Erdgas plus Solar Fördergelder sichern und die Umwelt schonen Jetzt auf Erdgas plus Solar umstellen zahlt sich aus Rund ein Drittel der Energie in Deutschland wird für das Heizen und die Warmwasserbereitung in Wohngebäuden verbraucht. Dabei kann der Einbau einer modernen Heizungstechnologie sehr viel Energie einsparen und den Ausstoß von CO 2 erheblich senken. Das schützt unser Klima, schont die Energieressourcen und macht sich auch finanziell bezahlt. Mit Erdgas plus Solar die Wärmegesetze erfüllen Seit 2009 gilt bundesweit das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG) für Neubauten und seit 2010 in Baden-Württemberg das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) für den Gebäudebestand. Die Gesetze sollen dazu beitragen, den Ausstoß klimaschädlicher Treibhausgase zu verringern. Dies soll durch den verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung von Wohngebäuden bzw. durch energiesparende Maßnahmen erreicht werden. In Neubauten müssen mindestens 15 %, in bestehenden Wohngebäuden bei Erneuerung der Heizungsanlage seit Beginn 2010 10 % des Wärmebedarfs über erneuerbare Energien abgedeckt oder entsprechende Ersatzmaßnahmen getroffen werden. Als der Energieversorger vor Ort hier in Karlsruhe unterstützen Sie die Stadtwerke bei der Erfüllung der neuen gesetzlichen Anforderungen und bei der Wahl einer umweltfreundlichen und energiesparenden Heizungslösung. Hierzu bieten wir Ihnen das Förderprogramm Erdgas plus Solar an. Jetzt bis zu 1.050 E Zuschuss sichern!
Erdgas plus Solar: Die idealen Klimaschützer fürs Heizen! Vorteile Erdgas-Brennwert Energie-Einsparungen bis zu 20 % gegenüber alten Heizkesseln Höchster Komfort geruchs- und staubfrei im Betrieb Schnelle Amortisation Förderung bis zu 750 E Sauber und sparsam: Erdgas-Brennwertgeräte Selbst gegenüber modernen Niedertemperatur-Heizkesseln schneiden die neuen Erdgas-Brennwertgeräte hervorragend ab. Im Vergleich zu alten Heizkesseln sparen sie sogar bis zu 20 % Energie ein und stoßen deutlich weniger Schadstoffe und CO 2 aus. Der Grund für die hohe Effizienz: Die Abgaswärme geht nicht im Schornstein verloren, sondern wird der Heizung bzw. der Warmwasserbereitung zugeführt. Wer also jetzt an morgen denkt und für die Zukunft unserer Kinder und Enkel vorsorgen will, wem aktiver Umweltschutz am Herzen liegt und aus dieser Überzeugung in die zukunftsgerechte Brennwerttechnik investiert, wird dafür belohnt: mit erheblich niedrigeren Energiekosten. Ausnahme: Erdgas-Niedertemperatur-Heizgeräte Im Gebäudebestand kann es aus verschiedenen Gründen vorkommen, dass kein Brennwertgerät eingebaut werden kann. Deshalb werden auch Niedertemperatur-Heizkessel gefördert. Vielseitig und komfortabel Ein Erdgas-Heizkessel kann fast überall in der Wohnung oder im Haus aufgestellt werden. Ob im Bad, in der Küche, im Flur oder auf dem Dachboden: Mehr als einen Quadratmeter Platz müssen Sie für Ihre Erdgas-Heizung nicht einplanen. Sich um lästige Großbestellungen von Heizöl für den Winter zu kümmern gehört der Vergangenheit an. Es ist immer so viel Erdgas da, wie Sie für Ihren aktuellen Bedarf benötigen flexibel, wirtschaftlich und schadstoffarm. Auch die Wartungskosten für den Tank entfallen und der frei werdende Platz im Kellerraum kann für andere Zwecke genutzt werden. Komfortabel ist eine Erdgasheizung auch deshalb, weil sie schnell auf Ihre Wünsche nach mehr oder weniger Wärme reagiert und wenig Wartung benötigt. Denn Erdgas verbrennt fast ruß- und staubfrei. Dadurch gibt es im Erdgasheizkessel kaum Verunreinigungen oder Ablagerungen und der Schornsteinfeger muss nur alle zwei Jahre, anstatt wie sonst zweimal pro Jahr vorbeischauen. Kohlendioxid (CO 2 ) -Emissionen Feinstaub-Emissionen kg/kwh Gramm/kWh 0,5 0,09 0,08 0,4 0,3 0,33 0,07 0,06 0,05 0,072 0,2 0,1 0,0 Steinkohle 0,26 Heizöl (HEL) 0,20 Erdgas (Niedertemperatur- Heizkessel) 0,18 Erdgas (Brennwert- Heizkessel) Quelle: Umwelt Bundesamt 0,04 0,03 0,02 0,01 0,00 0,007 0,001 Holzpellets Heizöl Erdgas Quelle: PROBAS - Prozessorientierte Basisdaten für Umweltmanagement- Instrumente (Öko-Institut)
