Nachstehende Studien- und Prüfungsordnung wurde geprüft und in der 317. Sitzung des Senats am 20. Juni 2012 verabschiedet.

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1 Nachstehende Studien- und Prüfungsordnung wurde geprüft und in der 317. Sitzung des Senats am 20. Juni 2012 verabschiedet. Nur diese Studien- und Prüfungsordnung ist daher verbindlich! Prof. Dr. Rainald Kasprik Prorektor Studium, Lehre und Qualitätssicherung

2 46 Bachelorstudiengang Automotive Systems Engineering (ASE-B) 1 Grundlagen zum Studienaufbau 1.1 Gesamtumfang Der Gesamtumfang der für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlichen Lehrveranstaltungen im Pflicht- und Wahlpflichtbereich beträgt 148 Semesterwochenstunden und 210 ECTS-Punkte. 1.2 Gliederung des Studiums Die für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlichen Lehrveranstaltungen im Pflichtbereich und die zugehörigen Prüfungs- und en ergeben sich aus der Tabelle 1 und 3. Dabei sind die Lehrveranstaltungen einzelnen Modulen zugeordnet, die mit ECTS-Punkten versehen sind. 1.3 Unterrichtssprache Alle Veranstaltungen finden in deutscher oder englischer Sprache statt ( 3 Abs. 5). Seite 1 von

3 2 Grundstudium 2.1 Fächer Die Veranstaltungen des Grundstudiums sind in der nachfolgenden Tabelle 1 wiedergegeben. Tabelle 1: Grundstudium Semester Lehrveranstaltung Nr. Modul Bezeichnung Umfang SWS ECTS G1 Mathematik G1.1 Mathematik 1 V/Ü G2 Physik G2.1 Physik 1 V/Ü G3 Informatik G3.1 Informatik 1-Grundlagen der Programmierung V/L G4 Elektrotechnik G4.1 Elektrotechnik 1 V/Ü G5 Mechanik G5.1 Technische Mechanik 1 V/Ü G5.3 Grundlagen Konstruktion V/Ü 2 SK G5.4 Konstruktion 1 V/Ü 2 SK G6 Kraftfahrzeugtechnik G6.1 Kraftfahrzeugtechnik 1 V/Ü G6.3 Arbeitstechnik S 2 SR 2 Summen 1. Semester G1 Mathematik LK G1.2 Mathematik 2 V/Ü G2 Physik G2.2 Physik 2 V/Ü 2 LKBK G2.3 Grundlagen Messtechnik V 2 SK G3 Informatik G3.2 Informatik 2-Algorithmen und Datenstrukturen V/L 4 LKBK G3.3 Grundlagen der Digitaltechnik V/L 2 LK G4 Elektrotechnik G4.2 Elektrotechnik 2 V/Ü 4 LKBK G4.3 Labor Elektrotechnik L 2 SL G4.4 Grundlagen Schaltungstechnik V 2 LK G5 Mechanik G5.2 Technische Mechanik 2 V/Ü 4 LKBK G6 Kraftfahrzeugtechnik G6.2 Kraftfahrzeugtechnik 2 V 2 2 LKBK G6.4 KfZ-Elektronik V 2 2 Summen 2. Semester Summen Grundstudium Seite 2 von

4 2.2 Fachprüfungen des Grundstudiums Die Fachprüfungen des Grundstudiums sind in nachstehender Tabelle 2 wiedergegeben: Tabelle 2: Fachprüfungen der Bachelorvorprüfung, Gewichte der Noten der einzelnen en und Fachnoten Fachnote Nr. Bezeichnung der Fachnote Note der Fachnote für die Note nach 22 Nr. Modul Bezeichnung Nr. Modul Bezeichnung Mathematik (Modul G1) 10 Physik (Modul G2) G2.1 Physik 1 G2.2 Physik 2 Informatik 1-Grundlagen der G3.1 Programmierung G2.3 Grundlagen Messtechnik Informatik (Modul G3) Informatik 2-Algorithmen und G3.2 Datenstrukturen G3.3 Grundlagen der Digitaltechnik 1 Elektrotechnik (Modul G4) G4.3 Labor Elektrotechnik 12 G4.1 Elektrotechnik G4.2 Elektrotechnik G4.4 Grundlagen Schaltungstechnik 1 Mechanik (Modul G5) G5.3 Grundlagen Konstruktion G5.4 Konstruktion G5.1 Technische Mechanik 1 G5.2 Technische Mechanik 2 1 Kraftfahrzeugtechnik (Modul G6) G6.3 Arbeitstechnik G6.1 Kraftfahrzeugtechnik G6.2 Kraftfahrzeugtechnik 2 1 G6.4 KfZ-Elektronik Summe Nichtausgleichbare en Die Fachprüfung Informatik ist nur bestanden, wenn sowohl die Informatik 1Grundlagen der Programmierung/Informatik 2 Algorithmen und Datenstrukturen als auch die Grundlagen der Digitaltechnik mit mindestens ausreichend (4,0) bewertet wurden. Die Fachprüfung Elektrotechnik ist nur bestanden, wenn sowohl die Elektrotechnik 1 / Elektrotechnik 2 als auch die Grundlagen der Schaltungstechnik mit mindestens ausreichend (4,0) bewertet wurden. 2.4 Bestimmungen zum Erhalt der Bachelorvorprüfung Alle en des Grundstudiums müssen bis zur Ausstellung des Zeugnisses Seite 3 von

