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Transkript:

ANMELDUNG Unter diesem Buchstaben möchten wir im Register des Ausstellerverzeichnisses erscheinen: 20.2. bis 22.2.2015 Neu auf der Paderbau Immobilien, Inneneinrichtung und Dekoration Paderborn Ausstellungsgelände Schützenhallen www.paderbau.com Katalogadresse Rechnungsadresse Firma Firma Straße/Postfach Straße/Postfach Land/Postleitzahl/Ort Postleitzahl/Ort Telefon Fax Kontaktperson E-Mail Telefon Internet E-Mail Unser Angebot Mitaussteller bei: 50,00 Standgröße (Abrechnung nur in ganzen Metern) Wir kommen mit einem eigenen Stand m x m = m² Standbau gemäß Anlage Standgrundfläche (enthält einen 1kW Stromanschluss mit Verbrauch) Möbel, Standausstattung und weitere Service-Dienstleistungen bestellen Sie bitte gemäß Anlage. Reihenstand (1 Seite offen) 88,00 /m² Eckstand (2 Seiten offen) 99,00 /m² Freigelände ohne Strom 28,00 /m² Kopfstand (3 Seiten offen) 103,00 /m² Messewand 24,70 /Stück Stück Standmiete 2,50m x 1,00m, weiß Mitaussteller Teppichboden Rollenware 6,00 /m² m² Teppichboden Fliesen 4,50 /m² m² hellgrau anthrazit blau rot grün Stromanschluss inkl. Verbrauch 3 kw 230 V 172,00 5 kw Anschluss bis 16 A CEE 196,00 10 kw Anschluss bis 16 A CEE 208,00 Pflichteintrag 65,00 Messewände Teppich Strom Pflichteintrag GESAMT 65,00 Alle Preise verstehen sich zuzüglich 19% Mehrwertsteuer

Termine Messetage Anmeldung zurück an: Freitag 20.02.2015 von 12.00 bis 18.00 Uhr Brigitta Bergmeier-Tillmann Samstag 21.02.2015 von 10.00 bis 18.00 Uhr Robert-Koch-Str. 34, 33102 Paderborn Sonntag 22.02.2015 von 10.00 bis 18.00 Uhr Telefon: 05251-56671 Fax: 05251-58752 Aufbau des Standes Mittwoch 18.02.2015 von 08.00 bis 18.00 Uhr Donnerstag 19.02.2015 von 08.00 bis 18.00 Uhr Freitag 20.02.2015 von 07.00 bis 11.00 Uhr Freitag Fahrzeuge nur gegen Kaution von 50,00 Abbau des Standes Sonntag 22.02.2015 ab 18.30 bis 24.00 Uhr Montag 23.02.2015 ab 07.00 bis 14.00 Uhr Vereinbarungen: Ort/Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift Besondere Teilnahmebedingungen Paderbau in Paderborn 1. Veranstaltung/Veranstalter Die Paderbau wird von der MAZ GmbH auf dem Messegelände Paderborn veranstaltet. 2. Zulassungsvoraussetzungen Die Entscheidung über die Zulassung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der für die Veranstaltung zur Verfügung stehenden Flächenkapazitäten sowie der Zwecksetzung und Struktur der Veranstaltung. Die MAZ GmbH ist insbesondere berechtigt, die Zusammensetzung der Aussteller nach Branchen und Produktgruppen sowie deren Gewichtung vorzugeben. Die Zusammensetzung der Aussteller nach Länderherkunft, Unternehmensgröße und Marktbedeutung sowie andere sachliche Merkmale stellen unter anderem Auswahlkriterien dar. Die MAZ GmbH ist jedoch keinesfalls an die Handhabung bei vorangegangenen Veranstaltungen gleicher Art gebunden. 3. Rücktritt vom Vertrag Nach erfolgter Zulassung gelten die Regelungen des Punktes 8 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Messen und Ausstellungen der MAZ GmbH. Dies gilt auch für den Rücktritt von der Bestellung des MAZ- Komplettstandes. 4. Zahlungsbedingungen Die gesamte Standmiete ist sofort nach Erhalt der Auftragsbestätigung bzw. Anzahlungsrechnung, spätestens bis zum auf der Rechnung genannten Datum fällig und auf eines der auf der Rechnung angegebenen Konten der Messe- und Ausstellungszentrum Mühlengeez GmbH zu überweisen. Um Angabe der Rechnungsnummer und Kundennummer wird gebeten. Nicht enthalten ist jede Form einer Versicherung. 5. Technische Richtlinien Der Aussteller verpflichtet sich zur Einhaltung der Technischen Richtlinien der MAZ GmbH mit allen darin enthaltenen Ausführungs-, Brandschutz-, Bauordnungs- und sonstigen Sicherheitsbestimmungen. Er ist außerdem verpflichtet, die Bestimmungen des Gesetzes über technische Arbeitsmittel (Gerätesicherheitsgesetz) einzuhalten. 6. GEMA-Gebühren Für die öffentliche Darbietung urheberrechtlich geschützter Musik mittels CDs und sonstiger Tonträger sowie für Musikdarbietungen bei der Wiedergabe von Hörfunk und Fernsehsendungen bedarf es der Genehmigung der GEMA. 7. Lärmbelästigung Die Lautstärke für Produktpräsentationen muss jederzeit so bemessen sein, dass die anliegenden Aussteller nicht gestört werden. Sollte sich ein Aussteller trotz Aufforderung durch den Veranstalter nicht daran halten, ist dieser berechtigt, die Art und Weise der Produktpräsentation für die komplette Veranstaltung zu untersagen. Für Veranstaltungen am Stand (z.b. Empfänge) besteht eine Anmeldepflicht, ebenso für Veranstaltungen, die über die tägliche Öffnungszeit hinausgehen. 8. Bauaufsichts- und Brandschutzbestimmungen Notausgänge, Zu- und Abgänge, Feuermelder, Hydranten, Rauchklappen, elektrische Verteilungen und Schalttafeln, Fernsprechverteiler und Be- und Entlüftungsschlitze müssen frei zugänglich sein und dürfen nicht verbaut werden. Die Verwendung von offenem Feuer zu Koch-, Heizund Betriebszwecken ist verboten. Packmaterial, Papier und andere leicht brennbare Materialien dürfen in den Hallen nicht herumliegen oder gelagert werden. Außerhalb der Hallen dürfen Fahrzeuge, Container, sonstige Lager, Lagerbehälter und Materialien erst ab 5,00 m von der Hallenwand abgestellt werden. 9. Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Die personenbezogenen Daten unserer Geschäftspartner werden entsprechend den 28 und 29 BDSG im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses gespeichert und verarbeitet. 10. Allgemeine Geschäftsbedingungen Gegenstand dieser Teilnahmebedingungen sind ebenfalls die beigefügten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Messen und Ausstellungen der MAZ GmbH.

