Nachstehende Studien- und Prüfungsordnung wurde geprüft und in der 288. Sitzung des Senats am 13. Mai 2009 verabschiedet.

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1 Nachstehende Studien- und Prüfungsordnung wurde geprüft und in der 288. Sitzung des Senats am 13. Mai 2009 verabschiedet. Nur diese Studien- und Prüfungsordnung ist daher verbindlich! Prof. Dr. Rainald Kasprik Prorektor für Studium und Lehre Senatsentscheid vom 13. Mai 2009, redaktionelle Änderung Seite 0 von 13

2 34 Bachelorstudiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik (VBL) (1) Der Gesamtumfang der für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlichen en im Pflicht- und Wahlpflichtbereich beträgt 132 Semesterwochenstunden und führt zum Erwerb von 210. Die Regelstudienzeit beträgt sieben Semester. (2) Die für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlichen en im Pflicht- und Wahlpflichtbereich und die zugehörigen en und en gliedern sich in das Grundstudium, die Pflichtveranstaltungen im Hauptstudium sowie eine zu wählende Vertiefungsrichtung und ein zu wählendes Ergänzungsfach und ergeben sich aus der Tabelle 1 und der Tabelle 2. Dabei sind die en einzelnen Modulen zugeordnet, die mit -Credits versehen sind. Alle Veranstaltungen finden in deutscher oder englischer Sprache statt ( 3 Abs. 5). Senatsentscheid vom 13. Mai 2009, redaktionelle Änderung Seite 1 von 13

3 Tabelle 1: Grundstudium Mo dul G1 Betriebswirtschaftslehre I (7,5) G1.1 Buchführung V/Ü 2 1 SK 90 2, G1.2 Jahresabschluss V/Ü 4 1 LK G2 Betriebswirtschaftslehre II (7,5) G2.1 Marketing V/Ü 2 2, G2.2 Organisation und Personal V/Ü 2 1 PK 180 2, G2.3 Investition und Finanzierung V/Ü 2 2, G3 Arbeitstechniken (5) G3.1 Technik wissenschaftlichen V/Ü 4 1 SR 5 Arbeitens und Rhetorik G4 Recht I und VWL I (2,5) G4.1 Allgemeine VWL V/Ü 2 1 SK 90 2, G5 Mathematik und Statistik (5) G5.1 Mathematik und V/Ü 4 1 LK Finanzmathematik G6 Wirtschaftsinformatik (2,5) G6.1 Softwaregrundlagen 1 V/Ü 2 1 SK 90 2,5 Summe 24 3 PK) SR G1 Betriebswirtschaftslehre I (5) G1.3 Kosten- und V/Ü 4 1 LK Leistungsrechnung G3 Arbeitstechniken (5) G3.2 Proseminar und Rhetorik V/Ü 4 1 LR G4 Recht I und VWL I (5) G4.2 Wirtschaftsprivatrecht 1 V/Ü 4 1 LK G5 Mathematik und Statistik (2,5) G5.2 Statistik 1 V/Ü 2 1 SK 90 2, G6 Wirtschaftsinformatik (5) G6.2 Softwaregrundlagen 2 V/Ü 2 1 LK 90 2, G6.3 Unternehmensmodellierung V/Ü 2 1 SK 90 2, G7 Grundlagen in der Verkehrs- (7,5) betriebslehre und Logistik G7.1 Einführung in die Logistik (VBL 1) V/Ü 2 1 SK 90 2, G7.2 Einführung in die Verkehrsbetriebslehre (VBL 2) V/Ü 4 1 LK Summe SK Summe Grundstudium LR/ PK) 7 60 Senatsentscheid vom 13. Mai 2009, redaktionelle Änderung Seite 2 von 13

