BERUFSVERBAND DER FRAUENÄRZTE e. V. Landesverband Nordrhein Landesvorsitzender Dr. med. Themas Bärtling *Rennbahn 9-11 * 52062 Aachen BERUFSVERBAND DER FRAUENÄRZTE e. V. Dr. med. Themas Bärtlinq Rennbahn 9-11 52062 Aachen Landesrundschreiben Nordrhein Dezember 2011 Liebe Kolleginnen und Kollegen! Landesvorsitzender: Dr. med. Themas Bärtling Rennbahn 9-11 52062 Aachen Tel. 02 41-25 408 Fax 02 41-26 971 thomas-baertling@gmx.de Stellv. Landesvorsitzender: Dr. med. Tobias Resch Bankstr. 6 40476 Düsseldorf Tel. 02 11-22 95 05 20 Fax 0211-49 21 019 resch111 @t-online.de Vor dem Jahreswechsel hier noch einmal die wichtigsten Nachrichten: 1.)Honorarsituation der Gynäkologen/innen in Nordrhein Gesamtzahl der Gynäkologen/innen (Ouartall/2011 ): 1250 = 6,7% aller Ärzte Leistungsbedarf: 7,6% aller ~rzte Fallzahl: 8,9% aller Arzte Honorar: 6,5% aller Ärzte Honorarverteilung: Fachärzte 50,5% aller Ärzte Hausärzte 37,7% aller Ärzte Psychoth./ erm.ärzte/ Mammascreening 11,8% aller Ärzte Honorarentwicklung für uns in Nordrhein: 1.0/2011-1.0/2010 2.0/2011-2.0/2010 Honorar minus 3,2% minus 3,2% Fallzahl minus 0,9% minus 2,9% Leistungsbedarf minus 0,9% minus 4,0% Während von I /1 0 nach I /11 der Fallzahlrückgang mit qem Rückgang des Leistungsbedarf korreliert, ist von II /1 0 nach II /11 ein überproportionaler Rückgang des Leistungsbedarfs festzustellen. Erklärung: Entweder sind tatsächlich weniger Leistungen angefallen und angefordert worden Oder (wahrscheinlicher) trotz gleichen Leistungsbedarfs wurden weniger Leistungen angefordert, bzw. abgerechnet. Es könnte sein, dass einige Kolleginnen und Kollegen ob des gedeckelten RL V und OZV die von ihnen erbrachten einzelnen Leistungen nicht mehr dokumentieren und abrechnen. 1
Das kann fatale Folgen haben: Bei der jetzt erneut bevorstehenden Honorarverteilung (siehe GKV-VSG) innerhalb der Fachgruppen werden die Honorare auf Grund des angeforderten Leistungsbedarfs der jeweiligen Fachgruppe verteilt. Wenn unsere Fachgruppe zu wenig Leistungen anfordert (also erbrachte Leistungen nicht aufschreibt) erhalten wir alle bei der Honorarverteilung innerhalb der Fachgruppen weniger Geld. Ich predige seit Jahren: Schreibt alle erbrachten Leistungen auf, auch wenn sie in Folge RLV/QZV nicht einzeln vergütet werden. Wir haben sonst bei der neuen Verteilung das Nachsehen! 2.)GKV -VSG (Gesetzliche Krankenversicherung- Versorgungsstrukturgesetz) Honorar: Das GKV-VSG hat am 01.12.11 den Bundestag passiert und tritt zum 01.01.12 in Kraft. Die Honorarverteilung wird vom Bund wieder auf Landesebene und hier auf die Kassenärztlichen Vereinigungen übertragen. Ab 2012 wird die KVNO mit den Landesverbänden der Krankenkassen verhandeln und einen Honorarverteilungsmaßstab aufstellen. Wie bereits angekündigt liegt es in der Zuständigkeit der KBV Vorgaben zur Mengenbegrenzung in Richtlinien festzulegen. Wie die Vorgaben der KBV aussehen ist noch offen. Auch wird die KBV im Einvernehmen mit den Krankenkassen Vorgaben zur Festlegung des Vergütungsvolumens für die hausärztliche und fachärztliche Versorgung bestimmen. Die Trennung in einen hausärztlichen und fachärztlichen Vergütungsanteil bleibt auf Bundesebene. KVen und Kassen können regionale Preiszuschläge für besonders förderungswürdige Leistungen und Leistungserbringer vereinbaren. Dazu legt der Bewertungsausschuss auf Bundesebene Kriterien fest. Der BVF setzt sich stark dafür ein, dass hierzu die "Sonstigen Hilfen" gezählt werden. Das GKV-VSG enthält keinerlei Regelungen zur Konvergenz: D.h. die relativ schlechte Honorarsituation in Nordrhein gegenüber den meisten anderen Bundesländern bleibt zunächst bestehen. RLV und QZV sind damit