HERZLICH WILLKOMMEN IM ALTERS- UND PFLEGEHEIM UNTERES SEETAL

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Transkript:

HERZLICH WILLKOMMEN IM ALTERS- UND PFLEGEHEIM UNTERES SEETAL Geschätzte Interessenten Wir freuen uns sehr, Sie in unserem Haus willkommen zu heissen. Mit diesem Schritt beginnt für Sie ein neuer Lebensabschnitt. Für uns ist es ganz wichtig, eine Atmosphäre zu schaffen, in welcher Sie sich wohlfühlen können und respektiert werden. Unsere Mitarbeitenden begleiten Sie und stehen Ihnen unterstützend zur Seite, wann immer Sie Hilfe benötigen. Die vorliegende Informationsbroschüre soll für Sie eine Orientierungshilfe vor und nach dem Eintritt in unserem Haus sein. Für weitere Informationen über unsere Institution und unsere Zielsetzungen möchten wir Sie auf unser Leitbild verweisen, das Ihnen ebenfalls übergeben wurde. Alters- und Pflegeheim Unteres Seetal Beatrice Trüssel Leitung APHS Seite 1 von 10

WOHNEN UND LEBEN IM APHS Das Alters- und Pflegeheim Unteres Seetal bietet alten Menschen, die Unterstützung und Pflege im Alltag benötigen, ein Zuhause in vertrauter Umgebung. Rechtsträger unserer Institution ist der Verein für das Alters- und Pflegeheim Unteres Seetal mit Sitz in Seon, dessen Gründung durch die sechs Gemeinden Boniswil, Dürrenäsch, Egliswil, Hallwil, Seengen und Seon veranlasst wurde. Im Vereinsvorstand sind auch die Gemeinderäte der Gemeinden Boniswil, Dürrenäsch, Egliswil, Hallwil, Seengen und Seon mit je einem Mitglied vertreten. Die übrigen Vorstandsmitglieder sind von der Vereinsversammlung gewählte Einwohner aus den sechs genannten Gemeinden. Die Institution wurde am 1. Oktober 1986 eröffnet und bietet aktuell 97 Betten an. Die 79 Einzelzimmer und 7 Doppelzimmer haben alle (ausgenommen einem Spezialzimmer) einen eigenen Balkon oder Gartensitzplatz. Die Nasszellen der Zimmer sind ausgestattet mit WC, Dusche, Lavabo und Handtuchwärmer. Für Feriengäste stehen zusätzlich vier Ferienzimmer zur Verfügung. Seite 2 von 10

Leistungen und Regelungen 1 Administration Hier wird die gesamte Administration für Heimbewohnende und Personal erledigt. Bei administrativen Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Sie haben die Möglichkeit, im Tresor ein Taschengelddepot von höchstens Fr. 1 000.-- zu hinterlegen. Batterien für Hörgeräte und Briefmarken sind ebenfalls dort erhältlich. Adresse Alters- und Pflegeheim Unteres Seetal Talstrasse 3, 5703 Seon Telefon: 062 769 67 00, Fax: 062 769 67 01 info@altersheim-seon.ch www.altersheim-seon.ch Bitte informieren Sie über Ihren Wohnortswechsel Verwandte, Bekannte, Einwohnerkontrolle, Elektrizitätswerk, Gasversorgung, Pensionskasse, AHV-Ausgleichskasse, Versicherungen, Bank, Zeitungs- und Zeitschriftenverlage, Ihr Anbieter für TV/Radio/ Telefon, Vereine usw. Die Krankenkasse und die Gemeinde Seon, der Hausarzt und das Pfarramt werden durch unsere Administration schriftlich informiert. Abwesenheit Wenn Sie länger wegbleiben oder auswärts übernachten wollen, so melden Sie dies bitte zum Voraus der Leitung Wohngruppe und der Administration. Der Pensionspreis wird dann unter bestimmten Voraussetzungen angemessen reduziert. Anmeldung Die Anmeldung ist schriftlich mittels Anmeldeformular bei der Administration einzureichen. Das Pensionsverhältnis wird durch einen schriftlichen Vertrag vereinbart. Vor oder unmittelbar nach Abschluss des Betreuungsvertrages fordert die Administration ein ärztliches Zeugnis an, um Ihrem persönlichen Wohlbefinden möglichst umfassend Rechnung tragen zu können. Seite 3 von 10

