Miet- und Benutzungsordnung Zentrum Bruder Klaus Röm.-kath. Kirchgemeinde 3700 Spiez 1
Miet- und Benutzungsordnung Zentrum Bruder Klaus 1. Zweck Die Räumlichkeiten im Zentrum Bruder Klaus dienen in erster Linie den Bedürfnissen der Kirchgemeinde und sind ein Ort der ökumenischen Begegnung in unserer Region. Gemeinnützige Anlässe und solche für wohltätige Zwecke geniessen ebenfalls Gastrecht. 2. Umfang der Vermietung Samstagnachmittags und sonntagvormittags sind die Räumlichkeiten ausschliesslich für kirchliche Anlässe reserviert. Primär stehen der Kirchenraum, die Chemistube mit Küche und der Pfarreisaal zur Vermietung. In Ausnahmefällen werden einzelne Schutzräume ebenfalls vermietet. 3. Kompetenzen 3.1. Einzelne Anlässe Kirchenraum Übrige Räume Gemeindeleiterln Pfarreisekretariat 3.2. Dauervermietung und spez. Anlässe Alle Räume Kirchgemeinderat auf Antrag Gemeindeleiterln u. Pfarreisekretariat 4. Prioritäten Grundsätzlich haben Anlässe der Pfarrei und Kirchgemeinde (Gottesdienste, Unterricht, Pfarreirat und KGR, KGV, etc.) Vorrang. Während der Gottesdienste dürfen keine ausserkirchlichen Anlässe im Zentrum stattfinden. Gemeinnützige Anlässe und solche für wohltätige Zwecke haben Vorrang. 5. Benutzungsvorschriften Grundsatz: Jede/r BenutzerIn hat sich so zu verhalten, dass andere Benutzer nicht gestört werden. Zum Gebäude und seinen Einrichtungen ist Sorge zu tragen. Verantwortliche Person: Jede Gruppe bezeichnet eine verantwortliche Person. Diese ist für die Einhaltung der Ordnung und für die Reinigung verantwortlich. Jugendgruppen können Räume in Begleitung von mindestens einer erwachsenen Person mieten. Haftung: Der Veranstalter haftet für Schäden, die im Zusammenhang mit seiner Veranstaltung stehen. Er hat Beschädigungen unverzüglich zu melden. Die Kirchgemeinde übernimmt keine Haftung für Schäden an Gegenständen des Mieters durch Dritte (z.b. Garderobe). Kirche und Nebenräume dürfen nur soweit bestuhlt werden, dass die Notausgänge frei 2
und die Zugänge dazu jederzeit begehbar bleiben. Die Notausgänge dürfen auf keinen Fall verschlossen oder von aussen blockiert werden. Der Feuerlöschposten auf der Bühne und die mobilen Feuerlöscher sind frei zu halten. Den Weisungen des Personals ist Folge zu leisten. Lärm: Aus Rücksicht auf die Bewohner des Pfarrhaustraktes sowie auf die Nachbarschaft ist störender Lärm in und um das Zentrum auf ein Minimum zu beschränken. Insbesondere ist im Freien ab 22.00 Uhr Nachtruhe. Rauchen: Rauchen ist in allen Räumen nicht gestattet! Konsumation: Essen und Trinken ist vor allem in der Chemistube möglich. Alkohol im privaten Kreis ist gestattet. Minderjährigen ist das Mitbringen von Alkohol strengstens untersagt. Der Betrieb der Chemiestube ist im Anhang I geregelt. Reinigung, zusätzlicher Aufwand: Die benutzten Räume sind nach Schluss der Veranstaltung aufzuräumen und besenrein zu übergeben. Für ausserordentlichen Aufwand bei Reinigung oder Vorbereitung kann die Mithilfe vom Veranstalter verlangt werden oder die Kirchgemeinde kann zusätzlich Rechnung stellen. Der Kehricht wird vom Mieter in gebührenpflichtigen Säcken bereitgestellt oder mitgenommen. Benutzungszeiten: Sonntag bis Donnerstag bis 24.00 Uhr Freitag und Samstag bis 01.00 Uhr Jugendgruppen in Begleitung bis 23.00 Uhr Schüler mit Aufsicht bis 20.00 Uhr Im Übrigen gelten die Bestimmungen des OR. 6. Tarife 6.1 Unentgeltliche Benutzung für Veranstaltung von Pfarrei, Kirchgemeinde und röm.-kath. Institutionen ökumenische Organisationen sozialen und wohltätigen Institutionen 3
6.2 Tarife einzelner Anlässe Kirchenraum (mit Eintritt/Kollekte) Fr. 250.-- (inkl. 1 Probe) Kirchenraum (ohne Eintritt/Kollekte) Fr. 150.-- für jede weitere Probe Fr. 50.-- Chemistube inkl. Küche (Kaffeemaschine, Gläser, etc.) Fr. 120.-- Chemistube ohne Küche Fr. 80.-- Pfarreisaal Fr. 80.-- 6.3 Tarife für die dauernde Benutzung oder Vermietung Die Ansätze werden je nach Benutzungsintensität durch den Kirchgemeinderat festgesetzt. 6.4 Zusätzliche Gebühren Beamer, Leinwand, Flipchart (pauschal) Fr. 40.- Klavier Fr. 40.- Orgel Fr. 100.- Papier zum Flipchart, Filzstifte und anderes Schreibmaterial (Folien zum Hellraumprojektor) usw. bringen die Mieter selbst mit. 6.5 Spezielle Vorbereitung von Anlässen / technische Betreuung Notwendige Präsenz sowie Vorbereitungs- und Aufräumarbeiten durch Zentrumswart oder Stellvertreter (Mindesteinsatz 1 Stunde): Fr. 50.- pro Stunde 6.6 Tarifabweichungen Der Kirchgemeinderat kann in speziellen begründeten Fällen von diesen Tarifen abweichen. 6.7 Unabgemeldete Anlässe Nicht rechtzeitig abgemeldete Anlässe (5 Tage vor Durchführung) werden zum vollen Tarif verrechnet. 7. Mietgesuche Gesuche sind rechtzeitig und ausschliesslich an das Pfarreisekretariat zu richten, welches gemäss Kompetenzregelung mit dem Gemeindeleiterln und/oder Kirchgemeinderat Rücksprache nimmt. Mit jedem Gesuchsteller wird ein Vertrag abgeschlossen. (Anhang II) 4