1. Anmeldung 1.1 Standanmeldung Die Anmeldung zu einer Messe oder Ausstellung (Veranstaltung) erfolgt auf dem Vodruck Standanmeldung. Der Vordruck ist sorgsam auszufüllen und rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Die Anmeldung ist ein unwiderrufliches Vertragsangebot an die MAZ GmbH, an das der Aussteller bis zum Beginn der Veranstaltung gebunden ist. 1.2 Vertragsinhalt Wesentliche Bestandteile des Vertrages sind a) das Anmeldeformular, b) die besonderen Teilnahmebedingungen, c) die allgemeinen Geschäftsbedingungen. Im Falle der Nichtübereinstimmung gelten die Regelungen in der oben bezeichneten Reihenfolge. 1.3 Einbeziehung der Vertragsbedingungen Mit der Unterzeichnung der Standanmeldung erkennt der Aussteller die Geschäfts- und Teilnahmebedingungen an. Er hat dafür einzustehen, dass auch die von ihm auf der Veranstaltung beschäftigten Personen den gesamten Vertrag erhalten. 2. Gemeinschaftsaussteller Wollen mehrere Aussteller gemeinsam einen Stand mieten, so haben sie in der Anmeldung einen von ihnen bevollmächtigten Ausstellungsvertreter zu benennen, mit dem allein die MAZ GmbH verhandelt. Der Bevollmächtigte haftet für ein Verschulden seiner Vollmachtgeber wie für eigenes Verschulden. Die beteiligten Aussteller haften der MAZ GmbH als Gesamtschuldner. 3. Vertragsschluss 3.1 Auftragsbestätigung Über die Annahme des Angebotes entscheidet die MAZ GmbH durch eine schriftliche Auftragsbestätigung (Zulassung des Ausstellers und der angemeldeten Ausstellungsgüter). 3.2 Beschränkung der Aussteller und Ausstellungsgüter Die MAZ GmbH kann aus sachlich gerechtfertigten Gründen, insbesondere wenn der zur Verfügung stehende Platz nicht ausreicht, einzelne Aussteller von der Teilnahme ausschließen sowie die Veranstaltung auf bestimmte Ausstellergruppen beschränken, falls dies für die Erreichung des Veranstaltungszwecks erforderlich ist. Entsprechendes gilt für die Ausstellungsgüter. 3.3 Abweichung von der Anmeldung Nimmt die MAZ GmbH die Anmeldung der Ausstellungsfläche oder der Ausstellungsgüter unter Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen an, ist sie an das abgeänderte Angebot 2 Wochen gebunden. 4. Standzuteilung 4.1 Grundsatz Die MAZ GmbH teilt den Stand unter Berücksichtigung des Themas und der Gliederung der jeweiligen Veranstaltung sowie der zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten zu. Standwünsche werden nach Möglichkeit beachtet. 4.2 Änderung angrenzender Stände Der Aussteller muss in Kauf nehmen, dass sich bei Beginn der Veranstaltung die Lage der übrigen Stände gegenüber dem Zeitpunkt der Zulassung verändert hat. Ersatzansprüche sind beiderseits ausgeschlossen. 4.3 Austausch, Überlassung an Dritte Ein Austausch des zugeteilten Standes mit einem anderen Aussteller sowie eine teilweise oder vollständige Überlassung des Standes an Dritte ist ohne entsprechende Vereinbarung mit der MAZ GmbH nicht gestattet. 5. Ausstellungsgüter 5.1 Entfernung, Austausch Es können nur die vereinbarten Ausstellungsgüter ausgestellt werden; sie dürfen nur nach Vereinbarung mit der MAZ GmbH von ihrem Platz entfernt werden. Ein Austausch kann nur nach schriftlicher Vereinbarung mit der MAZ GmbH eine Stunde vor Beginn und eine Stunde nach Schluss der täglichen Öffnungszeiten erfolgen. 5.2 Ausschluss Die MAZ GmbH kann verlangen, dass Ausstellungsgüter entfernt werden, die in dem Standmietenvertrag nicht enthalten waren oder sich als belästigend oder gefährlich erweisen oder mit dem Veranstaltungsziel nicht vereinbar sind. Wird dem Verlangen nicht entsprochen, so entfernt die MAZ GmbH die Ausstellungsgüter mit gerichtlicher Hilfe auf Kosten des Ausstellers. 5.3 Direktverkauf Der Direktverkauf ist gestattet. Die Ausstellungsgüter sind mit deutlich lesbaren Preisschildern zu versehen. Der Aussteller hat insbesondere die gewerbe- und gesundheitspolizeilichen Genehmigungen zu beschaffen und einzuhalten. 5.4 Gewerblicher Rechtsschutz Urheberrechte und sonstige gewerbliche Schutzrechte an den Ausstellungsgütern hat der Aussteller sicherzustellen. 6. Zahlungsbedingungen 6.1 Fälligkeit Die Standmiete laut Auftragsbestätigung ist bis zu den in den besonderen Teilnahmebedingungen angegebenen Terminen unter Angabe der Kunden- und Rechnungsnummer auf eines der auf der Rechnung angegebenen Konten der MAZ GmbH zu zahlen. Die Beträge werden mit der Rechnungsstellung fällig. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Messen und Ausstellungen der MAZ GmbH 6.2 Abtretung, Aufrechnung Die Abtretung von Forderungen gegen die MAZ GmbH ist ausgeschlossen. Die Aufrechnung von Forderungen ist nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. 6.3 Beanstandungen Beanstandungen der Rechnungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserteilung schriftlich gegenüber der MAZ GmbH erfolgen. 6.4 Vermieterpfandrecht Zur Sicherung ihrer Forderungen behält sich die MAZ GmbH vor, das Vermieterpfandrecht auszuüben und das Pfandgut nach schriftlicher Ankündigung freihändig zu verkaufen. Für Schäden an dem Pfandgut haftet die MAZ GmbH nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 7. Haftung, Versicherung 7.1 Die MAZ GmbH haftet in voller Höhe für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der MAZ GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten verursacht wurden. 7.2 Die MAZ GmbH haftet dem Grunde nach für Schäden, die einfache Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Haftung ist der Höhe nach auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung bei Verträgen der vorliegenden Art typischerweise gerechnet werden muss. 7.3 Die MAZ GmbH haftet dem Grunde nach bei jeder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentlich sind solche Vertragspflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Bei Verletzung von Kardinalpflichten ist so weit nicht ein Fall von Ziffer 7.1 vorliegt die Haftung der Höhe nach auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung bei Verträgen der vorliegenden Art typischerweise gerechnet werden muss. 7.4 Die Haftungsbeschränkungen nach Abs. 1 bis 3 gelten nicht bei einer Haftung für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie einer Haftung bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 7.5 Die verschuldensunabhängige Haftung der MAZ GmbH für anfängliche Mängel der Mietsache (Garantiehaftung) ist ausgeschlossen. 