Bei allen Unklarheiten und Rückfragen im Zusammenhang mit der Teilnahme und Meldung zum Junior EO 2019 entscheidet die FK Agility.

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Transkript:

QUALIFIKATION ZUM JUNIOR EUROPEAN OPEN 2019 Durchführungsbestimmungen Vorbemerkungen Der Junior European Open (Junior EO) ist seit 2010 eine offizielle FCI-Veranstaltung. Alle FCI- Mitgliedsländer bzw. Länder, die einen Kooperationsvertrag mit der FCI geschlossen haben, sind berechtigt, eine offizielle Mannschaft ihres Landes für diese internationale Meisterschaft zu nominieren. Der ÖKV möchte eine starke österreichische Mannschaft für den Junior EO nominieren und lädt alle interessierten HundeführerInnen bzw. deren Erziehungsberechtigte ein, ihre Meldeunterlagen dem ÖKV-Mannschaftsführer zu übersenden. Bei allen Unklarheiten und Rückfragen im Zusammenhang mit der Teilnahme und Meldung zum Junior EO 2019 entscheidet die FK Agility. Teilnahmebedingungen Die Teilnahme am Junior EO ist grundsätzlich offen für alle Hunde der LK1, LK2 und LK3 (mit oder ohne ÖHZB-Nummer) mit einem Wurfdatum bis spätestens 11.07.2017 sowie einer gültigen, aktiven ÖKV-Agilitylizenz. Hundeführer/Innen mit Geburtsjahrgang 2008 oder jünger starten in der Kategorie "U12" Hundeführer/Innen mit Geburtsjahrgang 2005, 2006 oder 2007 starten in der Kategorie "U15" Hundeführer/Innen mit Geburtsjahrgang 2001,2002,2003 oder 2004 starten in der Kategorie U19" Die HundeführerInnen müssen entweder über die österreichische Staatsbürgerschaft verfügen oder es muss sich der gewöhnliche Aufenthalt/Hauptwohnsitz in Österreich befinden. Die Teilnahme ist gemäß FCI-Bestimmungen für den Junior EO mit max. 4 Hunden möglich. Der Einzelbewerb wird in den Kategorien U12, U15 und U19, jeweils in den Größenklassen Small, Medium und Large, in Jumping und Agility ausgetragen. Der zweite Lauf erfolgt in gestürzter Reihenfolge auf Basis der Ergebnisse des ersten Laufs. Der Mannschaftsbewerb wird in den Größenklassen Large, Medium und Small ausgetragen. Eine Mannschaft besteht aus 3 oder 4 Teams. In allen drei Größenklassen können Starter/Innen der Kategorie U12, U15 und U19 gemeinsam in einer Mannschaft starten. Es gibt zwei Läufe zuerst der Jumping anschließend der A-Lauf, pro Durchgang werden die 3 besten Läufe gewertet. Für jedes teilnehmende Land ist ein Basiskontingent von 28 Hunden, mit einem Maximum von 12 Hunden in jeder Kategorie vorgesehen. Da insgesamt ca. 500 Startplätze vorhanden sind, kann erwartet werden, dass Länder mit einem höheren Teilnahmeinteresse zusätzliche Startplätze erhalten werden. Wie bereits in den letzten Jahren wird der ÖKV-Mannschaftsführer unter allen eingehenden Meldungen für den Junior EO 2019 eine Reihung nach folgenden Kriterien vornehmen. Stand: März 2019 Seite 1 von 5

Siegerteams des Vorjahres JEO in der Kombiwertung Individual sind bei der Meldung automatisch für den JEO 2019 startberechtigt. Der Startplatz geht nicht zu Lasten des nationalen Kontingentes. Platzierung beim Junior EO 2018 im Einzelbewerb. Platzierung bei der ÖKV-Staatsmeisterschaft 2018 in der Klasse Jugend (bzw. in der Kategorie Open", falls dort gestartet wurde). Anzahl an gemeinsamen Antritten des gemeldeten Teams (Hund + HundeführerIn) zwischen 1.4.2018 und 31.3.2019 bei Champion/EO-Qualifikationen, Jahresmeister, WM-Qualifikationen, Landesmeisterschaften und weitere beliebige Agilityveranstaltungen im In- und Ausland mit zumindest einem sehr gut Ergebnis in mindestens einem Lauf.. Die Meldungen an den ÖKV-Mannschaftsführer müssen enthalten: Daten des Hundeführers und des Hundes eine Übersichtsliste aller eingereichten Ergebnisse (Platzierungen/Antritte) Kopien/Scans der betreffenden Ergebnislisten Eingereichte Ergebnisse können nur dann berücksichtigt werden, wenn die angeführten Unterlagen und Belege vollständig übermittelt werden. Die erstgereihten 28 Teams werden vom Mannschaftsführer fix gemeldet, alle nachgereihten Teams werden als Warteliste dem Veranstalter gemeldet. Es ist zu erwarten, dass für Österreich mehr als 28 Startplätze beim Junior EO 2019 verfügbar sein werden. Bei Ausfällen erfolgt die Nachbesetzung gemäß der Reihung aller Meldungen unter Berücksichtigung der max. 12 Teams in jeder Größenklasse. Meldung und Nominierung Es werden alle österreichischen StarterInnen bzw. deren Erziehungsberechtigte eingeladen, ihre kompletten Meldeunterlagen inklusive aller Antritts-/Ergebnisbelege bis spätestens 1. April 2019 an den ÖKV-Mannschaftsführer Alexander Brennecke a_brennecke@hotmail.com zu schicken. Die mit diesen Durchführungsbestimmungen verbundene Einverständniserklärung ist von den Erziehungsberechtigten (siehe die Seiten 3 und 4) ebenfalls unterschrieben und gemeinsam mit den Meldeunterlagen an den ÖKV-Mannschaftsführer zu übersenden. Neben der Übersendung der Meldeunterlagen inkl. der Einverständniserklärung vom Erziehungsberechtigten ist für die Gültigkeit einer allfälligen Nominierung die Zustimmung des ÖKV- Vorstandes erforderlich. Es gibt keinen Rechtsanspruch nominiert zu werden. Eine bereits erfolgte Nominierung kann aus disziplinären Gründen vom ÖKV-Vorstand jederzeit widerrufen werden. Alle TeilnehmerInnen verpflichten sich mit der Annahme ihrer Nominierung zu einem sportlich und disziplinär einwandfreien Verhalten als die vom ÖKV entsandten VertreterInnen Österreichs. Stand: März 2019 Seite 2 von 5

