5 Prüfungsvoraussetzungen (1) Voraussetzung für die Zulassung zu Prüfungsleistungen,



Ähnliche Dokumente
4 Studienvolumen Das Studienvolumen beträgt 161 Semesterwochenstunden. (LP) nach dem European Credit Transfer System (ECTS).

Artikel 2 Änderung der Studienordnung. Die Satzung des Fachbereichs Elektrotechnik der Fachhochschule Lübeck über das Studium

(2) Das Studium umfasst die Module, in denen die Studierenden in den in der Anlage 1 aufgeführten einzelnen Fächern für den erfolgreichen

Studien und Prüfungsordnung (Satzung) des Fachbereichs Wirtschaft für den Master Studiengang ehealth an der Fachhochschule Flensburg vom

Satzung des Fachbereichs Elektrotechnik und Informatik der Fachhochschule Lübeck zur Änderung der Prüfungsordnung und der Studienordnung für den

Artikel 2 Änderung der Studienordnung

Prüfungs- und Studienordnung (Satzung) des Fachbereichs Technik für den Bachelor-Studiengang Energie- und Umweltmanagement

40 Diplom-Studiengang Medieninformatik

Veröffentlicht: Nachrichtenblatt Hochschule Nr. 6/2011, S. 107,

Fachprüfungsordnung für den konsekutiven Bachelor- Studiengang Internationales Bauingenieurwesen im Fachbereich Technik (FPO-BaIB)

4 Studienvolumen. Das Studienvolumen beträgt 157 Semesterwochenstunden. 5 Prüfungsvoraussetzungen

Inhalt. III. Übergangs- und Schlussbestimmungen 10 In-Kraft-Treten. Anlagen

1 Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung

Teil B: Besondere Regelungen

41 Diplom-Studiengang OnlineMedien

vom Präambel

FAQs zum Bachelorstudiengang Software Engineering PO-Version Allgemeine Informationen zum Bachelorstudiengang Software Engineering

Prüfungsordnung (Satzung) für den Studiengang Physiotherapie (BA) der Fachhochschule Kiel Fachbereich Soziale Arbeit und Gesundheit

Lesefassung Prüfungsordnung Bachelor-Studiengänge Informatik 2013

Bestimmungen. für den. Studiengang Kommunikation und Medienmanagement. Abschluss: Master of Science vom

Satzung des Fachbereichs Elektrotechnik und Informatik der Fachhochschule Lübeck zur Änderung der Prüfungsordnung und der Studienordnung für

Satzung des Fachbereichs Angewandte. der Prüfungsordnung und der Studienordnung für den Bachelor- Studiengang Biomedizintechnik Vom 13.

Artikel I. Besteht eine Modulprüfung aus mehreren Prüfungsleistungen, müssen alle Prüfungsleistungen bestanden sein.

FAQs zum Bachelorstudiengang Psychologie PO-Version Allgemeine Informationen zum Bachelorstudiengang Psychologie

11 Inkrafttreten Diese Satzung in geänderter Fassung tritt mit dem 1. September 2015 in Kraft.

FH Flensburg Fachbereich Wirtschaft Seite 1

FAQs zum Bachelorstudiengang Elektrotechnik PO-Version Allgemeine Informationen zum Bachelorstudiengang Elektrotechnik

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes

55 Bachelorstudiengang Medienkonzeption

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Fachhochschule Hof

Amtliche Bekanntmachungen

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes

Bestimmungen. für den. Studiengang Technische Redaktion. Abschluss: Master of Science

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen

PRÜFUNGSORDNUNG ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ALLGEMEINER TEIL FÜR DEN MASTER-

FAQs zum Bachelorstudiengang Chemie PO-Version Allgemeine Informationen zum Bachelorstudiengang Chemie

Prüfungsordnung BSc-VWL in der Fassung des Senatsbeschlusses der Univ. Freiburg vorbehaltlich der Zustimmung des Ministeriums.