Vorteile Solaranlage Umweltfreundliche Abdeckung von von bis bis zu zu 25 25 % des des jährlichen Energiebedarfs Ihres Hauses Lange Lebensdauer der der Anlage Erfüllung der der neuen gesetzlichen Anforderungen für für den den Einsatz erneuerbarer Energien in in Wohnhäusern Förderung bis bis zu zu 300 1.000 E E für Anlagen in bestehenden Gebäuden und im Neubau Bauherren und Hausbesitzer aufgepasst: Sichern Sie sich jetzt Fördergelder in Höhe von bis zu 1.050 E Die Kraft der Sonne nutzen Alle 20 Minuten liefert die Sonne so viel Energie, wie die gesamte Weltbevölkerung in einem Jahr verbraucht. Um diese gewaltige regenerative Wärmequelle zu nutzen, wird mit Hilfe von Flach- oder Vakuumröhrenkollektoren die einfallende Sonnenenergie in thermische Energie umgewandelt. Mit guten Kollektoren, einer richtig dimensionierten Anlage und Heizungsunterstützung können bis zu 25 % des gesamten jährlichen Wärmebedarfs erzeugt werden. So werden auch immer mehr Altbauten mit Solarwärmeanlagen nachgerüstet oft im Zuge der Heizungserneuerung. Das ist in Baden- Württemberg seit dem 01.01.2010 bei einem Kesseltausch sogar gesetzlich vorgeschrieben (EWärmeG). Anlagenschema Erdgas-Brennwert-Heizkessel plus thermische Solaranlage Erdgas plus Solar: ein Modell mit Zukunft Gemeinsam sind sie unschlagbar: Erdgas-Brennwert-Heizkessel und thermische Solaranlagen lassen sich perfekt kombinieren. Erdgas steht Ihnen zur Wärmeversorgung Ihres Hauses jederzeit zuverlässig zur Verfügung. Sonnenenergie kann dazu einen guten Teil beisteuern. In den sonnigen Sommermonaten nutzen Sie überwiegend die Solaranlage zur Warmwasserbereitung und in den Übergangszeiten sowie im Winter steuert Ihre Erdgasheizung flexibel die darüber hinaus benötigte Wärme bei. Das Ergebnis ist Heizkomfort, auf den Sie sich stets verlassen können. Jetzt Fördergelder sichern Bis zu 40 % weniger Energieverbrauch und deutlich weniger CO 2 - Ausstoß pro Jahr sowie eine spürbare finanzielle Unterstützung: Wer jetzt seine bestehende Anlage auf einen sparsamen Erdgas-Brennwertoder Niedertemperatur-Heizkessel inkl. Solaranlage umstellt oder neu baut, sichert sich attraktive Fördergelder. Solar-Kollektor Erdgas-Brennwert- Heizkessel Die Stadtwerke Karlsruhe möchten Sie dabei unterstützen Energie zu sparen, Ihre Heizkosten zu senken und langfristig Klima und Ressourcen zu schonen. Außerdem erfüllen Sie mit der Kombination von Erdgas plus Solar die Anforderungen des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes und Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetzes. Wärmespeicher Fördergelder Heizkreislauf Objekt Kesselnennleistung Erdgas- Heizkessel (E) Solar (E) Erdgas-Brennwert plus plus Solar Solar (E) (E) < 30 kw 500 200 700 > 30 kw 750 300 1.050 Erdgasversorgung Trinkwasserversorgung Solar = Thermische Solaranlage Erdgas = Erdgas-Heizkessel kw = Kilowatt
Antrag auf Förderung eines Erdgas-Heizkessels und/oder einer thermischen Solaranlage Stadtwerke Karlsruhe GmbH Energieberatung 76127 Karlsruhe Wird von den Stadtwerken Karlsruhe ausgefüllt Förderbetrag: E Datum Unterschrift Stadtwerke Karlsruhe Bitte den Förderantrag vollständig und gut lesbar in Druckbuchstaben ausfüllen sowie eine Kopie der Rechnung des Installationsbetriebes beilegen. Gefördert werden soll (Zutreffendes bitte ankreuzen): Erdgas-Heizkessel thermische Solaranlage Antragsteller Name, Vorname Firma Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon, Fax E-Mail Angaben zur neuen Anlage Heizungsanlage (Hersteller / Modell / Typ) Kesselnennleistung