Energieausweis für Wohngebäude - Planung



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Transkript:

Energieausweis für Wohngebäude Planung gemäß ÖNORM H5055 und Richtlinie 2002/91/EG Österreichisches Institut für Bautechnik Gebäude Gebäudeart Gebäudezone EigentümerIn 905_Wohnanlage BAII 8 Whg. WbfAusführung GSA_ Wohnhaus per Schmiedegasse 14/1 Erbaut im Jahr Einlagezahl KG Nummer 49001 SPEZIFISCHER HEIZWÄRMEBEDARF BEI 3400 HEIZGRADTAGEN (REFERENZKLIMA) ref = 24,8 kwh/m²a ERSTELLT ErstellerIn ErstellerInNr. Ing. Fischer Organisation Ausstellungsdatum Genossenschaft für Stadterneuerung & Assanierung 10.06. GWRZahl Gültigkeitsdatum Planung Geschäftszahl Unterschrift Dieser Energieausweis entspricht den Vorgaben der Richtlinie 6 "Energieeinsparung und Wärmeschutz" des Österreichischen Instituts für Bautechnik in Umsetzung der Richtlinie 2002/91/EG über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und des EnergieausweisVorlageGesetzes (EAVG). EA012007SWa EAWG 25.04.2007 v,021918 REPEARL61o7 Oberösterreich 10.06. Seite 1

Energieausweis für Wohngebäude Planung gemäß ÖNORM H5055 und Richtlinie 2002/91/EG Österreichisches Institut für Bautechnik GEBÄUDEDATEN KLIMADATEN BruttoGrundfläche 657 m² Klimaregion NF beheiztes BruttoVolumen 2.102 m³ charakteristische Länge (lc) 1,64 m Heizgradtage 3611 Kd Kompaktheit (A/V) 0,61 1/m Heiztage 199 d mittlerer UWert (Um) 0,27 W/m²K Norm Außentemperatur 14,7 C Soll Innentemperatur 20 C Referenzklima zonenbezogen [] spezifisch [kwh/m²a] Standortklima zonenbezogen [] spezifisch [kwh/m²a] Anforderungen ab 01.01.2010 [kwh/m²a] 16.286 24,80 17.862 27,20 39,9 erfüllt WWWB 8.390 12,78 HTEBRH 11.356 17,29 HTEBWW 8.264 12,58 HTEB 29.842 45,44 HEB 48.932 74,51 100,8 erfüllt EEB 48.932 74,51 PEB CO2 ERLÄUTERUNGEN Heizwärmebedarf (): Heiztechnikenergiebedarf (HTEB): Vom Heizsystem in die Räume abgegebene Wärmemenge die benötigt wird, um während der Heizsaison bei einer standardisierten Nutzung eine Temperatur von 20 C zu halten. Energiemenge die bei der Wärmeerzeugung und verteilung verloren geht. Endenergiebedarf (EEB): Energiemenge die dem Energiesystem des Gebäudes für Heizung und Warmwasserversorgung inklusive notwendiger Energiemengen für die Hilfsbetriebe bei einer typischen Standardnutzung zugeführt werden muss. Die Energiekennzahlen dieses Energieausweises dienen ausschließlich der Information. Aufgrund der idealisierten Eingangsparameter können bei tatsächlicher Nutzung erhebliche Abweichungen auftreten. Insbesondere Nutzungseinheiten in besonderer Lage können aus Gründen der Geometrie und der Lage hinsichtlich ihrer Energiekennzahlen von den hier angegebenen abweichen. EA012007SWa EAWG 25.04.2007 v,021918 REPEARL62o7 Oberösterreich 10.06. Seite 2

