Prospekte und Beilagen 2019

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Transkript:

ZUSATZINFORMATION Prospekte und Beilagen 2019 In Zeitungen, Anzeigenblättern, E-Paper und Direktverteilung Ergänzung zur allgemeinen Preisliste Tageszeitungen Nr. 47 und Anzeigenblätter Nr. 52 der VRM Media Sales GmbH - gültig ab 1. Januar 2019

Prospekt-Beilagen und -Direktverteilung Prospekte sind eine weit verbreitete und geschätzte Werbemittelform, um Werbebotschaften und Angebote auf mehreren Seiten prominent darzustellen. Die VRM Media Sales GmbH bietet eine breite Palette an Dienstleistungen für die Direktwerbung. So können die Prospekte als Beilage in der Zeitung oder dem Anzeigenblatt beigelegt werden oder auch durch unsere Zusteller direkt an die Werbehaushalte verteilt werden. Je nach Produkt, Zielsetzung und Anforderung unterstützen wir Sie in der Planung: sei es für eine flächendeckende oder eine feingliedrige Verteilung mit Hilfe von Geo-Targeting innerhalb unseres Verbreitungsgebiets, wir unterstützen Sie gern! Unser Dienstleitungsangebot Fullservice von der Erstellung der Flyer über Druck und Verteilung Flächendeckende Verteilung oder selektierte Verteilung durch Einsatz von Geomarketing Erarbeitung von kompletten Werbekonzepten Transparente Qualitätssicherung Betreuung durch Außendienstmitarbeiter Prospektbeilagen können als klassische Beilage unseren Tages- und Heimatzeitungsausgaben beigefügt werden und gelangen so an alle Abonnenten. Neben der klassischen Beilage bietet die VRM Media Sales auch eine Verteilung an Nicht-Abonnenten an. Hierbei wird durch den Träger der jeweiligen Tageszeitung der Prospekt auch an Nicht-Abonnenten-Haushalte verteilt. Als Ergänzung zur Beilage kann hiermit eine volle Abdeckung von Gebieten erreicht werden. Die Beilage in unseren Anzeigeblättern wird an alle erreichbaren privaten Haushalte auch an die Werbeverweigerer verteilt. Kleinstmögliche Belegung ist die PLZ. Die Direktverteilung ist neben der Beilagenwerbung ein weiteres effektives und effizientes Instrument der Handelswerbung. Mit Hilfe von Geomarketing können Sie bestimmte Werbe-Haushalte nach demografischen oder soziodemografischen Merkmalen aus dem Gebiet selektieren oder auch einfach nach kleinstmöglichen Gebieten (kleinteiliger als PLZ) flächendeckend streuen. Die direkte Zustellung an die Haushalte erfolgt hierbei über unsere eigenen Zusteller und nicht über Sub-/Fremdunternehmen. 2

Allgemeine Angaben Verlagsangaben Verlag: VRM Media Sales GmbH Anschrift: Erich-Dombrowski-Straße 2, 55127 Mainz Postfach 3120, 55021 Mainz Telefon: +49 (0) 6131 484774 Telefax: +49 (0) 6131 484724 Abrechnung: Ab sofort bieten wir auch einen elektronischen Rechnungsversand an. Wenn Sie Ihre Rechnung künftig als PDF-Datei erhalten möchten, schreiben Sie uns bitte einfach eine kurze Mail mit Ihrer Kundennummer und der E-Mail- Adresse für den Rechnungsversand an: sales-kundenservice@vrm.de oder wenden Sie sich an Ihren Anzeigenberater. E-Mail: Internet: Bankkonto: prospekte@vrm.de www.meine-vrm.de Commerzbank, Mainz BIC: Coba DE FF XXX IBAN: DE07 5504 0022 0211 4080 01 Zahlungsbedingung: Grund- und Ortspreise: Netto sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug. Die von Inserenten außerhalb des Verbreitungsgebietes in Auftrag gegebenen Beilagen werden zum Grundpreis abgerechnet. Der Ortspreis wird auf Direktaufträge von Inserenten aus dem Verbreitungsgebiet angewendet. Technische Voraussetzungen Für die Tages- und Heimatzeitungen sowie Anzeigenblätter und die Nicht-Abonnenten-Beilagen. 1. Format Mindestformat: DIN A6 (105 x 148 mm), Maximalformat: Höhe 350 x Breite 240 mm. Der geschlossene Rücken bzw. Falz muss sich auf der Längsseite (350 mm) befinden. Die Distanz vom Rücken (Falz) aus darf also nicht mehr als 240 mm betragen. 2. Einzelblätter Format DIN A6 Papiergewicht mind. 170 g/m2. Format größer als DIN A6 bis DIN A4, Flächengewicht mind. 120 g/m2. Größere Formate Papiergewicht mind. 60 g/m2 sind auf eine Größe im Bereich DIN A4 (210 x 297 mm) zu falzen. 3. Mehrseitige Beilagen Beilagen im jeweils möglichen Maximalformat müssen einen Mindestumfang von 8 Seiten haben. Bei geringerem Umfang (4 und 6 Seiten) ist ein Papiergewicht von mindestens 120 g/m2 erforderlich oder diese Beilagen sind nochmals zu falzen. 4. Falzarten Gefalzte Beilagen müssen im Kreuzbruch, Wickel- oder Mittelfalz verarbeitet sein. Mehrseitige Beilagen im Format größer als DIN A5 (148 x 210 mm) müssen den Falz an der langen Seite aufweisen. 5. Beschnitt Alle Beilagen müssen rechtwinklig und formatgleich geschnitten sein. Beilagen dürfen am Schnitt keine Verblockung durch stumpfe Messer oder Klebereste aufweisen. 7. Lagenhöhen Die unverschränkten, kantengeraden Lagen sollen eine Höhe von 100 mm aufweisen. 8. Palettierung/Paketanlieferung Jede Anlieferung deutlich und sichtbar mit einem Lieferschein und Paletten-/Paketkarte kennzeichnen. Der Lieferschein und Paletten-/ Paketkarte hat folgende Informationen zu enthalten: Name der Beilage, Erscheinungstag, Objekt und Anzahl der Exemplare je Palette/Paket. 9. Annahme Beilagen, die nicht genau zugeordnet werden können, werden abgelehnt. Dies gilt insbesondere bei Post-Kurier-Anlieferungen. Die zusätzlichen Kosten gehen dabei zu Lasten des Versenders. 10. Lieferschein Beilagen ohne Lieferschein werden nicht angenommen. Versandanschrift VRM Druck GmbH & Co. KG Alexander-Fleming-Ring 2 65428 Rüsselsheim 6. Anlieferungszustand Voraussetzung: Die Beilagen dürfen nicht lagenweise umreift sein. Zu frische Druckfarbe führt zu zusammengeklebten Seiten. Stark elektrostatisch aufgeladene oder feucht gewordene Beilagen können nicht verarbeitet werden. Beilagen mit umgeknickten Ecken (Eselsohren) bzw. Kanten, Quetschfalten oder solche mit verlagertem (rundem) Rücken sind ebenfalls nicht verarbeitbar. 3

