Nachstehende Studien- und Prüfungsordnung wurde geprüft und in der 338. Sitzung des Senats am 16. Juli 2014 verabschiedet.

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1 Nachstehende Studien- und Prüfungsordnung wurde geprüft und in der 338. Sitzung des Senats am 16. Juli 2014 verabschiedet. Nur diese Studien- und Prüfungsordnung ist daher verbindlich! Prof. Dr. Rainald Kasprik Prorektor Studium und Lehre Senatsentscheid vom 16. Juli 2014 Seite 0 von 13

2 34 Studien- und Prüfungsordnung Bachelorstudiengang Betriebswirtschaft und Sozialmanagement (BS-B) SPO 2 der Hochschule Heilbronn Gültig ab Senatsentscheid vom 16. Juli 2014 Seite 1 von 13

3 Inhalt (1) GRUNDLAGEN ZUM STUDIENAUFBAU... 3 a) Bestimmung des Gesamtumfangs... 3 b) Gliederung des Studiums... 3 c) Unterrichtssprache... 3 d) Studieren im Ausland... 3 (2) STUDIUM... 4 a) Lehrveranstaltungen... 4 b) Fachprüfungen des Studiums... 9 c) Nichtausgleichbare Prüfungsleistungen im Studium...11 d) Lehrveranstaltungsübergreifende Prüfungsleistungen sind:...11 e) Wirtschaftsenglisch oder Wirtschaftsspanisch (Modul M9)...11 f) Zulassungsvoraussetzungen...11 g) Praktisches Studiensemester...11 h) Bachelorprüfung...12 (3) WAHLPFLICHTFÄCHER...12 (4) STUDIENFACHÜBERGREIFENDE LEHRVERANSTALTUNGEN...13 () INKRAFTTRETEN UND ÜBERGANGSREGELUNG...13 Senatsentscheid vom 16. Juli 2014 Seite 2 von 13

4 (1) Grundlagen zum Studienaufbau a) Bestimmung des Gesamtumfangs Der Gesamtumfang der für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlichen Lehrveranstaltungen im Pflicht- und Wahlpflichtbereich beträgt 128 Semesterwochenstunden und führt zum Erwerb von 180 ECTS. b) Gliederung des Studiums Die für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlichen Lehrveranstaltungen und die dazugehörigen Prüfungsleistungen gliedern sich in das Studium mit Pflichtveranstaltungen sowie die Wahlpflichtfächer. Dabei sind die Lehrveranstaltungen einzelnen Modulen zugeordnet und mit ECTS-Punkten versehen. c) Unterrichtssprache Für die Unterrichts- und Prüfungssprache gilt 3 Abs.. d) Studieren im Ausland Es wird empfohlen, ein Semester im Ausland zu studieren. Hierbei kann es sich um das Praktische Studiensemester oder um ein anderes Studiensemester handeln. Senatsentscheid vom 16. Juli 2014 Seite 3 von 13

5 (2) Studium a) Lehrveranstaltungen Die Veranstaltungen des Studiums sind in den nachfolgenden Tabellen 1-6 wiedergegeben: Tabelle 1: 1. Semester Modul EDV- Nr. M M M Semester Modul und Lehrveranstaltung Prüfung Titel Art 1 Art 1 Dauer SWS ECTS Einführung Betriebswirtschaftslehre V/Ü LK 90 4 () Einführung Volkswirtschaftslehre 8 Einführung Volkswirtschaftslehre 1 V/Ü LK 90 4 (4) M Rechnungswesen 10 M Finanzbuchhaltung V/Ü SK 60 2 (2) M Wirtschaftsmathematik und Statistik 10 M Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler V/Ü LK () M Wirtschaftsinformatik 8 M Wirtschaftsinformatik 1 V/Ü LK 90 4 (4) M Recht I PK 10 6 M Bürgerliches Recht V/Ü 4 (4) M Handels- und Wirtschaftsrecht V/Ü 2 (2) M Sozialmanagement 8 M Grundlagen des Sozialmanagements 1 S LR 4 (4) Summe 7 (LK/SK/PK/LR) 28 (30) 1 siehe 32a Senatsentscheid vom 16. Juli 2014 Seite 4 von 13