4 Tabelle 2: Hauptstudium Mo dul H1 Verkehrsträger und (7,5) Verkehrspolitik H1.1 Verkehrspolitik V/S 4 1 SK + 1SR (1:1) H1.2 Landverkehre (VBL 3) V/Ü 2 1 LK 90 2, H2 Recht II (5) H2.1 Wirtschaftsprivatrecht 2 V/Ü 4 1 LK H3 Betriebswirtschaftslehre III (5) H3.1 Steuern V/Ü 2 1 SK 90 2, H3.2 Statistik 2 V/Ü 2 1 LK 90 2, H4 VWL II (5) H4.1 Mikroökonomie V/Ü 2 2, H4.2 Makroökonomie und Wirtschaftspolitik V/Ü 2 1 PK 120 2,5 V Vertiefungsfach Wahl ,5 Module SK Summe LK/ PK) H1 Verkehrsträger und Verkehrspolitik H1.3 Air and Ocean (VBL 4) V/Ü 2 1 LK 90 2, H2 Recht II (2,5) H2.2 Transportrecht V/Ü 2 1 SK 90 2, H3 Betriebswirtschaftslehre III (5) H3.3 BWL Seminar V/Ü 4 1 LR H5 IT in der Logistik (7,5) H5.1 IT in der Logistik 1 V/Ü 4 1 LK H5.2 IT in der Logistik 2 V/Ü 2 1 SR 2,5 V Vertiefungsfach Wahl ,5 Module SR LK) E Ergänzungsfach LK/ Summe LK/ (2,5) Senatsentscheid vom 13. Mai 2009, redaktionelle Änderung Seite 3 von 13

5 Tabelle 2: Hauptstudium P Praktisches Studiensemester und Praktikantenkolloquium 2 1 SR 30 Summe 2 1 SR H6 Unternehmensführung I (5) H6.1 Arbeitsrecht V/Ü 2 1 LK 120 2, H6.2 Marktorientierte Unternehmensführung V/Ü 2 1 LK 90 2, H7 Unternehmensführung II (7,5) H7.1 Controlling V/Ü 4 1 LK H7.2 Praxis des V/Ü 2 1 SR 2,5 V Logistikmanagements Vertiefungsfach Wahl- Module 8 2 E Ergänzungsfach Summe LK/ , H6 Unternehmensführung I (5) H6.3 Human Resource Management V/Ü 4 1 LK H7 Unternehmensführung II (7,5) H7.3 Planspiel V/Ü 6 1 LR 7, H5 IT in der Logistik (2,5) H5.3 IT in der Logistik 3 V/Ü 2 1 LR 2, MP Mündliche Bachelorprüfung 1 PM BT Bachelorthesis 1 PB 12 Summe 12 5 LR/ PM/ PB) Summe Hauptstudium Summe Gesamt Senatsentscheid vom 13. Mai 2009, redaktionelle Änderung Seite 4 von 13

6 (3) Die Modulprüfungen des Grundstudiums sind in nachstehender Tabelle wiedergegeben: Tabelle 3: Modulprüfungen des Grundstudiums Gewicht der Note der Modulprüfung Betriebswirtschaftslehre I (Modul G1) G1.1 Buchführung G1.2 Jahresabschluss G1.3 Kosten- und Leistungsrechnung Modulprüfung Betriebswirtschaftslehre II (Modul G2) G2.1 Marketing G2.2 Organisation und Personal G2.3 Investition und Finanzierung Modulprüfung Arbeitstechniken (Modul G3) G3.2 Proseminar und Rhetorik 4 1 Gewicht der Modulnote für die Note nach G3.1 Technik wissenschaftlichen Arbeitens und Rhetorik 8 1 Modulprüfung Recht I und VWL I (Modul G4) G4.1 Allgemeine VWL G4.2 Wirtschaftsprivatrecht 1 1 Modulprüfung Mathematik und Statistik (Modul G5) G5.1 Mathematik und Finanzmathematik G5.2 Statistik 1 Modulprüfung Wirtschaftsinformatik (Modul G6) G6.1 Softwaregrundlagen G6.2 Softwaregrundlagen G6.3 Unternehmensmodellierung Modulprüfung Grundlagen der Verkehrsbetriebslehre und Logistik (Modul G7) G7.1 Einführung in die Logistik (VBL 1) G7.2 Einführung in die Ver- 1 kehrsbetriebslehre (VBL 2) Summe 60 Senatsentscheid vom 13. Mai 2009, redaktionelle Änderung Seite 5 von 13

7 (4) Alle en des Grundstudiums müssen bis zur Ausstellung des Zeugnisses über die Bachelorvorprüfung gem. 22 erbracht sein. (5) Das Zeugnis der Bachelorvorprüfung enthält die Modulnoten aller in der Tabelle 3 des Abs. 3 aufgeführten Modulprüfungen. Die Modulnote der Modulprüfung ist das gewogene arithmetische Mittel aus den Noten der en in den zur jeweiligen Modulprüfung gehörenden en. Dabei wird die Note einer mit den Semesterwochenstunden der gewichtet. Die Gesamtnote der Bachelorvorprüfung wird aus dem gewogenen arithmetischen Mittel der Modulnoten gebildet, wobei für die einzelnen Noten die Gewichte in Tabelle 3 des Abs. 3 festgelegt sind. Senatsentscheid vom 13. Mai 2009, redaktionelle Änderung Seite 6 von 13