5 über die Bachelorvorprüfung gemäß 22 erbracht sein. Das Zeugnis der Bachelorvorprüfung enthält die Fachnoten aller in der Tabelle 2 aufgeführten Fachprüfungen. Die Fachnote der Fachprüfung ist das gewogene arithmetische Mittel aus den Noten der en in den zur jeweiligen Fachprüfung gehörenden Lehrveranstaltungen. Die Gesamtnote der Bachelorvorprüfung wird aus dem gewogenen arithmetischen Mittel der Fachnoten gebildet, wobei für die einzelnen Noten die Gewichte in Tabelle 2 festgelegt sind. 2.5 Bestimmungen zum Vorpraktikum Vor Studienbeginn ist ein Vorpraktikum abzuleisten und bei der Immatrikulation nachzuweisen. Die Voraussetzungen zur Anrechnung des Vorpraktikums und die für die Anrechnung zuständige Stelle sind im Allgemeinen Teil dieser Studien- und Prüfungsordnung ( 2) sowie in der für diesen Studiengang geltenden Satzung für das Auswahlverfahren (insbesondere 2) geregelt. Das Ausbildungsziel des Vorpraktikums ist es, den handwerklichen Umgang mit Werkzeugen und die Eigenschaften verschiedener Werkstoffe kennen zu lernen. Darüber hinaus dient das Vorpraktikum dazu, einen Einblick in die Ausstattung, die Organisation und die Abläufe eines Industriebetriebes zu gewinnen. Seite 4 von

6 3 Hauptstudium 3.1 Fächer Die Veranstaltungen des Hauptstudiums sind in der nachfolgenden Tabelle 3 wiedergegeben. Tabelle 3: Hauptstudium Semester Lehrveranstaltung Nr. Modul Bezeichnung Umfang SWS ECTS H1 Messtechnik H1.1 Mathematik 3 V 4 LK H1.2 Messtechnik V/Ü 4 LK H1.3 Labor Messtechnik L 2 SL H4 Kfz - Systementwurf H4.1 Simulationstechnik V H2 Systemtheorie H2.1 Signale und Systeme V 4 LK H2.2 Thermo- und Fluiddynamik V 2 LK H2.3 Dynamik von Systemen V/Ü H3 Informationstechnik H3.1 Signalübertragungstechnik V 2 LK H3.2 Softwaretechnik V/L 2 LKBK 90 3 SP Pflichtveranstaltungen eines der Schwerpunkte V 4 Lx 3) 4 Summen 3. Semester H4 Kfz - Systementwurf H4.1 Simulationstechnik V 2 LK H4.2 Modellbildung V 2 LK H4.3 Labor Modellbildung/ Simulationstechnik L 2 SL H4.4 Sicherheit und Zuverlässigkeit V 2 LK H2 Systemtheorie H2.3 Dynamik von Systemen V/Ü 2 LK H3 Informationstechnik H3.3 Mikrocontroller V/L 2 LKBK H5 Regelungstechnik H5.1 Regelungstechnik V 4 LK H5.2 Labor Regelungstechnik L 2 SL H8 Technische Systeme im Kfz H8.1 Technische Wahlfächer aus Tabelle Lx 3) SL 3) 4 SP Pflichtveranstaltungen eines der Schwerpunkte L 2 Lx 3) 3 Summen 4. Semester H7 Praktisches Studiensemester H7.1 Betreute Praxisphase Kolloquien begleitend zum praktischen H7.2 S 1 SR 4 Studiensemester Summen 5. Semester Seite 5 von

