Nachstehende Studien- und Prüfungsordnung wurde geprüft und in der 339. Sitzung des Senats am 15. Oktober 2014 verabschiedet.

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1 Nachstehende Studien- und Prüfungsordnung wurde geprüft und in der 339. Sitzung des Senats am 15. Oktober 2014 verabschiedet. Nur diese Studien- und Prüfungsordnung ist daher verbindlich! Prof. Dr. Rainald Kasprik Prorektor Studium, Lehre und Qualitätssicherung Senatsentscheid vom 15. Oktober 2014 Seite 0 von 9

2 Studien- und Prüfungsordnung B. Besonderer Teil 63 Bachelor-Studiengang Angewandte Informatik (AI-B) (1) Studienaufbau a) Gesamtumfang SPO (2015) Der Gesamtumfang der für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlichen Lehrveranstaltungen im Pflicht- und Wahlpflichtbereich beträgt zwischen 137 und 143 Semesterwochenstunden und führt zum Erwerb von 210 ECTS. Die Regelstudienzeit beträgt sieben Semester. b) Gliederung Die für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlichen Lehrveranstaltungen im Pflichtbereich und die zugehörigen Prüfungs- und en gliedern sich in das Grundstudium (Abs. 2.), die Pflichtveranstaltungen im Hauptstudium (Abs. 3.) sowie eine zu wählende Vertiefungsrichtung (Abs. 4.) und die Wahlpflichtfächer (Abs. 5.) im Hauptstudium. Dabei sind die Lehrveranstaltungen einzelnen Modulen zugeordnet und mit ECTS-Punkten versehen. c) Unterrichtssprache Die Veranstaltungen finden vorbehaltlich der Regelung in 3 Abs. 5 grundsätzlich in deutscher Sprache statt. Senatsentscheid vom 15. Oktober 2014 Seite 1 von 9

3 (2) Grundstudium a) Veranstaltungen des Grundstudiums Die Veranstaltungen des Grundstudiums sind in der nachfolgenden Tabelle 1 wiedergegeben. Tabelle 1: Grundstudium S e m. EDV-Nr. Modul- Nr Lehrveranstaltung Bezeichnung Art SWS Art in AI1 Kommunikation und Arbeitstechniken AI1.1 Arbeitstechniken S 2 LA AI1.2 Englisch für IT S 4 LA AI1.3 Grundlagen betriebswirtschaftlicher V/Ü 4 LA 4 Prozesse AI2 Medieninformatik AI2.1 Multimediatechnologie V/Ü 2 LKBK AI3 Einführung in die Programmierung AI3.1 Programmieren 1 V/Ü 6 LA AI4 Grundlagen der Informatik AI4.1 Rechnernetze V/L 2 LKBK AI5 Grundlagen des Software Engineering AI5.1 Software Engineering 1 V/Ü 4 SA 4 2 LA 3 Summe S e m. EDV-Nr. Art in Modul- Nr Art in Lehrveranstaltung Bezeichnung Art SWS Art in AI1 Kommunikation & Arbeitstechniken AI1.4 Recht in der IT S 2 LA AI2 Medieninformatik AI2.2 Grundlagen der Mensch-Computer- V/L 2 LK 60 3 Interaktion AI3 Einführung in die Programmierung AI3.2 Programmieren 2 V/L 4 LA AI4 Grundlagen der Informatik AI4.2 Mathematische Grundlagen der V/Ü 4 LK 90 5 Informatik AI4.3 Technische Informatik V/L 2 LKBK AI4.4 Algorithmen und Datenstrukturen V/Ü 4 SA AI5 Grundlagen des Software Engineering AI5.2 Software Engineering 2 V/Ü 2 LK AI5.3 Software Engineering Ergänzungen V/Ü 2 SA 2 2 LA 3 Summe Summe Grundstudium ECTS ECTS Senatsentscheid vom 15. Oktober 2014 Seite 2 von 9