6 Tabelle 2: 2. Semester Modul EDV- Nr. M M Semester Modul und Lehrveranstaltung Prüfung Titel Art 1 Art 1 Dauer Einführung Volkswirtschaftslehre Einführung Volkswirtschaftslehre 2 SWS ECTS V/Ü LK 90 4 (4) M Rechnungswesen PK M Rechnungslegung V/Ü 4 Kosten- und (8) M V/Ü 4 Leistungsrechnung M Wirtschaftsinformatik 8 M Wirtschaftsinformatik 2 V/Ü LK 120 (4) M Einführung Marketing PK M Grundlagen des Marketing und Marketingmix V/Ü 4 () M Strategisches Marketing V/Ü 2 (2) M M Wirtschaftsenglisch oder Wirtschaftsspanisch Wirtschaftsenglisch 1 oder -spanisch 1 SpK LK 60 2 (2) M Einführung wissenschaftliche Grundlagen M Proseminar S LR 2 (3) M Management 7 M Unternehmensethik V/Ü LK 60 2 (2) Summe 7 (LK/PK/LR) 29 (30) 1 siehe 32a 8 Senatsentscheid vom 16. Juli 2014 Seite von 13

7 Tabelle 3: 3. Semester Modul EDV- Nr. M M Semester Modul und Lehrveranstaltung Prüfung Titel Art 1 Art 1 Dauer Wirtschaftsenglisch oder Wirtschaftsspanisch Wirtschaftsenglisch 2 oder -spanisch 2 SWS ECTS SpK LKBR 60 2 (3) M Wirtschaftsmathematik und Statistik 10 M Statistik für Wirtschaftswissenschaftler V/Ü LK 90 4 () M Einführung wissenschaftliche Grundlagen M Empirische Sozialforschung S LR 2 (2) M Recht II PK 10 8 M Vereins-. Gesellschafts- und Arbeitsrecht V/Ü () M Sozialrecht V/Ü 2 (3) M Finanzmanagement, Controlling, Steuern 11 M Finanzmanagement V/Ü LK 90 4 () M Controlling V/Ü LK 60 2 (3) M Sozialmanagement 8 M Grundlagen des Sozialmanagements 2 S LK 90 4 (4) Summe 7 (LKBR/LK/LR/PK) 2 (30) 1 siehe 32a Senatsentscheid vom 16. Juli 2014 Seite 6 von 13

8 Tabelle 4: 4. Semester Modul EDV- Nr. M M M Semester Modul und Lehrveranstaltung Prüfung Titel Art 1 Art 1 Dauer SWS ECTS Finanzmanagement, Controlling, Steuern 11 Betriebswirtschaftliche Steuerlehre V/Ü LK 60 2 (3) Human Resources Management S LR 8 (8) M Management 7 M Unternehmenssimulation PSB LR 4 () Nationale und internationale M Aspekte des PK Sozialmanagements Nationale und internationale M Aspekte des S 4 (4) Sozialmanagements M Rechtliche Aspekte des Sozialmanagements S 2 (2) M Instrumente des Sozialmanagements 8 M Grundlagen der Sozialen Arbeit S LK 60 3 (4) M Controlling in Sozialorganisationen S LK 60 3 (4) Summe 6 (LK/LR/PK) 26 (30) 1 siehe 32a Senatsentscheid vom 16. Juli 2014 Seite 7 von 13

9 Tabelle :. Semester Modul EDV- Nr. M Semester Modul und Lehrveranstaltung Prüfung Titel Art 1 Art 1 Dauer Praktisches Studiensemester und Praktikantenkolloquium SWS ECTS M Praktisches Studiensemester (24) M Praktikantenkolloquium S SR 2 (2) M Management Skills S LR 4 (4) Summe 2 (SR/LR) 6 (30) 1 siehe 32a 26 Tabelle 6: 6. Semester 6. Semester EDV- Modul und Lehrveranstaltung Prüfung Modul Nr. Titel Art 1 Art 1 Dauer SWS ECTS M Wahlpflichtfächer S 4 LR/LK 60 8 (8) M Fallstudien zu den aktuellen Aspekten S LR 3 () M Hauptseminar Sozialmanagement S LR 3 () BT Bachelor Thesis PB (12) Summe 7 (LR/LK/PB) 14 (30) Summe Gesamt siehe 32a Senatsentscheid vom 16. Juli 2014 Seite 8 von 13

