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CCNR-ZKR/ADN/WP.15/AC.2/63 CCNR-ZKR/ADN/WP.15/AC.2/63 Add.1 Allgemeine Verteilung 16. Juni 2017 Or. ENGLISCH GEMEINSAME EXPERTENTAGUNG FÜR DIE DEM ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE INTERNATIONALE BEFÖRDERUNG VON GEFÄHRLICHEN GÜTERN AUF BINNENWASSERSTRASSEN BEIGEFÜGTE VERORDNUNG (ADN) (SICHERHEITSAUSSCHUSS) (31. Tagung, Genf, 28. bis 31. August 2017) Punkt 1 der vorläufigen Tagesordnung Annahme der Tagesordnung VORLÄUFIGE TAGESORDNUNG DER EINUNDDREISSIGSTEN SITZUNG 1 die in Genf, Palais des Nations, von Montag, 28. August 2017, 10.00 Uhr, bis Donnerstag, 31. August 2017, 16.00 Uhr, stattfindet Addendum Liste der Unterlagen gemäß Tagesordnungspunkten und Anmerkungen 1. Genehmigung der Tagesordnung ECE/TRANS/WP.15/AC.2/63 ECE/TRANS/WP.15/AC.2/63/Add.1 Informelles Dokument INF.1 Vorläufige Tagesordnung Liste der Unterlagen gemäß Tagesordnungspunkten und Anmerkungen Liste aller Unterlagen gemäß Tagesordnungspunkten Hintergrunddokumente ECE/TRANS/258, Teil I und II ECE/TRANS/258/Corr.1 ECE/TRANS/WP.15/AC.2/62 ADN 2017 Korrekturen zum ADN 2017 Protokoll über die dreißigste Sitzung des Sicherheitsausschusses 2. Fragen im Zusammenhang mit den Arbeiten der Organe der Vereinten Nationen oder anderer Organisationen Der Sicherheitsausschuss könnte sich über die Tätigkeiten anderer Organe und Organisationen informieren, die seine Arbeit betreffen. 3. Durchführung des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen (ADN) a) Status des ADN 1 Von der UN-ECE in Englisch, Französisch und Russisch unter Aktenzeichen ECE/TRANS/WP.15/AC.2/63 und 63/Add.1 verteilt.

Seite 2 Die in Anlage III des Dokuments ECE/TRANS/WP.15/AC.2/58 und Anlage IV des Dokuments ECE/TRANS/WP.15/AC.2/60 enthaltenen Korrekturen am ADN 2015 wurden am 3. November 2016 notifiziert (Verwahrer-Notifizierung C.N.823.2016.TREATIES- XI.D.6) und am 10. Februar 2017 für angenommen erklärt (Verwahrer-Notifizierung C.N.53.2017.TREATIES-XI.D.6). Die in Anlage I des Dokuments ECE/TRANS/WP.15/AC.2/62 enthaltenen Korrekturen am ADN 2017 wurden am 1. März 2017 notifiziert (Verwahrer-Notifizierung TREATIES-XI.D.6) und am 5. Juni 2017 für angenommen erklärt (Verwahrer-Notifizierung C.N.296.2017.TREATIES-XI.D.6). b) Ausnahmegenehmigungen, Abweichungen und Gleichwertigkeiten Zum Zeitpunkt der Erstellung der Tagesordnung wurde zu diesem Unterpunkt kein Dokument vorgelegt. c) Auslegung der dem ADN beigefügten Verordnung Schnellschlussventil ECE/TRANS/WP.15/AC.2/2017/35 ECE/TRANS/WP.15/AC.2/2017/36 Dusche und Augen- und Gesichtsbad Der Sicherheitsausschuss ist aufgefordert, über die Auslegung etwaiger mehrdeutig oder unklar empfundener Vorschriften der dem ADN beigefügten Verordnung zu beraten. d) Sachkundigenausbildung Der Sicherheitsausschuss könnte das Protokoll über die siebzehnte Sitzung der informellen Arbeitsgruppe Sachkundigenausbildung (ECE/TRANS/WP.15/AC.2/2017/30 und Corr.1) sowie die Richtlinie des Verwaltungsausschusses für die Verwendung des Fragenkatalogs für die Prüfung von Sachkundigen (Kapitel 8.2 ADN) prüfen (ECE/TRANS/WP.15/AC.2/2017/32). ECE/TRANS/WP.15/AC.2/2017/31 und Corr.1 Abschnitt 8.2.1 und Unterabschnitt 8.2.2.8 ADN Ausbildung der Sachkundigen und Bescheinigung über besondere Kenntnisse des ADN Belgien, die