Studien- und Prüfungsordnung. Gliederung. 23 Allgemeine Bestimmungen. 24 Organisation des Studiums. 25 Lelstungsnachweise

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Sprachen, Management und Technologie an der Hochschule Amberg-Weiden

AM 53/2012. Amtliche Mitteilungen 53/2012

Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre bekannt gemacht, wie er sich aus

Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang. Informatik. an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden

Amtliche Bekanntmachungen

Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung

Spezielle Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Wirtschaftsprüfung

(2) Das Studium umfasst die Module, in denen die Studierenden in den in der Anlage 1 aufgeführten einzelnen Fächern für den erfolgreichen

1 Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung

Fachhochschule Eberswalde Fachbereich Forstwirtschaft. International Forest Ecosystem Information Technology (Master of Science)

FH Flensburg Fachbereich Wirtschaft Seite 1

Studien- und Prüfungsordnung. für Masterstudiengänge Fachhochschule Heidelberg Staatlich anerkannte Hochschule der SRH- Gruppe

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes

Bestimmungen. für den. Studiengang Elektrotechnik Automatisierungstechnik. Abschluss: Bachelor of Engineering. Version 5.0

600 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 10. September 2012 Nr. 78

Fachprüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Technische Logistik an der Fachhochschule Kaiserslautern vom 3. April 2014

Mitteilungsblatt der Fachhochschule für Wirtschaft Berlin

Fachstudien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Informatik mit dem Abschluss Bachelor of Science an der Universität Passau

Chemieingenieurwesen

FAQs zum Bachelorstudiengang Informatik PO-Version Allgemeine Informationen zum Bachelorstudiengang Informatik

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes

44 Bachelorstudiengang OnlineMedien

Leseversion. Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik (Jahrgang 2006)

64 Bachelorstudiengang Elektrotechnik in Anwendungen

Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den. Bachelorstudiengang Information Science & Engineering / Informationswissenschaft

3 Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen im Rahmen des European Credit Transfer System (ECTS)

AMTLICHE MITTEILUNGEN

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen

NBl. HS MSGWG Schl.-H. Nr. 1/2015 vom 26. Februar 2015, S. 87 Tag der Bekanntmachung auf der Internetseite der Fachhochschule Kiel: 11.

Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen

4 Module und Prüfungen (1) Die Tabelle in der Anlage 1 zeigt den Modul und Prüfungsplan des Bachelor Studiums Wirtschaftsinformatik

Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 81 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes erläßt die Universität Augsburg folgende Prüfungsordnung:

1 Zweck der Studien und Prüfungsordnung 1 Diese Studien und Prüfungsordnung regelt

NBI. HS MSGWG Schl.-H. Heftnr. 04/2015, S Tag der Bekanntmachung auf der Homepage der NORDAKADEMIE:

Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Psychologie: Cognitive-Affective Neuroscience (Eignungsfeststellungsordnung)

Übergang vom Diplom zum Bachelor

NBl. MBW Schl.-H. 6/2012, S. 60 Tag der Bekanntmachung: 04. Oktober 2012

Bestimmungen. für den. Studiengang. Elektrotechnik Energietechnik und Erneuerbare Energien. Abschluss: Bachelor of Engineering vom

3 Regelstudienzeit. Die Regelstudienzeit beträgt 8 Studiensemester. 4 Studienvolumen

Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Musikwissenschaft der Universität Bremen Vom 26. Juni 2013

Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- Studiengänge der Hochschule Aalen (SPO 31) vom 29. Juni 2012

Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Informatik an der Technischen Hochschule Ingolstadt Vom 6. November 2006

Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Technisches Beschaffungsmanagement an der Technischen Hochschule Ingolstadt. Vom

Prüfungsordnung für den konsekutiven Bachelor- und Masterstudiengang Mechatronik des Fachbereichs Maschinenbau der Universität Kassel vom

Studienplan für den Diplomstudiengang Mathematik

44 Bachelorstudiengang OnlineMedien

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes

Bestimmungen. für den. Studiengang International Management. Abschluss: Master of Science (M. Sc.) vom Version 5

Fachspezifischer Teil zur studiengangsspezifischen Prüfungsordnung für den 2-Fächer-Bachelorstudiengang

