Information für Ausbildungsbetriebe zu Neuordnungen von industriell-technischen Ausbildungsberufen



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Information für Ausbildungsbetriebe zu Neuordnungen von industriell-technischen Ausbildungsberufen

Vorwort In dieser Information präsentieren wir die Änderungen in der Ausbildungsverordnung zum Mediengestalter Digital und Print/zur Mediengestalterin Digital und Print, die ab August 2013 in Kraft tritt. Der Hauptgrund für die Neuordnung lag in der Erweiterung der Wahlqualifikationen sowie Aufhebung und Integration dreier Ausbildungsberufe. Die Ausbildungszahlen der beiden Fotolaborberufe Fotolaborant (2-jährig) und Fotomedienlaborant (3-jährig) waren seit Jahren rückläufig. Daher wurde der Ausbildungsberuf Mediengestalter Digital und Print um weitere Wahlqualifikationseinheiten (WQ) ergänzt und somit der Fotolaborant und der Fotomedienlaborant sowie der Dekorvorlagenhersteller integriert und aufgehoben. Die nachfolgenden Informationen richten sich gezielt an Ausbildungsbetriebe. Sie enthalten die Eckpunkte und Veränderungen des überarbeiteten Ausbildungsprofils und geben den Ausbildungsbetrieben Hinweise für die Einführung und Umsetzung der Ausbildung. Für die inhaltlichen Details erhalten Sie neben dieser Information die aktuelle Ausbildungsverordnung mit dem Ausbildungsrahmenplan. Weitergehende Fragen beantworten Ihnen die Ansprechpartner der IHK Hannover auch gerne direkt. Für die direkte Ansprache verweisen wir auf die Kontaktadressen im Anhang.

Eckpunkte des Mediengestalters Digital und Print Keine Änderungen gegenüber Verordnung von 2007 bezüglich bestehender verpflichtender Ausbildungsinhalte bisheriger Wahlqualifikationen der gültigen Prüfungsstruktur Ausbildungsdauer: 3 Jahre Struktur der Ausbildung: 3 Fachrichtungen und Wahlqualifikationen Gestaltung und Technik Konzeption und Visualisierung Beratung und Planung Zeitliche Gliederung: Zeitrichtwerte in Wochen mit Trennung vor/nach der Zwischenprüfung Prüfungsform: Zwischenprüfung und Abschlussprüfung Zwischenprüfung zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres Abschlussprüfung 12 Monate 24 Monate 36 Monate

Gründe für die Neuordnung Fotolaborberufe Die Vertragszahlen der beiden Fotolaborberufe Fotolaborant (2-jährig) und Fotomedienlaborant (3-jährig) waren seit Jahren rückläufig. Durch die Schaffung neuer Wahlqualifikationseinheiten wurden die beiden Berufe in den Mediengestalter Digital und Print integriert. Dekorvorlagenhersteller Gleiches gilt auch für den Dekorvorlagenhersteller, der seit einigen Jahren nicht mehr ausgebildet wird. Gleichwohl es seitens der Unternehmen Bedarf gibt, der bislang nur unzureichend durch den Mediengestalter Digital und Print abgedeckt wird. Neue WQs sollen hier Abhilfe schaffen. Plattformen zur interaktiven Kommunikation (Social Media), Contenterstellung und 3D-Grafikerstellung Das BiBB untersuchte seit rund zwei Jahren, wie der Qualifikationsbedarf von Unternehmen aus den Bereichen Social Media, Contenterstellung (Webinhalte) und 3D-Grafikerstellung gedeckt werden kann. Der ursprüngliche Plan, eigenständige Ausbildungsberufe zu verordnen, wurde zu Gunsten einer Teilnovellierung des Mediengestalters Digital und Print aufgegeben. Stattdessen wurde die Ausbildungsordnung um weitere Wahlqualifikationseinheiten ergänzt.

Erweiterung der Wahlqualifikationen Dekorvorlagenhersteller/Dekorvorlagenherstellerinnen arbeiten in Betrieben der Porzellanherstellung und in Abteilungen der Druckvorlagenherstellung, z. B. für den Siebdruck stellen Druckvorlagen für Dekors z. B. für Porzellanservice, andere Keramik, Glas und Emaille her fertigen Farbauszüge von Bildmotiven (Künstler oder Eigenentwurf) richten Dekors passgenau ein arbeiten heute hauptsächlich computergestützt nutzen gleiche Hard- und Software wie Mediengestalter Digital und Print Fachrichtung und mögliche Wahlqualifikationen nach der Neuordnung: Fachrichtung Gestaltung und Technik Wahl I: Digitale Bildbearbeitung I Dekorvorlagenherstellung I Digitale Bildbearbeitung II Druckformherstellung Dekorvorlagenherstellung II Dekorvorlagenherstellung III

Erweiterung der Wahlqualifikationen Fotolaboranten/Fotolaborantinnen arbeiten in industriellen Großlaboren oder Fachlaboren von Fotostudios oder Fotofachgeschäften entwickeln Filme, stellen Abzüge von analogen und digitalen Fotos her zweijährige Ausbildungsdauer Digitalfotografie hat ca. 80 % Marktanteil, Tendenz steigend digitale Ausgabeverfahren lösen analoge Filmentwicklung ab Fotomedienlaboranten/Fotomedienlaborantinnen arbeiten in Fotolaboren, Druckereien und Verlagen, insbesondere mit großformatigem Digitaldruck entwickeln Filme und bearbeiten digitale Bilddaten erstellen heute auch - Fotobücher, Fotogeschenke und großformatige Abzüge - Abzüge von professionellen und künstlerischen Fotografien - wetterfest-kaschierte Großfolien - Großdias für Leuchtkästen dreijährige Ausbildungsdauer Fachrichtung und mögliche Wahlqualifikationen nach der Neuordnung: Fachrichtung Gestaltung und Technik Wahl I: Digitale Bildbearbeitung I Datenausgabeprozesse Digitale Bildbearbeitung II Digitalfotografie Fotolabortechnik Großformatiger Digitaldruck I Großformatiger Digitaldruck II