10 b) Fachprüfungen des Studiums Die Fachprüfungen der Bachelorprüfung, die zugehörigen Prüfungsleistungen sowie die Gewichte der Noten der einzelnen Prüfungsleistungen und der Fachnoten sowie der Bachelor Thesis ergeben sich aus nachfolgender Tabelle 7: Tabelle 7: Fachprüfungen Nr. Prüfungsleistung Bezeichnung Nr. Prüfungsvorleistung Bezeichnung Gewicht der Note (ECTS) FACHPRÜFUNG Einführung Betriebswirtschaftslehre (Modul1) M1 Einführung Betriebswirtschaftslehre FACHPRÜFUNG Einführung Volkswirtschaftslehre (Modul2) M2.1 Einführung Volkswirtschaftslehre I M2.2 Einführung Volkswirtschaftslehre II FACHPRÜFUNG Rechnungswesen (Modul3) M3.1 Finanzbuchhaltung M3.2 Rechnungslegung M3.3 Kosten- und 1 Leistungsrechnung FACHPRÜFUNG Wirtschaftsmathematik und Statistik (Modul4) M4.1 Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler M4.2 Statistik für Wirtschaftswissenschaftler FACHPRÜFUNG Wirtschaftsinformatik (Modul) M.1 Wirtschaftsinformatik M.2 Wirtschaftsinformatik FACHPRÜFUNG Recht I (Modul6) M6.1 Bürgerliches Recht M6.2 Handels- und Wirtschaftsrecht FACHPRÜFUNG Sozialmanagement (Modul7) M7.1 Grundlagen 1: Institutionenlehre M7.2 Grundlagen 2: Vereinsmanagement 4 Gewicht der Fachnote nach FACHPRÜFUNG Einführung Marketing (Modul8) M8.1 Grundlagen des Marketing und Marketingmix M8.2 Strategisches Marketing FACHPRÜFUNG Wirtschaftsenglisch oder Wirtschaftsspanisch (Modul9) M9.1 Wirtschaftsenglisch M9.1 Wirtschaftsspanisch M9.2 Wirtschaftsenglisch M9.2 Wirtschaftsspanisch FACHPRÜFUNG Einführung wissenschaftliche Grundlagen (Modul10) M10.1 Proseminar M10.2 Empirische 2 Sozialforschung 8 Senatsentscheid vom 16. Juli 2014 Seite 9 von 13

11 Tabelle 7: Fachprüfungen und Module Prüfungsleistung Prüfungsvorleistung Gewicht der Note Nr. Bezeichnung Nr. Bezeichnung FACHPRÜFUNG Management (Modul11) M11.1 Unternehmensethik 2 Gewicht der Fachnote M11.2 Unternehmenssimulation FACHPRÜFUNG Recht II (Modul12) M12.1 Vereins-, Gesellschaftsund Arbeitsrecht M12.2 Sozialrecht FACHPRÜFUNG Finanzmanagement, Controlling, Steuern (Modul13) M13.1 Finanzmanagement M13.2 Controlling M13.3 Betriebswirtschaftliche 3 Steuerlehre FACHPRÜFUNG Human Resources Management (Modul14) M14 Human Resources Management FACHPRÜFUNG Nationale und Internationale Aspekte des Sozialmanagements (Modul1) M1.1 Nationale und Internationale Aspekte des Sozialmanagements M1.2 Rechtliche Aspekte des Sozialmanagements FACHPRÜFUNG Instrumente des Sozialmanagements (Modul16) M16.1 Grundlagen der Sozialen Arbeit M16.2 Controlling in Sozialorganisationen FACHPRÜFUNG Management Skills (Modul18) M18 Management Skills FACHPRÜFUNG Wahlpflichtfächer (Modul19) M19 Prüfungsleistung gemäß Wahl der Tabelle FACHPRÜFUNG Fallstudien zu den aktuellen Aspekten (Modul20) M20 Fallstudien zu den aktuellen Aspekten FACHPRÜFUNG Hauptseminar BS (Modul21) 4300 M21 Hauptseminar BS FACHARBEIT Bachelorthesis (ModulBT) BT Bachelorthesis 12 Senatsentscheid vom 16. Juli 2014 Seite 10 von 13