Schnee von gestern. Es ist wieder alles offen. RLV und QZV gelten nur noch im 1. Quartal/2012 (wahrscheinlich auch noch II /2012), da sich die gesetzlichen Bestimmungen (Honorarverhandlungen mit den Kassen, Honorarverteilungen usw.) nicht innerhalb eines Monats umsetzen lassen. Wie die KVNO ihren Gestaltungsspielraum nutzt und was das für die Honorare der Gynäkologen/innen bedeutet, wird sich erst im Laufe des kommenden Jahres zeigen. Ambulante spezial-fach-ärztliche Versorgung nach 116b SGB V Hierzu wird in einem späteren Landesrundschreiben Stellung genommen, da noch nicht alle Einzelheiten abschtie ßend geklärt wurden. 2
Ausschreiben von Vertragsarztsitzen ln überversorgten Planungsbereichen wird es bei der Ausschreibung von Vertragsarztsitzen zu erheblichen Änderungen kommen: Der Zulassungsausschuss (d.h. Ärzte und Krankenkassen) kann einen Antrag auf Zulassung in überversorgten Gebieten ablehnen. ln diesen Fällen muss die KV dem Vertragsarzt bzw. seinen Erben eine Entschädigung in Höhe des Verkehrswertes der alten Praxis zahlen. Ob die Kassen dafür auch zur Kasse gebeten werden, ist noch offen. 3.)Ausgleich übermäßiger Honorarverluste Unter bestimmten Voraussetzungen nimmt die KVNO automatisch eine Honorarstützung vor: Im Quartall/2012 wenn der Honorarverlust mehr als 10% ist. Im Quartalll/2012 wenn der Honorarverlust mehr als 12,5% ist. Im Quartallll/2012 wenn der Honorarverlust mehr als 15% ist. Im QuartaiiV/2012 wenn der Honorarverlust mehr als 17,5% ist Ab Quartal 1/2013 findet keine Stützung mehr statt. 4.)1V-Vertrag "Hallo Baby Plus" Das IGV Modell "Hallo Baby Plus" der SBK steht jetzt auch für folgende Krankenkassen offen (Gesamthonorar 90,- ): BKK Aeskulap, Bertelsmann BKK, BKK Essanelle, BKK Merck, BKK Voralb Heller, Salus BKK. Vertragsunterlagen können angefordert werden bei: BAVARIA Direktmarketing & Full Service GmbH "Hallo Baby Plus" lndustriestr. 1 82140 Oiehing I Geiselbulach Der von mir mehrfach angekündigte IV- Vertrag "Willkommen im Leben" mit der AOK ist endgültig an juristischen Problemen gescheitert. S.)Sono- Qualitätsprüfungen der KVNO Wie einige von Ihnen schon am eigenen Leib erfahren haben, werden pro Quartal bei 3% zufällig ausgewählter Kolleginnen und Kollegen Ultraschallqualitätskontrollen durchgeführt: Von 5 Fällen werden Bilder und schriftliche Befunde angefordert. Zwingend erforderliche Angaben auf jedem Bild (K.O. Kriterium): Patientenidentität Untersuchungsdatum Praxisidentifikation Fehlt eine dieser Angaben auf mehr als einem Bild oder Befund, so ist das ein schwer wiegender Mangel und führt auch bei sonst tadelloser Dokumentation zum Nichtbestehen der Prüfung. Für die Befunddokumentation gilt folgende Checkliste: 3
Patientenidentität Untersucheridentifikation Fragestellung/Indikation Untersuchungsbedingungen/Beurteilbarkeit Organspez. Befundbeschreibung (Verdachts)-Diagnose Abgeleitete Konsequenzen Zu jedem beschriebenen Befund muss auch ein Bild existieren ( also z.b. nicht die Ovarien erwähnen, wenn diese nicht zu sehen sind.) Auch bei unauffälligem Befund sowie Pat. nach HE, Adnektomie, Ablatio muss obligat mindestens ein Bild eingereicht werden. 6.)AMNOG ( Arneimittlemarktneuordnungsgesetz) Zum AMNOG und zur rationellen, wirtschaftlichen Verordnungsweise in der Gynäkologie erhalten Sie von mir ein gesondertes Landesrundschreiben im Januar 2012. 