1 Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes

Prüfungs- und Studienordnung Master Internationale Fachkommunikation Seite 1

3 Studieninhalt. Teil II Lehrveranstaltungen

Studienordnung für den Diplomstudiengang Buchkunst/Grafik-Design an der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig Academy of Visual Arts StudO-BGD

STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG MATHEMATIK MIT ANWENDUNGSFACH FACHBEREICH MATHEMATIK / INFORMATIK FÜR DEN MASTERSTUDIENGANG

NBl. HS MSGWG Schl.-H. 2015, S. 84 Tag der Bekanntmachung auf der Internetseite der CAU: 9. Februar 2015

In den nachfolgenden Tabellen werden die hier erläuterten Abkürzungen verwendet. V Vorlesung PVL Prüfungsvorleistung. Sem Seminar PL Prüfungsleistung

STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG LEHRAMT AN HAUPT- UND REALSCHULEN FÜR DEN MASTERSTUDIENGANG

Nachstehende Studien- und Prüfungsordnung wurde geprüft und in der 317. Sitzung des Senats am 20. Juni 2012 verabschiedet.

AMTLICHE MITTEILUNGEN. Datum: Nr: 377. Satzung über die Zulassung zum Bachelor-Studiengang Informatik dual praxisintegriert

Transkript:

Satzung des Fachbereichs Elektrotechnik der Fachhochschule Lübeck über die Prüfungen im Bachelor-Studiengang Informationstechnologie und Gestaltung (IGi) (Prüfungsordnung Informationstechnologie und Gestaltung (IGi)) Vom 9. Oktober 008 Aufgrund des 5 des Hochschulgesetzes vom 8. Februar 007 (GVOBI. Schl.-H. S. 18) hat der Konvent des Fachbereichs Elektrotechnik der Fachhochschule Lübeck am. September 008 folgende Satzung beschlossen: 1 Aufbau und Inhalt des Studiums (1) Das Studium gliedert sich in a) das Basisstudium vom 1. bis zum 3. Semester zur Orientierung mit den Grundlagenfächern des Studienganges, b) das Vertiefungsstudium im. bis 5. Semester zur Professionalisierung und c) das Abschlusssemester mit Berufspraktikum und Bachelorarbeit. () Das Studium umfasst die Module, in denen die Studierenden in den in der Anlage 1 aufgeführten einzelnen Fächern für den erfolgreichen Abschluss des Studiums Prüfungsleistungen nachweisen können, sowie zusätzlich einige weitere Fächer im Wahlpflichtbereich. Hochschulprüfung Das Hochschulstudium im Studiengang Informationstechnologie und Gestaltung wird durch eine Hochschulprüfung abgeschlossen, auf Grund derer der akademische Grad Bachelor of Science als berufsqualifizierender Abschluss verliehen wird. 3 Regelstudienzeit Die Regelstudienzeit beträgt sechs Studiensemester. Studienvolumen Das Studienvolumen beträgt 175 Semesterwochenstunden entsprechend 180 Leistungspunkten nach dem European Credit Transfer System (ECTS). 5 Prüfungsvoraussetzungen (1) Voraussetzung für die Zulassung zu Prüfungsleistungen, deren Erbringen nach dem Regelstudienplan für das dritte oder ein höheres Semester vorgesehen ist, ist das Vorliegen der Nachweise aller Studienleistungen und Prüfungsleistungen des ersten und zweiten Semesters, wobei höchstens zwei Leistungen mit nicht ausreichend bewertet sein dürfen. In Härtefällen kann der Prüfungsausschuss auf Antrag Ausnahmeregelungen bestimmen. () Voraussetzungen für die Zulassung zur Bachelorarbeit sind der Nachweis aller nach dem Regelstudienplan der Studienordnung bis zum Ende des fünften Semesters zu erbringenden Leistungen, wobei zwei Leistungen im Wiederholungsfall nacherbracht werden können, und die Anerkennung des Berufspraktikums. (3) Voraussetzungen für die Zulassung zur mündlichen studienabschließenden Prüfung (Kolloquium) sind der Nachweis aller nach dem Regelstudienplan der Studienordnung zu erbringenden Leistungen und die bestandene Bachelorarbeit. 6 Prüfungsanforderungen (1) Aus der Anlage 1 ergibt sich, welche Fächer durch Prüfungsleistungen abgeschlossen werden, welche Prüfungsvorleistungen zu erbringen sind, welche Prüfungsleistungen nach Art und Dauer zu erbringen sind, in welcher Sprache die Prüfung abgehalten wird. () Die Dauer der mündlichen Prüfungen muss mindestens 30 und darf höchstens 60 Minuten betragen. Bei Gruppenprüfungen vervielfacht sich die Dauer entsprechend der Zahl der Teilnehmenden. (3) Das Kolloquium hat eine Dauer von 60 min. 7 Prüfungsverfahren (1) Das Prüfungsverfahren richtet sich nach der Prüfungsverfahrensordnung in der jeweils geltenden Fassung. () Eine Fachprüfung, die aus mehreren Teil-