Aufnahme Das Alters- und Pflegeheim Unteres Seetal steht folgenden alten Menschen offen; (Reihenfolge nach Ansprechgruppe) - Einwohnern, die seit mindestens fünf Jahren in einer der Vereinsgemeinde Wohnsitz haben - Bürgern der Vereinsgemeinden - Personen, welche früher während mindestens fünf Jahren hier Wohnsitz hatten - Personen, welche diese Bedingungen nicht erfüllen, soweit Platz vorhanden Es werden vor allem Personen im pensionsberechtigten Alter aufgenommen. Über die Aufnahme entscheidet die Leitung APHS, allenfalls nach Rücksprache mit dem Vorstand des Altersheimvereins. 2 Angehörige Unsere Türen stehen auch Ihren Angehörigen offen. Ihre Assistenz bei Pflege und Betreuung ist uns willkommen. Erkundigen Sie sich beim Pflegepersonal, welche Hilfestellungen Sie übernehmen möchten. (z.b. Unterstützung beim Anziehen, Begleitung in den Speisesaal, Essen eingeben usw.) 3 Betreuung und Pflege Für die persönliche Betreuung der Bewohnenden sorgen die Leitung APHS und das Personal. Pflegeleistungen Die Pflegeleistungen richten sich nach den Bestimmungen der Verordnung EDI über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (Krankenpflege- Leistungsverordnung, KLV) und teilen sich gemäss Art. 7 Abs. 2 KLV auf in: - Massnamen der Abklärung, Beratung und Koordination - Massnahmen der Untersuchung und Behandlung - Massnahmen der Grundpflege Nicht KVG-pflichtige Pflege- und Betreuungsleistungen Die nicht KVG-pflichtigen Pflege- und Betreuungsleistungen umfassen Hilfe- und Betreuungsleistungen, die infolge Alter, Invalidität oder Krankheit notwendig sind und keine KVG-Leistungen darstellen. Hierzu gehören zum Beispiel Leistungen wie Be- Seite 4 von 10

gleitung, Veranstaltungen, Unterhaltung, Informationsveranstaltungen für Angehörige usw. Zudem stellt das APHS generell Zeit, Sicherheit, Hilfe und Unterstützung, Beratung, Geborgenheit und Aktivierung für alle Bewohnenden zur Verfügung. Die daraus entstehenden Kosten dürfen nicht den Krankenversicherern verrechnet werden. Die Personalkosten, welche zur Aufrechterhaltung dieses Angebotes entstehen, fallen unabhängig von der Nutzung des Angebotes an. Pensionsleistungen Zu den Pensionsleistungen gehören die Leistungen für die Unterkunft und Verpflegung wie beispielsweise: - Wohnen: Zurverfügungstellung eines möblierten Zimmers, bzw. eines möblierten Zimmeranteils, Benutzung der Gemeinschaftseinrichtungen - Verpflegung: Vollpension inkl. ärztlich verordnete Sonder-/Diätkost, Tee und Kaffee. Alle Mahlzeiten werden gemeinsam im Speisesaal oder in den Wohnstuben auf den Etagen eingenommen. Gerne servieren wir Ihnen ein Tafelgetränk, Bier oder Wein zu den Mahlzeiten (wird separat in Rechnung gestellt). Die Essenszeiten, der Menüplan wie auch das Wochenprogramm sind am Anschlagbrett beim Haupteingang und auf den Etagen ersichtlich. - Wäsche: Zurverfügungstellung und Reinigung von Bett- und Toilettenwäsche, Waschen der persönlichen Wäsche - Übrige Leistungen: wie Unterhalt und Reinigung des Zimmers sowie der Gemeinschaftseinrichtungen, Energieversorgung, Kehrichtabfuhr, etc. Medizinische Nebenleistungen und freie Arztwahl Zu den medizinischen Nebenleistungen gehören die ärztlichen Leistungen, krankenkassenpflichtige Therapien (z.b. Physiotherapie), Medikamente sowie medizinische Analysen. Die ärztliche Betreuung in der Institution erfolgt durch eine/n vom Bewohnenden gewählten Arzt/Ärztin. Die freie Arztwahl ist gewährleistet, soweit nicht wichtige Gründe wie beispielweise die grosse Distanz zwischen Arzt und der Institution oder die Abdeckung der Notfallsituationen dagegen sprechen. In Ausnahmefällen wird auf Anordnung des Arztes eine Verlegung in die Wege geleitet. Seite 5 von 10

