Rund um Ganderkesee. Orientierungsfahrt 19. Oktober 2019

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Transkript:

Rund um Ganderkesee Orientierungsfahrt 19. Oktober 2019 Einladung Veranstaltung: Orientierungsfahrt Rund um Ganderkesee 2019. Genehmigt vom ADAC Weser-Ems (Reg.-Nr. WE 110.02/19) Veranstalter: OC Delmenhorst im ADAC e. V. www.oc-delmenhorst.de email.: info@oc-delmenhorst.de Fahrtleiter: Karl-Ernst Meyer Tel.: 04222 1781 Jochen Büchtmann Tel.: 0171 7845632 Teilnehmer: Start- und Ziellokal: Jede/r kann mitfahren Schützenhof Ganderkesee Habbrügger Weg 38 27777 Ganderkesee Tel.: 04222 9476323 www.schuetzenhofganderkesee.de Zeitplan Einführung: 19.10.2019 um 11:30 ca. 1 Std Erläuterung der Aufgaben Abnahme: 19.10.2019 ab 12:00 Uhr Fahrerbesprechung: 19.10.2019 um 13:30 Uhr Nennungsschluss: 19.10.2019 um 14:00 Uhr Start 19.10.2019 ab 14:01 Zielankunft: 19.10.2019 ab 17:00 Uhr 1

Klasseneinteilung: Kartenmaterial: Streckenführung: Aufgabenstellung: Pokale: Nenngeld: Nennungen an: Klasse 1: Anfänger bis 3 Starts Klasse 2: Erfahrene mit mehr als 3 Starts Karten brauchen nicht gekauft werden. Der Veranstalter stellt Farbkopien, nach denen verbindlich zu fahren ist. Die Orientierungsfahrt führt über ca. 75 km befestigte Straßen und Wege. Die Fahrzeit beträgt 3 Stunden Ihr bekommt ein Bordbuch mit Kartenskizzen und Pfeilskizzen. In der Klasse 1 werden 50% Pokale ausgegeben In der Klasse 2 werden 30% Pokale ausgegeben. 20,00 pro Team Jochen Büchtmann Schelenkampsweg 9 28359 Bremen oder am Start Bankverbindung IBAN: DE37 2805 0100 0031 4237 00 BIC: SLZODE22XXX bei der Landessparkasse zu Oldenburg Verwendungszweck: Ori DEL 2019 <Name Fahrer> <Name Beifahrer> Frühzeitige Nennungen mit Zahlung des Nenngeldes sichern eine Startnummer nach Wunsch des Teams. Nennungen ohne Zahlung des Nenngelds gelten als Vormerkung und erleichtern uns die Planung. 2

Tipps für Neulinge Was ist eine Orientierungsfahrt? Eine Orientierungsfahrt ist eine motorsportliche Veranstaltung ohne Stress und Raserei. Hier steht Pfiffigkeit und Spaß im Vordergrund. Bei einer Orientierungsfahrt kommt es darauf an, die Orientierungsaufgaben zu verstehen und daraus den idealen Weg in einer Karte zu entwickeln. Dann kommt der Schritt von der Theorie in die Praxis. Es muss nämlich der Weg auf den richtigen Straßen gefunden werden. Wenn man den richtigen Weg findet, findet man auch die vom Veranstalter aufgestellten Kontrollen. Das sind Schilder mit Zahlen oder Buchstaben (stumme Kontrollen) oder am Straßenrand stehende Helfer (besetzte Kontrolle). Hier erfolgt ein Eintrag in der Bordkarte jeweils in das nächste freie Feld. Durch den Beifahrer mit einem Kugelschreiber oder ähnlichem oder mit einem Stempel. Was ist wichtig? Es sind die Regeln des Straßenverkehrs zu beachten! Und immer einen kühlen Kopf bewahren! Denn auch die Regeln des Veranstalters in Form der Durchführungsbestimmungen sind zu beachten. Dabei immer daran denken: Streit hilft nicht weiter und nur zusammen kann man die gesamte Aufgabe lösen! Was ist mitzubringen? Ein Auto, das der StVZO entspricht und die Papiere müssen auch dabei sein. Denkt dran, um 17:00 wird es langsam dunkel. Daher ist eine Taschenlampe und/oder beleuchtete Leselupe sinnvoll! Als Beifahrer braucht man auch noch: - eine feste Unterlage für das Bordbuch - gut ist auch ein Klemmbrett für die Bordkarte - Schreibmaterial (Kugelschreiber oder Filzschreiber) - ein Lineal oder ein Geodreieck. Noch mehr Fragen? Schaut doch mal auf der Homepage OC-Delmenhorst.de vorbei. Dort findet ihr im Laufe des Jahres viele Informationen unter Orientierungsfahrt oder auch bei der Oldtimer Klassik zu Orientierungsaufgaben! 3