prüfungen besteht, gilt nur dann als bestanden, wenn alle Teilprüfungen mit mindestens ausreichend (,0) bewertet wurden. In der Anlage 1 ist festgelegt, welche Teilprüfungsleistungen für die einzelnen Fächer zu erbringen sind und wie diese bei der Bildung der Fachnote gewichtet werden. 8 Zwischenprüfung - entfällt - 9 Nachricht über die Bewertung Über die Bewertung der Prüfungsleistungen gibt das Dekanat der für die Erfassung und datenmäßigen Verarbeitung der Bewertungen zuständigen Stelle der Hochschule innerhalb einer Frist von vier Wochen Nachricht. 10 Abschlussarbeit (1) Die Abschlussarbeit ist eine Bachelorarbeit. () Die Regelbearbeitungszeit für die Anfertigung der Abschlussarbeit beträgt drei Monate. Die Frist beginnt mit der Bekanntgabe des Bescheids über die Zulassung zur Abschlussarbeit. Die Abschlussarbeit ist in zweifacher Ausfertigung, soweit dies die Art der Arbeit zulässt, abzugeben oder - mit dem Poststempel spätestens des letzten Tages der Frist versehen - zu übersenden. Im Einzelfall kann auf einen vor Ablauf der Frist gestellten schriftlichen Antrag der Kandidatin oder des Kandidaten die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses die Bearbeitungszeit um höchstens drei Monate verlängern, wenn der Abgabetermin aus Gründen, die die Kandidatin oder der Kandidat nicht zu vertreten hat, nicht eingehalten werden kann. (3) Die Abschlussarbeit ist innerhalb der Bearbeitungszeit beim Prüfungsausschuss abzugeben; bei der Abgabe der Abschlussarbeit hat die Kandidatin oder der Kandidat schriftlich zu versichern, dass sie oder er die Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt hat; der Abgabezeitpunkt ist in der Prüfungsakte zu vermerken. Das Thema der Abschlussarbeit kann nur einmal und nur innerhalb des ersten Monats der Bearbeitungszeit beim Prüfungsausschuss zurückgegeben werden; der Rückgabezeitpunkt ist in der Prüfungsakte zu vermerken. Für die Wiederaufnahme ist ein neuer Antrag auf Zulassung zur Abschlussarbeit zu stellen. 11 Bildung der Gesamtnote (1) Die für die Abschlussprüfung zu bildende Gesamtnote errechnet sich zu 80 von Hundert aus den Noten der Fachprüfungen und zu 0 von Hundert aus der Einheitsnote der Abschlussarbeit. () In der Anlage 1 ist festgelegt, wie die einzelnen Fachnoten bei der Bildung der Gesamtnote der Abschlussprüfung gewichtet werden. 1 Inkrafttreten, Übergangsregelungen (1) Diese Satzung tritt mit dem 1. September 008 in Kraft. () Studierenden, die vom Diplomstudiengang Internationales Studium Informationstechnologie und Gestaltung an der Fachhochschule Lübeck in den Bachelor-Studiengang Informationstechnologie und Gestaltung wechseln, werden auf Antrag alle im bisherigen Studiengang erbrachten Studienleistungen und Prüfungsleistungen als Prüfungsleistungen nach Anlage dieser Satzung für den Übergang angerechnet. Die Genehmigung durch das Präsidium der Fachhochschule Lübeck wurde mit Schreiben vom 8. Oktober 008 erteilt. Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen. Lübeck, 9. Oktober 008 Fachhochschule Lübeck Fachbereich Elektrotechnik Dekanat Prof. Dr. Hinrichs Dekan