4 Kontakte In unserem Haus stehen tagsüber die Türen für alle Besucher immer offen. Es gibt keine bestimmten Besuchszeiten. Das Angebot in unserer Cafeteria umfasst nebst warmen und kalten Getränken, verschiedene hausgemachte Kuchen, Torten und Patisserie zu günstigen Preisen. In der warmen Jahreszeit bewirten wir Sie auch gerne im Freien. Die Bewohnenden können eine Kaffeekarte für 10 Konsumationen erwerben, ferner verkaufen wir auch einzelne Getränkebons. Die Öffnungszeiten der Cafeteria sind angeschrieben. Möchten Sie mit Ihrem Besuch gemeinsam zu Mittag essen, melden Sie dies bitte bis spätestens 10.00 Uhr in der Küche. Wir reservieren Ihnen gerne einen Tisch. Für Familienanlässe stehen Ihnen verschieden grosse Räumlichkeiten zur Verfügung. Besprechen Sie die Einzelheiten betreffend Ihrer Wünsche frühzeitig mit der Leitung Verpflegung. 5 Rechte Die Institution achtet darauf, die Privatsphäre der Bewohnenden zu respektieren und zu wahren. Die Bewohnenden haben das Recht, das Zimmer bzw. den eigenen Zimmeranteil mit eigenem Mobiliar und Gegenständen einzurichten, soweit dadurch die Pflege und Betreuung nicht eingeschränkt wird. - Für persönliche Fragen stehen Ihnen die Leitung APHS oder die Mitarbeiterinnen Administration gerne zur Verfügung. - Ihre persönliche Post wird Ihnen täglich durch den Briefträger zugestellt. Der Briefkasten befindet sich im Eingangsbereich. - Über dienstliche Angelegenheiten, insbesondere betreffend der Bewohnenden und deren Angehörigen, sind die Mitarbeitenden zur Verschwiegenheit verpflichtet. - Bitte melden Sie allenfalls notwendige Reparaturen direkt bei der Administration. Am Wochenende benachrichtigen Sie bitte die verantwortliche Pflegeperson, damit der Schaden raschmöglichst behoben werden kann. - Für Fahrten zum Arzt, ins Spital usw. kann der Rotkreuzfahrdienst angefragt werden. Seite 6 von 10

- In Ausnahmefällen übernimmt das APHS Transportdienste (gegen Bezahlung). - Im Notfall ist es der Leitung APHS erlaubt, Ihr Zimmer jederzeit zu betreten. Von Mitarbeitenden darf das Zimmer nur für die Pflege, Reinigung, Verteilung der persönlichen Wäsche oder zur Ausführung von Reparaturen betreten werden. - Ergänzungsleistungen, Hilflosenentschädigung zur AHV/IV können bei der AHV-Zweigstelle Ihrer Gemeinde geltend gemacht werden. Die Administration ist Ihnen dabei gerne behilflich. - Unser Haus ist für Haustiere leider nicht geeignet, Ausnahmen sind nach Rücksprache mit der Leitung APHS möglich. 6 Beanstandungen und Beschwerden Beanstandungen und Beschwerden sind in erster Linie an die Leitung APHS zu richten. Vorbehalten bleibt Ziffer 9, wonach die Erwachsenenschutzbehörde jederzeit schriftlich gegen eine Massnahme zur Einschränkung der Bewegungsfreiheit angerufen werden kann. Entscheide der Leitung APHS können beim Vorstand des Altersheimvereins angefochten werden. Allfällige Beschwerden können zudem der Ombudsstelle des Kantons Aargau für pflegebedürftige Menschen unterbreitet werden. Die Ombudsstelle wird von der Patientenstelle Aargau/Solothurn, einem neutralen, gemeinnützigen und unabhängigen Verein, geführt. Ombudsstelle für pflegebedürftige Menschen Postfach 3534 5001 Aarau 062 823 11 42 info@ombudsstelle-ag.ch www.ombudsstelle-ag.ch Seite 7 von 10

7 Sicherheit Schliessen Sie bitte Ihr Zimmer stets ab, wenn Sie es verlassen. Der Badge ist für die Zimmer- und Haustüre bestimmt. Für das Schrankfach im Zimmer und den Schrank im Keller erhalten Sie einen separaten Schlüssel. Der Badge wie auch der Schlüssel dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Einen Verlust von Badge oder Schlüssel melden Sie bitte unverzüglich in der Administration. Die Haustüre ist im Sommer täglich von 06.30 Uhr bis 20.00 Uhr geöffnet. Im Winter von 06.30 Uhr bis 19.00 Uhr. Während den übrigen Zeiten kann die Haustüre mit dem Badge geöffnet werden. Späte Besucher können die Nachtglocke neben dem Eingang betätigen. Für Notfälle sind in Ihrem Zimmer (Bettnähe) sowie beim WC Alarmknöpfe installiert. Die Zimmer sind mit einer automatischen Brandmeldeanlage ausgerüstet. Im Brandfall sind die Türen und Fenster zu schliessen, zudem dürfen die Lifte nicht mehr benutzt werden. Wir sind um Ihre Sicherheit sehr besorgt und bitten Sie folgende Weisungen einzuhalten: - Das Rauchen in den Räumlichkeiten des Alters- und Pflegeheims (inkl. Bewohnerzimmer) ist untersagt. Die Leitung APHS bittet in dieser Beziehung um Rücksichtnahme auf die anderen Mitbewohnenden und die Gesetzgebung. - Kocher, Öfen und Strahler dürfen im Zimmer nicht benützt werden. Betriebssichere Heizkissen und Fusswärmer sind nur im Einverständnis mit der Leitung APHS zugelassen. Auch das Anzünden von Kerzen ist aus Sicherheitsgründen untersagt. - Für Ihre Wertsachen steht Ihnen im Zimmer ein abschliessbares Fach zur Verfügung, das APHS übernimmt jedoch keine Haftung. Scheuen Sie sich nicht für grössere Wertgegenstände einen Banksafe zu mieten, Bankfilialen befinden sich nur wenige Schritte von der Institution entfernt. Wir sind Ihnen gerne behilflich. Seite 8 von 10