Prospektbeilagen Tageszeitung Prospektbeilagen in Tageszeitungen Von Montag bis Samstag können Sie Ihre Beilage in unseren Tageszeitungen platzieren und so gelangt sie jeden Morgen in den Briefkasten unserer Abonnenten. Innerhalb unseres Verbreitungsgebiets erlangen Sie so eine Reichweite von 40,5%. Um auch unsere Nichtleser zu erreichen, bieten wir Ihnen am gleichen Tag eine zusätzliche Verteilung an alle Werbe-Haushalte unserer Nicht-Abonnenten an. Allgemeine Hinweise Beilagen sind für uns kostenfrei anzuliefern. Der Verlag ist nicht verpflichtet, die Anzahl der gelieferten Prospekte zu überprüfen. Preise für Ankündigungsanzeigen zu Ihrer Prospektbeilage auf Anfrage. Toleranzgrenze für Einsteckfehler: 2 % Außerdem können wir durch Teilbelegungen Ihre Prospekte noch genauer an Ihre Zielgruppe streuen entweder auf das Gebiet bezogen oder auf bestimmte Merkmale wie Kaufkraft oder Soziodemographie. Sprechen Sie uns an! Anlieferungstermin: Anlieferung: spätestens 3 Werktage vor Beilegung Montag bis Freitag von 7 bis 17 Uhr Erscheinungsweise Die Tageszeitung erscheint täglich von Montag bis Samstag. Mehrfachbelegung: nebeneinander bzw.ineinander grundsätzlich vorbehalten. Konkurrenzausschluss ist nicht möglich. Prospektbeilagenmuster: Anlieferung bis spätestens 8 Tage vor Erscheinungstermin NAHE A61 160 Bad Sobernheim Bingen Bad Kreuznach Rüdesheim 200 Bad Schwalbach Taunusstein 140 130 Wiesbaden Alzey Eltville Ingelheim RHEIN A63 643 Mainz 110 Idstein A3 671 Hochheim Oppenheim 120 A61 Worms Hofheim A60 A66 MAIN 488 A67 Groß-Gerau 478 Riedstadt Bürstadt Lampertheim A67 Flughafen Frankfurt Rüsselsheim A661 A5 Erzhausen Darmstadt 460 Bensheim Lorsch 469 Heppenheim A5 Frankfurt Babenhausen Dieburg A66 Reichelsheim Groß- Umstadt 465 Michelstadt Erbach Bad König Ludwigshafen Mannheim Rothenberg 4

Prospektbeilagen Tageszeitung Beilagenauflage für Vollbelegung Ausgabe Montag- Freitag Vollbelegung der Einzelausgaben Samstag 015 VRM Tageszeitungen Rhein-Main 234.800 269.200 200 WK Wiesbadener Kurier / Wiesbadener Tagblatt (WK) gesamt 52.820 60.330 110 AZ Allgemeine Zeitung Mainz 46.350 52.950 120 AZ Wormser Zeitung 14.410 15.370 125 DE Bürstädter/Lampertheimer Zeitung 4.150 4.270 130 AZ Allgemeine Zeitung Alzey 9.410 10.310 140 AZ Allgemeine Zeitung Bingen/Ingelheim 160 AZ Allgemeine Zeitung Bad Kreuznach 12.900 14.330 6.120 6.690 460 DE Darmstädter Echo 39.990 49.930 465 DE Odenwälder Echo 10.960 12.230 468 DE Starkenburger Echo 4.740 5.390 478 DE Groß-Gerauer-/Ried Echo 9.710 11.130 488 DE Main-Spitze Rüsselsheim/ Rüsselsheimer Echo 11.500 12.760 Preis je 1.000 Exemplare Grundpreis Ortspreis bis 20 g 97,00 83,00 bis 25 g 105,00 90,00 bis 30 g 114,00 97,00 bis 35 g 122,00 104,00 bis 40 g 130,00 111,00 bis 45 g 138,00 118,00 bis 50 g 146,00 125,00 je weiterer 10 g 8,00 7,00 Teilbelegung der Ausgaben Preis je 1.000 Exemplare Grundpreis Ortspreis bis 20 g 102,00 87,00 bis 25 g 110,00 94,00 bis 30 g 118,00 101,00 bis 35 g 127,00 108,00 bis 40 g 135,00 115,00 bis 45 g 143,00 122,00 bis 50 g 151,00 129,00 je weiterer 10 g 8,00 7,00 Beispiel: Teilbelegungsmöglichkeiten im Großraum Mainz Nutzen Sie die kleinteiligen Belegungseinheiten der VRM Tageszeitungen. Steuern Sie Ihre Werbung nach geographischen Teilgebieten aus. Die VRM Tageszeitungen bieten Ihnen die Möglichkeit, einzelne PLZ bzw. PLZ-Bundle zu belegen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die unten abgebildeten Belegungseinheiten nach bestimmten Merkmalen auszuwählen. Sind für Sie besonders kaufkräftige Gebiete von Relevanz? Oder möchten Sie Ihre Beilage nur in Gebiete transportieren, in denen überwiegend junge Familien mit Kindern leben? Die VRM Tageszeitungen hält Ihnen einen Katalog mit diversen Merkmalen bereit. Teilauflagen und Merkmalskatalog auf Anfrage. Preise nicht abschluss- oder rabattfähig. Auflagen auf Anfrage. Der Verlag gewährleistet eine Zustellquote von mindestens 90 % der erreichbaren, privaten Nicht-Abonnenten- Haushalte. Eine Prospekt-Zustellung an Nicht-Abonnenten-Haushalte wird ausschließlich in Ergänzung zu einer parallelen Belegung der Tageszeitung mit Beilagen angeboten. 55257 55120 Zustellung an Nicht-Anonnenten-Haushalte Preis je 1.000 Exemplare Grundpreis Ortspreis bis 20 g 58,00 49,50 55262 55263 55126 55124 55127 55118 55122 55116 Mainz 55131 55128 55130 bis 30 g 62,00 53,00 bis 40 g 66,00 56,50 bis 50 g 70,00 60,00 bis 60 g 74,00 63,50 bis 70 g 78,00 67,00 55271 55270 55268 55129 55296 55294 bis 80 g 82,00 70,50 55270 bis 90 g 86,00 74,00 bis 100 g 90,00 77,50 Höhere Gewichte auf Anfrage 5

E-Paper Beilage in Tageszeitungen Allgemeines Technische Angaben Sie können nun auch Ihre Beilagen in unseren digitalen Ausgaben auf dem PC, Tablet und Smartphone veröffentlichen. Mit dem zusätzlichen crossmedialen Angebot erreichen Sie mehr Leser Ihrer Prospektbeilage und vor allem eine wichtige neue Zielgruppe. Mit der neusten Technik können die Kunden Ihre digitale Prospektbeilagen bequem und unkompliziert am PC, Tablet oder Smartphone lesen und die Angebote wahr nehmen. Die Informationen Ihrer Beilage können die Nutzer sowohl zu Hause als auch unterwegs schnell und einfach abrufen. Druckoptimiertes oder weboptimiertes PDF (Druck-PDF wird auf 108 dpa gerechnet wegen optimaler Darstellung auf Mobilgeräten) Keine Schneid-, Druck- oder Farbmarken oder sonstige Druckinformationen im PDF! PDF s bitte als ganzseitige PDF-Seiten übermitteln Anlieferung bitte drei Werktage vor Erscheinen Daten per MFTP an: datenimport.vrm.com User: beilagenupload; Passwort: r52w7c8g Panoramaseiten müssen als Einzelseiten angeliefert werden. Seitenumfang der Datei nennen Auflagen und Preise Preis je 1.000 Exemplare rechn. Auflage* Festpreis in Mo.-Fr. Sa. OP GP 110 AZ Allgemeine Zeitung Mainz 4.714 4.706 300,00 352,00 120 AZ Wormser Zeitung 941 938 60,00 70,00 125 DE Bürstädter/Lampertheimer Zeitung 153 152 60,00 70,00 130 AZ Allgemeine Zeitung Alzey 777 774 60,00 70,00 140 AZ Allgemeine Zeitung Bingen/Ingelheim 1.070 1.069 120,00 141,00 160 AZ Allgemeine Zeitung Bad Kreuznach 537 535 60,00 70,00 200 WK Wiesbadener Kurier / Wiesbadener Tagblatt (WK) gesamt 3.819 3.812 240,00 282,00 411/310 WK Wiesbadener Kurier / Wiesbadener Tagblatt (WK) Stadt 2.876 2.937 180,00 211,00 220 Rheingau-Ausgaben 901 914 60,00 70,00 230 Untertaunus-Ausgaben 989 1.001 60,00 70,00 240 Idsteiner Zeitung 487 495 60,00 70,00 450 Main-Taunus-Kurier 206 208 60,00 70,00 460 DE Darmstädter Echo 2.270 2.762 180,00 211,00 465 DE Odenwälder Echo 583 582 60,00 70,00 468 DE Starkenburger Echo 309 308 60,00 70,00 478 DE Groß-Gerauer Echo / Ried Echo 661 660 60,00 70,00 510 DE Main-Spitze Rüsselsheim 687 686 60,00 70,00 * 2. Quartal 2018 IVW 6