7.6 Der Aussteller haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Abschluss einer Ausstellerversicherung wird empfohlen. 8. Absage, Nichtteilnahme des Ausstellers, Rücktritt der MAZ GmbH 8.1 Absage, Nichtteilnahme des Ausstellers Die Standmiete ist auch dann in voller Höhe zu bezahlen, wenn der Aussteller seine Teilnahme absagt oder ohne eine solche Absage an der Veranstaltung nicht teilnimmt. Sagt der Aussteller seine Teilnahme ab und gelingt eine anderweitige Vermietung des Standes, behält die MAZ GmbH gegen den Erstmieter einen Anspruch auf Kostenbeteiligung in Höhe von 25% der in Rechnung gestellten Standmiete. Die volle Standmiete ist dann zu entrichten, wenn die MAZ GmbH die vereinbarte Standfläche weiter vermietet, die Gesamtvermietfläche sich jedoch durch die Absage/Nichtteilnahme vermindert. Dem Aussteller bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der MAZ GmbH diese Kosten nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden sind. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche bleibt vorbehalten. 8.2 Rücktritt der MAZ GmbH Die MAZ GmbH ist zum Rücktritt berechtigt, wenn a) die vollständige Mietzahlung nicht bis spätestens zu dem in der Rechnung festgelegten Zeitpunkt eingegangen ist und der Aussteller auch nicht nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist zahlt; b) der Stand nicht rechtzeitig, d.h. bis spätestens 24 Stunden vor der offiziellen Eröffnung erkennbar belegt ist; c) der Aussteller gegen das Hausrecht verstößt und sein Verhalten auch nach Abmahnung nicht einstellt; d) die Voraussetzungen für die Erteilung der Zulassung in der Person des angemeldeten Ausstellers nicht mehr vorliegen oder der MAZ GmbH nachträglich Gründe bekannt werden, deren rechtzeitige Kenntnis eine Nichtzulassung gerechtfertigt hätte. Dies gilt insbesondere für den Fall der Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens sowie den Eintritt der Zahlungsunfähigkeit des Ausstellers. Der Aussteller hat die MAZ GmbH über den Eintritt dieser Ereignisse unverzüglich zu unterrichten. Die MAZ GmbH kann in den oben genannten Fällen Ersatzansprüche geltend machen. Ziffer 8.1 findet entsprechende Anwendung. 9. Höhere Gewalt 9.1 Ausfall der Veranstaltung Kann die MAZ GmbH aufgrund eines Umstandes, den weder sie noch der Aussteller zu vertreten hat, die Veranstaltung nicht abhalten, so entfällt der Anspruch auf die Standmiete. Die MAZ GmbH kann jedoch dem Aussteller bei ihr in Auftrag gegebene Arbeiten in Höhe der entstandenen Kosten in Rechnung stellen, wenn nicht der Aussteller nachweist, dass das Ergebnis der Arbeiten für ihn nicht von Interesse ist. 9.2 Nachholen der Veranstaltung Sollte die MAZ GmbH in der Lage sein, die Veranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt durchzuführen, hat sie die Aussteller hiervon unverzüglich zu unterrichten. Die Aussteller sind berechtigt, innerhalb einer Woche nach Zugang dieser Mitteilung ihre Teilnahme zu dem veränderten Zeitpunkt abzusagen. In diesem Falle entfällt der Anspruch auf die Standmiete.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Messen und Ausstellungen der MAZ GmbH 9.3 Begonnene Veranstaltung Muss die MAZ GmbH aufgrund des Eintritts höherer Gewalt eine begonnene Veranstaltung verkürzen oder absagen, so hat der Aussteller keinen Anspruch auf Rückzahlung oder Erlass der Standmiete. 10. Ausstellerausweise 10.1 Ausstellerausweise Für die Dauer der Ausstellung oder Messe erhalten die Aussteller für sich und die von ihnen beschäftigten Personen eine begrenzte Anzahl von Ausstellerausweisen, die zum freien Eintritt berechtigen. Näheres regeln die Teilnahmebedingungen. 10.2 Gemeinsame Vorschriften Die Ausweise sind auf den Namen ausgestellt oder vom Inhaber vollständig und richtig auszufüllen und sodann eigenhändig zu unterschreiben. Sie sind nicht übertragbar und nur gültig in Verbindung mit einem amtlichen Ausweis. Bei Missbrauch wird der Ausweis ersatzlos eingezogen. Für den Fall einer Gemeinschaftsausstellung erhält nur der bevollmächtigte Aussteller die erforderlichen Ausweise. Zusätzlich benötigte Ausweise sind gegen Berechnung erhältlich. 11. Bild- und Tonaufnahmen Die MAZ GmbH ist berechtigt, Fotografien, Zeichnungen sowie Film- und Videoaufnahmen vom Ausstellungsgeschehen, von den Ausstellungsbauten und -ständen sowie den Ausstellungsobjekten anfertigen zu lassen und für Werbung oder Presseveröffentlichungen zu verwenden, ohne dass der Aussteller aus irgendwelchen Gründen Einwendungen dagegen erheben kann. Dies gilt auch für Aufnahmen, die Presse oder Fernsehen mit Zustimmung der MAZ GmbH anfertigen. 12. Werbung 12.1 Umfang Werbung aller Art ist nur innerhalb des vom Aussteller gemieteten Standes für die eigene Firma des Ausstellers und nur für die von ihr hergestellten oder vertriebenen Ausstellungsgüter erlaubt. 12.2 Genehmigungserfordernis Lautsprecherwerbung, Diapositiv- oder Filmvorführungen sowie Showeinlagen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung mit der MAZ GmbH. Das Gleiche gilt für die Verwendung anderer Geräte und Einrichtungen, durch die auf optische und akustische Weise eine gesteigerte Werbewirkung erzielt werden soll. Politische Werbung ist grundsätzlich unzulässig. 13. Behördliche Genehmigungen, gesetzliche Bestimmungen, technische Richtlinien Behördliche Genehmigungen hat grundsätzlich der Aussteller einzuholen. Er ist dafür verantwortlich, dass die GEMA-Bestimmungen sowie die gewerberechtlichen, polizeirechtlichen, gesundheitsrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden, insbesondere auch das Gesetz über technische Arbeitsmittel (Gerätesicherheitsgesetz). 14. Ordnungsbestimmungen 14.1 Hausrecht Der Aussteller unterliegt während der Veranstaltung auf dem gesamten Gelände dem Hausrecht der MAZ GmbH. Den Anordnungen der bei ihr Beschäftigten, die sich durch einen Dienstausweis legitimieren, ist Folge zu leisten. 14.2 Parkplätze Parkplatzwünsche der Aussteller auf dem Ausstellungsgelände werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Ein Anspruch auf einen Parkplatz besteht nicht. 