12 c) Nichtausgleichbare Prüfungsleistungen im Studium Alle Module müssen mit mindestens ausreichend (4,0) bestanden werden. Das Bestehen der Module ist für die berufsspezifische Befähigung der Absolventen/-innen unverzichtbar. Prüfungsleistungen innerhalb eines Moduls sind, mit Ausnahme der Prüfungsleistungen der Module M4 Wirtschaftsmathematik und Statistik sowie M13 Finanzmanagement, Controlling und Steuern generell ausgleichbar. d) Lehrveranstaltungsübergreifende Prüfungsleistungen sind: M3: Rechnungswesen (PK) M6: Recht I (PK) M8: Marketing (PK) M12: Recht II (PK) M1: Nationale und internationale Aspekte des Sozialmanagement (PK) e) Wirtschaftsenglisch oder Wirtschaftsspanisch (Modul M9) Bezüglich Wirtschaftsenglisch 1 oder Wirtschaftsspanisch 1 und Wirtschaftsenglisch 2 oder Wirtschaftsspanisch 2 gilt, dass der/die Studierende grundsätzlich das Fach Wirtschaftsenglisch zu belegen hat. Weist der/die Studierende gegenüber dem Prüfungsausschuss nach, dass er/sie in den Fächern Wirtschaftsenglisch 1 und Wirtschaftsenglisch 2 bereits Kenntnisse im zu vermittelnden Umfang hat, kann er/sie auf Antrag ersatzweise die Fächer Wirtschaftsspanisch 1 und Wirtschaftsspanisch 2 belegen. f) Zulassungsvoraussetzungen Zulassungsvoraussetzungen für die Fachprüfungen, das praktische Studiensemester und die Bachelorprüfung sind in der Tabelle 8 aufgeführt. Tabelle 8: Zulassungsvoraussetzungen Fachprüfung Zulassungsvoraussetzung Nr. Bezeichnung Nr. Bezeichnung M17.1 Praktisches Studiensemester und M17.2 Praktikantenkolloquium M20 Fallstudien zu den aktuellen Aspekten 4300 M21 Hauptseminar Sozialmanagement Erfolgreich absolvierte Prüfungsleistungen der Semester 1-2 mit Ausnahme einer offenen Prüfungsleistung M17.1 Praktisches Studiensemester M17.1 Praktisches Studiensemester g) Praktisches Studiensemester Im praktischen Studiensemester sollen die Studierenden ihr bisher erarbeitetes Wissen anwenden. Darüber hinaus sollen praktische Erfahrungen für den Schwerpunkt des Studiums und/oder die Bachelor Thesis gewonnen werden. Inhalt des praktischen Studiensemesters ist es, in einem (oder mehreren) ausgewählten betrieblichen Funktionsbereich(en) mit schwerpunktspezifischer Ausrichtung qualifizierte Arbeit zu leisten. Die Mitarbeit an speziellen Projekten wird empfohlen. Senatsentscheid vom 16. Juli 2014 Seite 11 von 13

13 h) Bachelorprüfung Das Bachelorzeugnis enthält die Fachnoten aller in Tabelle 7 aufgeführten Fachprüfungen und der Bachelor Thesis. Die Fachnote der Fachprüfung ist das gewogene arithmetische Mittel aus den Noten der Prüfungsleistungen in den zur jeweiligen Fachprüfung gehörenden Lehrveranstaltungen. Dabei wird die Note einer Prüfungsleistung mit den in Tabelle 7 enthaltenen Gewichten gewichtet. Die Gesamtnote des Bachelorzeugnisses wird aus dem gewogenen arithmetischen Mittel der Fachnoten und der Note der Bachelor Thesis gebildet, wobei für die einzelnen Noten die Gewichte in Tabelle 7 (rechte Spalte) festgelegt sind. (3) Wahlpflichtfächer Die Studierenden wählen zur Erfüllung der Prüfungsleistung Wahlpflichtfächer (Modul M19). Im sechsten Semester wählen die Studierenden insgesamt 4 Wahlpflichtfächer aus dem nachfolgenden Katalog mit einem Gesamtumfang von 8 Semesterwochenstunden. Tabelle 9: Wahlpflichtfächer EDV- Modul und Lehrveranstaltung Prüfung Modul Nr. Titel Art 1 Art 1 Dauer SWS ECTS M Institutionsspezifische Besonderheiten von Sozialeinrichtungen M Ausgewählte Kapitel des Sozialmanagements M Ausgewählte Kapitel des Sozialrechts M Ausgewählte Kapitel im Steuerrecht sozialer Organisationen M Fallstudien des Sozialmanagements M Social-Marketing M Betriebswirtschaftliche Analysen sozialer Einrichtungen M Qualitätsmanagement in sozialen Einrichtungen M Controlling sozialer Einrichtungen M Ausgewählte Kapitel der Sozialpolitik M Ausgewählte Kapitel des Personalmanagements M Personalwirtschaft 1 siehe 32a Senatsentscheid vom 16. Juli 2014 Seite 12 von 13

14 (4) Studienfachübergreifende Lehrveranstaltungen Die Teilnahme an außercurricularen Veranstaltungen, die von der Fakultät Technik und Wirtschaft und/oder von kooperierenden Institutionen angeboten werden, wird empfohlen. () Inkrafttreten und Übergangsregelung Die Studien- und Prüfungsordnung tritt mit Wirkung zum 1. September 2014 in Kraft. Heilbronn, 16. Juli 2014 Prof. Dr.-Ing. Jürgen Schröder - Rektor - Die Prüfungsordnung wird hiermit, gemäß Bekanntmachungssatzung der Hochschule Heilbronn vom 08. Dezember 2010, öffentlich bekannt gemacht. Heilbronn, 23. Juli 2014 Leitung Akademische Abteilung Senatsentscheid vom 16. Juli 2014 Seite 13 von 13

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