7 Tabelle 3: Fortsetzung Hauptstudium Technisches Technische Systeme im Technische Wahlfächer aus Tabelle Lx eines Lx Summen 6. Technisches Grundlagen der Technisches Systems Engineering Technische Systeme im Technische Wahlfächer aus Tabelle Wahlfächer aus Lx SL Summen 7. Summen Summen Grund- und Bachelor Bachelor Thesis / Kolloquium zur Bachelor Schwerpunkte Der Studiengang ASE bietet folgende zwei Schwerpunkte an: Mechanische Systeme (Tabelle 4) Elektronische Systeme (Tabelle 5) Ein Schwerpunkt umfasst 21 ECTS - Punkte Die Studierenden im Studiengang ASE müssen einen Schwerpunkt wählen. Seite 6 von

8 Tabelle4: Schwerpunkt Mechanische Systeme : Semester Lehrveranstaltung Nr. Modul Bezeichnung Umfang SWS ECTS H1-M Entwurf mechanischer Systeme H1.1-M Kfz-Konstruktion V 4 LK 90 4 Summen 3. Semester H2-M Projektlabor mechanische Systeme H2.1-M Labor CAD L 2 SL 3 Summen 4. Semester H1-M Entwurf mechanischer Systeme H1.2-M Antriebsstrang V 4 LK H1.3-M Mehrkörpersimulation V 4 LKBK H2-M Projektlabor mechanische Systeme H2.2-M Labor Antriebsstrang L 2 LL H2.3-M Labor Mehrkörpersimulation L 2 LL 3 Summen 6. Semester Summen Schwerpunkt "Mechanische Systeme" Tabelle5: Schwerpunkt Elektronische Systeme : Semester Lehrveranstaltung Nr. Modul Bezeichnung Umfang SWS in Min. in Min H1-E Entwurf elektronischer Systeme H1.1-E Verteilte Systeme V/L 4 LKBK 90 4 Summen 3. Semester H2-E Projektlabor elektronische Systeme H2.1-E Labor Elektronische Systeme 1 L 2 LL 3 Summen 4. Semester H1-E Entwurf elektronischer Systeme H1.2-E Embedded Systems V/L 4 LKBK H1.3-E Schaltungsentwicklung V 4 LKBK H2-E Projektlabor elektronische Systeme H2.2-E Labor Elektronische Systeme 2 L 4 LL 6 Summen 6. Semester Summen Schwerpunkt "Elektronische Systeme" ECTS Wahlfächer Aus der nachfolgenden Tabelle 6 Technische Wahlfächer und Tabelle 7 Fachübergreifende Wahlfächer sind Fächer mit insgesamt 16 ECTS-Punkten zu wählen. Dabei dürfen aus Tabelle 7 Fachübergreifende Wahlfächer Fächer mit insgesamt maximal 4 ECTS-Punkte gewählt werden, wobei ein Fach mit ethischen Inhalten von mindestens 2 ECTS-Punkten gewählt werden muss. Im Zweifel entscheidet der für den Studiengang zuständige Prüfungsausschuss, ob durch die Wahl den Kompetenzzielen des Studiengangs entsprochen wird. Eine mehrfache Anrechnung von Fächern ist ausgeschlossen. Seite 7 von