Schweiz und die Slowakei haben Prüfungsstatistiken übermittelt (informelle Dokumente INF.2, INF.3 und INF.4). Die Slowakei hat ein Bescheinigungsmuster eingereicht (siehe informelles Dokument INF.4). In der dreißigsten Sitzung hatte die Donaukommission vorgeschlagen, zu den Arbeiten am ADN beizutragen und ein Handbuch mit Fragen und Praxisübungen für die Ausbildung von Sicherheitsberatern zu erstellen, dessen Verwendung für alle Vertragsparteien verpflichtend sein soll. Zu dieser Frage gab es keinen Konsens, aber das Sekretariat wurde gebeten, der Donaukommission die Kontaktdaten der zuständigen Behörden mitzuteilen, um sie bei der Beschaffung von Informationen zu unterstützen (siehe ECE/TRANS/WP.15/AC.2/2017/14 und ECE/TRANS/WP.15/AC.2/62, Abs 38-41). Die Donaukommission hat seither Fragen und Antworten Österreichs, Bulgariens, Rumäniens, der Slowakei und der Ukraine gesammelt. Aus Gründen der Vertraulichkeit

Seite 3 werden die Fragen erst vor der Sitzung und nur an die Leiter der Regierungsdelegationen verteilt. Der Sicherheitsausschuss könnte diese Frage erörtern und über geeignete Folgemaßnahmen entscheiden. Es wird daran erinnert, dass die Vertragsparteien aufgefordert sind, dem Sekretariat der UN-ECE ihre Musterbescheinigungen zu übermitteln, damit das Sekretariat sie auf der Website einstellen kann. Die Länder werden ferner gebeten, ihre Prüfungsstatistiken zur Verfügung zu stellen. e) Fragen im Zusammenhang mit Klassifikationsgesellschaften Die Liste der von den Vertragsparteien anerkannten Klassifikationsgesellschaften kann über folgende Internetadresse abgerufen werden: www.unece.org/trans/danger/publi/adn/adnclassifications.html. 4. Änderungsvorschläge zu der dem ADN beigefügten Verordnung a) Arbeiten der Gemeinsamen RID/ADR/Tagung Der Sicherheitsausschuss könnte zur Kenntnis nehmen, dass die Gemeinsame RID/ADR/Tagung in ihren Sitzungen im Frühjahr 2016, Herbst 2016 und Frühjahr 2017 Änderungsentwürfe zum RID/ADR/ADN angenommen hat, die in Dokument ECE/TRANS/WP.15/AC.1/142/Add.2, Anlage IV, Dokument ECE/TRANS/WP.15/AC.1/144, Anlage II und Dokument ECE/TRANS/WP.15/AC.1/146, Anlage II, wiedergegeben sind. Der Sicherheitsausschuss könnte diese Änderungsvorschläge unter Berücksichtigung der von der Arbeitsgruppe Beförderung gefährlicher Güter (WP.15) in ihrer 101. und 102. Sitzung angenommenen Änderungsvorschläge (ECE/TRANS/WP.15/235, Anlage I, und ECE/TRANS/WP.15/237, Anlagen I, II und III) prüfen. Der Sicherheitsausschuss könnte zur Kenntnis nehmen, dass die Gemeinsame RID/ADR/Tagung in ihrer nächsten Sitzung im Herbst 2017 Vorschläge zur Harmonisierung mit der in Dokument ECE/TRANS/WP.15/AC.1/2017/26 und Add.1 enthaltenen 20. revidierten Edition der UN-Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher Güter prüfen wird. b) Weitere Änderungsvorschläge Folgende Änderungsvorschläge wurden eingereicht: ECE/TRANS/WP.15/AC.2/2017/18 ECE/TRANS/WP.15/AC.2/2017/19 ECE/TRANS/WP.15/AC.2/2017/20 Prüfliste in 8.6.3, Korrektur Bestimmungen zum Gaspendeln in 1.4.3.3 s), 1.4.3.7.1 j) und 8.6.3 Änderung des Unterabschnitts 7.2.4.77 ECE/TRANS/WP.15/AC.2/2017/21 (ZKR) Vorschlag für die Implementierung des modifizierten Explosionsschutzkonzeptes auf Binnenschiffen ECE/TRANS/WP.15/AC.2/2017/22 (ZKR) Begriffsbestimmung für Leichter und sprachliche Kohärenz in der dem ADN beigefügten Verordnung ECE/TRANS/WP.15/AC.2/2017/23 Vorläufige Zulassungszeugnisse Gültigkeitsdauer

