Nachstehende Studien- und Prüfungsordnung wurde geprüft und in der 317. Sitzung des Senats am 20. Juni 2012 verabschiedet.
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- Gabriel Sommer
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1 Nachstehende Studien- und Prüfungsordnung wurde geprüft und in der 317. Sitzung des Senats am 20. Juni 2012 verabschiedet. Nur diese Studien- und Prüfungsordnung ist daher verbindlich! Prof. Dr. Rainald Kasprik Prorektor Studium, Lehre und Qualitätssicherung
2 50 Bachelorstudiengang Robotik und Automation (RA-B) 1 Grundlagen zum Studienaufbau 1.1 Gesamtumfang Der Gesamtumfang der für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlichen Lehrveranstaltungen im Pflicht- und Wahlpflichtbereich beträgt 146 Semesterwochenstunden und 210 ECTS-Punkte. 1.2 Gliederung des Studiums.Die für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlichen Lehrveranstaltungen im Pflichtbereich und die zugehörigen Prüfungs- und Prüfungsvorleistungen ergeben sich insbesondere aus den Tabellen 1 und 3. Dabei sind die Lehrveranstaltungen einzelnen Modulen zugeordnet, die mit ECTS-Punkte versehen sind. 1.3 Unterrichtssprache Alle Veranstaltungen finden in deutscher oder englischer Sprache statt ( 3 Abs. 5). Seite 1 von 10
3 2 Grundstudium 2.1 Fächer Die Veranstaltungen des Grundstudiums sind in der nachfolgenden Tabelle 1 wiedergegeben. Tabelle 1: Grundstudium Seite 2 von 10
4 2.2 Fachprüfungen des Grundstudiums Die Fachprüfungen des Grundstudiums sind in nachstehender Tabelle 2 wiedergegeben: Tabelle 2: Fachprüfungen der Bachelorvorprüfung, Gewichte der Noten der einzelnen Prüfungsleistungen und Fachnoten 2.3 Bestimmungen zum Erhalt der Bachelorvorprüfung Alle Prüfungsvorleistungen des Grundstudiums müssen bis zur Ausstellung des Zeugnisses über die Bachelorvorprüfung gemäß 22 erbracht sein. Das Zeugnis der Bachelorvorprüfung enthält die Fachnoten aller in der Tabelle 2 aufgeführten Fachprüfungen. Die Fachnote der Fachprüfung ist das gewogene arithmetische Mittel aus den Noten der Prüfungsleistungen in den zur jeweiligen Fachprüfung gehörenden Lehrveranstaltungen. Die Gesamtnote der Bachelorvorprüfung wird aus dem gewogenen arithmetischen Mittel der Fachnoten gebildet, wobei für die einzelnen Noten die Gewichte in Tabelle 2 festgelegt sind. 2.4 Zulassungsvoraussetzungen Es gelten folgende Zulassungsvoraussetzungen: Zur Teilnahme an Labor Elektrotechnik und Schaltungstechnik muss Elektronische Schaltungen bestanden sein. 2.5 Bestimmungen zum Vorpraktikum Vor Studienbeginn ist ein Vorpraktikum abzuleisten und bei der Immatrikulation nachzuweisen. Die Voraussetzungen zur Anrechnung des Vorpraktikums und für die Anrechnung zuständige Stelle sind im Allgemeinen Teil dieser Studien- und Prüfungsordnung ( 2) sowie in der für diesen Studiengang geltenden Satzung für das Auswahlverfahren (insbesondere 2) geregelt. Seite 3 von 10
5 Das Ausbildungsziel des Vorpraktikums ist es, den handwerklichen Umgang mit Werkzeugen und die Eigenschaften verschiedener Werkstoffe kennen zu lernen. Darüber hinaus dient das Vorpraktikum dazu, einen Einblick in die Ausstattung, die Organisation und die Abläufe eines Industriebetriebes zu gewinnen. 3 Hauptstudium 3.1 Fächer Die Veranstaltungen des Hauptstudiums sind in folgender Tabelle 3 wiedergegeben. Tabelle 3: Hauptstudium Seite 4 von 10
6 Tabelle 3 Fortsetzung: Hauptstudium 1) Lx: Zur Erreichung der benötigten ECTS-Punkte muss eine benotete Prüfungsleistung, wie sie für die gewählte Lehrveranstaltung gefordert wird, absolviert werden. Schwerpunkte Der Studiengang RA-B bietet die folgenden Schwerpunkte an: - Automation (Tabellen 4a und 4b) - Robotik (Tabellen 5a und 5b) Ein Schwerpunkt umfasst 18 ECTS-Punkte. Davon entfallen auf das 6. Semester 10 ECTS- Punkte und auf das 7. Semester 8 ECTS-Punkte (2 ECTS-Punkte Lehrveranstaltung und 6 ECTS-Punkte Labore). Die Studierenden im Studiengang RA-B müssen einen Schwerpunkt wählen. Seite 5 von 10
