Zwei Geschenk-Säbel der Fürstlich Lippischen Kommunalpolizei.

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Transkript:

Zwei Geschenk-Säbel der Fürstlich Lippischen Kommunalpolizei. Die Geschichte des Fürstlich Lippischen Gendarmerie-Korps ist durch verschiedene zeitgenössische Veröffentlichungen und nicht zuletzt durch den auch quellenmäßig fundierten Beitrag von Gerd Stolz einem größeren Leserkreis zugänglich gemacht worden. Unbehandelt blieb dabei aber die Kommunalpolizei der einzelnen lippischen Ämter und Städte. Der folgende blankwaffenkundliche Beitrag soll - zumindest bezüglich der Bewaffnung der dienstälteren Polizeidiener - mithelfen, diese Lücke zu füllen.

Der Säbel des Polizeidieners Heinrich Schlüter im Amt Brake: Klinge: Volle Klinge mit rundem Rücken und Spitze in der Rückenlinie. Auf dem äußeren Klingenkopf der Herstellerstempel - Königskopf und Ritterhelm über W.K.&.C. - der Solinger Firma Weyersberg, Kirschbaum & Co mit der eingeätzten Widmung auf der äußeren Klingenfläche "Polizeidiener Heinrich Schlüter in Brake in Lippe, zum 25jährigen Dienstjubiläum am 1. Februar 1880 / 1905." und mit den Dedikatoren "Subaltern und Unterbeamte, Gensdarme und Polizeidiener des Fürstlichen Verwaltungsamts Brake." auf der inneren. Der Säbel entspricht - von der äußeren Aufmachung her - einer aufgewerteten Waffe der preussischen Polizeisergeanten. Die noch vom Briquet als Grundmodell abgeleitete keilförmige Klinge sowie der Ortknopf lassen den Ursprung noch deutlich erkennen. Gefäß: Einfaches Bügelgefäß aus Messing mit Parierstangenlappen, ganze, als Löwenkopf ausgeprägte Griffkappe mit Lappen, diese genagelt, d.h. ohne Querniet, Griffring, geschwellter belederter Säbelgriff mit Oberwicklung, bestehend aus einem verdrillten Draht zwischen zwei glatten Silberdrähten liegend. Der äußere Parierstangenlappen mit Lorbeerblättern und gekreuzten Säbeln, der innere mit einem von Eichenlaub und Lorbeerblättern umgebenen Wappenschild, mit dem verschlungenen Monogramm "H Sch". Das Gefäß entspricht dem von verschiedenen Herstellern angebotenen Kavallerie-Offizier-Interimsäbel. Als Bügelverzierung befindet sich außer Blattwerk vorne ein weiterer - diesmal aber blank belassener - von Trophäen umgebener Wappen-Schild, darüber ein Eisernes Kreuz und darunter eine Rose, welche auf den ersten Blick das kleine Staatswappen von Lippe-Detmold zu sein scheint. Erst beim näheren Hinsehen fällt auf, daß der Stern nur vier- und nicht fünfeckig ist und somit keine diesbezügliche Zuordnung erlaubt.

Scheide: Schwarze Lederscheide mit Mund-, Mittel- und Ortblech, an den beiden oberen Scheidenbeschlägen jeweils eine Ringöse mit beweglichem Tragering, Ortblech mit angelötetem Ortknopf. Die Beschläge sind auf das Scheidenleder geklebt und zusätzlich noch innen mit Messingdraht geheftet. Portepee: Silbernes Portepee mit Füllung in den lippischen Farben rot und gelb. Am schwarzen Trageriemen ist der mittlere Durchzug sowie der Schieber ebenfalls mit diesen Farben versehen. Durch diese Farben ist leicht eine Verwechslung mit dem badischen Gendarmerie- Portepee möglich. Daß Schlüter das silberne Offizier- statt des goldenen Beamten-Portepees anlegte, dürfte in Anlehnung auf die im Fürstlich Lippischen Gendarmerie-Korps übliche Regelung zurückzuführen sein. Am 8. April 1880 wurde für die Gendarmerie genehmigt "... daß den hiesigen