8 (6) Die Modulprüfungen der Bachelorprüfung, die zugehörigen en und Prüfungsvorleistun- gen, die Gewichte der Noten der einzelnen en und der Modulnoten sowie der Bachelor- thesis ergeben sich aus Tabelle 4. Tabelle 4: Modulprüfungen der Bachelorprüfung, Gewichte der Noten der einzelnen en und Modulnoten sowie der Bachelorthesis Gewicht der Note der Modulprüfung Verkehrsträger und Verkehrspolitik (Modul H1) H1.1 Verkehrspolitik H1.2 Landverkehre (VBL 3) H1.3 Air and Ocean (VBL 4) 2 Modulprüfung Recht II (Modul H2) H2.1 Wirtschaftsprivatrecht H2.2 Transportrecht Modulprüfung Betriebswirtschaftslehre III (Modul H3) H3.1 Steuern H3.2 Statistik H3.3 BWL Seminar 4 Modulprüfung VWL II (Modul H4) H4.1 Mikroökonomie H4.2 Makroökonomie und Wirtschaftspolitik Modulprüfung IT in der Logistik (Modul H5) H5.1 IT in der Logistik H5.2 IT in der Logistik H5.3 IT in der Logistik 3 2 Modulprüfung Unternehmensführung I (Modul H6) H6.1 Arbeitsrecht H6.2 Marktorientierte 2 Unternehmensführung H6.3 Human Resource 4 Management Modulprüfung Unternehmensführung II (Modul H7) H7.1 Controlling H7.2 Praxis des Logistikmanagements H7.3 Planspiel 6 Modulprüfung , Vertiefungsrichtung gem. Wahl nach Abs. (7) (Module V) en gem. Wahl nach Abs. (7) en gem. Wahl nach Abs. (7) Gewicht der Modulnote u.d. Bachelorthesis Gewicht nach SWS gem. Abs. (7) 30 Modulprüfung , , , , , Ergänzungsfach gem. Abs. (8) (Module E) en gem. Wahl nach Abs. (8) en nach Abs. (8) Modulprüfung Mündliche Bachelorprüfung (Modul MP) MP Mündliche Bachelorprüfung Facharbeit Bachelorthesis (Modul BT) Gewicht nach SWS gem. Abs. (8) BT Bachelorthesis 1 12 Summe Senatsentscheid vom 13. Mai 2009, redaktionelle Änderung Seite 7 von 13

9 (7) Vertiefungsrichtung 1. Der Studiengang VBL bietet folgende Vertiefungsrichtungen an: Industrie- und Handelslogistik Verkehrslogistik und logistische Dienstleistungen. 2. Eine Vertiefungsrichtung umfasst 20 Semesterwochenstunden. 3. Die Studierenden im Studiengang VBL müssen eine Vertiefungsrichtung wählen. Tabelle 5: Mo dul- Vertiefung Industrie- und Handelslogistik VI1 Industrie- und Handelslogistik I (7,5) VI 1.1 Produktionslogistik V/Ü 4 1 LK VI IT-Fallstudien V/U 2 1 LA 2,5 1.2 Produktionslogistik Summe 3. Semester 6 2 LK) 120 7, VI2 Industrie- und Handelslogistik II (7,5) VI Beschaffungs- und V/Ü 4 1 LK Distributionslogistik VI 2.2 IT-Fallstudien Beschaffungs- und Distributionslogistik V/Ü 2 1 LA 2,5 Summe 4. Semester 6 2 LK) 120 7, VI3 Industrie- und Handelslogistik III (10) VI Projektstudien Industrie- V/Ü 4 1 LA und Handelslogistik VI 3.2 VBL Seminar Industrie- und Handelslogistik Summe 6. Semester 8 2 Summe Vertiefung 20 V/Ü 4 1 LR 5 6 LK/ Senatsentscheid vom 13. Mai 2009, redaktionelle Änderung Seite 8 von 13

