1. Allgemeines 1.1 Mitgliedschaft in einer Fachschaftsvertretung Wer kann und darf mitmachen? Während ihres Studiums können alle Studierende eines Fachs Mitglied ihrer Fachschaftsvertretung werden. Laut Hochschulgesetz (HSG) besteht die Fachschaft aus allen Studierenden eines Faches. Um Fachschaftler*in zu werden, brauchen sich Interessierte nur bei der bestehenden Fachschaft zu melden und zu dem Fachschaftstreffen zu erscheinen. Die offizielle Fachschaftsvertretung eines Studiengangs/Fachs wird jährlich im Sommersemester von allen Studierenden des Faches gewählt, vorher bist du rechtlich gesehen noch kein offizielles Mitglied der Fachschaftsvertretung. In den meisten Fachschaftvertretungen gibt es keinen Unterschied zwischen gewählten und nicht gewählten Fachschaftsmitgliedern, die Handhabung kommt aber immer auf die jeweilige Fachschaft bzw. die Organisation innerhalb der Fachschaft an. Man kann nur eine Fachschaft wählen bzw. in diese gewählt werden, bei mehreren Fächern gilt das Fach, das als Hauptfach bzw. erstes Fach im Leporello eingetragen ist. Doch auch Nebenfachstudierende sind in jeder Fachschaft willkommen! 1.2 Wahl der Fachschaftsmitglieder Fachschaftsvertretungen werden am Ende des Sommersemesters für die Dauer eines Jahres gewählt und sind dann eure offizielle Interessenvertretung. Die Vorlagen für die Wahllisten werden euch rechtzeitig zu Beginn des Sommersemesters bekannt gegeben, Vordrucke gibt es meistens beim Wahlamt, das während der Universitätswahlen im Keller des Audimax zu finden ist. Dort steht auch der späteste Abgabetermin für die Vorschlagslisten: der 42. Tag vor dem Wahltermin, bis 17.00 Uhr beim Wahlausschuss. Nach der Wahlordnung müssen die Vorschlagslisten für die Fachschaftswahlen paritätisch besetzt werden, d.h. es müssen ebenso viele Vertreter*innen weiblichen Geschlechts auf der Liste stehen wie männlichen Geschlechts; sollte euch das nicht gelingen, müsst ihr es mit einem formlosen Zusatz begründen, sonst kann der Wahlausschuss eure Liste nicht genehmigen (s. 12 der
Wahlordnung). Dieser formlose Zusatz dient dem Wahlausschuss als Absicherung, da es Situationen geben kann, in denen die Wahl für ungültig erklärt werden kann. 1.3 Neugründung einer Fachschaft Das Studierendenparlament kann für die Studierenden eines Fachbereichs, eines oder mehrerer Studiengänge, Wahlfächer oder Studienabschnitte die Einrichtung einer Fachschaft beschließen. Soll also eine neue Fachschaft gegründet werden, so muss dies von Studierenden beim Studierendenparlament beantragt werden. Dabei ist der Name der Fachschaft sowie das Fach anzugeben. Das Fach ist wichtig, da sich daran bemisst, welche Studierenden Mitglieder der jeweiligen Fachschaft sind. Die Mitgliederzahl ist wiederum wichtig für die Wahlen sowie die Finanzen. Ist für einen Teil des beantragten Faches schon eine andere Fachschaft existent, so sollte man sich mit dieser vorab in Verbindung setzen und gemeinsam eine Lösung erarbeiten. Die betroffene Fachschaft würde aber ohnehin vor dem Beschluss des Studierendenparlamentes angehört werden müssen. 1.4 Informationsfluss a) Postfächer der Fachschaften Jede Fachschaft hat Anspruch auf ein Postfach im Büro des AStA in der Mensa I dies müsst ihr nur beim AStA formlos beantragen. Ihr könnt die Fächer täglich während der Öffnungszeiten des AStA leeren (Mo.-Do. von 10-14 Uhr, Fr. 10-12 Uhr). Außerdem bekommt ihr hier die neuesten Informationen über laufende und geplante Aktionen aus dem AStA, von Hochschulgruppen und allen anderen (außer-)universitären Projekten. Wir bitten euch dringend die Fächer während der Vorlesungszeit einmal wöchentlich zu leeren. Die Adresse der Postfächer ist die AStA-Adresse zuzüglich des Namens eurer Fachschaft:
Postfächer Mensa I Fachschaft XYZ c/o AStA Uni Kiel Westring 385 24118 Kiel b) Mails, Mailverteiler Es gibt einen Mailverteiler ( FVK-Verteiler ), auf dem alle Fachschaften eingetragen sind. Über diese Adresse können die Fachschaften problemlos untereinander Infos austauschen. Um die Verwaltung und Aktualisierung des Verteilers kümmert sich die FVK-Koordination. Die aktuellen Mailadressen der Fachschaften und des Mailverteilers könnt ihr ebenfalls bei der Koordination erhalten. Bitte teilt ihnen schnellstmöglich eine Änderung eurer Fachschaftsadresse mit. Möchtet ihr eine Emailadresse einrichten lassen, müsst ihr euch an das Rechenzentrum (s. Anhang) wenden. 