Heimatzeitungen Prospektbeilagen in Heimatzeitungen Mit unseren Heimatzeitungen versorgen wir Hochheim wöchentlich und Hofheim 2x in der Woche mit lokalen Nachrichten und amtlichen Bekanntmachungen. Erscheinungsweise Allgemeine Hinweise Beilagen sind für uns kostenfrei anzuliefern. Der Verlag ist nicht verpflichtet, die Anzahl der gelieferten Prospekte zu überprüfen. Preise für Ankündigungsanzeigen zu Ihrer Prospektbeilage auf Anfrage. Toleranzgrenze für Einsteckfehler: 2 % Hochheimer Zeitung: Hofheimer Zeitung: wöchentlich, freitags 2 wöchentlich, dienstags und freitags Anlieferungstermin: Anlieferung: spätestens 3 Werktage vor Beilegung Montag bis Freitag von 7 bis 17 Uhr Preise Preis je 1.000 Exemplare ab 20 g je weitere angefangene 5 g Grundpreis 65,00 6,00 Ortspreis 56,00 5,00 Mehrfachbelegung: nebeneinander bzw. ineinander grundsätzlich vorbehalten. Konkurrenzausschluss ist nicht möglich. Prospektbeilagenmuster: Anlieferung bis spätestens 8 Tage vor Erscheinungstermin Beilagenauflage Ausgabe Auflage* 497 Hochheimer Zeitung 3.400 271 Hofheimer Zeitung 3.400 278 Kreisstadt Wochenblatt 23.790 * Verlagsangabe 7

Prospektbeilagen in den Anzeigenblättern Prospektbeilagen Anzeigenblätter Mit unseren Anzeigenblättern erreicht Ihre Beilage innerhalb des Ausgabegebiets alle privaten Haushalte. Sie haben natürlich auch die Möglichkeit, einzelne Belegungseinheiten auszuwählen. Mit Hilfe von Geotargeting können wir Ihnen die Belegungseinheiten selektieren, in denen ein hohes Potential Ihrer Zielgruppe vorhanden ist. Und in einzelnen Gebieten bieten wir Ihnen auch eine Beilagenverteilung am Wochenende an. Kommen Sie gern auf uns zu! Erscheinungsweise Unsere kostenlose Anzeigenblätter erscheinen hauptsächlich zur Wochenmitte und einige zum Wochenende. Allgemeine Hinweise Beilagen sind für uns kostenfrei anzuliefern. Der Verlag ist nicht verpflichtet, die Anzahl der gelieferten Prospekte zu überprüfen. Toleranzgrenze für Einsteckfehler: 2 % Anlieferungstermin: Anlieferung: Wochenmitte bis donnerstags, 17 Uhr Wochenende bis mittwochs, 16 Uhr Montag bis Freitag von 7 bis 17 Uhr Mehrfachbelegung: nebeneinander bzw. ineinander grundsätzlich vorbehalten. Konkurrenzausschluss ist nicht möglich. 840 660 Rüdesheim Bingen 248 Idstein Hohenstein 670 Taunusstein Bad Schwalbach 278 690 Offenbach 676 Hainburg Hofheim Wiesbaden 679 Heusenstamm Seligenstadt Neu- 673 Isenburg Eltville 674 Mainhausen Dreieich 675 Dietzenbach Hochheim Rodgau Mainz 610 669 Rüsselsheim 671 672 Ingelheim 677 Rödermark 810 Langen Babenhausen 850 Weiterstadt Groß-Gerau 678 Dieburg 612 618 620 Darmstadt Griesheim Roßdorf Groß-Umstadt Oppenheim Riedstadt Ober- 880 Ramstadt 628 629 Mühltal 830 Pfungstadt 624 Modautal Gernsheim Bad König Alzey 631 Letzter Rücktrittstermin: Prospektbeilagenmuster: Mindestauflage: Für Ausgaben der Wochenmitte bis freitags, 12 Uhr, für die Wochenendausgaben bis mittwochs, 16 Uhr. Bei späterer Stornierung werden 25 Prozent des Auftragswertes berechnet. Anlieferung bis spätetens 8 Tage vor Erscheinungstermin Beilagen können ab einer kompletten Belegungseinheit (BG) gebucht werden. Kleinere Mengen auf Anfrage. 912 Worms 820 Bürstadt Bensheim 647 Heppenheim Reichelsheim 626 Michelstadt Erbach Lampertheim Ludwigshafen Mannheim 8

Prospektbeilagen in den Anzeigenblättern Preise für Wochenmitte und Wochenende Preis je 1.000 Exemplare bis 20 g je weitere angefangene 5 g Grundpreis 65,00 6,00 Ortspreis 56,00 5,00 Beilagenauflage Wochenende Ausgabe Auflage 696 VorOrt (Samstag) 141.370 911 Wormser Wochenblatt (Samstag) 64.645 Beilagenauflage Wochenmitte Wochenblatt Auflage 830 Alzeyer Wochenblatt 37.110 840 Binger Wochenblatt 35.260 820 Bürstadt / Lampertheim Wochenblatt 25.060 248 Idsteiner Wochenblatt 19.800 850 Ingelheimer Wochenblatt 25.870 278 Kreisstadt Wochenblatt 23.790 810 Mainzer Wochenblatt 141.150 660 Rheingauer Wochenblatt 28.800 880 Rheinhessisches Wochenblatt 26.310 670 Untertaunus Wochenblatt 29.150 690 Wiesbadener Wochenblatt 122.290 912 Wormser Wochenblatt 57.470 Dreieich-Zeitung 671 Dreieich-Zeitung A - Langen/Egelsbach/ Erzhausen Auflage 23.570 672 Dreieich-Zeitung B - Dreieich 18.470 673 Dreieich-Zeitung C - Neu-Isenburg/ Gravenbruch 674 Dreieich-Zeitung D - Dietzenbach/ Heusenstamm 17.260 20.770 675 Dreieich-Zeitung E - Rodgau/Rödermark 30.570 677 Dreieich-Zeitung H - Mörfelden/Walldorf 14.700 676 Offenbach Journal F - Mühlheim/ Obertshausen 22.170 679 Offenbach Journal O - Stadt Offenbach 47.100 678 Wochen Journal K - Dieburg und Umgebung 39.070 SüWo Auflage 631 Der Bergsträßer 16.830 647 Marktplatz Bergstraße 41.480 629 Pfungstädter Woche 11.720 628 Ried-Information 22.300 620 SüWo Darmstadt 66.300 624 SüWo Gersprenztal 39.610 618 SüWo Griesheim / Weiterstadt 22.550 612 SüWo Groß-Gerau und Umgebung 27.500 626 Odenwälder Lokalblick 35.070 610 SüWo Rüsselsheim und Umgebung 42.650 9