Seite 4 ECE/TRANS/WP.15/AC.2/2017/24 ECE/TRANS/WP.15/AC.2/2017/25 ECE/TRANS/WP.15/AC.2/2017/26 ECE/TRANS/WP.15/AC.2/2017/27 ECE/TRANS/WP.15/AC.2/2017/28 ECE/TRANS/WP.15/AC.2/2017/29 ECE/TRANS/WP.15/AC.2/2017/33 ECE/TRANS/WP.15/AC.2/2017/34 ECE/TRANS/WP.15/AC.2/2017/37 ECE/TRANS/WP.15/AC.2/2017/38 (CEFIC) ECE/TRANS/WP.15/AC.2/2017/40 (EBU, ERSTU und ESO) ECE/TRANS/WP.15/AC.2/2017/41 ECE/TRANS/WP.15/AC.2/2017/42 ECE/TRANS/WP.15/AC.2/2017/43 und informelles Dokument INF.7 und Add. 1-4 (EBU und ESO) ECE/TRANS/WP.15/AC.2/2017/44 und informelles Dokument INF.6 (FETSA mit Unterstützung von Fuels Europe, EBU und ESO) ECE/TRANS/WP.15/AC.2/2017/45 (Belgien, Niederlande und Schweiz) Unterabschnitt 7.2.4.9 ADN Umladen Absätze 7.1.5.4.1 und 7.2.5.4.1 ADN, Stillliegen von Schiffen 1.1.3.6.2 und 7.1.4.4.2 Verwendung definierter Begriffe Unterabschnitt 8.3.5 Arbeiten an Bord Absatz 9.3.2.22.5 a) ADN, Gasabfuhrleitung (an Bord) Absatz 1.6.7.1.2 a) ADN In Betrieb befindliches Schiff Brandschutzisolierung A-60 ISO 17020 Vorschlag zur Änderung des Unterabschnitts 1.15.3.8 Stützen Absatz 9.3.x.11.2 d) Vorschlag zur Änderung der Tabelle C in Bezug auf UN-Nr. 2057 Tripropylen Bauwerkstoffe Mögliche Unklarheiten in Tabelle C Ausnahme von den Unterabschnitten 7.1.2.19 und 7.2.2.19 ADN Änderungsentwürfe zu der dem ADN beigefügten Verordnung: Unterabschnitt 3.2.3.1 Spalte (20) Bemerkung 12 e) als Grundlage für die Beförderung von UN-Nr. 1280 Propylenoxid und UN-Nr. 2983 Ethylenoxid und Propylenoxid, Mischung Mischarbeiten an Bord von Binnentankschiffen Mit einem trockenen aerosolbildenden Löschmittel betriebene Feuerlöschanlagen Änderungen des ES-TRIN und des ADN

Seite 5 ECE/TRANS/WP.15/AC.2/2017/46 ECE/TRANS/WP.15/AC.2/2017/48 (CEFIC) Informelles Dokument INF.5 (EBU, ERSTU und ESO) Druckluftanlage an Deck Absätze 9.3.x.25.10 und 9.3.x.40.1 Vorschlag zur Änderung des Abschnitts 7.2.4.25.5 Korrektur zu 7.2.4.10.1 5. Berichte informeller Arbeitsgruppen Der Sicherheitsausschuss wird gebeten den Bericht der 9. Sitzung der informellen Arbeitsgruppe Stoffe (ECE/TRANS/WP.15/AC.2/2017/39) zu prüfen. Der Sicherheitsausschuss wird auch gebeten den Bericht der 5. Sitzung der informellen Arbeitsgruppe Entgasen von Ladetanks (ECE/TRANS/WP.15/AC.2/2017/47) zu prüfen. Berichte informeller Arbeitsgruppen, die nach der Verteilung dieser erläuterten Tagesordnung eingehen, werden als informelle Dokumente vorgelegt. 6. Arbeitsprogramm und Sitzungsplan Die neunzehnte Sitzung des Verwaltungsausschusses findet am 31. August 2017 ab 16.30 Uhr statt. Die zweiunddreißigste Sitzung des Sicherheitsausschusses findet voraussichtlich vom 22. bis 26. Januar 2018 in Genf statt. Die zwanzigste Sitzung des Verwaltungsausschusses ist für den 26. Januar 2018 anberaumt. Letzter Termin für die Einreichung von Dokumenten für diese Sitzungen ist der 27. Oktober 2017. 7. Verschiedenes Der Sicherheitsausschuss wird gebeten, alle sonstigen relevanten Fragen unter diesem Tagesordnungspunkt zu erörtern. 8. Genehmigung des Sitzungsprotokolls Der Sicherheitsausschuss wird gebeten, das Protokoll über seine einunddreißigste Sitzung auf der Grundlage eines Sekretariatsentwurfs zu genehmigen. ***