Gendarmen ebenso, wie das im Preußischen der Fall ist, nach 15jähriger tadelloser Dienstzeit der Offiziersäbel mit silbernem Portepee am Koppel (schwarz zum Umschnallen) als Seitengewehr neben dem Schießgewehr gewährt werde...". Diese Verordnung wird am 23. April 1908 dahingehend abgeändert, daß bereits nach einer Gesamtdienstzeit von 10 Jahren - dabei mindestens 1 Jahr im Gendarmeriekorps - das Tragen des silbernen Portepees gestattet wird. Den Gendarmen wurde dabei der Titel "Wachtmeister" verliehen. Der Beamte. Das Fleddern der Personalakte des einwandfrei beleumundeten Beamten erscheint unangebracht. Dienstinterne Vorgänge gehören nicht in die Öffentlichkeit und der Verfasser gedenkt auch hier nicht von diesem Grundsatz abzuweichen. Es soll an dieser Stelle deshalb nur ein knappes Bild des Trägers und der Zeit gezeichnet werden. Eine treffende Darstellung ergibt sich aus der Bewerbung Heinrich Schlüters vom 8. Januar 1880:

"An Fürstliches Verwaltungsamt Brake Gehorsamstes Gesuch des Colons Heinrich Schlüter No. 64. in Brake Anstellung als Polizeidiener betreffend Dem Vernehmen nach sollen in dem hiesigen Amte zwei Polizeidiener angestellt werden. Ich erlaube mir, mich ebenfalls dazu zu melden und bemerke dabei gehorsamst Folgendes. Ich bin 30 Jahre alt, zu Kluikhof geboren, seit dem 16. Lebensjahr auf Ziegeleiarbeit gegangen bis September 1870, wo ich zum Militär einberufen wurde. Und vom Monat Januar 1871 bis Juni 1871 in Frankreich bei dem 55. Infanterie-Regiment stand. Ich blieb bei demselben auch nach dem Kriege bis zum 18. September 1872, wurde dann bis auf weiteres entlassen, trat dann am 1. April 1873 bis 12. September 1873 wiederum zum Regiment und habe im Jahre 1875 und 1879 eine Uebung mit gemacht.

Nach meiner Militär-Dienstzeit bin ich wiederum auf Ziegelarbeit gegangen und habe nach der Ziegler-Periode als Heizer bei der Dreschmaschine gearbeitet. Seit December 1875 bin ich verheirathet und habe mich in Brake niedergelassen, woselbst ich das Colonat No. 64 käuflich erworben habe. Meine Familie besteht aus mir, meiner Frau und zwei Kindern. Da ich sonst gesund und kräftig bin, glaube ich einen Polizeidiener-Posten wohl vorstehen zu können und bitte Fürstliches Verwaltungsamt Brake deßhalb gehorsamst, geneigtest bei Besetzung der in Rede stehenden Stelle auf mich Rücksicht nehmen zu wollen. Brake den 8 Januar 1880 Heinrich Schlüter" Dem Gesuchen Schlüters wurde stattgegeben. So veröffentlichte die "Lippische Post" am 25. Februar 1880 unter der Rubrik "Amtliche Bekanntmachungen" folgendes: "Brake. Die Colone Ehlebracht Nr. 50 und Schlüter Nr. 64 hierselbst sind als Polizeidiener für das bisherige Amt Brake angestellt und verpflichtet." Die folgenden 25 Jahre verbleibt Schlüter in eben dieser Funktion. Den Säbel erhält er anläßlich seines Dienstjubiläums, welches anerkennend in der Lippischen Landeszeitung, der Lippischen Tageszeitung und am ausführlichsten in der Lippischen Post gewürdigt wird: "Brake. 25 Jahre im dienst ist heute unser Polizeidiener Schlüter. Wir gratulieren dem Jubilar aus diesem Anlasse bestens und wünschen, daß es ihm vergönnt sein möchte, bis zur 50jährigen Tätigkeit sein Amt zu versehen. Leicht ist es keineswegs, Hüter der Ordnung zu sein. Denn auf der einen Seiten winken bei allzu eifriger Wahrnehmung des Dienstes allerhand Reibungen mit dem Publikum, das ja oft die Notwendigkeit polizeilicher Kontrolle nicht recht einsehen mag, auf der anderen Seite will es natürlich die Dienstinstruktion, daß auch der kleinste Mangel die unbedeutendste Verfehlung gerügt werden. Aber Herr Schlüter hat es stets verstanden, gewissenhafte Ausübung seines Amts mit Zuvorkommenheit gegen jedermann zu verbinden, und dieser seiner Kunst verdankt er es, wenn heute jeder ihm zu seinem Jubeltage aufrichtig Glück wünscht." Der Wunsch nach einem 50jährigen Dienstjubiläum geht nicht in Erfüllung. Am 1. April 1920 tritt er - 70jährig - in den verdienten Ruhestand und stirbt am 9. Februar 1929 in Brake.