10 Tabelle 6: Mo dul- Vertiefung Verkehrslogistik und logistische Dienstleistungen VV1 Verkehrslogistik I (7,5) VV Systeme der Transportlogistik V/Ü 4 1 LK VV Management logistischer V/Ü 2 1 SK 90 2,5 1.2 Dienstleistungen I Summe 3. Semester 6 1 LK SK 90 7, VV2 Verkehrslogistik II (7,5) VV Management logistischer V/Ü 2 1 LK 90 2,5 2.1 Dienstleistungen II VV IT in Logistikunternehmen V/Ü 2 1 SR 2, VV Transportplanung V/Ü 2 1 LK 90 2,5 2.3 Summe 4. Semester 6 2 LK 90 1 SR VV3 Verkehrslogistik III (10) VV 3.1 Verkehrslogistik Projektstudien V/Ü 4 1 LA VV 3.2 VBL Seminar Verkehrslogistik V/Ü 4 1 LR 5 Summe 6. Semester 8 2 7,5 10 Summe Vertiefung 20 5 LK/ Senatsentscheid vom 13. Mai 2009, redaktionelle Änderung Seite 9 von 13

11 (8) Ergänzungsfächer 1. Der Studiengang VBL bietet folgende Ergänzungsfächer an: Marketing Controlling Industrie- und Handelslogistik Verkehrslogistik und logistische Dienstleistungen Personalführung und Unternehmensrecht Personenverkehr. 2. Die Wahl der Vertiefung Industrie- und Handelslogistik schließt die Wahl des Ergänzungsfachs Industrie- und Handelslogistik aus. 3. Die Wahl der Vertiefung Verkehrslogistik und logistische Dienstleistungen schließt die Wahl des Ergänzungsfachs Verkehrslogistik und logistische Dienstleistungen aus. 4. Ein Ergänzungsfach umfasst 10 Semesterwochenstunden. 5. Die Studierenden im Studiengang VBL müssen ein Ergänzungsfach wählen. Tabelle 7: Modul- Ergänzungsfach Marketing EM1 Marketing I (5) EM1.1 Marketinginstrumente V/Ü 2 1 LK 90 2, EM1.2 Marktforschung V/Ü 2 1 LK 90 2,5 Summe 4. Semester 4 2 LK EM2 Marketing II (7,5) EM2.1 Internationales Marketing V/Ü 4 1 LK und institutionelle Besonderheiten des Marketing EM2.2 Businessplanung für V/Ü 2 1 LR 2,5 Neuprodukte Summe 6. Semester ,5 Summe Ergänzungsfächer 10 Tabelle 8: Modul- 4 Ergänzungsfach Controlling , EC1 Controlling I (5) EC1.1 Kostenrechnungssysteme V/Ü 2 1 LK 90 2, EC1.2 Kostenrechnungs-IT- V/Ü 2 1 LA 2,5 Anwendungen Summe 4. Semester 4 2 LK) EC2 Controlling II (7,5) EC2.1 Controlling-Konzepte V/Ü 4 1 LK EC2.2 Aspekte des internationalen V/Ü 2 1 LK 90 2,5 Controllings Summe 6. Semester 6 2 LK ,5 Summe Ergänzungsfächer 10 4 LK) ,5 Senatsentscheid vom 13. Mai 2009, redaktionelle Änderung Seite 10 von 13

12 Tabelle 9: Modul- Ergänzungsfach Industrie- und Handelslogistik EI1 Industrie- und Handelslogistik I (5) EI1.1 Produktionslogistik V/Ü 4 1 LK Summe 4. Semester 4 1 LK EI2 Industrie- und Handelslogistik II (7,5) EI2.1 Beschaffungs- und V/Ü 4 1 LK Distributionslogistik EI2.2 Entsorgungslogistik V/Ü 2 1 LK 90 2,5 Summe 6. Semester 6 2 LK ,5 Summe Ergänzungsfächer 10 3 LK ,5 Tabelle 10: Modul- Ergänzungsfach Verkehrslogistik und logistische Dienstleistungen EV1 Verkehrslogistik I (5) EV1.1 Systeme der Transportlogistik V/Ü 4 1 LK Summe 4. Semester 4 1 LK EV2 Verkehrslogistik II (7,5) EV2.1 Management logistischer Dienstleistungen I V/Ü 2 1 SK 90 2, EV2.2 Entsorgungslogistik V/Ü 2 1 LK 90 2, EV2.3 IT in Logistikunternehmen V/Ü 2 1 SR 2,5 Summe 6. Semester 6 1 LK 90 2 Summe Ergänzungsfächer 10 2 LK , ,5 Tabelle 11: Modul- Ergänzungsfach Personalführung und Unternehmensrecht EP1 Personalführung und Unternehmensrecht I (5) EP1.1 Kollektives Arbeitsrecht V/Ü 2 1 LK 120 2, EP1.2 Personalentwicklung und -führung V/Ü 2 1 LR 2,5 Summe 4. Semester EP2 Personalführung und Unternehmensrecht II (7,5) EP2.1 Rechtsfälle der Personal- und V/S 2 1 LR 2,5 Führungspraxis EP2.2 Seminar Unternehmensrecht V/S 4 1 LR 5 und Führung Summe 6. Semester 6 2 LR 7,5 Summe Ergänzungsfächer ,5 Senatsentscheid vom 13. Mai 2009, redaktionelle Änderung Seite 11 von 13

