Absatz 4 gilt entsprechend. 16 15 geändert mit Änderungssatzung vom 24. Februar 2011 16 geändert mit Änderungssatzung vom 24. Februar 2011 14

(4) Aus der Note der Präsentation und der Note des Kolloquiums wird das arithmetische Mittel gebildet. 15 Absatz 3 der Prüfungsordnung für die Abschlüsse Bachelor of Arts und Bachelor of Science der Lehramtsstudiengänge der Universität Hamburg vom 15. August 2007, 5. September 2007, 19. September 2007, 26. September 2007 gilt entsprechend. Inkrafttreten Diese Fachspezifischen Bestimmungen treten am Tage nach der Genehmigung durch das Präsidium der Hochschule für bildende Künste Hamburg in Kraft. Sie gelten erstmals für Studierende, die ihr Studium zum Wintersemester 2010/2011 aufnehmen. 15

Legende der Änderungen: 1. Änderungssatzung vom 24. Februar 2011 Änderung zu 15 Absatz 3 Inkrafttreten Diese Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 1. Oktober 2010 in Kraft und wird im Amtlichen Anzeiger der Stadt Hamburg veröffentlicht. 2. Änderungssatzung vom 07. September 2011 Änderung der Modulbeschreibung Einführung in das künstlerische Arbeiten Inkrafttreten Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach der Genehmigung durch das Präsidium der Hochschule für bildende Künste Hamburg in Kraft. Sie gilt erstmals für Studierende, die ihr Studium zum Wintersemester 2011/2012 aufnehmen. 3. Änderungssatzung vom 18. Oktober 2012 Änderungen zu 4 Absatz 1 Änderungen der Modulbeschreibung des Wahlpflicht-Moduls Künstlerische Entwicklungsvorhaben Änderungen der begleitenden Labor- und Werkstattangebote Inkrafttreten Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach der Genehmigung durch das Präsidium der Hochschule für bildende Künste Hamburg in Kraft. 4. Änderungssatzung vom 11. April 2013 Änderungen zu 4 Absatz 1 Änderungen der Modulbeschreibungen Einführung in das künstlerische Arbeiten, Designgeschichte und theorie sowie künstlerische Entwicklungsvorhaben im Berufsbezug Lehramt Änderungen der begleitenden Grundlagenveranstaltungen Inkrafttreten Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach der Genehmigung durch das Präsidium der Hochschule für bildende Künste Hamburg in Kraft. 5. Änderungssatzung vom 05. September 2013 Änderungen zu 4 Absatz 1 Änderungen der Modulbeschreibungen Einführung in das künstlerische Arbeiten Änderungen der begleitenden Grundlagenveranstaltungen Inkrafttreten Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach der Genehmigung durch das Präsidium der Hochschule für bildende Künste Hamburg in Kraft. 16

6. Änderungssatzung vom 26. Juni 2014 Änderungen zu 4 Absatz 1 Ergänzungen der begleitenden Labor- und Werkstattangebote Inkrafttreten Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach der Genehmigung durch das Präsidium der Hochschule für bildende Künste Hamburg in Kraft. 7. Änderungssatzung vom 29. Juni 2017 Änderungen zu 4 Absatz 1 Änderung der Modulbeschreibungen im Bereich wissenschaftliche Studien Änderung der Modulbeschreibung des Wahlpflicht-Moduls Künstlerische Entwicklungsvorhaben Ergänzung der begleitenden Labor- und Werkstattangebote Inkrafttreten Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach der Genehmigung durch das Präsidium der Hochschule für bildende Künste Hamburg in Kraft. 17