7 In der nachfolgenden Tabelle 4a Lehrveranstaltungen im Schwerpunkt Automation sind insgesamt 12 ECTS-Punkte zu wählen, davon 10 ECTS-Punkte im 6. Semester und 2 ECTS-Punkte im 7. Semester. Tabelle 4a: Lehrveranstaltungen im Schwerpunkt Automation Lehrveranstaltung Nr. Modul Bezeichnung Umfang SWS in Min. in Min H13-AW Schwerpunkt Automation H13-AW.1 Prozessleittechnik V/Ü 2 LK H13-AW.2 Bilddatenverarbeitung V/Ü 4 LA H13-AW.3 Softwaregestütztes Messen V/L 4 LA H13-AW.4 Algorithmen der Signalverarbeitung V/Ü 2 LK H13-AW.5 Digitale Signalverarbeitung V/Ü 2 LK H13-AW.6 Objektorientierte Programmierung V/Ü 2 LA H13-AW.10 Technische Wahlfächer aus der Fakultät T1 1) V/Ü 2 Lx 2) 2 zu wählen im Schwerpunkt Automation im 6. Semester H13-AW.7 Fluidtechnik V/Ü 2 LA 2 Ausgewählte Kapitel der H13-AW.8 7 Automatisierungstechnik V/Ü 2 LA H13-AW.9 Ausgewählte Kaptel der Steuerungstechnik V/Ü 2 LA H13-AW.10 Technische Wahlfächer aus der Fakultät T1 1) V/Ü 2 Lx 2) 2 zu wählen im Schwerpunkt Automation im 7. Semester Gesamtsumme Schwerpunkt Automation Wahlpflichtfächer ) Für Technische Fächer aus der Fakultät T1 können ingenieur-, informations- oder naturwissenschaftliche Hauptstudiumsfächer der Fakultät T1 gewählt werden, die die Kompetenzziele des Studiengangs berücksichtigen. Das Niveau der Fächer muss der Stufe 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens entsprechen. Im Zweifel entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss. Eine mehrfache Anrechnung von Fächern ist ausgeschlossen. 2) Lx: Zur Erreichung der benötigten ECTS-Punkte muss eine benotete Prüfungsleistung, wie sie für die gewählte Lehrveranstaltung gefordert wird, absolviert werden. In der nachfolgenden Tabelle 4b Labore im Schwerpunkt Automation sind insgesamt 6 ECTS-Punkte zu wählen. ECTS- Punkte Tabelle 4b: Labore im Schwerpunkt Automation Lehrveranstaltung Nr. Modul Bezeichnung Umfang SWS in Min H13-AL Schwerpunkt Automation H13-AL.1 Labor Mensch-Maschine-Schnittstellen L 2 LL H13-AL.2 Labor Softwaregestütztes Messen L 2 LL H13-AL.3 Labor Bilddatenverarbeitung L 2 LL H13-AL.4 Labor Netzwerktechnik L 2 LL H13-AL.5 Labor Objektorientierte Programmierung L 2 LL 3 zu wählen im Schwerpunkt Automation im 7. Semester Gesamtsumme Schwerpunkt Automation Labore Prüfungsleistung Prüfungsvorleistung Semester Semester Prüfungsleistung in Min. Prüfungsvorleistung ECTS- Punkte Seite 6 von 10
8 In der nachfolgenden Tabelle 5a Lehrveranstaltungen im Schwerpunkt Robotik sind insgesamt 12 ECTS-Punkte zu wählen, davon 10 ECTS-Punkte im 6. Semester und 2 ECTSPunkte im 7. Semester. Tabelle 5a: Lehrveranstaltungen im Schwerpunkt Robotik Lehrveranstaltung Nr. Modul Bezeichnung Umfang SWS in Min. in Min H13-RW Schwerpunkt Robotik H13-RW.1 Mobile Roboter V/Ü 2 LA H13-RW.2 Handhabungs- und Montagetechnik V/Ü 2 LK H13-RW.3 Parallelkinematische Systeme V/Ü 2 LKBK H13-RW.4 Ausgewählte Kapitel der Positioniertechnik V/Ü 2 LK H13-RW.6 Mehrkörpersimulation V/L 4 LA H13-RW.8 Technische Wahlfächer aus der Fakultät T1 1) V/Ü 2 Lx 2) 2 zu wählen im Schwerpunkt Robotik im 6. Semester H13-RW.5 Fluidtechnik V/Ü 2 LK H13-RW.7 Ausgewählte Kapitel der Robotik V/L 2 LA H13-RW.8 Technische Wahlfächer aus der Fakultät T1 1) V/L 2 Lx 2) 2 zu wählen im Schwerpunkt Robotik im 7. Semester Gesamtsumme Schwerpunkt Robotik Wahlpflichtfächer ) Für Technische Fächer aus der Fakultät T1 können ingenieur-, informations- oder naturwissenschaftliche Hauptstudiumsfächer der Fakultät T1 gewählt werden, die die Kompetenzziele des Studiengangs berücksichtigen. Das Niveau der Fächer muss der Stufe 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens entsprechen. Im Zweifel entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss. Eine mehrfache Anrechnung von Fächern ist ausgeschlossen. 