9 Tabelle 6: Technische Wahlfächer Lehrveranstaltung Nr. Modul Bezeichnung W1 Elektronik und Informatik Umfang SWS W1.1 Elektrische Aktoren und Leistungselektronik V 4 LK W1.2 Sensoren V 2 LK W1.3 Ausgewählte Kapitel der Systemtechnik(Elektronik) V 2 LK W1.4 Elektromagnetische Verträglichkeit V 2 LK W1.6 Signalverarbeitung V 2 LK W1.7 Bildverarbeitung V 2 LA W1.8 Electronics 1 2) L/V 4 Lx 3) W1.9 Electronics 2 2) L/V 4 Lx 3) W1.10 Computer Science 1 2) L/V 4 Lx 3) W1.11 Computer Science 2 2) L/V 4 Lx 3) W1.12 Technische Wahlfächer aus der Fakultät T1 1) L/V 4-6 Lx 3) W2 Systeme und Mechanik W2.1 Steuer- und Regelsysteme V 2 LK W2.2 Sicherheitssysteme V 2 LK W2.3 Elektromobile Systeme V 2 LK W2.4 Energiemanagement V 2 LK W2.5 Ausgewählte Kapitel der Systemtechnik V 2 LK W2.6 Mensch-Maschine-Schnittstelle V 2 LR W2.7 Automotive Digital Mock Up V 2 LK W2.8 Mechanics 1 2) L/V 4 Lx 3) W2.9 Mechanics 2 2) L/V 4 Lx 3) W2.11 Technische Wahlfächer aus der Fakultät T1 1) L/V 4-6 Lx 3) 4-6 Tabelle 7: Fachübergreifende Wahlfächer Lehrveranstaltung Nr. Modul Bezeichnung W3 Überfachliche Qalifikation und Ethik W3.1 Wahlfächer aus dem Studium Generale V/S 2-4 Sx 4) W3.2 Allgemeine Wahlfächer aus der Fakultät T1 V/S 2-4 Sx 4) W3.3 Führung und Persönlichkeit V/S 2 Sx 4) 2 Umfang SWS 1) Für und Technische Wahlfächer können ingenieur-, informations- o- der naturwissenschaftliche Hauptstudiumsfächer der Fakultät T1 (inklusive des jeweils nicht gewählten Schwerpunkts) gewählt werden, die die Kompetenzziele des Studiengangs berücksichtigen. Das Niveau der Fächer muss der Stufe 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens entsprechen. 2) Für Electronics 1 und Electronics 2, Computer Science 1 und Computer Science 2, Mechanics 1 und Mechanics 2 können ingenieur-, informations- oder naturwissenschaftliche Hauptstudiumsfächer einer anderen Hochschule gewählt werden, die die Kompetenzziele des Studiengangs berücksichtigen. Das Niveau der Fächer muss der Stufe 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens entsprechen. 3) Lx: Zur Erreichung der benötigten ECTS - Punkte muss eine benotete Prüfungsleis- ECTS ECTS Seite 8 von

10 tung, wie sie für die gewählte Lehrveranstaltung gefordert wird, absolviert werden. Die Kompetenzziele des Studiengangs müssen hierbei zwingend gewährleistet sein. 4) Sx: Zur Erreichung der benötigten ECTS - Punkte muss eine, wie sie für die gewählte Lehrveranstaltung gefordert wird, absolviert werden. Die Kompetenzziele des Studiengangs müssen hierbei zwingend gewährleistet sein. Seite 9 von

11 3.2 Fachprüfungen des Hauptstudiums Die Fachprüfungen der Bachelorprüfung, die zugehörigen en und en sowie die Gewichte der Noten der einzelnen en und der Fachnoten sowie der Bachelor-Thesis ergeben sich aus Tabelle 8. Fachnote Nr Bezeichnung der Fachnote Nr. Modul Bezeichnung Nr. Modul Bezeichnung Messtechnik (Modul H1) H1.3 Labor Messtechnik Note der H1.1 Mathematik H1.2 Messtechnik 1 Systemtheorie (Modul H2) H2.1 Signale und Systeme H2.2 Thermo- und Fluiddynamik H2.3 Dynamik von Systemen 2 Informationstechnik (Modul H3) H3.1 Signalübertragungstechnik H3.2 Softwaretechnik H3.3 Mikrocontroller 3 Kfz - Systementwurf (Modul H4) H4.3 Labor Modellbildung/ Simulationstechnik H4.1 Simulationstechnik H4.2 Modellbildung H4.4 Sicherheit und Zuverlässigkeit 1 Regelungstechnik (Modul H5) H5.2 Labor Regelungstechnik H5.1 Regelungstechnik 1 Technisches Management (Modul H6) H6.1 Grundlagen der Betriebswirtschaft H6.2 Projektmanagement H6.3 Technisches Englisch H6.4 Systems Engineering Management 3 Technische Systeme im Kfz (Modul H8) Fachübergreifende Wahlfächer H8.1 aus Tabelle H8.1 Technische Wahlfächer aus Tabelle Seminararbeit (Modul H9) H9.1 Seminararbeit/Projekt 1 Bachelor Thesis (Modul H10) H7.1 Betreute Praxisphase Kolloquien begleitend zum praktischen H7.2 Studiensemester H10.1 Bachelor Thesis / Projekt H10.2 Kolloquium zur Bachelor Thesis Fachnote für die Note nach Summe 99 Tabelle 8: Fachprüfungen der Bachelorprüfung, Gewichte der Noten der einzelnen en und Fachnoten Seite 10 von