14.3 Zufahrt zum Ausstellungsgelände Während der Veranstaltung haben Fahrzeuge, die nicht über eine Genehmigung verfügen, keine Einfahrtsberechtigung in das Innengelände. Die Anlieferung von Waren und Ähnliches ist in den Teilnahmebedingungen geregelt. 14.4 Verlassen des Geländes Innerhalb einer Stunde nach Ablauf der täglichen Öffnungszeit für Besucher haben Aussteller und Begleitpersonal die Hallen zu verlassen und das Gelände von Fahrzeugen zu räumen. Wollen Personen die Ausstellung mit Paketen verlassen, ist die Berechtigung hierfür bei der Ausgangskontrolle nachzuweisen. 14.5 Sonstiges Wasser, das zur Behandlung von Lebensmitteln und zur Reinigung von Bedarfsgegenständen, die mit Lebensmitteln in unmittelbare Berührung kommen, benötigt wird, darf nur hygienischen Wasserzapfstellen entnommen werden. Die Entnahme dieses Wassers aus Toilettenräumen ist verboten. 14.6 Umweltschutz Der Aussteller ist verpflichtet, sich umweltgerecht zu verhalten und die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben zu beachten. 15. Allgemeine Vorschriften, Termine 15.1 Termine Die Auf- und Abbauzeiten werden auf dem Anmeldebogen festgelegt. 15.2 Abbau Die Stände dürfen erst nach Schluss der Veranstaltung geräumt werden. Die Dauer der Abbauzeit (Abbauende) ist unbedingt einzuhalten. Nach Ablauf der Abbauzeit ist die MAZ GmbH berechtigt, den Abbau sowie den Abtransport und die Einlagerung von Ausstellungsgütern auf Kosten des Ausstellers vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. Eine Haftung für Verluste oder Beschädigungen des Ausstellungsgutes wird von der MAZ GmbH nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit übernommen. Für die entstandenen Kosten steht ihr ein Pfandrecht zu (Ziffer 6.4). 16. Standgestaltung 16.1 Genehmigungsvermerk Ausgehend davon, dass die Technischen Richtlinien bei der Gestaltung und Ausführung des Standes eingehalten werden, ist es bei ebenerdigen, eingeschossigen Standbauten ohne Überdachung in den Messehallen nicht erforderlich, Zeichnungen zur Genehmigung einzureichen. Alle anderen Standbauten, mobile Stände, Sonderbauten und Konstruktionen sind genehmigungspflichtig. Aufbaupläne (Grundriss und Ansicht) sind in doppelter Ausführung bei der MAZ GmbH zur Genehmigung einzureichen. 16.2 Erscheinungsbild Der Ausstellungsstand muss dem Gesamtplan der Ausstellung angepasst sein. Die MAZ GmbH behält sich vor, den Aufbau unpassend oder unzureichend ausgestalteter Stände zu untersagen. 16.3 Ausstattung während der Öffnungszeiten Der Stand muss während der gesamten Dauer der Messe oder Ausstellung zu den festgesetzten Öffnungszeiten ordnungsgemäß ausgestattet und mit fachkundigem Personal besetzt sein. 16.4 Vertragsstrafe Verstößt der Aussteller schuldhaft gegen die oben genannten Vorschriften (Ziffer 16.2,3), kann die MAZ GmbH nach erfolgloser Abmahnung eine Vertragsstrafe in Höhe von 500,00 je Tag geltend machen. 17. Allgemeine Aufsicht, Reinigung a) Die Bewachung der Hallen erfolgt durch die MAZ GmbH. Für Schäden haftet sie nur im Falle grober Fahrlässigkeit. Für die Bewachung des Messestandes hat der Aussteller zu sorgen. Es wird empfohlen, Schäden durch einen geeigneten Versicherungsschutz abzuwenden. Zur Nachtzeit sind wertvolle, leicht zu entfernende Gegenstände unter Verschluss zu halten. Privatwächter zur Bewachung der Stände dürfen nur nach schriftlicher Vereinbarung mit der MAZ GmbH eingesetzt werden. b) Die MAZ GmbH sorgt für die allgemeine Reinigung des Geländes und der Hallengänge. Die Reinigung des Standes obliegt dem Aussteller. Sie muss täglich vor Eröffnung der Veranstaltung beendet sein. c) Sofern kein ausstellereigenes Personal eingesetzt wird, ist die jeweilige Vertragsfirma der MAZ GmbH mit der Standreinigung und Bewachung zu beauftragen. d) Der Aussteller bzw. der von ihm beauftragte Standbauer ist für die Entsorgung der von ihm verursachten Abfälle zuständig. 18. Technische Installationen Die Versorgung mit Strom, Wasser, Gas und Telefon sowie sonstigen Dienstleistungen in den Hallen erfolgt durch die von der MAZ GmbH zugelassenen Firmen. Näheres regeln die besonderen Teilnahmebedingungen. 19. Fotografieren Mit der Anfertigung von Fotos, Film- oder Videoaufnahmen im Auftrag der Aussteller sollten während der täglichen Öffnungszeiten nur von der MAZ GmbH zugelassene und mit einem entsprechenden Ausweis versehene Fotografen oder Film- und Videoproduktionsgesellschaften beauftragt werden. Vor Beginn und nach Schluss der täglichen Öffnungszeiten dürfen nur diese beauftragt werden. Andere Fotografen oder Produktionsgesellschaften haben keinen Zugang zum Messegelände. Auskünfte erteilt die MAZ GmbH. 20. Datenschutzrechtliche Bestimmungen Der Aussteller erklärt sich damit einverstanden, dass die MAZ GmbH firmen/personenbezogene Daten für die Begründung, Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses mit der MAZ GmbH - auch unter Einsatz automatischer Datenverarbeitung - speichert, verarbeitet, nutzt und ggf. zur Erfüllung ihrer vertraglichen Aufgaben an von ihr beauftragte Dritte weiterleitet. Die Daten werden im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes geschützt. 21. Schlussbestimmungen 21.1 Schriftform Abweichungen vom Inhalt dieses Vertrages (Ziffer 1.2) sowie Nebenabmachungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von der MAZ GmbH schriftlich bestätigt wurden. 21.2 Deutsches Recht Die gegenseitigen Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis und aus Anlass dieses Vertrages unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 21.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort ist Paderborn. Ist der Beklagte Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder hat der Beklagte keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist Gerichtsstand nach Wahl des Klägers Rostock oder der allgemeine Gerichtsstand des Beklagten. 21.4 Verjährung Ansprüche des Ausstellers gegen die MAZ GmbH verjähren in 6 Monaten, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften dem entgegenstehen. 21.5 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Regelungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist so abzuändern, das der beabsichtigte Zweck erreicht wird.