2) Lx: Zur Erreichung der benötigten ECTS-Punkte muss eine benotete Prüfungsleistung, wie sie für die gewählte Lehrveranstaltung gefordert wird, absolviert werden. In der nachfolgenden Tabelle 5b Labore im Schwerpunkt Robotik sind insgesamt 6 ECTS-Punkte zu wählen. ECTS- Punkte Tabelle 5b: Labore im Schwerpunkt Robotik Lehrveranstaltung Nr. Modul Bezeichnung Umfang SWS Semester Prüfungsleistung in Min. in Min H13-RL Schwerpunkt Robotik H13-RL.1 Labor Mobile Roboter L 2 LL H13-RL.2 Labor Netzwerktechnik L 2 LL H13-RL.3 Labor Mehrkörpersimulation L 2 LL H13-RL.4 Labor Positioniertechnik L 2 LL H13-RL.5 Labor Ausgewählte Kapitel der Robotik L 2 LL 3 zu wählen im Schwerpunkt Robotik im 7. Semester Gesamtsumme Schwerpunkt Robotik Labore Semester Prüfungsleistung Prüfungsvorleistung Prüfungsvorleistung ECTS- Punkte Seite 7 von 10
9 3.2 Fachprüfungen des Hauptstudiums Die Fachprüfungen der Bachelorprüfung, die zugehörigen Prüfungsleistungen und Prüfungsvorleistungen sowie die Gewichte der Noten der einzelnen Prüfungsleistungen und der Fachnoten sowie der Bachelor Thesis ergeben sich aus Tabelle 6. Tabelle 6: Fachprüfungen der Bachelorprüfung, Gewichte der Noten der einzelnen Prüfungsleistungen und Fachnoten 3.3 Bestimmungen zum Erhalt der Bachelorprüfung Das Bachelorzeugnis enthält die Fachnoten aller in Tabelle 6 aufgeführten Fachprüfungen und der Bachelor Thesis. Die Fachnote der Fachprüfung ist das gewogene arithmetische Mittel aus den Noten der Prüfungsleistungen in den zur jeweiligen Fachprüfung gehörenden Lehrveranstaltungen. Die Gesamtnote des Bachelorzeugnisses wird aus dem gewogenen arithmetischen Mittel der Fachnoten und der Note der Bachelor Thesis gebildet, wobei für die Seite 8 von 10
10 einzelnen Noten die Gewichte in Tabelle 6 festgelegt sind. Die Fachnote des Schwerpunktes ist das mit der Anzahl der ECTS-Punkte gewogene arithmetische Mittel. 3.4 Zulassungsvoraussetzung Es gelten folgende Zulassungsvoraussetzungen: Zur Teilnahme an Labor Messtechnik muss Grundlagen der Messtechnik bestanden sein. Zur Teilnahme an Netzwerke der Automatisierungstechnik muss Grundlagen der Netzwerktechnik bestanden sein. Zur Teilnahme an Digitale Regelung müssen Signale und Systeme und Regelungstechnik bestanden sein. Zur Teilnahme an Bilddatenverarbeitung muss Grundlagen der Bildverarbeitung bestanden sein. Zur Teilnahme an Labor Bilddatenverarbeitung muss Grundlagen der Bildverarbeitung bestanden sein. Zulassungsvoraussetzungen für die Bachelorprüfung sind Betreute Praxisphase und Kolloquien begleitend zum praktischen Studiensemester. Alle anderen Prüfungsvorleistungen des Hauptstudiums müssen bis zur Ausstellung des Bachelorzeugnisses erbracht werden. 3.5 Praktisches Studiensemester Die Voraussetzungen zur Anrechnung des praktischen Studiensemesters und die für die Anrechnung zuständige Stelle sind im Allgemeinen Teil dieser Studien- und Prüfungsordnung ( 4, 7 Abs. 2) geregelt. Ausbildungsziel Durch aktive Mitarbeit sollen die Arbeitsbedingungen und methoden des Ingenieurs kennen gelernt werden. Das bisher erworbene Fachwissen soll angewandt und vertieft werden. Ausbildungsinhalte Je nach betrieblichen Möglichkeiten kommen folgende Arbeitsgebiete in Betracht: Konzeption und Planung von Maschinen oder Anlagen Softwareentwicklung für Roboter oder Automatisierungsanwendungen Entwicklung, Messtechnik und Labor Ein im Ausland absolviertes praktisches Studiensemester ist sehr erwünscht. 4 Inkrafttreten Diese Studien- und Prüfungsordnung (SPO 2) tritt mit Wirkung zum in Kraft. Ein Wechsel von der SPO 1 zur SPO 2 ist nicht vorgesehen. Seite 9 von 10
11 Heilbronn, den 21. Juni 2012 Prof. Dr.-Ing. Jürgen Schröder - Rektor Die SPO wird hiermit, gemäß Bekanntmachungssatzung der Hochschule Heilbronn vom 08. Dezember 2010, öffentlich bekannt gemacht. Heilbronn, Herr Roland Schweizer Leiter des Zentralen Prüfungsamtes Seite 10 von 10
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