Der Säbel des Polizeidieners Christian Klasmeier in Bad Meinberg Der zweite hier vorgestellte Säbel weist gegenüber dem ersten Stück erhebliche Unterschiede auf. Während die Schlüter`sche Waffe durch Klingen- und Scheidenform mehr der der Polizei-Sergeanten entspricht, kann das Klasmeier`sche Stück den Polizei-Wachtmeisterbzw. Polizei-Offizier-Säbel nicht verleugnen. Die Grenzen bei den Blankwaffen der einzelnen Dienstgradgruppen sind speziell bei der Kommunalpolizei zumeist fließend. Zeitgenössische Firmenkatalogen erlauben aber in Verbindung mit Bekleidungsvorschriften und Fotos zumindest eine grobe Trennung bei der Bewaffnung innerhalb der einzelnen Rangklassen. Der Ursprung liegt, schon allein durch die Einteilung in Unteroffiziere mit und ohne Portepee sowie Offiziere, im militärischen Bereich. So entspricht auch der hier besprochene Säbel in seinem Erscheinungsbild der blanken Waffe eines Portepeeträgers.

Klinge: Klinge mit beiderseitiger Hohlbahn, rundem Rücken und Mittelspitze. Auf beiden Seiten und dem Rücken florale Ätzungen sowie außen "Polizeidiener Christian Klasmeier in Bad Meinberg zum 25jährigen Dienstjubiläum 1. Januar 1885-1910" und innen "Die Beamten des Fürstlichen Verwaltungsamts Detmold". Gefäß: Ebenfalls einfaches Bügelgefäß aus Tombak, glatter Bügel und Parierstange, diese mit Lappen, Griffkappe mit Löwenkopf, Griffkappenlappen ohne Querniet, ebenso wie der Griffring mit floralen Verzierungen. Geschwellter, mit Fischhaut belederter Säbelgriff mit einer Oberwicklung aus zwei jeweils gegenläufig verdrillten Silberdrähten. Stoßlappen aus rotem Filz. Scheide: Geschwärzte Lederscheide mit Deckplattenmundblech mit aufgelöteter Ringöse und Tragering, das Mittelblech ebenfalls mit Ringöse und Tragering sowie einem Ortblech mit Schlepper. Das Mittelblech wurde später - möglicherweise um eine Knickstelle im Leder zu verstärken - nach oben versetzt. Auf der Außenseite des Mundblechs befindet sich das Eigner- Monogramm CK für Christian Klasmeier. Der Beamte: Leider fließen die diesbezüglichen Quellen spärlicher als bei Schlüter. Geboren wurde Christian Klasmeier am 6. September 1854 in Paenbruch (Gemeinde Rischau, heute Stadt Lügde). Zu seiner Anstellung als Polizeidiener mit Dienstort Bad Meinberg waren im Staatsarchiv keine Unterlagen auffindbar. Statt dessen konnte dort aber die von Klasmeier 1896 errichtete Neuwohnerstätte Bad Meinberg Nr. 174 ausgewiesen werden, in der seine Ehefrau später auch eine Pension führte. Der Beamte verstarb am 6. Mai 1937. Das 25jährige Dienstjubiläum findet eine gleichlautende Würdigung in der Lippischen Tages- und der Lippischen Landeszeitung: "Horn, 3. Januar. (Jubiläum) Am Neujahrstage waren 25 Jahre verflossen, seitdem die Herren Kommunal- Wegaufseher Gehring in Horn und Polizeidiener Klasmeier in Bad Meinberg in den Dienst der Amtsgemeinde Horn getreten sind. Aus diesem Anlaß waren fast sämtliche Mitglieder des Amtsgemeinderats Horn und ein sehr großer Teil der beteiligten Beamten zu einer gemütli-

chen Feier im Gasthof Schröder am Bahnhof Horn zusammengekommen, um den beiden allbeliebten Jubilaren einige sinnige Ehrengeschenke zu überreichen." Die Quellenlage zur lippischen Kommunalpolizei scheint auch früher eher dürftig gewesen zu sein. So beklagt bereits 1934 der unter der Chiffre "K" schreibende Autor der "Geschichte der Polizei des Landes Lippe" dieses Problem: "Das zu Verfügung stehende Aktenmaterial für eine Darstellung der Entwicklung der uniformierten Polizei min Lippe ist sehr dürftig. Soviel läßt sich aus der Geschichte der Städte entnehmen, daß in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts zuerst die Bezeichnung "Polizeidiener" aufkam. Die Polizeidiener verrichteten ihren Dienst zunächst ohne Bewaffnung und in einem Zivilanzug. Zur Abwehr gegen Angriffe diente ein Spazierstock. Nur in der Stadt Lemgo trugen die Polizeidiener als Zeichen ihrer Würde das Stadtwappen an einer Kette auf der Brust. Maßgebend für das Tragen eines Zivilanzuges waren die von den Aemtern... geäußerten Bedenken gegen eine Uniform. Die Aemter vertraten nämlich den Standpunkt, daß die in Uniform befindliche Gendarmerie bereits von weitem von dem Gesindel zu erkennen sei und die