Erweiterung der Wahlqualifikationen 3D-Grafikerstellung Erstellen von 3D-Standbildern und -Animationen, z. B. für 360 -Betrachtung von Gegenständen Entwicklung von 3 D-Figuren, z.b. Firmenmaskottchen animierte Darstellung von realen Abläufen Simulation fiktiver Situationen und Prozesse, z.b. Messekonzepte Unterhaltungsfilme und Games Fachrichtung und Wahlqualifikationen nach der Neuordnung: Fachrichtung Gestaltung und Technik Wahl I: 3 D-Objekterzeugung 3 D-Inszenierung I 3 D-Inszenierung II 3 D-Bewegtbild 3 D-Standbild

Erweiterung der Wahlqualifikationen Contenterstellung Erstellung vor allem textlicher Inhalte für die Veröffentlichung durch Personen auch ohne journalistische Ausbildung Einsatz insbesondere bei Online-Medien und im Web 2.0 Fachrichtung und mögliche Wahlqualifikationen nach der Neuordnung: Fachrichtung Gestaltung und Technik Wahl I: verschiedene Möglichkeiten, z. B. Typografische Gestaltung Digitale Bildbearbeitung I Contenterstellung I Datenbankbasierte Produktion Contenterstellung II

Erweiterung der Wahlqualifikationen Plattformen zur interaktiven Kommunikation (Social Media) Social Media: Online-Plattformen und -Applikationen, die den Austausch von nutzergenerierten Inhalten ermöglichen (Bitkom) Professionelles Agieren in Web 2.0 bzw. sozialen Netzwerken im Sinne einer Social-Media-Kommunikation (z.b. Marketing/PR) Formen, z.b.: soziale Netzwerke, Foren, Blogs, Wikis, Plattformen zum Mediasharing und Social Bookmarking Fachrichtungen und mögliche Wahlqualifikationen nach der Neuordnung: Fachrichtung Gestaltung und Technik Wahl I: verschiedene Möglichkeiten Plattformen zur interaktiven Kommunikation I Contenterstellung I Plattformen zur interaktiven Kommunikation II Contenterstellung II Fachrichtung Beratung und Planung Wahl I: Kaufmännische Auftragsbearbeitung I Plattformen zur interaktiven Kommunikation I Projektdurchführung Plattformen zur interaktiven Kommunikation II Kommunikationsplanung und Erfolgskontrolle

Ausbildungsplanung Die Ausbildenden haben gem. 5 Abs. 2 der Ausbildungsverordnung unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen. Individuellen Ausbildungsplan erstellen Ein Hilfsmittel zur Erstellung befindet sich auf der Internetseite des ZFA (www.zfamedien.de) und ermöglicht es Betrieben individuelle Ausbildungspläne für Mediengestalter-/in Digital und Print zu erstellen. Nach Veröffentlichung der Verordnung im Bundesgesetzblatt wird vom ZFA das Tool zur Erstellung des betrieblichen Ausbildungsplans angepasst sowie eine ausführliche Informationsbroschüre herausgegeben.

Ansprechpartner Ausbildungsberatung für die Bereiche Bau, Druck, Medien, Textil, Glas, Holz, Porzellan, Keramik, Fahrzeugtechnik Mike Bennecke Tel.: 0511 3107-202 Fax: 0511 3107-451 E-Mail: bennecke@hannover.ihk.de Metall, Elektro Wilfried Janke Tel.: 0511 3107-286 Fax: 0511 3107-451 E-Mail: janke@hannover.ihk.de Kunststoff, Kautschuk, Physik, Biologie, Chemie, Lebensmittel, Umwelt, Optik, Konstruktionsberufe Peter Schlote Tel.: 0511 3107-251 Fax: 0511 3107-451 E-Mail: schlote@hannover.ihk.de Prüfungsorganisation für die Bereiche Bau, Elektro, Textil, Glas, Holz, Porzellan, Keramik, Fahrzeugtechnik, Kunststoff, Kautschuk, Physik, Biologie, Chemie, Lebensmittel, Umwelt, Optik Hartmut Constien Tel.: 0511 3107-252 Fax: 0511 3107-451 E-Mail: constien@hannover.ihk.de Metall, Druck, Medien, Konstruktionsberufe Detlef Helbrecht Tel.: 0511 3107-355 Fax: 0511 3107-451 E-Mail: helbrecht@hannover.ihk.de Fragen zum Berufsausbildungsvertrag oder zur Eintragung von Ausbildungsverhältnissen beantworten Ihnen: Scarlett Moch-Schröder Tel.: 0511 3107-328 Fax: 0511 3107-451 E-Mail: eintragung@hannover.ihk.de Yvonne Schrader Tel.: 0511 3107-291 Fax: 0511 3107-451 E-Mail: eintragung@hannover.ihk.de