Prospektbeilagen in weiteren Anzeigenblättern Prospektbeilagen in weiteren Anzeigenblättern Mit unseren sublokalen Anzeigenblättern bieten wir Ihnen die optimale Plattform Ihre Beilagen innerhalb eines stark begrenzten Gebiets zu streuen. Beilagenauflagen Anzeigenblätter Ausgabe Auflage 197 Lokalanzeiger VG Nieder-Olm/Wörrstadt 26.400 492 Dotzheimer Kontakte 17.700 490 Bierstadter Nachrichten 10.400 Mensch!Westend 13.000 Erscheinungsweise Preise Bierstädter Nachrichten: Dotzheimer Kontakte: Lokalanzeiger: Mensch!Westend: monatlich monatlich je nach Erscheinungsgebiet monatlich, bzw. alle zwei Wochen monatlich Preis je 1.000 Exemplare bis 20 g je weitere angefangene 5 g Grundpreis 65,00 6,00 Ortspreis 56,00 5,00 Allgemeine Hinweise Beilagen sind für uns kostenfrei anzuliefern. Der Verlag ist nicht verpflichtet, die Anzahl der gelieferten Prospekte zu überprüfen. Toleranzgrenze für Einsteckfehler: 2 % Anlieferungstermin: Wochenmitte bis donnerstags vor ET 17 Uhr Anlieferung: Montag bis Freitag von 7 bis 17 Uhr. Mehrfachbelegung: nebeneinander bzw. ineinander - grundsätzlich vorbehalten. Konkurrentausschluss ist nicht möglich. Prospektbeilagenmuster: Anlieferung bis spätestens 8 Tage vor Erscheinungstermin. 10

Prospekt-Direktverteilung Prospekte in der Direktverteilung Verteilung Samstags Die Direktverteilung ist neben der Beilagenwerbung ein weiteres effektives und effizientes Instrument der Handelswerbung. Die Direktverteilung erfolgt an alle privaten Haushalte ohne Werbesperrvermerke und wird von unseren Ortsboten ausgeführt. Gerne fertigen wir Ihnen eine geographische Darstellung Ihres Gebietes an. Diese Leistung berechnen wir mit einem Pauschalbetrag von 49,90 (Anrechnung bei Auftragserteilung; Eine Änderung der Karte ist kostenfrei). Verteiltage Die Direktverteilung findet von Montag bis Samstag statt. Verteilgebiet Gewicht Preis je Tsd. Bad Kreuznach, Frankfurt Stadt Mainz, Wiesbaden, Worms Alzey-Worms Bad Kreuznach Donnersberg Groß-Gerau (Teilbereich) Hochtaunus Landkreis Kusel Main-Taunus Mainz-Bingen Rhein-Hundsrück Rheingau-Taunus bis 30 g* ab 39,90 Allgemeine Hinweise Mindestauflage: Selektierte Verteilungen: Anlieferung: Bündelung: 10.000 Stück Kleinere Mengen auf Anfrage möglich. Dafür wird je nach Auflagenhöhe ein pauschaler Mindermengenzuschlag berechnet. Selektierte Verteilungen, zum Beispiel nach Kaufkraft oder ausgewählten Wohngebieten sind auf Anfrage und gegen Mehrkosten möglich. Frei Haus an unser Lager von VRM Druck GmbH & Co. KG KOM-Halle / Rhein Main Verteilerdienst, Alexander-Fleming-Ring 2, 65428 Rüsselsheim bis spätestens drei Werktage vor der Verteilung. Die Prospekte müssen in gleichmäßigen Stückzahlen bis maximal 500 Stück gebündelt sein, ansonsten berechnen wir 3,00 pro Tausend für das nachträgliche Bündeln. Verteilung Werktags Verteilgebiet Gewicht Preis je Tsd. Bad Kreuznach, Frankfurt Stadt Mainz, Wiesbaden, Worms Alzey-Worms Bad Kreuznach Darmstadt-Dieburg Donnersberg Groß-Gerau (Teilbereich) Hochtaunus Landkreis Kusel Main-Taunus Mainz-Bingen Rhein-Hundsrück Rheingau-Taunus Odenwald bis 30 g* ab 69,90 *Je weitere angefangene 10 g: 2,50. Selektionen (einzelne Bereiche hinzufügen, bzw. entfernen) werden mit 5 pro Tausend berechnet 11

Beilagenverteilplan Wochenmitte Alzeyer Wochenblatt Komplettbelegung 37.110 BG 9.370 55232 Alzey / Ensheim BG 8.660 55234 u.a. Albig / Bechtolsheim / Mauchenheim BG 1.470 55237 Bornheim / Flonheim / Lonsheim BG 1.650 55239 Gau-Odernheim / Gau-Köngernheim BG 2.090 55597 Wöllstein / Gumbsheim BG 2.360 55599 u.a. Eckelsheim / Siefersheim / Gau- Bickelheim BG 2.940 55291 Saulheim BG 3.840 55286 Wörrstadt / Rommersheim / Sulzheim BG 1.260 55578 u.a. Gau-Weinheim / Vendersheim / Wallertheim BG 3.470 55288 u.a. Armsheim / Gabsheim / Udenheim Binger Wochenblatt Komplettbelegung 35.260 BG 12.580 55411 Bingen BG 3.190 55452 u.a. Dorsheim / Heddesheim / Rümmelsheim BG 2.240 55442 u.a. Stromberg / Daxweiler / Roth BG 2.070 55444 u.a. Dörrebach / Seibersbach / Waldlaubersheim BG 2.600 55450 Langenlonsheim 55559 Bretzenheim BG 3.790 55413 u.a. Manubach /Rheindiebach / Weiler 55422 u.a. Bacharach / Medenscheid / Neurath BG 1.260 55424 Münster-Sarmsheim BG 1.560 55425 Waldalgesheim / Genheim BG 2.880 55457 Gensingen / Horrweiler 55459 Aspisheim / Grolsheim BG 3.090 55576 Badenheim / Sprendlingen / Welgesheim / Zotzenheim 55578 St. Johann / Wolfsheim Bürstadt/Lampertheim Wochenblatt Komplettbelegung 25.060 BG 14.130 68623 u.a. Lampertheim / Hofheim / Rosengarten BG 7.160 68642 u.a. Bürstadt / Riedrode / Bobstadt BG 3.770 68647 u.a. Biblis / Nordheim / Wattenheim Der Bergsträßer Komplettbelegung 16.830 BG 3.080 64673 Zwingenberg BG 4.000 64665 Alsbach-Hähnlein BG 7.500 64342 Seeheim-Jugenheim BG 2.250 64404 Bickenbach Der Kurier Seligenstadt Komplettbelegung 17.880 BG 6.250 63512 Hainstadt/Klein-Krotzenburg BG 3.750 63533 Mainflingen/Zellhausen BG 7.880 63500 Froschhausen/Klein- Welzheim, Seligenstadt Dreieich-Zeitung A Komplettbelegung 23.570 BG 3.170 64390 Erzhausen BG 15.550 63225 Langen BG 4.850 63229 Egelsbach Dreieich-Zeitung B Komplettbelegung 18.470 BG 18.470 63303 u.a. Buchschlag / Sprendlingen / Dreieichenhain Dreieich-Zeitung C Komplettbelegung 17.260 BG 17.260 63263 Neu-Isenburg / Zeppelinhein / Gravenbruch Dreieich-Zeitung D Komplettbelegung 20.770 BG 13.080 63128 Dietzenbach / Steinberg BG 7.690 63150 Heusenstamm / Rembrücken Dreieich-Zeitung E Komplettbelegung 30.520 BG 19.620 63110 u.a. Rodgau-Weiskirchen / -Jügesheim /-Dudenhofen BG 10.900 63322 u.a. Rödermark-Ober- Roden /-Waldacker / -Urberach Dreieich-Zeitung H Komplettbelegung 14.700 BG 14.700 64546 Mörfelden-Walldorf 12