4 b) Fachprüfungen im Grundstudium Die Fachprüfungen des Grundstudiums sind in nachstehender Tabelle 2 wiedergegeben. Tabelle 2: Fachprüfungen der Bachelorvorprüfung, Gewichte der Noten der einzelnen en und Fachnoten Gewicht der Note der Gewicht der Fachnote für die Note nach 22 Nr. Bezeichnung Nr. Bezeichnung Kommunikation und Arbeitstechniken (Modul AI1) AI1.1 Arbeitstechniken AI1.2 Englisch für IT AI1.3 Grundlagen 4 betriebswirtschaftlicher Prozesse AI1.4 Recht in der IT Medieninformatik (Modul AI2) AI2.1 Multimediatechnologie AI2.2 Grundlagen der Mensch- 3 5 Computer Interaktion Einführung in die Programmierung (Modul AI3) AI3.1 Programmieren AI3.2 Programmieren Grundlagen der Informatik (Modul AI4) AI4.1 Rechnernetze AI4.2 Mathematische 5 15 Grundlagen der Informatik AI4.3 Technische Informatik AI4.4 Algorithmen und 2 Datenstrukturen Grundlagen des Software Engineering (Modul AI5) AI5.1 Software Engineering AI5.2 Software Engineering AI5.3 Software Engineering 2 Ergänzungen Vertiefungsrichtung gemäß Wahl nach Abschnitten (Modul V) gemäß Wahl Gewichtung nach Abschnitten nach ECTS 6 gemäß Abschnitten 4.2, 4.3 c) Bachelorvorprüfung Das Zeugnis der Bachelorvorprüfung enthält die Fachnoten aller in Tabelle 2 aufgeführten Fachprüfungen. Die Fachnote der Fachprüfung ist das gewogene arithmetische Mittel aus den Noten der en in den zur jeweiligen Fachprüfung gehörenden Lehrveranstaltungen. Dabei wird die Note einer mit den in der Tabelle 2 aufgeführten Gewichten gewichtet. Die Gesamtnote der Bachelorvorprüfung wird aus dem gewogenen arithmetischen Mittel der Fachnoten gebildet, wobei für die einzelnen Noten die Gewichte in der Tabelle 2 (rechte Spalte), festgelegt sind. Alle en des Grundstudiums müssen bis zur Ausstellung des Zeugnisses über die Bachelorvorprüfung gemäß 22 erbracht worden sein. Senatsentscheid vom 15. Oktober 2014 Seite 3 von 9

5 (3) Hauptstudium a) Veranstaltungen des Hauptstudiums Die Veranstaltungen des Hauptstudiums sind in der nachfolgenden Tabelle 3 wiedergegeben. Tabelle 3: Hauptstudium S e m. Art in EDV- Nr. Modul- Nr Lehrveranstaltung Bezeichnung Art SWS Art in AI6 Grundlagen der Informatik AI6.1 Mathematische Grundlagen der V/L 4 LK 90 5 Informatik AI6.2 Angewandte Kryptographie V/L 2 LK AI7 Praktische Informatik AI7.1 Betriebssysteme V/Ü 2 LK AI7.2 Datenbanken 1 V/L 4 LA AI8 Software-Projektmanagement AI8.1 Projektmanagement V/L 2 SA AI8.2 Tools des SW Engineering V/L 2 SA AI9 Labor für Softwareentwicklung AI9.1 Software-Labor V/L 6 LA 9 2 LA 3 Summe AI6 Grundlagen der Informatik AI6.3 Theoretische Informatik V/L 4 LK AI7 Praktische Informatik AI7.3 Datenbanken 2 V/Ü 2 LA AI7.4 Verteilte Systeme V/Ü 2 LK AI8 Software-Projektmanagement AI8.3 Software Engineering komplexer V/Ü 4 LK 90 4 Systeme AI10 Labor für Softwareentwicklung AI10.1 Labor für Software-Projekte und L 8 LA 11 Project Skills 2 LA WE Erweiterung Anwendungen Wahlfach/-fächer gemäß Abschnitt V/L 2 L Summe P Praktisches Studiensemester und S 2 SA 30 Praktikantenkolloquium Summe AI11 Gesellschaftliche Aspekte der IT AI11.1 Informationssicherheit V/L 2 LK WE Erweiterung Anwendungen Wahlfach/-fächer gemäß Abschnitt V/L L B Bachelor Thesis und Kolloquium B1 Studium Generale V/Ü 4 2 S 4 8 LA Summe S AI11 Gesellschaftliche Aspekte der IT AI11.2 IT und Gesellschaft V/L 2 LK WV Vertiefung Angewandte Informatik Wahlfach/-fächer gemäß Abschnitt V/L L LA 6..8 B Bachelor Thesis und Kolloquium B2 Bachelor Thesis (1PB) B3 Bachelorkolloquium S 2 SR 2 Summe Summe Hauptstudium Summe Gesamt Senatsentscheid vom 15. Oktober 2014 Seite 4 von 9 ECTS