Paderbau Angebot Technische Bestellung Messestand C16 (ab 12m²) Art.-Nr. 30001: 47,73 /m² Ausstattung: - Octanorm-Systemelemente - Rück- und Seitenwände 2500 mm hoch, weiß - sichtbare Fläche je Wandelement: H 2255 x B 950 mm - Blende an den offenen Standseiten, 300 mm hoch, ohne Beschriftung - Teppichboden hellgrau mit Abdeckfolie, andere Farben laut Formular Bodenbeläge - Beleuchtung durch Langarmstrahler an der Rückwand, 1 Strahler je 4 m², inkl. Verkabelung, ohne Stromanschluss - 1 Counter, 1 Tisch mit 4 Stühlen Beispiel Grundriss 12 m² Beispiel Reihenstand 12 m² Beispiel Eckstand 12 m² Messestand C 16 farbige Wandplatten (ab 12 m²) Art.-Nr. 07119: 58,23 102 lichtgrau 108 dunkelgrün 111 schwarz 104 rot 118 minzgrün 124 ultramarin Messestand C 27 (ab 15 m²) Art.-Nr. 04800: 62,07 /m² /m² Ausstattung: - Octanorm-Sytstemelemente, Maxima-Flächenträger an den offenen Standseiten - Rück- und Seitenwände 2500 mm hoch, weiß - sichtbare Fläche je Wandelement: H 2340 x B 950 mm, Diagonalwände gelocht, sichtbare Fläche H2340 x B 660 mm - Kabine 1 x 1 m mit abschließbarer Tür mit 1 Garderobenleiste - 1 aufgesetzte Blende, beschriftbare Fläche H 455 x B 2340 mm, ohne Beschriftung - Beleuchtung durch Stromschienensystem, 1 Strahler je 4 m², inkl. Verkabelung, ohne Stromanschluss - Teppichboden hellgrau mit Abdeckfolie, andere Farben laut Formular Bodenbeläge - 1 Counter mit 1 Barhocker, 1 Tisch mit 4 Stühlen, 1 Prospektablage 1x DIN A4 Beispiel Grundriss 15 m² Beispiel Reihenstand 15 m² Beispiel Eckstand 15 m² Messestand C 27 farbige Wandplatten (ab 15 m²) Art.-Nr. 07120: 72,57/m² 102 lichtgrau 108 dunkelgrün 111 schwarz 104 rot 118 minzgrün 124 ultramarin Datum / Unterschrift / Firmenstempel Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mwst.

Stromanschlüsse Paderbau Angebot Technische Bestellung Artikel Anzahl Artikel Anzahl Wechselstromanschluss bis 1 kw 230 V / 50 Hz, Schuko Art.-Nr. 21000 Wechselstromanschluss bis 1,5 kw S30 V / 50 Hz, Schuko Art.-Nr. 21500 Wechselstromanschluss bis 2 kw 230 V / 50 Hz, Schuko Art.-Nr. 22000 Wechselstromanschluss bis 3 kw 230 V / 50 Hz, Schuko Art.Nr. 23000 Unterverteilung 2-fach Schuko bis 3 kw Art.-Nr. 2399 Zusätzliche Wechselstromleitung 230 V, Kanalverlg., pro lfd. m ab Anschl. Art.-Nr. 04703 Drehstromanschluss bis 5 kw 400 V / 50 Hz, 16 A CEE Art.-Nr. 25000 Drehstromanschluss bis 10 kw 400 V / 50 Hz, 16 A CEE Art.-Nr. 210000 Drehstromanschluss bis 5 kw 400 V / 50 Hz, 32 A CEE Art.-Nr. 25001 Alle Stromanschlüsse inkl. Montage, Ringleitungsanteil, 1 Schuko- oder CEE-Kupplung, Stromverbrauch und Bereitschaftdienst. 132,00 Drehstromanschluss bis 10 kw 400 V / 50 Hz, 32 A CEE Art.-Nr. 210001 147,00 Drehstromanschluss bis 15 kw Verbrauch wird extra berechnet. 400 V / 50 Hz, 32 A CEE Art.-Nr. 215000 155,00 Drehstromanschluss bis 20 kw Verbrauch wird extra berechnet. 400 V / 50 Hz, 32 A CEE Art.-Nr. 220000 172,00 Unterverteilung 32 A CEE auf 4x Schuko +1x 16 A CEE, ab 5 kw Art.-Nr. 02318 24,00 Unterverteilung 32 A CEE auf 8x Schuko +1x 32 A CEE, ab 10 kw Art.-Nr. 02316 5,50 Zusätzliche Drehstromleitung 400 V, bis 32 A Kanalverlg., pro lfd. m ab Anschl. Art.-Nr. 04707 196,00 Nachtstrom bis 3 kw nur mit Wechselstromanschluss Art.-Nr. 07121 208,00 Nachtstrom bis 5 kw nur mit Drehstromanschluss Art.-Nr. 07125 196,00 Nachtstrom bis 10 kw Nur mit Drehstromanschluss Art.-Nr. 07128 Drehstromanschluss über 20 kw Mit Zählermessung 208,00 238,00 287,00 48,00 76,00 8,50 70,00 100,00 130,00 auf Anfrage Artikel Anzahl Artikel Anzahl Standard-Messebauwand H 2500 x B 1000 mm Maxima Flachträgersystem Art.-Nr. 30004 24,73 Standard-Messebauwand H 2500x B 500 mm pro lfd. m Art.-Nr. 04751 26,25 Aufgesetzte Blende für Trägersystem Art.-Nr. 30006 13,73 Standard-Messebauwand farbig H 2500 x B 1000 mm Farbe bitte unten ankreuzen Art.-Nr. 07129 35,70 Kabinentür abschließbar, links eingehängt Art.-Nr. 04643 36,75 Standblende Weiß, vorgehängt, H 300 mm pro lfd. m Art.-Nr. 30021 18,42 gerade Ablage 1000x300 mm Art.-Nr. 00769 93,17 Kabinentür abschließbar, rechts eingehängt Art.-Nr. 00768 93,17 Kabinenvorhang, grau Art.-Nr. 30014 21,50 Schrägablage/ Buchablage Weiß, B 100 mm, für Wandmontage Art.-Nr. 07065 21,50 Garderobenleiste Mit 4 Haken, für Wandmontage Art.-Nr. 30024 36,75 Art.-Nr. 30020 21,50 Datum / Unterschrift / Firmenstempel Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mwst.

