Farbenzwerge holländerfarbig blau-weiß 1. Gewicht Normalgewicht über 1,1 bis 1,35 kg. Mindestgewicht 1,0 kg, Höchstgewicht 1,5 kg. Die Farbenzwerge sind ausgesprochene Zwergkaninchen. Um einerseits einer allzu intensiven V erzwergung vorzubeugen und andererseits den Typus eines Zwergkaninchens vollendet zu erhalten, gilt als Normalgewicht ausgewachsener Zuchttiere ein solches zwischen 1,1 und 1,35 kg. 2. Körperform, Typ und Bau Als ausgesprochene Zwergkaninchen weichen die Farbenzwerge im Typ ganz erheblich von den übrigen Rassen ab. Die Körperform ist gedrungen, walzenförmig, vorne und hinten gleichmäßig breit. Der Rumpf ist kurz und die Hinterpartie gut abgerundet. Die kurzen Läufe sind dem Zwergtyp angepasst. Die Blume ist klein und liegt fest am Körper an. Der Körper der Häsin unterscheidet sich von dem des Rammlers kaum und ist wie der des Rammlers von jeglichem Wammenansatz frei.
3. Fellhaar Das Fellhaar der Farbenzwerge unterscheidet sich in seiner Struktur von dem der anderen Rassen. Es ist kurz und dicht und fühlt sich infolge seiner feinen Struktur etwas weicher an. Die Begrannung ist fein, gleichmäßig und ohne deutlich überstehendes grobes Grannenhaar. Die Ohren sind gut behaart. 4. Kopf und Ohren Im V erhältnis zur Kleinheit des Tieres ist der Kopf groß und tritt markant in Erscheinung. Er ist kurz und kräftig, Stirn und Schnauzpartie sind breit (Stirnbreite beim Rammler in Augenhöhe etwa 5,5 cm, bei der Häsin ca. 5 cm). Der Kopf sitzt dicht am Rumpf. Die Augen sind groß und treten etwas hervor. Der Kopf der Häsin tritt ebenfalls markant in Erscheinung; er ist jedoch - v.a. infolge der weniger ausgeprägten Backenbildung - insgesamt etwas feiner. Die Ohren sind, der Zwergform entsprechend, relativ kurz, sollen aber dennoch in einem harmonischen Verhältnis zur Größe des Kopfes und des Rumpfes stehen. Als ideal gilt eine Ohrenlänge von ca. 5,5 cm je nach Größenrahmen des Tieres. Die Mindestlänge beträgt 4,5 cm, die Höchstlänge 7 cm. Die Ohren sollen zusammenstehend, nach oben leicht v-förmig geöffnet getragen werden. Sie sollen, der Zwergrasse entsprechend, kräftig und fest im Gewebe und oben schön abgerundet sein. 5. Deckfarbe und Gleichmäßigkeit, Schattierung, Perlung, Zeichnung, Kopf- und Rumpfzeichnung sowie Abzeichen Anerkannt sind nur die im nachstehenden Bewertungsspiegel aufgeführten Farbenschläge. Die Anforderungen der Ausgangsrassen sind mit Rücksicht auf das kürzere Fellhaar der Farbenzwerge sinngemäß anzuwenden.
Kopfzeichnung: Die farbige Kopfzeichnung besteht aus der Backenzeichnung, der Genickzeichnung und der Ohrenzeichnung; sie beginnt über der Stirn unmittelbar an den Ohren, bedeckt beidseitig gleichmäßig, kugel- oder eiförmig abgerundet die Backen und schließt wieder nach oben gehend hinter den Ohren im Genick in leichter Rundung ab; sie darf nicht bis an die Mundwinkel und nicht in die Spürhaare hineinreichen. Durch die farbige Kopfzeichnung ergibt sich auf der Stirn eine weiße Spitze (Blesse), die nach unten zu beiden Seiten des Kopfes gleichmäßig breiter werdend in deutlichem Abstand an den Augen vorbeiführt. Leichte Fehler: Ungleichmäßige oder tiefe Backenzeichnung; leichtes Berühren der Spürhaare; kleine Backenzacken. Etwas knapp hinter den Ohren abschließende oder weit ins Genick hineinreichende Genickzeichnung. Kleine farbige Ausläufer in die Grundfarbe bzw. kleine weiße Einläufer in die farbige Zeichnung. Infolge ungleichmäßiger, tiefer oder hoch reichender Backenzeichnung etwas breite, stumpfe, gezackte oder schmale Blesse. Sehr nahe an den Augen liegende Blessenabgrenzung. Schwere Fehler: Gänzlich schiefe, ungleichmäßige Kopfzeichnung; bis in die Mundwinkel oder stark in die Spürhaare reichende Backenzeichnung. Starke, über 3 cm lange farbige Ausläufer in die Grundfarbe bzw. bis in die Ohrenwurzel reichende weiße Einläufer in die Genickzeichnung. Zwischen den Ohren durchgehende Blesse. Ein oder beide Augen erfassende Blessenabgrenzung.