6 b) Fachprüfungen im Hauptstudium Die Fachprüfungen der Bachelorprüfung, die zugehörigen en und en sowie die Gewichte der Noten der einzelnen en und der Fachnoten sowie der Bachelor Thesis ergeben sich aus Tabelle 4. Tabelle 4: Fachprüfungen der Bachelorprüfung, Gewichtung der Noten der einzelnen en und Fachnoten Nr. Bezeichnung Nr. Bezeichnung Gewicht der Note der Gewicht der Fachnote für die Note nach Grundlagen der Informatik 2 (Modul AI6) AI6.1 Mathematische Grundlagen der Informatik AI6.2 Angewandte Kryptographie AI6.3 Theoretische Informatik Praktische Informatik (Modul AI7) AI7.1 Betriebssysteme AI7.2 Datenbanken AI7.3 Datenbanken AI7.4 Verteilte Systeme Software-Projektmanagement (Modul AI8) AI8.1 Projektmanagement AI8.2 Tools des SW Engineering AI8.3 Software Engineering komplexer Systeme Labor für Softwareentwicklung 1 (Modul AI9) AI9.1 Software-Labor Labor für Softwareentwicklung 2 (Modul AI10) AI10.1 Labor für Softwareprojekte und Project Skills Gesellschaftliche Aspekte der IT (Modul AI11) AI11.1 Informationssicherheit AI11.2 IT und Gesellschaft Erweiterung Anwendungen (Modul WE) gemäß Wahl nach Abschnitt Vertiefung Angewandte Informatik (Modul WV) gemäß Wahl nach Abschnitt 4.4 Vertiefungsrichtung gemäß Wahl nach Abschnitten (Modul V) gemäß Wahl nach Abschnitten Gewichtung nach ECTS gemäß Abschnitt 4.4 Gewichtung nach ECTS gemäß Abschnitt 4.4 Gewichtung nach ECTS gemäß Abschnitten 4.2, 4.3 Bachelor Thesis und Kolloquium (Modul B) B1 Studium Generale B2 Bachelor Thesis B3 Bachelorkolloquium Summe: Senatsentscheid vom 15. Oktober 2014 Seite 5 von 9

7 c) Zulassungsvoraussetzungen für die Teilnahme an einem Modul Zulassungsvoraussetzung für das Praxissemester und die Bachelor Thesis sind in Tabelle 5 aufgeführt. Alle anderen en des Hauptstudiums müssen bis zur Ausstellung des Bachelorzeugnisses erbracht werden. Tabelle 5: Zulassungsvoraussetzungen für die Teilnahme an bestimmten Modulen Fachprüfung Zulassungsvoraussetzung EDV-Nr. Bezeichnung EDV-Nr. Bezeichnung P Praktisches Studiensemester und Praktikantenkolloquium Erfolgreich absolvierte en der Semester 1 4, wobei bis zu vier en oder en aus den Semester 3 oder 4 noch offen sein Moderation und Gesprächsführung in der IT können P Praktisches Studiensemester und Praktikantenkolloquium B2 Bachelor Thesis P Praktisches Studiensemester und Praktikantenkolloquium d) Praktisches Studiensemester Die Voraussetzungen zur Anrechnung des praktischen Studiensemesters und die für die Anrechnung zuständige Stelle sind im Allgemeinen Teil dieser Studien- und Prüfungsordnung ( 4, 7 Abs. 2) geregelt. Im praktischen Studiensemester sollen die Studierenden ihr bisher erarbeitetes Wissen in einer begleiteten Praxisphase anwenden. Darüber hinaus sollen praktische Erfahrungen für die im Laufe des Studiums zu wählende Vertiefungsrichtung und/oder die Bachelor Thesis gewonnen werden. Die Studierenden sollen selbstständig und mitverantwortlich unter Berücksichtigung der betrieblichen Gegebenheiten ingenieurmäßig arbeiten. Dabei sind insbesondere auch wirtschaftliche, planerische und ethische Aspekte zu berücksichtigen. e) Bachelorprüfung Das Bachelorzeugnis enthält die Fachnoten aller in Tabelle 4 aufgeführten Fachprüfungen und der Bachelor Thesis. Die Fachnote der Fachprüfung ist das gewogene arithmetische Mittel aus den Noten der en in den zur jeweiligen Fachprüfung gehörenden Lehrveranstaltungen. Dabei wird die Note einer mit den in Tabelle 4 enthaltenen Gewichten gewichtet. Die Gesamtnote des Bachelorzeugnisses wird aus dem gewogenen arithmetischen Mittel der Fachnoten und der Note der Bachelor Thesis gebildet, wobei für die einzelnen Noten die Gewichte in Tabelle 4 (rechte Spalte) festgelegt sind. (4) Besondere Studieninhalte a) (Schwerpunkte) Der Studiengang AI-B bietet zwei an: Psychologie und Informatik Mobile Computing Eine Vertiefungsrichtung umfasst 30 ECTS-Punkte. Die Studierenden im Studiengang Angewandte Informatik müssen eine der wählen. b) Vertiefung Psychologie und Informatik Die Vertiefungsfächer bei der Wahl des Schwerpunktes Psychologie und Informatik ergeben sich aus der folgenden Tabelle 6: Senatsentscheid vom 15. Oktober 2014 Seite 6 von 9