Beilagenverteilplan Wochenmitte Idsteiner Wochenblatt Komplettbelegung 19.800 BG 19.420 65510 Idstein / Woersdorf 65527 u.a. Engenhahn / Niedernhausen / Oberjosbach Auslagestellen im Verbreitungsgebiet 380 Ingelheimer Wochenblatt Komplettbelegung 25.870 BG 11.920 55218 Ingelheim BG 2.420 55270 u.a. Bubenheim / Engel stadt /Jugenheim BG 2.940 55435 Gau-Algesheim BG 2.400 55437 Appenheim / Nieder-/ Ober-Hilbersheim / Ockenheim BG 1.920 55271 Stadecken-Elsheim BG 3.200 55262 Heidesheim BG 1.070 55263 Wackernheim Kreisstadt Wochenblatt Komplettbelegung 23.790 BG 14.110 65719 u.a. Hofheim / Marxheim / Diedenbergen BG 5.460 65817 u.a. Bremtal / Vockenhausen / Eppstein BG 4.220 65830 Kriftel Mainzer Wochenblatt Komplettbelegung 141.150 Teilausgabe Hessen 30.840 BG 6.830 65239 Hochheim BG 6.480 55246 Mainz-Kostheim BG 5.300 55252 Mainz-Kastel BG 6.710 65462 Ginsheim-Gustavsburg BG 5.520 65474 Bischofsheim Teilausgabe West 110.310 BG 9.830 55116 Altstadt BG 13.370 55116/ 55118 Neustadt BG 6.670 55120 Mombach BG 7.500 55131 Oberstadt BG 10.580 55122 Hartenberg / Münchfeld / Gonsenheim BG 5.550 55124 Gonsenheim BG 6.950 55126 Finthen BG 6.190 55127 Drais / Lerchenberg / Marienborn BG 9.300 55128 Bretzenheim BG 9.720 55129 Ebersheim / Hechtsheim BG 9.440 55130 Laubenheim / Weisenau BG 4.160 55257 Budenheim BG 4.110 55268 Nieder-Olm BG 6.940 55270 Essenheim / Ober-Olm / Klein-Winternheim Marktplatz Bergstraße Komplettbelegung 41.480 BG 18.100 64625 Bensheim BG 2.820 64683 Einhausen BG 11.650 64646 Heppenheim BG 2.560 64686 Lautertal BG 6.350 64653 Lorsch Offenbach Journal F Komplettbelegung 22.170 BG 11.630 63165 Mühlheim / Dietesheim / Lämmerspiel BG 10.540 63179 Obertshausen / Hausen Offenbach Journal O Komplettbelegung 47.100 BG 7.400 63075 Rumpenheim / Bürgel / Waldheim BG 10.640 63069 Rosenhöhe / Lauterborn BG 8.600 63071 Offenbach Stadt / Tempelsee BG 7.030 63073 Bieber BG 6.110 63065 Offenbach-Innenstadt BG 7.320 63067 Kaiserlei Pfungstädter Woche Komplettbelegung 11.720 BG 11.720 64319 Pfungstadt Rheingauer Wochenblatt Komplettbelegung 28.800 BG 2.620 65396 Walluf BG 5.160 65366 Geisenheim BG 4.650 65385 Rüdesheim / Eibingen / Assmannshausen BG 5.320 65375 Oestrich-Winkel / Hallgarten / Mittelheim BG 3.760 65343 Eltville BG 1.640 65399 Kiedrich 13

Beilagenverteilplan Wochenmitte BG 1.790 65391 u.a. Lorch / Lorchhausen / Espenschied BG 3.860 65344 Eltville-Martinstahl 65345 Eltville-Rauenthal 65346 Eltville-Erbach 65347 Eltville-Hattenheim Rheinhessisches Wochenblatt Komplettbelegung 26.310 BG 8.140 55278 u.a. Ludwigshöhe / Köngernheim / Mommenheim BG 3.590 55283 Nierstein / Schwabsburg BG 4.280 55276 Oppenheim / Dienheim BG 1.860 67583 Guntersblum BG 3.320 55294 Bodenheim BG 2.720 55296 Lörzweiler / Harxheim / Gau-Bischofsheim BG 2.400 55299 Nackenheim Ried Information Komplettbelegung 22.300 BG 9.900 64560 Riedstadt BG 3.100 64584 Biebesheim BG 2.700 64589 Stockstadt BG 4.800 64579 Gernsheim BG 1.800 68649 Groß-Rohrheim SüWo Darmstadt Komplettbelegung 66.300 BG 10.100 64291 DA Arheilgen / Wixhausen BG 6.400 64283 DA Mitte BG 7.800 64285 DA Bessungen / Paulusviertel / Steinbach BG 7.700 64287 u.a. DA Komponisten- / Woogs- /Hochschulviertel BG 11.100 64289 DA Kranichstein / Martinsviertel / Bürgerpark BG 5.800 64293 DA Industriegebiet / Waldkolonie / Johannesvietel BG 8.000 64295 DA Heimstättensiedlung / Neu-Bessungen / Verlegerviertel BG 9.400 64297 DA Eberstadt SüWo Gersprenztal Komplettbelegung 39.610 BG 6.500 64372 Ober-Ramstadt BG 5.070 64380 Roßdorf BG 2.040 64397 Modautal BG 5.630 64367 Mühltal BG 6.700 64354 Reinheim BG 3.650 64385 Reichelsheim BG 2.350 64395 Brensbach BG 1.850 64401 Groß-Bieberau BG 2.350 64405 Fischbachtal 64407 Fränkisch-Crumbach BG 2.450 64853 Otzberg BG 1.020 64678 Lindenfels SüWo Griesheim / Weiterstadt Komplettbelegung 22.550 BG 11.450 64347 Griesheim BG 11.100 64331 Weiterstadt SüWo Groß-Gerau Komplettbelegung 27.500 BG 6.300 64572 Büttelborn BG 4.500 64569 Nauheim BG 6.000 65468 Trebur BG 10.700 64521 Groß-Gerau SüWo Odenwälder Lokalblick Komplettbelegung 35.070 BG 4.410 64732 Bad König BG 1.550 64753 Brombachtal BG 4.000 64739 Höchst BG 3.100 64747 Breuberg BG 2.710 64750 Lützelbach BG 6.340 64711 Erbach BG 7.250 64720 Michelstadt BG 5.710 64756 Mossautal 64760 Oberzent SüWo Rüsselsheim Komplettbelegung 42.650 BG 7.000 65451 Kelsterbach BG 5.550 65479 Raunheim BG 25.600 65428 Rüsselsheim BG 4.500 65439 Flörsheim 14