Rumpfzeichnung: Die farbige Rumpfzeichnung bedeckt die hintere Hälfte des Körpers. Die Abgrenzung der hinteren farbigen Körperhälfte von der vorderen weißen Rumpfhälfte erfolgt kreisförmig in der Mitte des Körpers. Bei den Farbenschlägen wildgrau-weiß, hasengrau-weiß und chinchillafarbig-weiß ist der geforderte Ring am Bauch in der Deckfarbe nicht sichtbar, doch muss er beim Hineinblasen in das Fellhaar in der Unterfarbe in Erscheinung treten. Beim Farbenschlag gelb-weiß darf der Ring am Bauch unterbrochen sein, allerdings ist ein geschlossener Ring vorzuziehen. Die Rumpfzeichnung erfasst außerdem die Hinterläufe bis zur Mitte zwischen Sprunggelenk und Zehen; durch die ringförmige Abgrenzung auf dem Mittelfuß ergeben sich weiße Manschetten, die die vordere Hälfte der Läufe erfassen. Leichte Fehler: Etwas schiefe oder gezackte Ringzeichnung; etwas weit nach vorne bzw. etwas weit nach hinten versetzte Ringzeichnung. Etwas weit nach vorne bzw. etwas weit nach hinten versetzte Abgrenzung der Hinterlaufzeichnung, d.h. etwas kurze bzw. etwas lange Manschetten. Gezackte oder ungleichmäßige Abgrenzung der Hinterlaufzeichnung. Schwere Fehler: V öllig schiefe Ringzeichnung; Ringzeichnung, die einen oder beide V orderläufe erfasst bzw. erst auf den Hinterschenkeln beginnt; zu große Ringzacken (über 3 cm). Hinterlaufzeichnung, die einen oder beide Hinterläufe gänzlich bedeckt, d.h. Fehlen einer oder beider Manschetten. Zu weit nach vorne bzw. zu weit nach hinten versetzte Abgrenzung der Hinterlaufzeichnung, d.h. zu kurze Manschetten, die nur die Zehen erfassen oder zwischen den Zehen abgegrenzt sind bzw. zu lange Manschetten, die das Sprunggelenk erreichen. 6. Farbe bzw. Zwischen- und/oder Unterfarbe Anzuwenden sind die entsprechenden Forderungen der betreffenden Ausgangsrassen unter Berücksichtigung des folgenden Bewertungsspiegels und der besonderen Anforderungen an das Fellhaar der Zwergkaninchen.
Farbe: Zugelassen sind die Farbenschläge schwarz-weiß, blau-weiß, grau-weiß in den Abstufungen hasen-, wild-, dunkel- und eisengrau, thüringerfarbig-weiß, gelbweiß, havannafarbig-weiß, japanerfarbig-weiß, fehfarbig-weiß und chinchillafarbig-weiß. Die Grundfarbe ist rein weiß. Die Zeichnungsbilder sind farbig. Für die Beurteilung der Zeichnungsfarben sind die bei den betreffenden Rassen genannten Forderungen für Farbe maßgebend und sinngemäß anzuwenden. Dies gilt auch für die Zwischen- und Unterfarbe sowie für die Augenfarbe. Bei den japanerfarbigen Tieren müssen in der Rumpfzeichnung mindestens zwei Farbfelder auf jeder Seite vorhanden sein. Bei den Farbenschlägen gelb-weiß und japanerfarbig-weiß ist die gelbe Zeichnungsfarbe in unterschiedlicher Intensität zugelassen. Die Krallen sind bei allen Farbenschlägen pigmentlos (weiß). Leichte Fehler: Die Beurteilung richtet sich nach den Fehlern, die bei den betreffenden Rassen aufgezeigt sind. Zu beachten sind insbesondere: Leichte Durchsetzung der Zeichnungsfarbe mit weißen oder andersfarbigen Haaren. Schwache Bauchunterfarbe bei grau-weißen und chinchillafarbig-weißen Tieren. Leichter grauer Anflug bei gelb-weißen Tieren. Schwere Fehler: Die Beurteilung richtet sich nach den Fehlern, die bei den betreffenden Rassen aufgezeigt sind. Zu beachten sind insbesondere: W eiße Flecken im dunklen Zeichnungsfeld oder umgekehrt (W eiße Flecken am Bauch, an der Innenseite der Hinterläufe und an der Unterseite der Blume bleiben beim japanerfarbigen Farbenschlag unberücksichtigt.). Stark weiß durchsetzte Zeichnungsfarbe, unreine Farben. Andere als die zugelassenen Farben. Weiße Bauchunterfarbe, außer bei den gelb-weißen Tieren. Zweierlei oder andere als zur Deckfarbe passende Augenfarbe; Augenflecken. Zweierlei Krallenfarbe. 7. Pflegezustand Nur in hervorragendem Pflegezustand werden die Tiere zur Bewertung zugelassen. Es obliegt deshalb dem Züchter, seine Tiere mit Fleiß und Geschick gebührend vorzubereiten. Hierzu gehören: saubere Läufe, Ohren und Geschlechtspartie, gut beschnittene und reinliche Krallen usw. Anmerkung: Da ein guter Pflegezustand die absolute V oraussetzung eines jeden Ausstellungstieres ist, wird in dieser Position keine positive Bemerkung gegeben.