Nennung Orientierungsfahrt Rund um Ganderkesee 19.10.2019 Fahrer/in Name Vorname Straße PLZ /Ort Email Telefon Beifahrer/in Name Vorname Straße PLZ /Ort Email Telefon Klasse Fahrzeug Marke Typ 1 = Neulinge bis 3 Starts, 2 = mit Erfahrung Pol. Kennzeichen Wir erkennen durch unsere Unterschriften die Bedingungen der Ausschreibungen und evtl. Ausführungsbestimmungen an. Datum Fahrer/in Beifahrerin Der Haftungsverzicht ist zusätzlich vor dem Start zu unterschreiben! Zur Information ist der Haftungsverzicht unten beigefügt. 4

Zutreffendes bitte unbedingt ankreuzen! 2019 ORI Bewerber Fahrer ist Eigentümer des einzusetzenden Fahrzeuges. OC Delmenhorst im ADAC e.v. Bewerber, Fahrer/Beifahrer sind nicht Eigentümer des einzusetzenden Fahrzeuges. Der Fahrzeugeigentümer gibt die in diesem Formular abgedruckte Haftungsverzichtserklärung ab. Bei falschen Angaben stellen Bewerber und Fahrer/Beifahrer den in der Haftungsverzichtserklärung des Fahrzeugeigentümers aufgeführten Personenkreis von jeglichen Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers wegen Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung (ungezeitetes und gezeitetes Training, Qualifikationstraining, Warm-up, Übungs- und Besichtigungsfahrten, Rennen, Wertungsläufe, Wertungsprüfungen zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder kürzesten Fahrzeiten) entstehen, frei. Dies gilt auch für Kosten des Fahrzeugeigentümers für eine angemessene Rechtsverfolgung. Allgemeine Vertragserklärungen von Bewerber, Fahrer und Beifahrer (Bewerber, Fahrer und Beifahrer = Teilnehmer) Die Teilnehmer haften für alle Verpflichtungen aus dem Nennungsvertrag als Gesamtschuldner. Die Teilnehmer versichern, dass - die in dieser Nennung gemachten Angaben richtig und vollständig sind, - sie uneingeschränkt den Anforderungen der Veranstaltung (ungezeitetes und gezeitetes Training, Qualifikationstraining, Warm-up, Übungs- und Besichtigungsfahrten, Rennen, Wertungsläufe, Wertungsprüfungen zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder kürzesten Fahrzeiten) gewachsen sind, - das Fahrzeug in allen Punkten den einschlägigen technischen Bestimmungen entspricht, - das Fahrzeug in allen Teilen jederzeit durch die Technischen Kommissare untersucht werden kann und - sie das Fahrzeug nur in technisch und optisch einwandfreiem Zustand bei der jeweiligen Veranstaltung einsetzen werden. - sie von dem Internationalen Sportgesetz (ISG) der FIA (Fédération Internationale de l Automobile) mit Anhängen, dem CIK-Reglement, den Rechts- und Disziplinarbestimmungen der FIA, dem Anti-Doping-Regelwerk der Internationalen und Nationalen Anti-Doping Agentur (WADA/NADA-Code), den einschlägigen DMSB-Reglements, den Allgemeinen Meisterschaftsbestimmungen und den besonderen Serien-Bestimmungen, der Rechts- und Verfahrensordnung des DMSB (RuVO), den DMSB-Umweltrichtlinien und den sonstigen FIA-, CIK und DMSB-Bestimmungen Kenntnis genommen haben und sie diese als für sich verbindlich anerkennen und sie befolgen werden. Insbesondere erkennen Sie als verbindlich an, dass - Sie Tatsachen in der Person oder dem Verhalten eines Teammitgliedes (Bewerber, Fahrer, Beifahrer, Mechaniker, Helfer usw.), die das Vertragsverhältnis mit dem Veranstalter berühren oder einen Schadensersatzanspruch begründen, für und gegen sich gelten lassen müssen, - der DMSB, seine Gerichtsbarkeit, die Sportkommissare