8 Suizidbeihilfe (assistierter Suizid) Die Bewohnerin/der Bewohner bzw. deren Vertreter/-in nimmt zur Kenntnis, dass die direkte aktive Sterbehilfe in den Räumlichkeiten der Institution untersagt ist. Die Suizidbeihilfe (auch assistierter Suizid genannt) durch Sterbehilfeorganisationen wie z.b. Exit ist erlaubt, sofern sie nicht aus eigennützigen Motiven erfolgt (Art. 115 StGB). Das Personal beteiligt sich in keiner Weise an der Durchführung eines begleiteten Suizides. 9 Erwachsenenschutzrecht Die Institution verpflichtet sich, die Bewegungsfreiheit urteilsunfähiger Bewohnenden nur einzuschränken, wenn weniger einschneidende Massnahmen nicht ausreichen oder von vornherein als ungenügend erscheinen und diese Massnahmen dazu dienen, eine ernsthafte Gefahr für das Leben oder die körperliche Integrität der Bewohnenden oder Dritten abzuwenden oder eine schwerwiegende Störung des Gemeinschaftslebens der Institution zu beseitigen. Vor der Einschränkung der Bewegungsfreiheit wird den Bewohnenden erklärt, was geschieht, warum die Massnahme angeordnet wurde, wie lange sie voraussichtlich dauert und wer sich während dieser Zeit um sie kümmert. Vorbehalten bleiben Notfallsituationen. Die Einschränkung der Bewegungsfreiheit wird so bald wie möglich wieder aufgehoben und auf jeden Fall regelmässig auf ihre Berechtigung hin überprüft. Über jede Massnahme zur Einschränkung der Bewegungsfreiheit wird Protokoll geführt. Dieses enthält insbesondere den Namen der anordnenden Person, den Zweck, die Art und die Dauer der Massnahme. Die zur Vertretung bei medizinischen Massnahmen berechtigte Person wird über die Massnahme zur Einschränkung der Bewegungsfreiheit informiert und kann das Protokoll jederzeit einsehen. Ein Einsichtsrecht steht auch den Personen zu, welche die Institution beaufsichtigen. Betroffene Bewohnende oder eine nahestehende Person können gegen eine Massnahme zur Einschränkung der Bewegungsfreiheit jederzeit schriftlich bei der Erwachsenenschutzbehörde ohne Wahrung einer Frist Beschwerde einreichen. Die Seite 9 von 10

Institution schützt die Persönlichkeit urteilsunfähiger Bewohnenden und fördert so weit wie möglich Kontakte ausserhalb der Institution. Kümmert sich niemand von ausserhalb der Einrichtung um die betroffenen Bewohnenden, so benachrichtigt die Institution die Erwachsenenschutzbehörde. 10 Haftungsausschuss Generell haftet die Institution nicht für Diebstähle von Wertgegenständen der Bewohnenden. Den Bewohnenden wird empfohlen, eine eigene Mobiliar-, Diebstahlund Haftpflichtversicherung abzuschliessen. 11 Verein für Alters- und Pflegeheim Unteres Seetal, Seon Alle Heimbewohnenden sowie deren Angehörige und Bekannte haben die Möglichkeit, im Verein für das Alters- und Pflegeheim Unteres Seetal Mitglied zu werden. Beitrittserklärungen sind in unserer Administration erhältlich. Mitglieder können an der Generalversammlung teilnehmen und haben durch ihr Stimmrecht eine Mitsprachemöglichkeit bei Entscheidungen, welche die Institution betreffen. Der Mitgliederbeitrag wird vom Verein jährlich in Rechnung gestellt. Alters- und Pflegeheim Unteres Seetal Seon, 13.05.2019 Franz Schaffhauser Vereinspräsident Beatrice Trüssel Leitung APHS Seite 10 von 10