1.5 Das Fachschaftsreferat a) Wahl des Fachschaftsreferates Das Fachschaftsreferat ist das Verbindungsglied zwischen dem AStA und den Fachschaften. Die Referent*innen werden in der Regel auf der FVK aus den Reihen der Fachschaftsmitglieder vorgeschlagen. Das Referat sollte aus mehreren Mitgliedern bestehen, die vorzugsweise aus verschiedenen Fakultäten stammen. Als eins von derzeit zwei autonomen Referaten müssen die Referent*innen nicht vom AStA vorgeschlagen werden, hier gilt der Vorschlag der Fachschaften. Im StuPa werden die Referent*innen endgültig gewählt und können mit ihrer Arbeit beginnen. In der Theorie ist die Wahl durch das StuPa nur eine Bestätigung des Wunsches der Fachschaften, da das eigentliche Organ, das die Fachschaftsreferent*innen bestimmt, die FVK und somit die Gesamtheit der Fachschaften ist. Allerdings kann es sich ergeben, dass aus hochschulpolitischen oder kapazitären Gründen (Referenten*innenstellen) weniger Referent*innen als von der FVK gewählt vom
StuPa bestätigt werden. Dann ist es Aufgabe der FVK zu entscheiden, in welcher Form auf das Votum des StuPas reagiert werden soll. b) Aufgaben des Fachschaftsreferates Das Fachschaftsreferat ist die Vertretung der Fachschaften und deren Interessen im AStA sowie Ansprechpartner im AStA für Fachschaften betreffende Angelegenheiten. Da es von einem AStA-unabhängigen Gremium, der FVK, zur Wahl im StuPa vorgeschlagen wird, sollen sich die Fachschaftsreferent*innen (oder auch FVK-Koordinator*innen, in den meisten Fällen besteht hier Personalunion) in erster Linie den Fachschaften gegenüber rechtfertigen und deren Interessen vertreten. Als AStA-Referent*innen unterliegen sie jedoch der Geschäftsordnung (GO) des AStA, die jährlich nach den Wahlen und der damit verbundenen Neubildung des AStAs verabschiedet wird. Sie haben somit die gleichen Pflichten wie die anderen Referent*innen. Damit entspricht die Aufwandsentschädigung in ihrem Umfang der der übrigen AStA-Referent*innen und Beauftragten. In den direkten Tätigkeitsbereich des Fachschaftsreferates fallen folgende Aufgaben, zusätzlich zu den Aufgaben, die sich aus den Wünschen der Fachschaften und aktuellen Ereignissen ergeben: Unterstützung der Fachschaften bei Neugründungen, Aktionen und sonstigen Problemen Sicherstellung des Informationsflusses zwischen Fachschaften und AStA Interessenvertretung der Fachschaften im AStA Teilnahme an den AStA-Sitzungen Ausstellen von Bescheinigungen für eure Fachschaftsarbeit Finanzielle Unterstützung des Ehrenamtsfestes, dass durch eine oder mehrere Fachschaften ausgetragen wird. Durch die Geschäftsordnung des AStA können weitere Aufgaben hinzukommen. 1.6 Die Fachschaftsvertreterkonferenz (FVK) a) FVK eine Versammlung aller Fachschaften Die Fachschaftsvertreterkonferenz, allgemein abgekürzt als FVK, bildet die
Grundlage der Zusammenarbeit der Fachschaften untereinander. Hauptanliegen sind der Informationsaustausch zwischen Fachschaften sowie zwischen Fachschaften und dem AStA. Es werden die Anliegen und Probleme der einzelnen Fachbereiche vorgebracht und diskutiert, die Fachschaftsreferent*innen berichten aus dem AStA und informieren über aktuelle Ereignisse an der Uni, in der Verwaltung und in der Hochschulpolitik. Es werden Ideen zu diesen Themen gesammelt und gegebenenfalls Arbeitskreise gebildet. Wenn die Fachschaften Bedarf sehen, werden hier Aktionen und Veranstaltungen geplant und organisiert. Als Beispiel können hier Aktionen gegen Streichung von Fächern, Beteiligung an Aktionen gegen Studiengebühren, Problembehebung im BA-/MA-Studium und viele weitere, kleinere Dinge aufgeführt werden. Zur FVK sind alle Fachschaften der Universität eingeladen. Sie findet während der Vorlesungszeit einmal im Monat statt, um für einen regelmäßigen Austausch zu sorgen die FVK-Koordination lädt dazu mindestens eine Woche vorher ein. Während der Semesterferien gibt es normalerweise keine Treffen. Sollte es aber aktuelle Themen geben, die dringend besprochen werden müssen, können auch kurzfristig Sonder-FVKen einberufen werden. Laut 2 der Spielregelsammlung der FVK ist die FVK eine hochschulöffentliche Versammlung das heißt, Studierende der Universität Kiel können grundsätzlich erscheinen und sich bei Bedarf auch zu Wort melden. Es gilt jedoch zu beachten, dass bei bestimmten Themen die Öffentlichkeit per Beschluss ausgeschlossen werden kann. Zur Gewährleistung der Beschlussfähigkeit muss mindestens die Hälfte aller stimmberechtigten Mitglieder (Fachschaften) anwesend sein, es ist also wichtig, dass jede Fachschaft zu jeder FVK mindestens eine Person schickt! Beschlüsse können jedoch mittels aufschiebendem Veto nach 7 Abs. 4 der Spielregelsammlung um eine FVK vertagt werden. Je nach Thema sind auch AStA-Referent*innen oder andere Gäste auf Einladung anwesend. Die Spielregelsammlung der FVK findet ihr hier: http://www.fvk.unikiel.de/de/downloads.html