12 Tabelle 8 Fortsetzung Fachprüfungen der Bachelorprüfung Fachnote Nr Bezeichnung der Fachnote Nr. Modul Bezeichnung Nr. Modul Bezeichnung Note der Entwurf mechanischer Systeme (Modul H1-M) H1.1-M Kfz-Konstruktion H1.2-M Antriebsstrang H1.3-M Mehrkörpersimulation 1 Projektlabor mechanische Systeme (Modul H2-M) H2.1-M Labor CAD H2.2-M Labor Antriebsstrang H2.3-M Labor Mehrkörpersimulation 1 Fachnote für die Note nach Summe 21 Fachnote Nr Bezeichnung der Fachnote Note der Nr. Modul Bezeichnung Nr. Modul Bezeichnung Entwurf elektronischer Systeme (Modul H1-E) H1.1-E Verteilte Systeme H1.2-E Embedded Systems H1.3-E Schaltungsentwicklung 1 Projektlabor elektronische Systeme (Modul H2-E) H2.1-E Labor Elektronische Systeme H2.2-E Labor Elektronische Systeme 2 2 Fachnote für die Note nach Summe Bestimmungen zum Erhalt der Bachelorprüfung Das Bachelorzeugnis enthält die Fachnoten aller in Tabelle 8 aufgeführten Fachprüfungen und der Bachelor-Thesis. Die Fachnote der Fachprüfung ist das gewogene arithmetische Mittel aus den Noten der en in den zur jeweiligen Fachprüfung gehörenden Lehrveranstaltungen. Die Gesamtnote des Bachelorzeugnisses wird aus dem gewogenen arithmetischen Mittel der Fachnoten und der Note der Bachelor-Thesis gebildet, wobei für die einzelnen Noten die Gewichte in Tabelle 8 festgelegt sind. 3.4 Nicht ausgleichbare en Die Fachprüfung Messtechnik ist nur bestanden, wenn die en Mathematik 3 und Messtechnik mit mindestens ausreichend (4,0) bewertet wurden. Die Fachprüfung Systemtheorie ist nur bestanden, wenn die en Signale und Systeme, Thermo- und Fluiddynamik und Dynamik von Systemen mit mindestens ausreichend (4,0) bewertet wurden. 3.5 Zulassungsvoraussetzung Zur Teilnahme an Labor Regelungstechnik muss Signale und Systeme bestanden sein. Seite 11 von

13 Zulassungsvoraussetzung für die Bachelorprüfung sind: Betreute Praxisphase und Kolloquien begleitende zum praktischen Studiensemester Vor der Ausgabe der Bachelor Thesis müssen alle Pflichtfachprüfungen des 3. und 4. Semesters bestanden sein. Diese sind: Messtechnik, Systemtheorie, Informationstechnik, Systementwurf und Regelungstechnik. Alle anderen en des Hauptstudiums müssen bis zur Ausstellung des Bachelorzeugnisses erbracht werden. 3.6 Praktisches Studiensemester Die Voraussetzungen zur Anrechnung des praktischen Studiensemesters und die für die Anrechnung zuständige Stelle sind im Allgemeinen Teil dieser Studien- und Prüfungsordnung ( 4, 7 Abs. 2) geregelt. Im praktischen Studiensemester sollen die Studierenden ingenieurmäßige Tätigkeit und ihre fachlichen Anforderungen kennen lernen. Das Praktische Studiensemester ist in einem Betrieb der Automobilbranche durchzuführen. Begründete Ausnahmen können nur vor Ableistung des Praktischen Studiensemester durch den Leiter des Praktikantenamts zugelassen werden. Ein im Ausland absolviertes praktisches Studiensemester ist ausdrücklich erwünscht. 3.7 Inkrafttreten Diese Studien- und Prüfungsordnung ( 2) tritt mit Wirkung zum in Kraft. Ein Wechsel von der 1 zur 2 ist nicht vorgesehen. Heilbronn, den 21. Juni 2012 Prof. Dr.-Ing. Jürgen Schröder - Rektor Seite 12 von

14 Die wird hiermit, gemäß Bekanntmachungssatzung der Hochschule Heilbronn vom 08. Dezember 2010, öffentlich bekannt gemacht. Heilbronn, Herr Roland Schweizer Leiter des Zentralen Prüfungsamtes Seite 13 von

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