und die Veranstalter jeweils im Rahmen ihrer Zuständigkeit berechtigt sind, neben anderen Maßnahmen auch Strafen bei Verstößen gegen die sportlichen Regeln, sportgesetzlichen Bestimmungen und vertraglichen Pflichten wie im ISG, der RuVO, den Reglements, Ausschreibungen und sonstigen Bestimmungen vorgesehen festzusetzen unbeschadet des Rechts, den im ISG, der RuVO und den Reglements geregelten Verbandsrechtsweg zu beschreiten, - sie keine Substanzen oder Methoden anwenden dürfen, wie sie in der Verbotsliste des World-Anti-Doping-Code der WADA und in den Anti-Doping Bestimmungen der FIA definiert sind. Protest und Berufungsvollmacht Die Teilnehmer (auch mehrere für ein Fahrzeug genannte Fahrer) bevollmächtigen sich mit Abgabe der Nennung gegenseitig, den jeweils anderen im Protest- und Berufungsverfahren zu vertreten. Sie bevollmächtigen sich insbesondere gegenseitig zur Abgabe von Protesten, deren Rücknahme, Ankündigung, Einlegung und Bestätigung, zur Rücknahme und zum Verzicht auf die Berufung und zur Stellung aller im Rahmen der Protest- und Berufungsverfahren möglichen Anträge sowie der Abgabe bzw. Entgegennahme von Erklärungen. Erklärungen der Teilnehmer zum Ausschluss der Haftung Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen verursachten Schäden. Sie erklären den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegenüber - den eigenen Teilnehmern (anderslautende Vereinbarungen zwischen den Teilnehmern gehen vor!) und Helfern, - den jeweils anderen Teilnehmern, den Eigentümern und Haltern aller an der Veranstaltung teilnehmenden Fahrzeuge (soweit die Veranstaltung auf einer permanenten oder temporär geschlossenen Strecke stattfindet) und deren Helfern, - der FIA, der CIK, dem DMSB, den Mitgliedsorganisationen des DMSB, der DMSW GmbH, deren Präsidenten, Organen, Geschäftsführern und Generalsekretären, - dem ADAC e. V., den ADAC Regionalclubs, den ADAC Ortsclubs und den mit dem ADAC e. V. verbundenen Unternehmen, deren Präsidenten, Organen, Geschäftsführern, Generalsekretären, Mitarbeitern und Mitgliedern, - dem Promotor/Serienorganisator, - dem Veranstalter, den Sportwarten, den Rennstreckeneigentümern, den Rechtsträgern der Behörden, Renndiensten und allen anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen, - den Straßenbaulastträgern und - den Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, den gesetzlichen Vertretern, den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern aller zuvor genannten Personen und Stellen sowie deren Mitgliedern. Der Haftungsverzicht gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie nicht für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch den enthafteten Personenkreis. Bei Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung von wesentlichen Vertragspflichten beruhen ist die Haftung für Vermögens- und Sachschäden der Höhe nach auf den typischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere also für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher und außervertraglicher Haftung und für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt. Mit Abgabe der Nennung nehmen die Teilnehmer davon Kenntnis, dass Versicherungsschutz im Rahmen der Kraftverkehrsversicherungen (Kfz-Haftpflicht, Kasko- und Insassen-Unfall-Versicherung) für Schäden, die im Rahmen einer Veranstaltung, die auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten gerichtet ist, nicht gewährt wird. Sie verpflichten sich, auch den Halter und den Eigentümer des eingesetzten Fahrzeugs davon zu unterrichten. 5