Beilagenverteilplan Wochenmitte Untertaunus Wochenblatt Komplettbelegung 29.150 BG 2.610 65326 u.a. Aarbergen / Michelstadt / Keltenbach BG 4.880 65307 u.a. Bad Schwalbach / Hettenhain / Heimbach BG 3.460 65321 u.a. Heidenrod / Laufenselden / Kremel BG 2.860 65388 u.a. Schlangenbad / Georgenborn / Bärstadt BG 2.640 65329 u.a. Hohenstein / Breithardt / Holzhausen BG 12.700 65232 u.a. Taunusstein / Bleidenstadt / Hahn Wiesbadener Wochenblatt Komplettbelegung 122.290 Teilausgabe City 691 50.850 BG 7.420 65183 WI-Innenstadt-Mitte -Westend BG 8.190 65185 WI-Innenstadt-Mitte BG 3.990 65187 WI-Innenstadt-Südost BG 6.130 65189 WI-Oststadt BG 6.900 65193 WI-Innenstadt-Nordost / -Sonnenberg BG 9.490 65195 WI-Innenstadt-Westend- Nordwest BG 8.730 65197 WI-Rheingauviertel (ohne Klarenthal) / -Europaviertel Teilausgabe Ost 692 30.670 BG 9.120 65191 WI-Bierstadt-Sonnenberg- Ost BG 10.590 65205 u.a. WI-Delkenheim / -Erbenheim /-Nordenstadt BG 1.770 65719 Hofheim-Wallau BG 9.190 65207 u.a. WI-Auringen / Breckenheim / Rambach Teilausgabe Südwest 40.770 BG 7.080 65187 WI-Biebrich /-Gräselberg BG 10.320 65203 WI-Biebrich BG 5.670 65197 WI-Dotzheim /-Klarenthal BG 10.200 65199 WI-Dotzheim /-Kohlheck / -Schelmengraben BG 7.500 65201 WI-Frauenstein / -Freudenberg/-Schierstein Wochen-Journal K Komplettbelegung 39.070 BG 1.470 64409 Messel BG 2.600 64859 Eppertshausen BG 5.950 64839 Münster BG 6.350 64832 Babenhausen BG 3.150 64850 Schaafheim BG 6.150 64807 Dieburg BG 8.200 64823 Groß-Umstadt BG 5.200 64846 Groß-Zimmern Wormser Wochenblatt Komplettbelegung 57.470 BG 11.260 67547 Worms-Innenstadt Nord / Süd BG 13.680 67549 u.a. Worms-Innenstadt West /-Leiselheim / -Neuhausen BG 5.560 67550 u.a. Worms-Herrnsheim / -Abenheim /-Ibersheim BG 7.790 67551 u.a. Worms-Heppenheim / -Pfeddersheim /-Weinsheim BG 1.420 67240 Bobenheim (ohne Roxheim) BG 3.990 67574 Osthofen BG 1.580 67575 Eich BG 2.370 67577 Alsheim 67578 Gimbsheim BG 1.450 67580 Hamm BG 1.410 67582 Mettenheim 67593 Bermersheim / Westhofen BG 1.660 67595 Bechtheim 67596 Dittelsheim-Heßloch / Frettenheim BG 1.170 67598 Gundersheim 67599 Gundheim BG 2.240 67590 Monsheim 67592 Flörsheim-Dalsheim BG 1.890 67591 Hohen-Sülzen / Mölsheim / Mörstadt 15

Beilagenverteilplan Wochenende VorOrt (Samstag) Komplettbelegung 141.370 BG 7.420 65183 WI-Innenstadt-Mitte- Westend BG 8.210 65185 WI-Innenstadt-Mitte BG 11.070 65187 WI-Innenstadt-Südost- Biebrich BG 6.130 65189 WI-Oststadt BG 6.900 65193 WI-Innenstadt-Nordost / -Sonnenberg BG 9.490 65195 WI-Innenstadt-Westend- Nordwest BG 14.400 65197 WI-Rheingauviertel / -Dotzheim /-Klarenthal BG 9.120 65191 WI-Bierstadt BG 10.590 65205 WI-Delkenheim / -Erbenheim /-Nordenstadt 65719 Hofheim-Wallau 1.770 BG 9.190 65207 WI-Auringen /-Igstadt / -Medenbach BG 10.320 65203 WI-Biebrich BG 10.250 65199 WI-Dotzheim / -Sauerland/-Talheim BG 7.500 65201 WI-Frauenstein / -Schierstein BG 5.300 55252 Mainz-Kastel BG 6.480 55246 Mainz-Kostheim BG 6.830 65239 Hochheim Auslagestellen im Verbreitungsgebiet 400 Wormser Wochenblatt (Samstag) Komplettbelegung 64.645 BG 2 4.600 67547 Innenstadt Worms Nord BG 3 6.770 67547 Innenstadt Worms Süd BG 4 6.430 67547 67549 Innenstadt Worms West BG 5 14.105 67551 Heppenheim 880 67551 Horchheim 1.550 67549 Leiselheim 915 67551 Pfeddersheim 3.200 67549 Pfiffligheim 1.790 67547 Weinsheim 1.100 67551 Wisoppenheim 720 67240 Bobenheim-Roxheim 3.950 BG 6 7.580 67549 Hochheim 1.810 67550 Herrnsheim 2.780 67549 Neuhausen 2.990 BG 7 14.055 67550 Abenheim 1.180 67550 Ibersheim 370 67550 Rheindürkheim 1.240 67577 Alsheim 1.115 67575 Eich 1.580 67580 Hamm 910 67582 Mettenheim 540 67578 Gimbsheim 1.270 67574 Stadt Osthofen 3.990 67583 Guntersblum 1.860 BG 8 8.665 67595 Bechtheim 720 67593 Bermersheim 130 67596 Dittelsheim-Heßloch 840 67596 Frettenheim 115 67599 Gundheim 380 67598 Gundersheim 790 55234 Monzernheim 225 67593 Westhofen 1.290 67592 Flörsheim-Dalsheim 1.180 67591 Hohen Sülzen 270 67590 Monsheim 1.070 67591 Mölsheim 265 67591 Mörstadt 360 67591 Offstein 730 67591 Wachenheim 300 BG 9 2.440 55234 Hochborn 230 55232 Dautenheim 210 55234 Dintesheim 70 55234 Eppelstein 520 55234 Hangen-Weisheim 220 55234 Flomborn 400 55234 Ober-Flörsheim 550 55234 Gau-Heppenheim 240 16