Anlage 1 zu 1, 6, 7 und 10: Anlage 1 der Prüfungsordnung Informationstechnologie und Gestaltung (IGi) Die im Folgenden aufgeführten Leistungen zu den einzelnen Modulen des Studiengangs unterteilen sich in Prüfungs- und Studienleistungen. Art der Prüfungsleistung : Kl: Klausur / Dauer Vo: Prüfungsvortrag MP: Mündliche Prüfung PA: Projektarbeit Art der Studienleistung : BÜ: Benotete Übung P: Praktikum Ref: Referat Legende: Gew: Gewichtungsfaktor dieser Prüfungsleistung zur Berechnung der Gesamtnote LP: Leistungspunkte nach dem European Credit Transfer System Die Prüfungssprache ist Deutsch. Pflichtmodule Leistung Prüfungsleistung Studienleistung Gew. 3D-Animation und Video-Compositing PA 5/19 5 Abschluss-Arbeit und Kolloquium PA, Vo, MP 39/19 15 Audiotechnik und Sounddesign PA 5/19 5 Berufspraktikum PA Ref 0/19 10 Betriebswirtschaftslehre Kl ( h) 5/19 5 Computer/ Netze Grundlagen Kl ( h) 5/19 5 Darstellungstechniken PA 5/19 5 Datenbankorientierte serverbasierte Programmierung PA LP 5/19 5 Designmethodologie PA 5/19 5 Designprojekt PA 10/19 10 Designpsychologie PA 5/19 5 Digitale Systeme Kl ( h) 5/19 5 Digitale Verfahren PA P 5/19 5 EBV und Fotografie PA 5/19 5 Filmgestaltung PA 5/19 5 Grundlagen der Digitaltechnik Kl ( h) 5/19 5 Grundlagen Objektorientierte Programmierung Kl ( h) BÜ 5/19 5 Gründungsmanagement Kl (1 h) 5/19 5 Informationstechnologie MP 5/19 5 Konzeption interaktiver Medien Kl ( h) 5/19 5 Mathematik / Physik I Kl ( h) 5/19 5

Mathematik / Physik II Kl ( h) 5/19 5 Skriptbasierte Programmierung Kl ( h) 5/19 5 Software-Technik Kl (1,5 h), PA 5/19 5 Softwareprojekt PA 5/19 5 Usability (Designergonomie) Kl ( h) Ref 5/19 5 Vertiefung objektorientierte Programmierung Kl ( h) 5/19 5 Wahlfreies Projekt PA 10/19 10 Wahlpflichtmodul siehe dort 5/19 5 Wahlpflichtmodul siehe dort 5/19 5 Webdesign PA 5/19 5 Summe 180 Technische Wahlpflichtmodule Leistung Visual Effects (Visuelle Effekte) / Studiofotografie Design interaktiver Nutzeroberflächen / Serielle Bildprozesse Prüfungsleistung Studienleistung Gew. PA 5/19 5 PA 5/19 5 Design komplexer Systeme / Ästhetik PA 5/19 5 Computer Grafik I (OSMI) siehe dort 5/19 5 Kommunikationsnetze II (OSMI) siehe dort 5/19 5 Technisches Modul aus einem anderen Studienangebot LP siehe dort 5/19 5 Nichttechnische Wahlpflichtmodule Leistung Prüfungsleistung Studienleistung Gew. LP Technisches Englisch I Kl ( h) 5/19 5 Fremdsprache aus dem Angebot der FH siehe dort 5/19 5 Rethorik und Präsentationstechniken Vo (10 min.) 5/19 5 Grundlagen des Marketings Kl ( h) 5/19 5 Kostenrechnung Kl ( h) 5/19 5 Qualitätsmanagement Kl ( h) 5/19 5 Führung und Selbstmanagement Kl ( h) 5/19 5 Medienwirtschaft und Kommunikationspolitik (OSMI) siehe dort 5/19 5 Informationsmanagenent (OSMI) siehe dort 5/19 5 Nichttechnisches Modul aus einem anderen Studienangebot siehe dort 5/19 5