Datenblatt GEQ 905_Wohnanlage BAII 8 Whg. WbfAusführung Anzeige in Druckwerken und elektronischen Medien 27 fgee 0,79 Gebäudedaten Neubau Planung 3 BruttoGrundfläche BGF 657 Konditioniertes BruttoVolumen 2.102 Gebäudehüllfläche A 1.278 Ermittlung der Eingabedaten Geometrische Daten: Bauphysikalische Daten: Haustechnik Daten: B m² m³ m² E 1:50 Vz, /02, Plannr. /02 lt Angabe, lt. Angabe, Ergebnisse bezogen auf Wohnungsanzahl 8 charakteristische Länge I C 1,64 m Kompaktheit A / V 0,61 m B B 1 Ergebnisse am tatsächlichen Standort: Transmissionswärmeverluste Q T Lüftungswärmeverluste Q V Luftwechselzahl: 0,136 Solare Wärmegewinne passiv x Q s Innere Wärmegewinne passiv x Q mittelschwere Bauweise Heizwärmebedarf Q Ergebnisse Referenzklima Transmissionswärmeverluste Q T Lüftungswärmeverluste Q V Solare Wärmegewinne passiv x Q Innere Wärmegewinne passiv x Q Heizwärmebedarf Q h h Haustechniksystem Raumheizung: Einzelofen Pellets (Pellets) + Solaranlage hochselektiv 18m² i s i 35.775 6.538 11.440 13.011 17.862 32.075 5.861 9.830 11.821 16.286 Warmwasser: Kombiniert mit Raumheizung + Solaranlage hochselektiv 18m² Lüftung: Mechanische Wärmerückgewinnung; energetisch wirksamer Luftwechsel: 0,14; BlowerDoor: 0,85; freie Eingabe (Prüfzeugnis) 81%; kein Erdwärmetauscher Berechnungsgrundlagen Der Energieausweis wurde mit folgenden ÖNORMen und Hilfsmitteln erstellt: Bauteile nach ON EN ISO 6946 / Fenster nach ON EN ISO 100771 / Erdberührte Bauteile vereinfacht nach ON B 81106 / Unkonditionierte Gebäudeteile vereinfacht nach ON B 81106 / Wärmebrücken pauschal nach ON B 81106 / Verschattung vereinfacht nach ON B 81106 Verwendete Normen und Richtlinien: B 81101 / ON B 81102 / ON B 81103 / ON B 81105 / ON B 81106 / ON H 5055 / ON H 5056 / ON EN ISO 13790 / ON EN ISO 13370 / ON EN ISO 6946 / ON EN ISO 100771 / ON EN 12831 / OIB Richtlinie 6 Anmerkung: Der Energieausweis dient zur Information über den energetischen Standard des Gebäudes. Der Berechnung liegen durchschnittliche Klimadaten, standardisierte interne Wärmegewinne sowie ein standardisiertes Nutzerverhalten zugrunde. Die errechneten Bedarfswerte können daher von den tatsächlichen Verbrauchswerten abweichen. Bei Mehrfamilienwohnhäusern ergeben sich je nach Lage der Wohnung im Gebäude unterschiedliche Energiekennzahlen. Für die exakte Auslegung der Heizungsanlage muss eine Berechnung der Heizlast gemäß ÖNORM H 7500 erstellt werden. v,021918 REPDBL2o7 Oberösterreich 10.06. Seite 3

Heizlast 905_Wohnanlage BAII 8 Whg. WbfAusführung Vereinfachte Berechnung des zeitbezogenen Wärmeverlustes (Heizlast) von Gebäuden gemäß OÖ Energieausweis Berechnungsblatt Bauherr GSA_ Wohnhaus per Schmiedegasse 14/1 Tel.: 0732/71119217 NormAußentemperatur: BerechnungsRaumtemperatur: Bauteile 14,7 C 20 C Baumeister / Baufirma / Bauträger / Planer Tel.: 0732/71119217 Standort: BruttoRauminhalt der TemperaturDifferenz: 34,7 K beheizten Gebäudeteile: Genossenschaft für Stadterneuerung & Assanierung Schmiedegasse 14/1 4040 Linz Gebäudehüllfläche: Fläche A [m²] Wärmed. koeffiz. U [W/m² K] Korr. faktor f [1] 2.101,85 m³ 1.277,93 m² Korr. faktor ffh [1] A x U x f AW01 Außenwand 481,33 0,173 1,00 83,36 FD01 Außendecke, Wärmestrom nach oben hinterlüftet 241,99 0,148 1,00 35,92 FD02 Außendecke, Wärmestrom nach oben 10,82 0,202 1,00 2,18 FE/TÜ Fenster u. Türen 101,44 0,850 86,22 EB01 erdanliegender Fußboden (<=1,5m unter Erdreich) 161,96 0,261 0,70 29,64 KD02 Decke zu unkonditioniertem gedämmten Keller 90,85 0,272 0,50 12,35 IW01 Wand zu unkonditioniertem außenluftexp. 189,54 0,476 0,70 63,11 Stiegenhaus Summe OBENBauteile 252,81 Summe UNTENBauteile 252,81 Summe Außenwandflächen 481,33 Summe Innenwandflächen 189,54 Fensteranteil in Außenwänden 17,4 % 101,44 Summe [W/K] 313 Wärmebrücken (vereinfacht) [W/K] 32 Transmissions Leitwert L T [W/K] 344,39 Lüftungs Leitwert L V [W/K] 62,93 Gebäude Heizlast P Luftwechsel = 0,14 1/h tot [kw] 14,13 Flächenbez. Heizlast P bei einer BGF von 657 m² [W/m² BGF] 21,52 1 Gebäude Heizlast P tot (EN 12831 vereinfacht) Luftwechsel = 0,50 1/h [kw] 21,87 Die berechnete Heizlast kann von jener gemäß ÖNORM H 7500 bzw. EN ISO 12831 abweichen und ersetzt nicht den Nachweis der GebäudeNormheizlast gemäß ÖNORM H 7500 bzw. EN ISO 12831. Die vereinfachte Heizlast EN 12831 berücksichtigt nicht die Aufheizleistung und gilt nur für Standardfälle. [W/K] v,021918 REP036o7 Oberösterreich 10.06. Seite 4