Entbindung von der Schweigepflicht Im Falle einer im Laufe der Veranstaltung eintretenden oder festgestellten Verletzung bzw. im Falle von gesundheitlichen Schäden, die die automobilsportliche Tauglichkeit auf Dauer oder vorübergehend in Frage stellen können, entbindet der/die Unterzeichnende alle behandelnden Ärzte im Hinblick auf das sich daraus nicht nur für ihn/sie selbst sondern auch für Dritte ergebende Sicherheitsrisiko von der ärztlichen Schweigepflicht untereinander sowie gegenüber dem Renn-/Fahrtleiter, Sportkommissar, Schiedsrichter, Leitender Rennarzt, DMSB-Verbandsarzt, Koordination Automobilsport (DMSB) und dem Versicherungs-Schadensbüro. Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt aufgrund eines berechtigten Interesses des DMSB. Zweck ist der Schutz der Lizenznehmer bei Sportveranstaltungen. Dieser Verarbeitung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Der DMSB, seine Mitgliedsorganisationen, die ADAC Regionalclubs und Veranstalter nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teil. FREISTELLUNGSERKLÄRUNG BEI FILM-/ FOTO-PRODUKTIONEN und Datenschutzhinweise Der Teilnehmer erklärt sein Einverständnis zur Durchführung von Foto- und Filmarbeiten während der Veranstaltung sowie zur Einräumung der unentgeltlichen Sende-, öffentlichen Wiedergabe-, Aufzeichnungs-, Vervielfältigungs- und Bearbeitungsrechte hinsichtlich der von seiner Person, etwaigen Begleitpersonen oder der von ihren Fahrzeugen gefertigten Film- oder Fotoaufnahmen gegenüber dem DMSB, seinen Mitgliedsorganisationen, den ADAC Regionalclubs und dem Veranstalter. Die Rechteeinräumung umfasst neben der Nutzung für die Berichterstattung über das Rennen, die Teilnehmer und die Ergebnisse in Print-, Radio-, TV- und Onlinemedien, wie insbesondere auch die Internet-/Facebook-Auftritte des DMSB, seiner Mitgliedsorganisationen, der ADAC Regionalclubs und Veranstalter, auch die Nutzung der Aufnahmen zu Zwecken der Eigenwerbung oder der Veranstaltungsbewerbung. Sendet der Teilnehmer Bildmaterial an den Veranstalter erklärt der Teilnehmer darüber hinaus sein Einverständnis zur uneingeschränkten honorarfreien Verwendung, Verwertung oder Veröffentlichung durch den DMSB, seine Mitgliedsorganisationen, den ADAC Regionalclubs und dem Veranstalter Ich willige ferner ein, dass der DMSB, seine Mitgliedsorganisationen, die ADAC Regionalclubs und ADAC Ortsclubs sowie der Veranstalter meine in den Antragsformularen erhobenen Daten für folgende Zwecke verwendet: Veröffentlichung (auch im Internet) von Teilnehmer- und Ergebnislisten und von Entscheidungen des Renn-/Rallyeleiters sowie der Sportkommissare und ggf. in Folge der Verbandsgerichte sowie Übermittlung der Unterlagen an den DMSB, die Mitgliedsorganisationen, die ADAC Regional-/und Ortsclubs sowie den Serienausschreiber/Veranstalter. Hinweis: Falls die Einwilligung nicht erteilt oder vor der Teilnahme an der Veranstaltung widerrufen wird, ist eine Teilnahme an dieser Veranstaltung (Vorgaben zur Veranstaltung) nicht möglich. Zusätzlich bin ich damit einverstanden, dass der DMSB, seine Mitgliedsorganisationen und der Veranstalter mich auch künftig per E-Mail über weitere Veranstaltungen und Informationen rund um den Motorsport des DMSB und seiner Mitgliedsorganisationen informiert. Die Einwilligung können Sie jederzeit für die Zukunft unter der Fax-Nummer 069/63300720 oder datenschutz@dmsb.de unter Angaben der Veranstaltung und des Veranstaltungsdatums - widerrufen. Wenn der Teilnehmer/in noch minderjährig