Allgemeine Geschäftsbedingungen Prospekt-Beilagen Mit Erteilung des Anzeigenauftrags erkennt der Auftraggeber die Preisliste und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Weichen Auftrag oder die vom Auftraggeber zugrunde gelegten Bedingungen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab, so gelten die Bedingungen des Verlages, wenn nicht der Auftraggeber binnen 6 Tagen seit Auftragsbestätigung durch den Verlag widerspricht. Der Widerspruch bedarf der Textform. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Anzeigenblättern 1. Anzeigenauftrag im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. Buchung und Bestätigung können auch über das OBS Online Booking System erfolgen (Infos zu OBS finden Sie unter www.obs-portal.de). Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit sehr gerne zur Verfügung. 2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. 3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. 4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. 5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Textmillimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigenmillimeter umgerechnet. 6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. 7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort Anzeige deutlich kenntlich gemacht. 8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. 10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind auch bei telefonischer Auftragserteilung ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen außer bei nicht offensichtlichen Mängeln innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. 11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. 12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. 13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. Soweit eine Zahlung mittels SEPA-Lastschrift vereinbart wurde, gilt Folgendes: Der bevorstehende Lastschrifteinzug wird bis spätestens 1 (einen) Kalendertag vor Fälligkeit der Lastschrift vorab angekündigt (Vorabinformation/Prenotification). Der abgebuchte Betrag kann im Einzelfall von dem in der einzelnen Abrechnung bzw. in der einzelnen Vorabinformation mitgeteilten Betrag abweichen, wenn mehrere Abrechnungen das gleiche Fälligkeitsdatum haben. In diesem Fall wird zum Fälligkeitsdatum der Gesamtbetrag (= Summe aus den Abrechnungen) eingezogen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, für ausreichende Deckung auf dem Konto zu sorgen und sicherzustellen, dass die fälligen Beträge eingezogen werden können. Diese Verpflichtung besteht auch dann, soweit dem Auftraggeber im Einzelfall eine Vorabinformation nicht oder nicht rechtzeitig zugehen sollte. 14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 15. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. 16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckstöcke und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. 17. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 überschreiten, sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt. 18. Der Auftraggeber haftet dafür, dass der Inhalt seiner Anzeige nicht gegen gesetzliche Bestimmungen oder sons tige Verordnungen verstößt. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrags, auch wenn er sistiert sein sollte, gegen den Verlag erwachsen. Erscheinen sistierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus keinerlei Ansprüche gegen den Verlag zu. 19. Bei Ziffernanzeigen wahrt der Verlag grundsätzlich das Chiffregeheimnis, es sei denn, dass dazu befugte Behörden Auskunft verlangen. Schadensersatzansprüche wegen Verlustes oder verzögerter Übersendung von Zuschriften auf Ziffernanzeigen sind ausgeschlossen. Zuschriften auf Ziffernanzeigen, die später als 6 Wochen nach Erscheinen der Anzeige eintreffen, werden nicht mehr weitergegeben. 20. Der Ausschluss von Mitbewerbern ist grundsätzlich nicht möglich. 21. Die Formulierung des Beilagenhinweises bleibt in das Ermessen des Verlages gestellt. Sollte ein Beilagenhinweis irrtümlich unterbleiben, so entsteht kein Anspruch auf Rechnungsminderung. Mehrere ineinandergelegte Beilagen werden einzeln berechnet. Ein Anspruch auf Minderung oder Schadensersatz entfällt, wenn bei der Zustellung Beilagen aus der Zeitung herausfallen. Sofern für Beilagen ein zusätzliches Falzen erforderlich wird, wird dieses gesondert berechnet. 22. Die Vertragsdaten werden in einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert, aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen auch über den Zeitpunkt der Vertragserfüllung hinaus. Der Verlag wird alle Informationen, Geschäftsvorgänge und Unterlagen, die im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung bekannt werden oder als vertraulich bezeichnet werden, vertraulich behandeln, es sei denn, sie sind bereits auf andere Weise allgemein bekannt geworden. Die Weitergabe an zur Vertraulichkeit verpflichtete Unterauftraggeber ist gestattet. Soweit personenbezogene Daten verarbeitet werden, erbringt der Verlag diese Leistung durch auf das Datengeheimnis gem. 5 BDSG und sonstige datenschutzrechtliche Vorschriften verpflichtete Mitarbeiter und ggfs. Unterauftragnehmer. Der Verlag wird die erlangten Daten ausschließlich für die Zwecke der Leistungserbringung verarbeiten. 23. Konzernrabatt wird nur bei privatwirtschaftlich organisierten Zusammenschlüssen gewährt. Keine Anwendung findet er z. B. beim Zusammenschluss verschiedener selbstständiger hoheitlicher Organisationen oder bei Zusammenschlüssen, bei denen Körperschaften des öffentlichen Rechts beteiligt sind. Für die Anwendung eines Konzernrabattes auf Tochtergesellschaften ist ein schriftlicher Nachweis einer mehr als 50-prozentigen Kapitalbeteiligung erforderlich. 24. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages. 25. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird als Gerichtsstand Mainz vereinbart. 17