Anlage zu 11: Anlage der Prüfungsordnung Informationstechnologie und Gestaltung (IGi) Anerkennung von erbrachten Prüfungsleistungen im Diplomstudiengang Internationales Studium Informationstechnologie und Gestaltung (IGi) In der Tabelle wird für die Lehrveranstaltung der linken Spalte eine Prüfungsleistung der rechten Seite anerkannt, wenn dort ein Eintrag vorhanden ist. Andernfalls erfolgt keine Anerkennung. Bachelorstudiengang Leistung SWS Diplomstudiengang SWS 3D-Animation und Video- Compositing Audiotechnik und Sounddesign PA PA Medienproduktion Vertiefung (I 130) Medienkonzeption Spezial (I 1170) Medienproduktion Spezial (I 1180) Berufspraktikum PA 0,3 Sem. berufsprakt. Studiensemester Betriebswirtschaftslehre Kl ( h) * Betriebswirtschaft (I 180) * Computer/ Netze Grundlagen Kl ( h) Kommunikationsnetze (I 110) Darstellungstechniken PA Darstellungstechniken (I 70) Datenbankorientierte serverbasierte Programmierung PA * Programmieren II (I 110) * Designmethodologie PA Designmethodologie (I 10) Designprojekt PA 1 Designprojekt I (I 1350) Designpsychologie PA * 3 Angewandte Psychologie (I 80) * Digitale Systeme Kl ( h) Digitale Systeme (I 0) EBV und Fotografie PA Grundlagen Medienproduktion (I 90) Fotografie (I 155) oder Grundlagen Medienproduktion (I 90) Studiofotografie ( ) Bildproduktion ( ) Filmgestaltung PA Medienkonzeption Vertiefung (I 1310) Grundlagen Digitaltechnik Kl ( h) 3 Grundlagen der Digitaltechnik (I 1) Grundlagen Objekt-orientierte Programmierung Vertiefung Objekt-orientierte Programmierung Kl ( h) Kl ( h) Gründungsmanagement Kl (1 h) Programmieren C / Java (I 50) 8 Informationstechnologie MP Informationstechnologie (I 35) Konzeption interaktiver Medien Kl ( h) Grundlagen Medienkonzeption (I 300) Mathematik / Physik I Mathematik / Physik II Kl ( h) Kl ( h) Mathematik (I 110) Physik (I 15) Skriptbasierte Programmierung Kl ( h) Programmieren II (I 1130) Software-Technik Kl (1,5 h), PA * Software Engineering I (I 33) Software Engineering I Prakt. (I 335) * 8 3 1

Softwareprojekt PA 1 Softwareprojekt (I 350) Usability (Designergonomie) Kl ( h) 3 Design digitaler Medien II (I 116) Designergonomie (I 1700) Wahlfreies Projekt PA 1 Designprojekt II (I 1360) Wahlpflichtmodul siehe dort Wahlpflichtmodul I () * Wahlpflichtmodul siehe dort Wahlpflichtmodul II () * Webdesign PA Design digitaler Medien I (I 1161) * Im Diplomstudiengang als unbenoteter Test (Tu) bewerteten Studienleistungen werden im Bachelorstudiengang mit der Note,0 anerkannt. Studierende können diese Noten durch Erbringen der Prüfungsleistungen verbessern. Studienleistungen in Verbindung mit einer Prüfungsleistung gemäß Diplomprüfungsordnung oder Bachelorprüfungsordnung werden mit einem nach den Semesterwochenstunden gewichteten Mittelwert bewertet.