Polizeidiener ohne Uniform größere Erfolge bei der Ergreifung von Vagabunden und verdächtigen Personen erzielen würde. Erst später erhielten die Polizeidiener eine Bewaffnung in Form eines Hirschfängers und eine Uniform. Neben ihrer eigentlichen Aufgabe, Revision der Wirtshäuser, Ueberwachung der Fremden und Vollziehung der Polizeigesetze, hatten sie Botendienste, wie Beförderungen von Briefen, Einziehungen von Geld für die Stadt und für die Stadtgerichte zu verrichten. In den Städten Bad Salzuflen und Detmold oblag einem Polizeidiener die Heizung und Reinigung der Zimmer des Rathauses. Zur Unterstützung der Polizeidiener, die in der Stadt Lemgo die Bezeichnung "Kleine Diener" führten, wurden in Lemgo bei besonderen Anlässen, z.b. an Markttagen und zum Transport von Gefangenen Mitglieder der Schützenkompagnie herangezogen. Dies war eine städtische Miliz, in der jeder Bürger Dienst leisten mußte. Der geschilderte Umfang der Tätigkeit der Polizeidiener blieb bis in die Nachkriegszeit. Eine Wandlung hierin trat erst Jahre nach Kriegsende ein. Von da ab wurde nicht nur die Bezeichnung Polizeiwachtmeister bzw. Polizeioberwachtmeister für die Polizeibeamten in den einzelnen Städte eingeführt, sondern es trat auch eine Beschränkung der Aufgaben der Polizeiwachtmeister auf das polizeiliche Gebiet ein." Helmemblem Stadtpolizei Lemgo vor 1918. Archiv Erich Radecke ( ).

Lippische Polizeiblankwaffen und Portepees werden auch nach dem Weltkrieg weiterhin geführt. So schreibt die Bekleidungsbestimmung von 1925 diesbezüglich noch vor: "Die Polizeivollzugsbeamten aller Grade tragen im Sicherheitsdienst (Posten-, Streifen-, Nachtdienst-, Gefangenentransport usw.) die Waffen (Pistole, Polizeiknüppel, Seitengewehr) nach preussischen Muster am Überschnallkoppel mit Trageriemen. Im sonstigen Dienst kann an Stelle dieser Ausrüstung die Hiebwaffe der lippischen Gendarmerie untergeschnallt getragen werden. An der Waffe ist ein Portepee aus Gold und blauer Seide mittels eines mit gold durchwirkten ledernen Riemens befestigt. Sind die Polizeivollzugsbeamten nach den bestehenden Bestimmungen zum Tragen des silbernen Portepees berechtigt, so behält es dabei sein Bewenden.". Für die freundlicherweise erteilte Unterstützung sei an dieser Stelle den Herrn Erich Radecke, Herbert Reibetanz, Gerhard Seifert sowie Frau Bongers und Frau Dr. Wilbertz vom Archivamt Lemgo, Frau Kittel vom Lippischen Staatsarchiv Detmold und Frau Schmidt von der Lippischen Landesbibliothek Detmold herzlich gedankt. Quellen: Auskünfte des Archivamtes Lemgo sowie des Lippischen Staatsarchivs und der Lippischen Landesbibliothek in Detmold. Dienstbekleidung und Ausrüstung der Polizeivollzugsbeamten gemäß den Verordnungen des Landespräsidiums vom 6. Oktober 1922 Nr. 10020 und vom 9. Februar 1925 Nr. 1476. Lippische Regierung / Landespolizeidirektor P 8958. Richard Quentin, Das Fürstlich Lippische Gendarmerie-Korps 1842-1912, Herford 1912. Erich Radecke, Polizei-Abzeichen. Helme-Heraldik-Historie, Band 1 (Zeitraum bis 1918), Hamburg 1993. Gerd Stolz, Das Fürstlich Lippische Gendarmerie-Korps, Lippische Mitteilungen aus Geschichte und Landeskunde, Band 44 (1975), S. 42-98. Der Beitrag wurde 1994 im Archiv für Polizeigeschichte (Seite 89 92) und in der Zeitschrift für Heereskunde (ZfH) (Seite 149 ff) veröffentlicht. Rolf Selzer