Allgemeine Geschäftsbedingungen Prospekt-Direktverteilung Allgemeine Bestimmungen 1. Diese Allgemeinen Auftragsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichem Sondervermögen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, sofern es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt. Entgegenstehende Auftragsbedingungen des Auftraggebers erkennen wir nur an, wenn wir ihrer Geltung schriftlich zugestimmt haben. Angebote 2. Alle Preis- und Leistungsangebote sind stets freibleibend. Ein Verteilauftrag wird erst mit unserer Auftragsbestätigung wirksam. Änderungen des Auftrages bedürfen unserer Zustimmung und berechtigen uns, zusätzlichen Aufwand in Rechnung zu stellen. Offensichtliche Irrtümer, Schreib-, Druck- und Rechenfehler, welche uns bei der Erstellung eines Angebotes oder einer Auftragsbestätigung unterlaufen, sind für uns nicht verbindlich. 3. Angebote für die Verteilung von Handzettel, Prospekten, Katalogen, Zeitungen, Warenproben oder ähnlichen Sendungen gelten für jeweils 1.000 Stück. Die Kalkulation beruht auf Angaben des Auftraggebers zu Format und Gewicht des Verteilobjektes sowie Aufgabenstellung, Verteilart und Bebauungsstruktur der Verteilgebiete. Bei Veränderungen dieser Voraussetzungen ist ein entsprechend veränderter Preis zu zahlen. Verteilobjekte, die über Briefkästen zugestellt werden, müssen Briefkastenformat aufweisen. Sperrige Sendungen erfordern in der Regel einen Preisaufschlag von 5 bis 20 Prozent. Anlieferung 4. Die Verteilobjekte sind in gleichmäßigen Einheiten ordnungsgemäß abzupacken, größere Liefermengen sind auf Paletten anzuliefern. Falls nicht anders vereinbart, ist das Verteilgut rechtzeitig bis spätestens 4 Werktage vor dem Verteiltermin frei Haus an die vereinbarte Lieferanschrift zu liefern. Das Verteilunternehmen haftet für sorgsame Lagerung in seinen Räumen. 5. Wird der Verteilbeginn insgesamt oder an einzelnen Orten durch verzögerte Anlieferung, kurzfristige Auftragsänderung oder andere vom Auftraggeber zu vertretende Gründe verzögert, wird der Verteiltermin neu disponiert. Aufwendungen für Wartezeiten, Personalbereitstellung sowie besondere Transport- und Energiekosten gehen in diesem Falle zu Lasten des Auftraggebers. Durchführung 6. Wenn nicht ausdrücklich anderes vereinbart, erfolgt die Verteilung ausschließlich an Haushalte durch Einwurf in erreichbare Briefkästen. Es wird pro Briefkasten grundsätzlich nur 1 Exemplar eingeworfen, unabhängig von der Menge der Haushaltsnamen, es sei denn, der Auftraggeber wünscht schriftlich eine andere Abdeckungsquote. In Hochhäusern, in denen ein Briefkasteneinwurf nicht erlaubt ist, kann auch eine mit der Hausverwaltung bestimmte Menge an dem dafür vorgesehenen Platz abgelegt werden. Ist ein Haus mit Innenbriefkästen verschlossen und wird auch nach mehrmaligem Klingeln nicht geöffnet, so wird das Haus nicht bedient. Einwurfverbote werden grundsätzlich beachtet (Briefkästen gekennzeichnet durch gut sichtbare Aufkleber). Von der Verteilung ausgenommen sind Gewerbebetriebe, Büros, Geschäfte, Heime, Feriensiedlungen, Aussiedlerhöfe, Kasernen, Krankenhäuser sowie Häuser auf Betriebs- und Werksgeländen und solche, die außerhalb eines zusammenhängenden Wohngebietes liegen. Für die Verteilung von Warenproben, Katalogen und sperrigen Gütern gelten besondere Vereinbarungen. Die Ermittlung der dem Verteilauftrag zugrunde gelegten Haushaltszahlen im Verbreitungsgebiet wurden zum Teil anhand der Ermittlung der Anzahl der Briefkästen, zum Teil durch Erhebung der Anzahl der Klingeln vorgenommen. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgt die Verteilung unabhängig von der Art und Weise der Ermittlung der Anzahl der Haushalte ausschließlich durch eine Verteilung durch Briefkasteneinwurf, wobei unabhängig von der Anzahl der Klingeln je Briefkasten ein Exemplar eingeworfen wird. Gewährleistung 7. Das Verteilunternehmen haftet nicht für den Werbeerfolg. Der Auftraggeber haftet für Art, Inhalt und Text der Verteilobjekte. Das Verteilunternehmen ist berechtigt, bei technischen Beanstandungen von Inhalt oder Form die Verteilung insgesamt oder nur teilweise abzulehnen. Die Verteilung von Objekten, die gegen bestehende Gesetze verstoßen, wird nicht durchgeführt. 8. Abhängig von den örtlichen Gegebenheiten wird vom Auftragnehmer eine Belieferung von mindestens 90 Prozent der erreichbaren Haushalte angestrebt. Das Verteilunternehmen ist berechtigt, erforderlichenfalls Subunternehmer einzusetzen. befinden, nicht zum Abzug von der Rechnung. Ergibt sich aus Haushaltsbefragungen, dass nachweislich die angestrebte Belieferungsquote von mindestens 90 Prozent der Haushalte um mehr als 10 Prozent unterschritten wurde, ist das Verteilunternehmen berechtigt, eine Nachverteilung vorzunehmen, sofern das Interesse des Auftraggebers hieran nicht durch Fristablauf entfallen ist. Der Nachweis obliegt dem Auftraggeber. Wenn begründete Beanstandungen nicht durch die Nachverteilung ausgeräumt werden können, berechtigen sie den Auftraggeber zu einer der Fehlquote entsprechenden Minderung der Auftragssumme, soweit die Fehlquote über die Toleranzgrenze von 10 Prozent hinaus gehen. Haftung 11. Das Verteilunternehmen haftet auf Schadenersatz wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten bei Arglist, Vorsatz und grober Fahrlässigkeit uneingeschränkt. Wenn fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt wird, ist die Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Entsprechendes gilt auch für die Haftung aufgrund Handelns von Erfüllungsgehilfen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Abweichend hiervon bleibt die Haftung aus einer vereinbarten Garantie oder wegen Personenschäden unberührt.die Gefahr für die Verteilobjekte trägt der Auftraggeber, das Verteilunternehmen haftet nicht für Schäden oder Verluste der Verteilobjekte durch Feuer, Wasser, Bruch, sonstige höhere Gewalt oder Einwirkung von Dritten, insbesondere Diebstahl. Es wird keine Haftung für einen durch die Verteilmaßnahme erhofften, nicht eingetretenen Erfolg übernommen. Zahlung 12. Unsere Rechnungen sind unverzüglich und ohne jeden Abzug nach Beendigung des Verteilauftrages zur Zahlung fällig. Der Auftraggeber gerät 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung in Verzug, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf. Soweit eine Zahlung mittels SEPA-Lastschrift vereinbart wurde, gilt Folgendes: Der bevorstehende Lastschrifteinzug wird bis spätestens 1 (einen) Kalendertag vor Fälligkeit der Lastschrift vorab angekündigt (Vorabinformation/Prenotification). Der abgebuchte Betrag kann im Einzelfall von dem in der einzelnen Abrechnung bzw. in der einzelnen Vorabinformation mitgeteilten Betrag abweichen, wenn mehrere Abrechnungen das gleiche Fälligkeitsdatum haben. In diesem Fall wird zum Fälligkeitsdatum der Gesamtbetrag (=Summe aus den Abrechnungen) eingezogen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, für ausreichende Deckung auf dem Konto zu sorgen und sicherzustellen, dass die fälligen Beträge eingezogen werden können. Diese Verpflichtung besteht auch dann, soweit dem Auftraggeber im Einzelfall eine Vorabinformation nicht oder nicht rechtzeitig zugehen sollte. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 8 Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Der Auftraggeber darf gegen unsere Forderungen nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder von uns anerkannten Gegenforderungen aufrechnen; Zurückbehaltungsrechte stehen ihm nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist das Verteilunternehmen unbeschadet seiner sonstigen Rechte befugt, für ausstehende Verteilaktionen Vorauszahlungen oder Sicherheiten zu verlangen und sämtliche fälligen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort einzufordern. Allgemeines 13. Bei höherer Gewalt, insbesondere Unwetter, Streiks, unverschuldeten Verzögerungen, z. B. bei Betriebsstörungen gleich welcher Art, haftet das Verteilunternehmen nicht für Termineinhaltung. Des Weiteren entfällt die Haftung für Schäden oder Minderung des Verteilgutes durch Brand, Witterungseinflüsse, Bruch, Versand oder durch Dritte. 14. Nachträgliche Auftragsänderungen bedürfen der Schriftform. Verwenden Auftraggeber und Auftragnehmer sich widersprechende AGB, so haben die AGB des Auftragnehmers Vorrang und gelten ausschließlich. 15. Verträge über regelmäßig wiederkehrende Leistungen können nur mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsschluss gekündigt werden. 16. Der Auftraggeber darf ohne ausdrückliche Genehmigung der Auftragnehmerin nicht mit deren Verteilpersonal und Subunternehmern direkt zusammenarbeiten bzw. Kontakt aufnehmen. Diese Bestimmung gilt auch für den Fall, dass diese von sich aus an ihn herantreten.wegen der außerordentlichen Bedeutung für den Fortbestand und die Weiterentwicklung des Unternehmens der Auftragnehmerin gilt eine Vertragsstrafe von 5.000 für jeden nachgewiesenen Fall der Zuwiderhandlung als vereinbart. Dies gilt besonders für den Fall, dass der Auftraggeber vertraglich an die Auftragnehmerin gebundene Verteilerkolonnen und -Gruppen (Subunternehmer) ohne deren schriftliche Zustimmung direkt beschäftigt. 17. Sind oder werden einzelne Bestimmungen unserer Geschäftsbedingungen unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. 18. Als Gerichtsstand wird Mainz vereinbart. 9. Von der Druckerei etwa angelieferte Überdrucke kommen nur dann mit in die Verteilung, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Etwaige Restmengen werden bis zu zwei Wochen nach der Verteilung aufbewahrt und anschließend als Makulatur behandelt. Beanstandungen 10. Etwaige Reklamationen über nicht vertragsgerechte Ausführung einer Verteilung müssen Tag, Ort, Straße und Hausnummern sowie Namen der Reklamanten und die genauen Umstände enthalten, die den Anlass zur Reklamation bilden. Sie haben grundsätzlich schriftlich zu erfolgen und müssen innerhalb von 5 Tagen beim Auftragnehmer vorliegen, damit Beanstandungen überprüft und abgestellt werden können. Bei begründeten Beanstandungen ist dem Verteilunternehmen die Möglichkeit der Nachbesserung zu gewähren. Beanstandungen eines Teiles der Leistung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Leistungen. Insbesondere berechtigt der Nachweis von einzelnen oder mehreren Anschriften, die sich in verschiedenen Verteilbezirken 18