Nachstehende Studien- und Prüfungsordnung wurde geprüft und in der 357. Sitzung des Senats am 15. Juni 2016 verabschiedet.

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1 Nachstehende Studien- und Prüfungsordnung wurde geprüft und in der 357. Sitzung des Senats am 15. Juni 2016 verabschiedet. Prof. Dr. Rainald Kasprik Prorektor für Studium und Lehre Senatsentscheid vom 15. Juni 2016, redaktionelle Änderung Seite 0 von 4

2 41 Studien- und Prüfungsordnung des Masterstudiengangs Nachhaltige Tourismusentwicklung (NTE) SPO NTE der Hochschule Heilbronn Senatsentscheid vom 15. Juni 2016, redaktionelle Änderung Seite 1 von 4

3 (1) Der Gesamtumfang der für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlichen Lehrveranstaltungen beträgt 48 Semesterwochenstunden und 90 ECTS. (2) Die für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlichen Lehrveranstaltungen und die zugehörigen Studien- und en ergeben sich aus Tabelle 1. Dabei sind die Lehrveranstaltungen einzelnen Modulen zugeordnet, die mit ECTS-Credits versehen sind. (3) Die Veranstaltungen finden in deutscher oder englischer Sprache statt. Tabelle 1 Lehrveranstaltung Prüfungsvorleistung ECTS Sem. 1 EDVNr. Mo- dul- Nr. Bezeichnung Umf. in SWS Dauer in Min. Dauer in Min M1 Forschungsmethoden I M1.1 Quantitative Methods V/S 2 LKBK 90 2, M1.2 Qualitative Methods V/S 2 LA 2, M2 Grundlagen der Tourismuswirtschaft und der Tourismusgeographie M2.1 Contemporary Issues in International Tourism Management V/Ü 4 LR M2.2 Grundlagen der Tourismusgeographie V/Ü 4 LK M3 Nachhaltiges Tourismusmanagement I 6 PM M3.1 Qualitäts- und Umweltmanagement V/Ü 2 2, M3.2 Corporate Social Responsibility V/Ü 2 2, M3.3 Netzwerke im Gesundheitstourismus V/Ü 2 2, M4 Öffentliche Wirtschaft M4.1 Kommunalwirtschaft und Public Management V/Ü 6 LKBK 120 7,5 Summe M5 Nachhaltiges Tourismusmanagement II M5.1 Tourism Policy, Planning & Development V/Ü 4 LK M5.2 Sustainable Tourism Management S/Ü 2 LR 2, M5.3 Intercultural Management in Tourism V/Ü 2 LR 2, M6 Planung und Recht 6 PK M6.1 Grundzüge des Verwaltungs- und V/Ü 2 2,5 Planungsrechts Sem M6.2 Raumplanung V/Ü 2 2, M6.3 Exkursion Tourismusgeographie Ü 2 2, M7 Projekt Nachhaltige Tourismusentwicklung 8 PR M7.1 Projektmanagement S/Ü 2 2, M7.2 Projekt S/L/ Ü 6 7, M8 Forschungsmethoden II M8.1 Quantitative Methods/Econometrics S 2 LKBK 90 2,5 Summe M9 Master Thesis PT 30 Summe 1 30 Summe Senatsentscheid vom 15. Juni 2016, redaktionelle Änderung Seite 2 von 4

4 (4) Die Modulprüfungen des Masterstudiums sind in Tabelle 2 wiedergegeben. Tabelle 2 Nr. Modulprüfung M1 Forschungsmethoden I Bezeichnung Gewicht der Note der M1.1 Quantitative Methods 2, M1.2 Qualitative Methods 2,5 Modulprüfung M2 Grundlagen der Tourismuswirtschaft und der Tourismusgeographie M2.1 Contemporary Issues in International Tourism Management M2.2 Grundlagen der Tourismusgeographie 5 Modulprüfung M3 Nachhaltiges Tourismusmanagement I M3.1 Qualitäts- und Umweltmanagement M3.2 Corporate Social Responsibility M3.3 Netzwerke im Gesundheitstourismus Modulprüfung M4 Öffentliche Wirtschaft Gewicht der Modulnote für Note des Masterabschlusses , M4.1 Kommunalwirtschaft und Public Management 1 7,5 Modulprüfung M5 Nachhaltiges Tourismusmanagement II M5.1 Tourism Policy, Planning & Development M5.2 Sustainable Tourism Management 2, M5.3 Intercultural Management in Tourism 2,5 Modulprüfung M6 Planung und Recht M6.1 Grundzüge des Verwaltungs- und Planungsrechts M6.2 Raumplanung M6.3 Exkursion Tourismusgeographie Modulprüfung M7 Projekt Nachhaltige Tourismusentwicklung M7.1 Projektmanagement M7.2 Projekt Modulprüfung M8 Forschungsmethoden II , M8.1 Quantitative Methods/Econometrics 1 2,5 Modulprüfung M9 Master Thesis M9 Master Thesis 1 30 Summe 90 (5) Das Masterzeugnis enthält die Modulnoten aller in der Tabelle 2 des Absatzes (4) aufgeführten Modulprüfungen und den Titel der Master Thesis. Die Modulnote der Modulprüfung ist das gewogene arithmetische Mittel aus den Noten der en in den zur jeweiligen Modulprüfung gehörenden Lehrveranstaltungen. Dabei wird die Modulnote einer mit den ECTS-Punkten der Lehrveranstaltung gewichtet. Die Gesamtnote des Masterzeugnisses wird aus dem gewogenen arithmetischen Mittel der Modulnoten und der Note der Master Thesis gebildet, wobei für die einzelnen Noten die Gewichte in der Tabelle 2 des Absatzes (4) festgelegt sind. (6) Diese Studien- und Prüfungsordnung tritt mit Wirkung zum in Kraft. Senatsentscheid vom 15. Juni 2016, redaktionelle Änderung Seite 3 von 4

5 Heilbronn, 15. Juni 2016 Prof. Dr.-Ing. Jürgen Schröder - Rektor - Die Satzung wird hiermit, gemäß Bekanntmachungssatzung der Hochschule Heilbronn vom 08. Dezember 2010, öffentlich bekannt gemacht. Heilbronn, 28. Juni 2016 Leitung Akademische Abteilung Senatsentscheid vom 15. Juni 2016, redaktionelle Änderung Seite 4 von 4

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