8 Tabelle 6: Vertiefungsfächer des Schwerpunktes Psychologie und Informatik S Lehrveranstaltung e m EDV- Modul-Nr Bezeichnung Art SWS Art in. Nr VPI1 Grundlagen von Psychologie und Informatik VPI1.1 Grundlagen von Psychologie in der Informatik Art in V/Ü 2 LA 3 Summe 1. Semester VPI1 Grundlagen von Psychologie und Informatik VPI1.2 Grundlagen empirischer V/Ü 2 LA 3 Forschung 1 Summe 2. Semester VPI2 Psychologie und Informatik VPI2.1 Grundlagen empirischer V/Ü 2 LA 3 Forschung 2 Summe 3. Semester VPI2 Psychologie und Informatik VPI2.2 Social Media V/Ü 2 LA 3 Summe 4. Semester VPI3 Psychologie und Informatik VPI3.1 Forschungs- und V/Ü 4 LA 6 Anwendungsgebiete Psychologie VPI3.2 Sozial- und Medienpsychologie V/Ü 4 LA 6 Summe 6. Semester VPI4 Psychologie und Informatik VPI4.1 Org.-, Arbeits-, V/Ü 4 LA 6 Personalpsychologie Summe 7. Semester Summe Vertiefung c) Vertiefung Mobile Computing Die Vertiefungsfächer bei der Wahl des Schwerpunktes Mobile Computing ergeben sich aus der folgenden Tabelle 7: Tabelle 7: Vertiefungsfächer des Schwerpunktes Mobile Computing Prüfungsleistunvorleistung Prüfungs- S Lehrveranstaltung e EC Umfang in Art in Art in m EDV- TS Modul-Nr Bezeichnung Art. Nr. SWS VMC1 Grundlagen Mobile Computing VMC1.1 Grundlagen mobiler Lebenswelten V/Ü 2 LA 3 Summe 1. Semester VMC1 Grundlagen Mobile Computing VMC1.2 Grundlagen der Sensorik V/Ü 2 LK 60 3 Summe 2. Semester VMC2 Mobile Computing VMC2.1 Grundlagen der Visualisierung V/Ü 2 LA 3 Summe 3. Semester VMC2 Mobile Computing VMC2.2 Parallele Programmierung V/Ü 2 LK 60 3 Summe 4. Semester VMC3 Mobile Computing 2 k VMC3.1 Mobile Devices V/Ü 4 LK VMC3.2 Mobile Applications V/Ü 2 LA VMC3.3 Mobility Project Concepts V/L 2 SA 2 Summe 6. Semester VMC4 Mobile Computing VMC4.1 Mobility Project Lab V/L 4 LA 8 Summe 7. Semester Summe Vertiefung EC TS Senatsentscheid vom 15. Oktober 2014 Seite 7 von 9