Paderbau Angebot Technische Bestellung Artikel Anzahl Artikel Empfangstresen Tischvitrine Newline Front Lochplatte silber Deckplatte Buche H1050/ B2160 /T 1100 mm Weiß/ Glas, abschließbar H 1050 / B 950 / T 470 mm Art.-Nr. 03167 92,95 Art.-Nr. 02107 Infotresen Hochvitrine Newline Front Lochplatte silber Deckplatte Buche H 1050 / B 1580 T 780 mm Weiß / Glas, inkl. Spots* H 1800 / B 950 / T 470 mm Art.-Nr. 00195 40,45 Art.-Nr. 03258 Counter weiß Prospektständer P3 Anschlagtüren abschließbar H 1020/ B 1006 /T 510 mm 3 x DIN A4 Art.-Nr. 05175 85,91 Art.-Nr. 30012 Sideboard Prospektständer P8 Schiebetür abschließbar H 820 / B 1006 / T 390 mm 8 x DIN A4 Art.-Nr. 07086 89,25 Art.-Nr. 30013 Lagerregal Kühlschrank* Kunststoff 140l H 860 / B 500 / T 600 mm Art.-Nr. 01723 61,95 Art.-Nr. 60001 Hochvitrine Kombiküche* ** Weiß / Glas, inkl. Spots* H 1800 / B 500 / T 500 mm Mit Kühlschrank, 2 Kochplatten, Spüle mit Heißwasserbereiter Art.-Nr. 50038 30,82 Art.-Nr. 60002 Anzahl 187,95 292,95 45,39 73,10 71,66 231,00 Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mwst. Datum / Unterschrift/ Firmenstempel

Paderbau Angebot Technische Bestellung Auftraggeber: Ansprechpartner: Straße: Land / PLZ / Ort: Tel.: Fax: e-mail: Halle / Stand Nr.: / Standgröße: Breite m / Tiefe m Reihenstand Eckstand Kopfstand Blockstand Ich/ Wir bestelle(n) unter Anerkennung der geltenden Bedingungen folgende Artikel / Dienstleistungen: Bitte die benötigte Anzahl eintragen und auf dem Formular Grundriss-Skizze die Platzierung einzeichnen! Artikel Anzahl Blendenbeschriftung Inkl. Montage und Demontage, 25 Zeichen, max. 150 mm Versalhöhe, Helvetica condensed blod, pro Blende und Seite Art.-Nr. 02464 136,50 Bitte den gewünschten Text in Druckbuchstaben eintragen. Die Beschriftung wird nach Ihren Angaben gefertigt. Ihre Schreibweise ist für uns verbindlich. zusätzliche Buchstaben (Preis pro Buchstabe) Art.-Nr.04984 3,68 Schrittfarbe: schwarz andere Farbe auf Anfrage Ausrichtung: linksbündig zentriert rechtsbündig Bitte Blende in Standfarbe (Standard ist weiß) Art.-Nr. 36,75 Wir wünschen die Einarbeitung von Logos und Grafiken. Vorlagen senden Sie uns bitte auf CD oder DVD oder per E-Mail (info@cyborg.de) als druckfertige PDF (bevorzugt), als Vektorgrafik (AI oder EPS) oder als Bild (JPG in Originalgröße mit mindestens 100 dpi Auflösung). Die Abrechnung erfolgt nach Aufwand. Wir benötigen keine Blendenbeschriftung Datum / Unterschrift/ Firmenstempel Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mwst.

Paderbau Angebot Technische Bestellung Artikel Anzahl Artikel Schalenstuhl Schale anthrazit Art.-Nr: 06262 15,75 Art.-Nr. 20001 19,43 Art.-Nr. 20002 17,18 Art.-Nr. 20003 18,90 Art.-Nr. 20004 Stehtisch, Polster weiß Ø 700 / H 1120 mm Gestell silber / Platte weiß 22,93 Art.-Nr. 20005 Z-Barhocker Stehtisch, Polster schwarz Ø 700 / H 1120 mm Gestell silber / Platte schwarz Art.-Nr. 10005 28,19 Tisch Ø 700 / H 720 mm Gestell silber / Platte schwarz Z-Barhocker Art.-Nr. 10004 31,05 Tisch Ø 700 / H 720 mm Gestell silber / Platte weiß Freischwinger Chrom / weiß Art.-Nr. 05861 28,19 Tisch Platte lichtgrau 1200 x 800 mm Objektstuhl, gepolstert Bezug anthrazit Art.-Nr. 10002 Anzahl Tisch Platte lichtgrau 800 x 800 mm Schalenpolsterstuhl Bezug anthrazit Art.-Nr. 10001 22,93 Art.-Nr. 20006 28,19 43,01 43,01 Tisch Platte lichtgrau 1200 x 700 mm Art.-Nr. 06017 Artikel 31,05 Anzahl Punktstrahler für Stromschiene weiß, 75 W Art.-Nr. 00916 27,30 Anzahl Art.-Nr. 01191 61,95 Halogenstrahler für Stromschiene weiß, 50 W 31,50 Langarmstrahler für Wandmontage weiß, 60 W Art.-Nr. 30009 HQI-Strahler für Stromschiene Weiß, 150 W Flächenstrahler Für Stromschiene weiß, 150 W Art.-Nr. 00915 Artikel Art.-Nr. 03269 30,45 Niedervoltstrahler für Systemnut 50 W 19,95 Art.-Nr. 03893 30,45 Datum / Unterschrift/ Firmenstempel Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mwst.