Dieses Reglement ersetzt alle vorhergehenden Reglemente. Spiez, 22. Oktober 2012/ba Kirchgemeinderat Bruder Klaus Der Präsident Der Finanzverwalter Victor Hirlemann Beat Balmer Genehmigt durch den Kirchgemeinderat am 17.10.2012. 5
Anhang I Betriebsreglement der Chemistube 1. Der Betrieb der Chemistube wird durch die Wirtschaftsgruppe der Pfarrei geführt. Die Einteilung für den Sonntagskaffee und Pfarreianlässe erfolgt durch den Koordinator. Die Wirtschaftsgruppe kommt mind. 1 x pro Jahr zum Erfahrungsaustausch zusammen. 2. Der Einkauf und die Aufbewahrung der Getränke und des Materials erfolgen durch das Pfarreisekretariat. Für den täglichen Gebrauch werden Kaffee, Tee und Mineralwasser bereitgestellt. Für spezielle Pfarreianlässe oder für Gäste sind Rot- und Weisswein, Orangensaft und Snacks vorhanden. Für den Unterhalt der Geräte ist das Pfarreisekretariat zuständig. 3. Kosten und Abrechnung Die Gesamtabrechnung erfolgt durch das Pfarreisekretariat. Es bezahlt den Einkauf und den Unterhalt (gem. Ziff. 2 des Betriebsreglements) und kassiert den Ertrag bei internen und externen Anlässen ein. Unterhaltsausgaben über Fr. 500.-- bedürfen der Zustimmung des KGR. Nach jedem Anlass wird eine separate Abrechnung erstellt. Die Buchhaltung erfolgt nach den Weisungen der Finanzverwaltung der Kirchgemeinde und wird von ihr kontrolliert und präsentiert. 3.1. Pfarreiinterne Anlässe Beim Sonntagskaffee, Spielnachmittagen, etc. wird pro Getränk der Selbstkostenpreis erhoben. Mit Bewilligung des KGR, Pfarreirat oder Gemeindeleiterln werden bei Apéros, Arbeitssitzungen, Konferenzen, Gästeempfang, usw., die Getränkepreise angepasst. Die Kosten werden den entsprechenden Budgetposten belastet. 3.2. Pfarreiexterne Anlässe Die Vermietung der Chemistube ist in der Miet- und Benutzungsordnung geregelt. Die üblichen Getränke wie Kaffee, Tee, Mineralwasser, Rot- und Weisswein, Orangensaft sind in der Regel vorhanden und können gemäss Preisliste gekauft werden. Bei der Reservation sind die Konsumationswünsche anzugeben und werden am Schluss des Anlasses abgerechnet. Der Tarif für Getränke wird vom KGR festgelegt. Die Esswaren werden vom Mieter selber besorgt. Die Einnahmen aus der Vermietung gehen direkt an die Kirchgemeinde. 6
4. Spezielle Vorschriften Der Betrieb der Chemistube ist der Lebensmittelkontrolle Spiez nach kantonalen Richtlinien unterstellt. Für die Benutzung der Küche ist eine vorherige Instruktion, insbesondere der Kaffeemaschine, Spülmaschine und des Kochherdes notwendig. Interne Benutzer und externe Mieter hinterlassen die Chemistube besenrein und waschen das Geschirr ab. Im Kühlschrank dürfen keine Lebensmittel verbleiben. Putzutensilien befinden sich neben dem Unterrichtszimmer, im UG. Die Benutzung des Cheminées muss vorher abgesprochen werden. Grössere Kehrichtmengen werden von den Mietern entsorgt oder in gebührenpflichtigen Gebinden bereitgestellt. Nach der Benutzung der Chemistube sind die Fenster zu schliessen und die Lichter inkl. in der WC-Anlage zu löschen. Für die Rückgabe der Schlüssel haftet dessen Empfänger. August 2012 VH/BM/ba 7
Röm.-kath. Kirchgemeinde Bruder Klaus Belvédèrestrasse 6, 3700 Spiez Vermietung von Lokalitäten Mieter/In (Name und Adresse): Verantwortliche Person: Telefon: E-Mail: Datum und Zeit: Art und Zweck der Veranstaltung: Räume : erwartete Besucherzahl: Zusätzliche Geräte: Zentrumswart / Vorbereitungen: Mietgebühr: Rechnung erfolgt durch die Röm.-kath. Kirchgemeinde Spiez, IBAN: CH97 0900 0000 3001 3085 3 Spiez, Der Vermieter: Der Mieter: Die Miet- und Benützungsordnung ist integrierender Bestandteil dieser Mietvereinbarung und wurden gelesen und akzeptiert. Belvédèrestrasse 6, 3700 Spiez Tel. 033 654 63 47 bruderklaus.spiez@kathbern.ch Fax 033 654 26 47 8