9 d) Wahlpflichtfächer 1.) Erweiterung in Anwendungsfeldern Die Studierenden wählen zur Erfüllung der Erweiterung Anwendungen im vierten bis sechsten Semester Wahlpflichtfächer aus der nachfolgenden Tabelle 8 mit einem Gesamtumfang von 13 ECTS-Punkten. Es können auch Fächer aus jeder Vertiefungsrichtung eines Bachelor-Studiengangs der Fakultät für Informatik, die der Prüfungsausschuss als sinnvoll identifiziert und beschlossen hat, als Wahlpflichtfächer belegt werden. Die Teilnahme an Wahlpflichtfächern kann aus Kapazitätsgründen begrenzt werden. Der Katalog an Wahlpflichtfächern kann durch den Prüfungsausschuss durch solche aktuelle Lehrangebote ergänzt werden, die die Kompetenzziele des Studiengangs berücksichtigen und der Stufe 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens entsprechen. Tabelle 8: Wahlpflichtfächer der Erweiterung Anwendungen bzw Vertiefung Angewandte Informatik Lehrveranstaltung Umfang in Art in ECTS EDV- Bezeichnung Art Nr. SWS Rechnerstrukturen V 2 LK Grundlagen der Medizinischen 2 V 2 LK 45 Signalverarbeitung Grundlagen der Medizinische Bildverarbeitung V 2 LK Informationsmanagement V/Ü 2 LK Krankenhausinformationssysteme V 2 LK Betrieb der Krankenhaus-IT-Abteilung V 2 LK Telemedizin V 2 LK Innovative Interaktionstechnologien S 4 LA Weiterführende Programmiersprachen V/Ü 4 LA Simulation V 4 LA Moderation und Gesprächsführung in der IT S 4 LA Spieleentwicklung V 4 LA Ausgewählte Kapitel des Games Engineering S 4 LA Projektstudien Business-Informationssysteme S 4 LA Moderne verteilte Systeme S 4 LA Ausgewählte Kapitel des Software Engineering S 4 LA Navigation und Ortung V 2 LA Mathematische Modellierung V 4 LA Maschinelles Lernen und Mustererkennung V 2 LK ) Vertiefung der Kenntnisse in Angewandter Informatik Die Studierenden wählen zur Erfüllung der Vertiefung Angewandte Informatik im siebten Semester Wahlpflichtfächer aus der obenstehenden Tabelle 8 mit einem Gesamtumfang von 10 ECTS-Punkten. Es können auch Fächer aus jeder Vertiefungsrichtung eines Bachelor-Studiengangs der Fakultät für Informatik, die der Prüfungsausschuss als sinnvoll identifiziert und beschlossen hat, als Wahlpflichtfächer belegt werden. Die Teilnahme an Wahlpflichtfächern kann aus Kapazitätsgründen begrenzt werden. Der Katalog an Wahlpflichtfächern kann durch den Prüfungsausschuss durch solche aktuelle Lehrangebote ergänzt werden, die die Kompetenzziele des Studiengangs berücksichtigen und der Stufe 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens entsprechen. e) Ergänzungsfächer (Studium Generale) Der Nachweis der Studium Generale geschieht durch die Teilnahme an außercurricularen Veranstaltungen im Umfang von 4 ECTS-Punkten, die von der Hochschule Heilbronn und/oder von kooperierenden Institutionen angeboten werden. Die Art der wird den Studierenden rechtzeitig entsprechend 3 Abs. 4 Satz 2 bekannt gegeben. Über die Anrechenbarkeit entscheidet im Zweifel der zuständige Prüfungsausschuss. Der Nachweis über den erfolgreichen Besuch ist spätestens vor Ausstellung des Bachelorzeugnisses vorzulegen. Senatsentscheid vom 15. Oktober 2014 Seite 8 von 9

10 (5) Inkrafttreten und Übergangsregelung Diese Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Angewandte Informatik tritt mit Datum der Bekanntmachung in Kraft. Heilbronn, 21. Oktober 2014 Prof. Dr.-Ing. Jürgen Schröder - Rektor - Die Prüfungsordnung wird hiermit, gemäß Bekanntmachungssatzung der Hochschule Heilbronn vom 08. Dezember 2010, öffentlich bekannt gemacht. Heilbronn, 28. November 2014 Leitung Akademische Abteilung Senatsentscheid vom 15. Oktober 2014 Seite 9 von 9

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