Allgemeine Mietbedingungen 1. Geltungsbereich der Bedingungen Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Vermieters erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Mietbedingungen. Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden sind nur wirksam, wenn der Vermieter sie schriftlich bestätigt. 2. Vertragsabschluss Unsere Angebote sind freibleibend und gelten nach Auftragsbestätigung bzw. Rechnungslegung durch uns als angenommen. In allen Fällen, in denen wir ohne unser Verschulden an der rechtzeitigen Auslieferung gehindert werden, sind wir von der Lieferpflicht befreit. Gegenstand des Mietvertrages sind die in unserer Auftragsbestätigung bzw. Rechnung aufgeführten Mietgegenstände. Wir behalten uns das Recht vor, die dort genannten durch funktionsgleiche andere Mietgegenstände zu ersetzen. Änderungen der angegebenen Maße, Form und Farben bleiben vorbehalten. 3. Mietzeit Der Mietgegenstand wird für die Dauer der Veranstaltung zur sachgerechten Nutzung überlassen. Ein Weiter- bzw. Untervermieten ist nur in Abstimmung mit dem Vermieter möglich. Eine Verlängerung der Mietdauer erfordert die Zustimmung des Vermieters. 4. Mietpreis Die genannten Preise sind als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu verstehen. Der Mietpreis wird nach Dauer der Mietzeit berechnet. Bei Auftragserteilung am Veranstaltungsort wird ein Aufschlag von 25% auf die Einzelpreise erhoben. 5. Technische Installation Bei betriebsbedingten Störungen bzw. Versorgungsausfällen und nachfolgenden Beeinträchtigungen kann keine Haftung für Nachfolgeschäden übernommen werden, so weit dem installierenden Unternehmen keine grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen ist. Das Durchleiten und die Verteilung im eigenen Stand müssen zur eigenen Standversorgung bzw. zur Versorgung Dritter geduldet werden. Eigenmächtiger Umbau der Miet- und Installationsmaterialien sind verboten. Für eventuelle Folgeschäden durch unsachgemäße Handhabungen bzw. Veränderungen haftet der Verursacher. Das Weiterleiten bzw. Unterverteilen an Nachbarstände ist generell untersagt. Zuwiderhandlungen können den Ausschluss der Versorgungsleistung zur Folge haben. Bei der Einleitung von Abwässern in das städtische Abwassernetz dürfen die haushaltsüblichen Schadstoffmengen nicht überschritten werden. Eventuelles Verdünnen von Fetten, Säuren und Laugen ist nicht statthaft. Wird mit stark fetthaltigen Abwässern gearbeitet, muss ein entsprechender Fettabscheider als Vorfilter vom Mieter auf eigene Kosten installiert werden. Es dürfen keine Speisereste bzw. Fäkalien in die Abwasserleitung gelangen. Der Mieter haftet eigenverantwortlich für die Schäden, die durch unsachgemäßes Einleiten entstehen. Alle zum Einsatz gebrachten Geräte und Installationen im Messestand haben den entsprechenden Standards und Vorschriften Deutschlands bzw. pas zu entsprechen. Eventuell entstehende Schäden durch schadhafte Geräte gehen zu Lasten des Verursachers. Nach Messeschluss hat der Mieter seine Wasserversorgung entsprechend zu sichern, sodass in den Nachtstunden keine Folgeschäden durch Austreten des Wassers bzw. Abwassers entstehen können. Für Schäden haftet der Mieter. 6. Zahlungsbedingungen Die Zahlung erfolgt laut Rechnungslegung zum Zahlungsziel. Ein Versorgungsanspruch entsteht erst nach 100%igen Ausgleich der gesamten Rechnung. Bei Nachbestellungen vor Ort ist der Beitrag bei Installationen bzw. Lieferungen zu 100% zu begleichen. Befindet sich der Mieter länger als einen Monat im Zahlungsverzug, gelten Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins als vereinbart. Schecks, Wechsel und verwandte Zahlungsmittel werden erfüllungshalber angenommen. Die Einziehungs-, Diskontspesen und Rückbelastungskosten gehen zu Lasten des Schuldners. Der Vermieter behält sich vor, die Auslieferung bzw. Versorgung im Falle des Zahlungsverzuges zu verweigern bzw. ausgelieferte Mietgegenstände vorzeitig zurückzuholen. 7. Haftung Für in Verlust geratene Mietgegenstände haftet der Mieter in Höhe des Wiederbeschaffungswertes. Für Beschädigungen an den Mietgegenständen haftet er in Höhe des Reparaturaufwandes, soweit dieser den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigt. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens des Vermieters bleibt davon unberührt. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände gegen Diebstahl und Vandalismus zu versichern. Die Haftung des Mieters beginnt bei Anlieferung und endet bei Abholung der Mietsache. 8. Rücktritt Der Rücktritt von einem erteilten Auftrag ist bis zu 4 Wochen vor dem vereinbarten Liefertermin zulässig. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt wird der volle Mietpreis berechnet. 9. Lieferung Die Auslieferung des Mietgegenstandes erfolgt zum vereinbarten Zeitpunkt. Ist kein bestimmter Zeitpunkt vereinbart, erfolgt die Lieferung vor Beginn der Veranstaltung. Fixtermine bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung und der schriftlichen Bestätigung des Vermieters. Der Mietgegenstand ist nach Ende der Mietzeit abholfertig bereitzustellen. 