oder nicht voll geschäftsfähig ist, versichert der Sorgeberechtigte, dass er das alleinige Sorgerecht hat oder berechtigt ist, diese Erklärung auch im Namen etwaiger weiterer Sorgeberechtigter verbindlich abzugeben. Bei der Unterzeichnung durch Sorgeberechtigte ist die Angabe des vollständigen Namens und Anschrift erforderlich. Weitere Informationen entnehmen Sie den Datenschutzbestimmungen unter www.dmsb.de. Ort/Datum Name des 1. Fahrers in Blockschrift und Unterschrift des 1. Fahrers Bei Unterschrift durch einen gesetzlichen Vertreter bitte ankreuzen: bzw. bei Minderjährigen des/r gesetzlichen Vertreter(s) Obige Unterschrift erfolgte nicht nur im eigenen Namen, sondern auch im Namen des anderen Elternteils Bzw. ich bin zur alleinigen Vertretung meines Kindes berechtigt. Ort/Datum Name des 2. Fahrers in Blockschrift und Unterschrift des 2. Fahrers/Beifahrers Bei Unterschrift durch einen gesetzlichen Vertreter bitte ankreuzen: bzw. bei Minderjährigen des/r gesetzlichen Vertreter(s) Obige Unterschrift erfolgte nicht nur im eigenen Namen, sondern auch im Namen des anderen Elternteils Bzw. ich bin zur alleinigen Vertretung meines Kindes berechtigt. Name des Bewerbers in Blockschrift und Unterschrift - falls nicht personengleich- Verzichtserklärung des Fahrzeugeigentümers (Nur erforderlich, wenn Bewerber und Fahrer nicht Eigentümer des einzusetzenden Fahrzeuges sind, siehe vorstehende Angaben) Ich bin mit der Beteiligung des in der Nennung näher bezeichneten Fahrzeuges an der Veranstaltung (=ungezeitetes und gezeitetes Training, Qualifikationstraining, Warm-up, Übungs- und Besichtigungsfahrten, Rennen, Wertungsläufe, Wertungsprüfungen zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder kürzesten Fahrzeiten) einverstanden und erkläre den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegenüber 6

- den eigenen Teilnehmern und Helfern, - den jeweils anderen Teilnehmern, den Eigentümern und Haltern aller an der Veranstaltung teilnehmenden Fahrzeuge (soweit die Veranstaltung auf einer permanenten oder temporär geschlossenen Strecke stattfindet) und deren Helfern, - der FIA, dem DMSB, den Mitgliedsorganisationen des DMSB, der DMSW GmbH, deren Präsidenten, Organen, Geschäftsführern und Generalsekretären, Mitarbeitern und Mitgliedern, - dem ADAC e. V., den ADAC Regionalclubs, den ADAC Ortsclubs und den mit dem ADAC e. V. verbundenen Unternehmen, deren Präsidenten, Organen, Geschäftsführern, Generalsekretären, Mitarbeitern und Mitgliedern, - dem Promotor/Serienorganisator, - dem Veranstalter, den Sportwarten, den Rennstreckeneigentümern, den Rechtsträgern der Behörden, Renndiensten und allen anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen, - den Straßenbaulastträgern und - den Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, den gesetzlichen Vertretern, den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern aller zuvor genannten Personen und Stellen sowie deren Mitgliedern. Der Haftungsverzicht gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie nicht für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch den enthafteten Personenkreis. Bei Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung von wesentlichen Vertragspflichten beruhen ist die Haftung für Vermögens- und Sachschäden der Höhe nach auf den typischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere also für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher und außervertraglicher Haftung und für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Ort/Datum 7