Der personenbezogene Spesenersatz der Verbandskörperschaften ÖGV, SVÖ, ÖRV, VHV und KVS für ihre JEO-Starter beträgt EUR 150.--. Dieser Spesenersatz wird auch bei einer Qualifikation mit mehreren Hunden oder bei einer Qualifikation für mehrere VKs nur einmal zuerkannt. Termin: 12. 14.07.2019 Ort: Kreuzlingen (CH) Richter: Erika Szoboszlay (HU), Elena Dmitrochenko (RUS) Jeannine Gloor (CH), Urs Inglin (CH) Stand: März 2019 Seite 3 von 5

An die Erziehungsberechtigten aller österreichischen Teilnehmer des Junior EO 2019 Einverständniserklärung- Seite 1 von 2 Betrifft: Aufsichtsverpflichtung/ Verantwortung für Kinder/ Jugendliche Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte! Auch im Jahr 2019 werden wir wieder ein starkes ÖKV-Team beim Junior EO in der Schweiz erwarten können. Alle Junior EO-Teilnehmer haben ihre Läufe zu ganz unterschiedlichen Zeiten in verschiedenen Parcours. Es ist daher für die Teamleitung und die sportlichen Betreuer nicht möglich, auf jeden Teilnehmer genau zu achten. Da sich die Teilnehmer frei bewegen können und das Gelände auch jederzeit (auch abends) verlassen dürfen, ist eine durchgehende Aufsicht durch die Teamleitung bzw. Betreuer nicht möglich. Die Aufgabe der Teamleitung bzw. Betreuer besteht hauptsächlich in folgenden Punkten: Organisation der Anmeldung Weitergabe von Informationen des Veranstalters an die Teilnehmer und umgekehrt Unterstützung der österreichischen Starter bei allen Fragen zum Ablauf des Junior EO und an den Veranstaltungstagen des Junior EO Sportliche Unterstützung der österreichischen Teilnehmer bei den Wettkämpfen Die Teamleitung und die Betreuer sind ausdrücklich nicht verantwortlich für die Teilnehmer bei ihrer An- Abreise, in der Zeit vor, zwischen und nach ihren Läufen sowie in ihrer Freizeit. Die Aufsichtspflicht bzw. die Verantwortung für die Kinder/Jugendlichen liegt ausschließlich bei den Eltern/Erziehungsberechtigten oder bei Personen, die mit Einverständnis der Eltern/Erziehungsberechtigten die Aufsichtspflicht übernommen haben. Dies betrifft insbesondere das Wohlergehen der Kinder/ Jugendlichen sowie ev. notwendige Entscheidungen, die für die Kinder/Jugendlichen z.b. im Falle einer Verletzung getroffen werden müssen, aber auch die Verantwortung für Schäden, die durch die Kinder/ Jugendlichen verursacht werden. Zeitlich gesehen gilt dies für die Anreise, Abreise und den Aufenthalt bei der gesamten Veranstaltung. Ebenso setzen wir voraus, dass die Kinder/Jugendlichen mit ausdrücklichem Einverständnis der Eltern/Erziehungsberechtigten am Junior EO teilnehmen. Alle Teilnehmer bzw. deren Eltern/Erziehungsberechtigte haben selbst für einen entsprechenden Versicherungsschutz zu sorgen (Haftpflichtversicherung für den privaten Bereich und Tierhalterhaftpflichtversicherung). Alexander Brennecke, Junior-EO-Mannschaftsführer im Namen aller Betreuer Stand: März 2019 Seite 4 von 5

Einverständniserklärung- Seite 2 von 2 Teilnahme am Junior EO 2019 (Anreise, Aufenthalt, Rückreise): Für mein Kind/ meine Kinder (Name u. Geburtsdatum): übernehme ich selbst die Aufsichtspflicht übertrage ich die Aufsichtspflicht an: Unterschrift Erziehungsberechtigter/Elternteil Ort/Datum Stand: März 2019 Seite 5 von 5