7.)Mutterschaftsrichtlinien Ende August wurden die MuRili und die Richtlinie zur Empfängnisregelung und zum Schwangerschaftsabbruch geändert: Bei Nachweis von 2 Rötelnimpfungen im Impfausweis ist von einer Immunität gegen Röteln auszugehen. Der serologische Nachweis vor und während einer Schwangerschaft ist bei diesen Frauen nicht mehr notwendig. Bei Nachweis nur einer einmaligen Rötelnimpfung vor der Schwangerschaft muss eine Zweitimpfung (MMR) erfolgen. Eine serologische Kontrolle erübrigt sich auch hier. Ist nur eine Impfung gegen Röteln dokumentiert, muss nach Schwangerschaftsfeststellung eine Titerkontrolle (wie bisher) erfolgen. HAH ist nicht mehr die ausschließliche Methode, das Labor muss die Immunitätslage angeben. Es wird eine saisonale Influenzaimpfung ab dem 2. Trimenon und bei erhöhter Gefährdung der Schwangeren bereits im 1. Trimenon empfohlen. Die STIKO-Empfehlung ist nun Bestandteil der MuRili. 8.) Gendiagnostikgesetz Die Übergangsfrist läuft zum 01.02.12 aus. Es ist wahrscheinlich, dass diese Frist bis zum 31.01.2014 verlängert wird. Von BVF-Seite wird die notwendige Aufnahme der humangenetischen Weiterbildung in die Weiterbildungsordnung unserer Fachgruppe angestrebt. Fortbildungsseminare zur Erlangung der entsprechenden Qualifikation sind in Arbeit. 4
9.) Debatte um Freigabe der "Pille danach" als OTC-Präparat (=OverTheCounter) Es wird diskutiert auch in Deutschland die Pille danach als freiverkäuflich freizugeben. Der BVF hat sich vehement dagegen ausgesprochen. Zur Debatte verweise ich auf folgende links: http://www. n-tv. d e/wisse n/f rauen ae rzte -warnen -vor-f reigabe-article4960206. htm I http://rundschau-online.de/html/artikel/1323357140947.shtml http://www.fr-online.de/gesundheit/in-england-gratis-debatte-um-freigabe-der--pilledanach-,3242120, 11284978.html http://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/spektrum/news/2011 /12/09/pille-danach-soleicht -Zu-bestellen-wie-pizza. htm I http://www.mzweb.de/servlet/contentserver?pagename=ksta/page&atype=ksartikel&aid=132341133793 8&openMenu=1 013016724320&calledPageld= 1 013016724320&1istid=1 018881578370 1 0.) Ultraschallprüfung zum erweiterten Screening in der Schwangerschaft Die Ihnen bekannten Änderungen der MuVo bzw. Sonerichtlinien zum Ultraschall im 2. Trimenon sollen am 01.07.2012 in Kraft treten. Bis dahin müssen noch folgende Arbeiten erledigt werden: Erarbeiten der Prüfungsordnung, Erstellung einer Falldatenbank (300 Fälle mit ca. 1000 Bildern), Durchführung der Prüfungen bei ca. 10.000 Ärztinnen und Ärzten, Festlegung der Gültigkeitsdauer des Zertifikats, Änderung des Mutterpasses, Änderung der Gebührenordnung, Erstellung eines Merkblattes für die Patientin durch das IQWIG. Das ist Alles in Arbeit und ich werde über den Fortgang berichten. 11.) 2.Gynäkologentag Nordrhein Der erste Gyntag Nordrhein am 14./15.10.11 war ein voller Erfolg. Der zweite Gyntag Nordrhein ist am 30.11.12/ 01.12.12 in Köln geplant. Bitte diesen Termin schon mal vormerken. Am Freitag werden wieder Kurse stattfinden, am Samstag sind aktuelle, praxisrelevante Vorträge zu vielen Bereichen unserer Fachgruppe vorgesehen. Folgende Kurse sind geplant: Ernährungsmedizin 5
Impfen für MFA (Fortgeschrittenenkurs), Kolposkopie (Fortgeschrittenenkurs mit Möglichkeit zur Prüfung für das Kolposkopiediplom) Ich bin für Themenvorschläge für Kurse und Vorträge offen. Bitte teilen Sie mir Ihre Wünsche bis zum 31.01.12 mit. 12.) FOKO 2012 in Düsseldorf Der nächste FOKO findet vom 07. bis 10. März 2012 in Düsseldorf statt. Es erwarten Sie hochkarätige Referentinnen und Referenten zu allen relevanten Themen in unserem Fachgebiet. Zahlreiche Kurse bieten Gelegenheit zertifizierte Qualifikationen zu erwerben. Programm und Online-Registrierung unter: www.foko.fba.de Ich wünsche Ihnen, Ihren Familien und Ihren Mitarbeiterinnen ein besinnliches, entspanntes Weihnachtsfest sowie ein gesundes und erfolgreiches Neues Jahr. Thomas Bärtling 6