13 Tabelle 12: Modul- Ergänzungsfach Personenverkehr ES1 Personenverkehr I (5) ES1.1 ÖPNV / SPNV V/Ü 4 1 LK Summe 4. Semester 4 1 LK ES2 Personenverkehr II (7,5) ES2.1 Luftverkehr (Airline) V/S 4 1 LK ES2.2 Schienenfernverkehr V/S 2 1 LK 90 2,5 Summe 6. Semester 6 2 LK ,5 Summe Ergänzungsfächer 10 3 LK ,5 (9) Die Modulprüfung / Vertiefungsrichtung gem. Abs. 7 und / / / / / Ergänzungsfach gem. Abs. 8 ist jeweils nur dann bestanden, wenn sämtliche dort vorgesehenen en mit mindestens ausreichend (4,0) bewertet wurden. (10) Zulassungsvoraussetzungen für Modulprüfungen der Bachelorprüfung sind: Modulprüfun BT Bachelorthesis P Praktisches Studiensemester und Praktikantenkolloquium Alle anderen en des Hauptstudiums müssen bis zur Ausstellung des Bachelorzeugnisses erbracht werden. (11) sübergreifende en sind: / / / G2.1 / G2.2 / G2.3: Marketing / Organisation und Personal / Investition und Finanzierung / / H4.1 / H4.2: Mikroökonomie / Makroökonomie und Wirtschaftspolitik / MP: Mündliche Bachelorprüfung. (12) Bestimmungen zur Mündlichen Prüfung: 1. Gegenstand der mündlichen Bachelorprüfung ist die von den Studierenden gewählte Vertiefungsrichtung. 2. Die der mündlichen Bachelorprüfung beträgt je Kandidat/in 15 Minuten. 3. Zur mündlichen Bachelorprüfung können sich die Studierenden im sechsten oder siebten Semester anmelden. 4. Die mündliche Bachelorprüfung wird von zwei Prüfern abgenommen. Senatsentscheid vom 13. Mai 2009, redaktionelle Änderung Seite 12 von 13

14 (13) Das Bachelorzeugnis enthält die Modulnoten aller in Tabelle 4 aufgeführten Modulprüfungen und der Bachelorthesis. Die Modulnote der Modulprüfung ist das gewogene arithmetische Mittel aus den Noten der en in den zur jeweiligen Modulprüfung gehörenden en. Dabei wird die Note einer mit den Semesterwochenstunden der gewichtet. Die Gesamtnote des Bachelorzeugnisses wird aus dem gewogenen arithmetischen Mittel der Modulnoten und der Note der Bachelorthesis gebildet, wobei für die einzelnen Noten die Gewichte in Tabelle 4 festgelegt sind. (14) Praktische Studiensemester Im praktischen Studiensemester sollen die Studierenden ihr bisher erarbeitetes Wissen anwenden. Darüber hinaus sollen praktische Erfahrungen für den im Laufe des Studiums zu wählenden Studienschwerpunkt und/oder die Bachelorthesis gewonnen werden. Inhalt des praktischen Studiensemesters ist es, in einem (oder mehreren) ausgewählten betrieblichen Funktionsbereich(en) qualifizierte Arbeit zu leisten. Die Mitarbeit an speziellen Projekten wird empfohlen. (15)Inkrafttreten Diese Studien- und Prüfungsordnung tritt am in Kraft. Heilbronn, 13. Mai 2009 Prof. Dr.-Ing. Jürgen Schröder - Rektor - Senatsentscheid vom 13. Mai 2009, redaktionelle Änderung Seite 13 von 13

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