10. Gewährleistung Jegliche Haftung seitens des Vermieters für Sach- und Personenschäden im Zusammenhang mit dem Mietgebrauch ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Der Vermieter stellt geprüftes, jedoch gebrauchtes Mietmaterial zur Verfügung. Trotz aller Sorgfalt sind dennoch durch den Transport Mängelerscheinungen möglich. Hinsichtlich des einwandfreien Zustandes der Mietsache hat der Mieter beim Empfang unverzüglich Prüfungs- und Rügepflicht, mit deren Nichtausübung die Mängelfreiheit als bestätigt gilt. Gleiches gilt bei Rücknahme durch den Vermieter. Die Mängelrüge muss der Mieter bis 16:30 Uhr am Tag vor Veranstaltungsbeginn anzeigen, da Ansprüche ansonsten nicht anerkannt werden. Bei berechtigten Beanstandungen wegen Mängel der Mietsache wird der Vermieter nach seiner Wahl den Mangel beheben, die mangelhafte Mietsache durch eine mangelfreie ersetzen oder den Mieter aus dem Vertrag entlassen. Wird die Mietsache aus Verlangen des Mieters untersucht und zeigt sich hierbei kein Mangel der Mietsache, so hat der Mieter die hierdurch, sowie die durch etwaige Arbeiten an der Mietsache entstandene Aufwendungen zu ersetzen. Hat der Mieter die Mietsache bearbeitet oder Veränderungen vorgenommen, ist eine Gewährleistung wegen Mangels an der Mietsache ausgeschlossen. Nicht unter die Gewährleistungspflicht des Vermieters fallen nach Übergabe an den Mieter ausgefallende Leuchtmittel. Diese sind durch den Mieter auf eigene Kosten zu ersetzen. 11. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Unwirksamkeit Erfüllungs- und Zahlungsort für sämtliche Verpflichtungen aus dem Mietvertrag ist Rostock. Ist der Mieter Vollkaufmann, so ist Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Mietvertrag, auch aus dessen Gültigkeit Rostock nach unserer Wahl der allgemeine Gerichtsstand des Kunden. Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch wirksame zu ersetzten, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Inneneinrichtung und Dekoration Werben Sie für Ihren Auftritt Sehr geehrte Aussteller der PADERBAU, wir möchten Sie bei Ihrer Werbung für die PADERBAU 2015 unterstützen. Daher stellen wir Ihnen folgende Werbemittel, die Sie für verschiedene Kundenaktionen nutzen können, zur Verfügung: Flyer Die kostenfreien Flyer erhalten sie im Format DIN lang. Sie enthalten, bei einer neutralen Gestaltung, alle wichtigen Informationen zur PADERBAU. Der Leser erfährt also, was wann wo stattfindet. Versehen mit Ihrem Firmenstempel können Sie der täglichen Geschäftspost beigelegt werden oder in Geschäftsräumen ausgelegt werden der Flyer stößt garantiert auf großes Interesse. Plakate Die ebenfalls kostenfreien Poster im Format DIN A3 eignen sich für Schaufenster. Ausstellungsräume, Fahrzeuge, etc. auch bei Ihren Geschäftspartnern. Ein Hinweis Wir stellen aus besuchen Sie uns in Halle weckt sicher großes Interesse. Ehrenkarten Für Ihre besonderen Kunden, die Sie zur Messe einladen möchten stellen wir Ihnen Ehrenkarten zur Verfügung. Ihr Kunde erhält dadurch freien Eintritt zur PADERBAU. Ihnen werden pro eingelöster Ehrenkarte lediglich 2,50 (inkl. Mwst.) berechnet. Neu: Werbebanner für Ihre Baustellenschilder oder Baugerüste Machen Sie auch an Ihren Baustellenschildern oder Baugerüsten auf Ihren Messeauftritt aufmerksam. Ein echter Hingucker ist das 1,50 x 0,50m große Banner im Ösen zur Befestigung. Werbung an einer Stelle, die vom Fachpublikum garantiert gesehen wird. Anzeige im Messemagazin Mit einer Auflag von 15.000 Exemplaren bieten wir Ihnen die Möglichkeit an, nachhaltig das Interesse der Messebesucher zu wecken. Im Messemagazin werden alle Aussteller mit ihren Kontaktdaten aufgeführt. Eine Anzeige hebt Ihre Firma besonders hervor. Sprechen Sie bitte bei Interesse Frau Bergmeier-Tillmann (Telefon 0 52 52/5 66 71) an Sie erhalten dann Ihr Angebot. Unsere Bestellung: Stück Besucherflyer DIN lang kostenlos Stück Plakate, DIN A3 kostenlos Stück Ehrenkarten 2,50 bei Einlösung Stück Werbebanner, 1,50 x 0,50 m kostenlos Firma, Ansprechpartner: Anschrift: Datum: Unterschrift/Stempel:

Inneneinrichtung und Dekoration ACHTUNG!!! WICHTIGE INFORMATION FÜR AUSSTELLER Teurer Katalogeintrag im Expo-Guide S.C. Das Unternehmen Commercial Online Manuals S de RL de CV mit Sitz in Mexiko hat kürzlich an Aussteller der MAZ Mühlengeez GmbH und andere Messegesellschaften Formulare verschickt, die der Registrierung in ein von ihr zusammen gestelltes und im Internet zugängliches Ausstellerverzeichnis, dem Expo-Guide S.C., dienen sollen. Hierbei wird sich auf von uns durchgeführte Messen und Ausstellungen bezogen, so dass der Eindruck entsteht, es handle sich um den Ausstellungskatalog unserer Veranstaltung. Im Kleingedruckten des Angebotsformulars findet sich eine Klausel, wonach sich der Aussteller bei Unterzeichnung verpflichtet, 3 Jahre einen jährlichen Betrag in Höhe von ca. 1.271,- an dieses Unternehmen zu zahlen. Wir, die MAZ Mühlengeez GmbH, stehen in keinerlei Geschäftsbeziehung mit dieser Firma. Der Eintrag in das offizielle Ausstellerverzeichnis erfolgt nur durch uns. Hierzu entnehmen wir die Daten aus Ihrer Anmeldung. Jeglicher Schriftverkehr unsererseits erfolgt immer eindeutig mit dem PADERBAU Logo. Wir raten Ihnen daher, entsprechende Angebote genau zu prüfen und uns im Zweifelsfall zu kontaktieren. Ihr Messeteam des Messe- und Ausstellungszentrums Mühlengeez GmbH