Energiekennzahlen für die Anzeige in Druckwerken und elektronischen Medien EnergieausweisVorlageGesetz 2012 EAVG 2012 PLANUNG Bezeichnung Gebäudeteil Nutzungsprofil 905_Wohnanlage BAII 8 Whg. WbfAusführung Baujahr KGNr. 49001 Energiekennzahlen lt. Energieausweis 27 f 0,79 GEE Energieausweis Ausstellungsdatum 10.06. Gültigkeitsdatum Planung Der Energieausweis besteht aus einer ersten Seite mit einer Effizienzskala, einer zweiten Seite mit detaillierten Ergebnisdaten, Empfehlung von Maßnahmen ausgenommen bei Neubau, deren Implementierung den Endenergiebedarf des Gebäudes reduziert und technisch und wirtschaftlich zweckmäßig ist, einem Anhang, der den Vorgaben der Regeln der Technik entsprechen muss. f GEE EAVG 3 EAVG 4 EAVG 6 EAVG 7 EAVG 8 EAVG 9 Der Heizwärmebedarf beschreibt jene Wärmemenge, welche den Räumen rechnerisch zur Beheizung zugeführt werden muss. Einheit: kwh/m² Jahr Der GesamtenergieeffizienzFaktor ist der Quotient aus dem Endenergiebedarf und einem ReferenzEndenergiebedarf (Anforderung 2007). Wird ein Gebäude oder ein Nutzungsobjekt in einem Druckwerk oder einem elektronischen Medium zum Kauf oder zur InBestandNahme angeboten, so sind in der Anzeige der Heizwärmebedarf und der GesamtenergieeffizienzFaktor des Gebäudes oder des Nutzungsobjekts anzugeben. Diese Pflicht gilt sowohl für den Verkäufer oder Bestandgeber als auch für den von diesem beauftragten Immobilienmakler. (1) Beim Verkauf eines Gebäudes hat der Verkäufer dem Käufer, bei der InBestandGabe eines Gebäudes der Bestandgeber dem Bestandnehmer rechtzeitig vor Abgabe der Vertragserklärung des Käufers oder Bestandnehmers einen zu diesem Zeitpunkt höchstens zehn Jahre alten Energieausweis vorzulegen und ihm diesen oder eine vollständige Kopie desselben binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss auszuhändigen. Wird dem Käufer oder Bestandnehmer vor Abgabe seiner Vertragserklärung ein Energieausweis vorgelegt, so gilt die darin angegebene Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes als bedungene Eigenschaft im Sinn des 922 Abs. 1 ABGB. (1) Wird dem Käufer oder Bestandnehmer entgegen 4 nicht bis spätestens zur Abgabe seiner Vertragserklärung ein Energieausweis vorgelegt, so gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. (2) Wird dem Käufer oder Bestandnehmer entgegen 4 nach Vertragsabschluss kein Energieausweis ausgehändigt, so kann er entweder sein Recht auf Ausweisaushändigung gerichtlich geltend machen oder selbst einen Energieausweis einholen und die ihm daraus entstandenen Kosten vom Verkäufer oder Bestandgeber ersetzt begehren. Vereinbarungen, die die Vorlage und Aushändigungspflicht nach 4, die Rechtsfolge der Ausweisvorlage nach 6, die Rechtsfolge unterlassener Vorlage nach 7 Abs. 1 einschließlich des sich daraus ergebenden Gewährleistungsanspruchs oder die Rechtsfolge unterlassener Aushändigung nach 7 Abs. 2 ausschließen oder einschränken, sind unwirksam. (1) Ein Verkäufer, Bestandgeber oder Immobilienmakler, der es entgegen 3 unterlässt, in der Verkaufs oder InBestandGabeAnzeige den Heizwärmebedarf und den GesamtenergieeffizienzFaktor des Gebäudes oder des Nutzungsobjekts anzugeben, begeht, sofern die Tat nicht den Tatbestand einer gerichtlich strafbaren Handlung erfüllt oder nach anderen Verwaltungsstrafbestimmungen mit strengerer Strafe bedroht ist, eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 1 450 Euro zu bestrafen. Der Verstoß eines Immobilienmaklers gegen 3 ist entschuldigt, wenn er seinen Auftraggeber über die Informationspflicht nach dieser Bestimmung aufgeklärt und ihn zur Bekanntgabe der beiden Werte beziehungsweise zur Einholung eines Energieausweises aufgefordert hat, der Auftraggeber dieser Aufforderung jedoch nicht nachgekommen ist. (2) Ein Verkäufer oder Bestandgeber, der es entgegen 4 unterlässt, 1. dem Käufer oder Bestandnehmer rechtzeitig einen höchstens zehn Jahre alten Energieausweis vorzulegen oder 2. dem Käufer oder Bestandnehmer nach Vertragsabschluss einen Energieausweis oder eine vollständige Kopie desselben auszuhändigen, begeht, sofern die Tat nicht den Tatbestand einer gerichtlich strafbaren Handlung erfüllt oder nach anderen Verwaltungsstrafbestimmungen mit strengerer Strafe bedroht ist, eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 1450 Euro zu bestrafen. GEQ von Zehentmayer Software GmbH office@geq.at www.geq.at

Vorlagebestätigung EnergieausweisVorlageGesetz 2012 EAVG 2012 PLANUNG Bezeichnung Gebäudeteil Nutzungsprofil 905_Wohnanlage BAII 8 Whg. WbfAusführung Baujahr KGNr. 49001 Energiekennzahlen lt. Energieausweis 27 f 0,79 GEE Der Energieausweis besteht aus einer ersten Seite mit einer Effizienzskala, einer zweiten Seite mit detaillierten Ergebnisdaten, Empfehlung von Maßnahmen ausgenommen bei Neubau, deren Implementierung den Endenergiebedarf des Gebäudes reduziert und technisch und wirtschaftlich zweckmäßig ist, einem Anhang, der den Vorgaben der Regeln der Technik entsprechen muss. Der Vorlegende bestätigt, dass der Energieausweis vorgelegt wurde. Name Vorlegender Unterschrift Vorlegender Der Interessent bestätigt, dass ihm der Energieausweis vorgelegt wurde. Name Interessent Unterschrift Interessent f GEE EAVG 4 Der Heizwärmebedarf beschreibt jene Wärmemenge, welche den Räumen rechnerisch zur Beheizung zugeführt werden muss. Einheit: kwh/m² Jahr Der GesamtenergieeffizienzFaktor ist der Quotient aus dem Endenergiebedarf und einem ReferenzEndenergiebedarf (Anforderung 2007). (1) Beim Verkauf eines Gebäudes hat der Verkäufer dem Käufer, bei der InBestandGabe eines Gebäudes der Bestandgeber dem Bestandnehmer rechtzeitig vor Abgabe der Vertragserklärung des Käufers oder Bestandnehmers einen zu diesem Zeitpunkt höchstens zehn Jahre alten Energieausweis vorzulegen und ihm diesen oder eine vollständige Kopie desselben binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss auszuhändigen. GEQ von Zehentmayer Software GmbH office@geq.at www.geq.at

Aushändigungsbestätigung EnergieausweisVorlageGesetz 2012 EAVG 2012 PLANUNG Bezeichnung Gebäudeteil Nutzungsprofil 905_Wohnanlage BAII 8 Whg. WbfAusführung Baujahr KGNr. 49001 Energiekennzahlen lt. Energieausweis 27 f 0,79 GEE Der Energieausweis besteht aus einer ersten Seite mit einer Effizienzskala, einer zweiten Seite mit detaillierten Ergebnisdaten, Empfehlung von Maßnahmen ausgenommen bei Neubau, deren Implementierung den Endenergiebedarf des Gebäudes reduziert und technisch und wirtschaftlich zweckmäßig ist, einem Anhang, der den Vorgaben der Regeln der Technik entsprechen muss. Der Verkäufer/Bestandgeber bestätigt, dass der Energieausweis ausgehändigt wurde. Name Verkäufer/Bestandgeber Unterschrift Verkäufer/Bestandgeber Der Käufer/Bestandnehmer bestätigt, dass ihm der Energieausweis ausgehändigt wurde. Name Käufer/Bestandnehmer Unterschrift Käufer/Bestandnehmer f GEE EAVG 4 Der Heizwärmebedarf beschreibt jene Wärmemenge, welche den Räumen rechnerisch zur Beheizung zugeführt werden muss. Einheit: kwh/m² Jahr Der GesamtenergieeffizienzFaktor ist der Quotient aus dem Endenergiebedarf und einem ReferenzEndenergiebedarf (Anforderung 2007). (1) Beim Verkauf eines Gebäudes hat der Verkäufer dem Käufer, bei der InBestandGabe eines Gebäudes der Bestandgeber dem Bestandnehmer rechtzeitig vor Abgabe der Vertragserklärung des Käufers oder Bestandnehmers einen zu diesem Zeitpunkt höchstens zehn Jahre alten Energieausweis vorzulegen und ihm diesen oder eine vollständige Kopie desselben binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss auszuhändigen. GEQ von Zehentmayer Software GmbH office@geq.at www.geq.at