kw Warmwasserbereitung Zentral über Heizung (auch Solar) elektrisch dezentral Solaranlage (Hersteller / Modell / Typ) Nutzung nur Trinkwassererwärmung Heizung und Trinkwassererwärmung Speichergröße Liter Kollektorfläche m 2 Zu förderndes Objekt Straße, Hausnummer PLZ, Ort Gebäude-Baujahr Wohnfläche m 2 Gebäude-Typ Etagenwohnung freistehend Einfamilien-Haus Reihenendhaus Mehrfamilien-Haus mit Wg. Reihenmittelhaus Hauseigentümer Mieter (bitte Einwilligung des Eigentümers vorlegen) bisheriger Brennstoff Neubau Installationsbetrieb Datum der Inbetriebnahme Die Bedingungen des Förderprogramms erkenne ich an. Ich erkläre hiermit mein Einverständnis, dass die durch dieses Formular und den beigefügten Unterlagen erhobenen personenbezogenen Daten durch die Stadtwerke Karlsruhe GmbH zur Abwicklung des Förderprogramms verarbeitet und genutzt werden. Ort, Datum Unterschrift des Antragstellers Stand 03/15
Allgemeine Förderbedingungen Erdgas plus Solar 1. Das Förderprogramm gilt für Heizgaskunden der Stadtwerke Karlsruhe, deren zu fördernde Anlage sich auf einem Anwesen oder einem Gebäude innerhalb des Grundversorgungs-Gebietes der Stadtwerke (in der Regel mit dem Stadtgebiet von Karlsruhe und Rheinstetten übereinstimmend) befindet. Der Antragsteller muss Eigentümer der zu fördernden Anlage sein. Jede Anlage kann nur einmal gefördert werden. 2. Erdgas-Heizkessel: Im Gebäudebestand wird der Austausch bzw. die Umstellung eines Wärmeerzeugers auf eine Erdgasversorgung gefördert, der bisher nicht Erdgas oder Fernwärme einsetzt. Im Neubau werden Erdgas-Zentralheizungsanlagen mit einer thermischen Solaranlage gefördert, welche die Vorgaben des EEWärmeG für Neubauten erfüllen. 3. Solaranlagen: Die Anlage muss integrierter Bestandteil einer Erdgasheizungs- und/oder Trinkwassererwärmungsanlage sein, die ein Gebäude versorgt. Es wird zugrunde gelegt, dass sich die Größe der zu fördernden Solaranlage an den gültigen gesetzlichen Vorgaben orientiert. 7. Voraussetzung für die Förderung ist das Vorliegen bzw. der Abschluss eines Erdgas-Liefervertrages für das betroffene Objekt mit den Stadtwerken. 8. Die Fördersumme wird nach Prüfung des Antrages ausschließlich mit der Energieabrechnung (Erdgasliefervertrag) des Antragstellers verrechnet. Die Auszahlung des Förderbetrages erfolgt als Guthaben auf vier Jahre aufgeteilt und wird in der Energieabrechnung einmal jährlich für die zugehörige Verbrauchsstelle verrechnet, sofern und solange die Voraussetzung gemäß Ziffer 7 gegeben ist. Bei vorzeitiger Beendigung des Liefervertrages entfällt der Restbetrag der Förderung. Wohnungsbaugesellschaften, die selbst nicht Nutzer des betroffenen Gebäudes sind oder Eigentümer, die das betreffende Gebäude nicht bewohnen, können stattdessen eine Provision in gleicher Höhe in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist die Vermittlung eines Erdgasliefervertrages für das betroffene Gebäude. 9. Der Förderbetrag ist vom Antragsteller unverzüglich zurückzuzahlen, wenn die Förderung durch unrichtige oder unvollständige Angaben erwirkt wurde. 4. Berücksichtigt werden nur vollständig ausgefüllte und unterschriebene Förderanträge in vorliegendem Formular. Der Antragsteller bestätigt mit seiner Unterschrift die Richtigkeit aller Angaben sowie alle Förderbedingungen in vollem Umfang zur Kenntnis genommen zu haben. Die Stadtwerke behalten sich eine Besichtigung der Anlage vor. 5. Der Förderantrag muss spätestens 3 Monate nach Inbetriebnahme der geförderten Anlage bei den Stadtwerken eingegangen sein. Mit dem Antrag muss eine Kopie der Rechnung des Installationsbetriebes eingereicht werden aus der hervorgeht, dass es sich um eine Erdgas-Heizungsanlage und/oder thermische Solaranlage handelt. 10. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht grundsätzlich nicht. Das Förderprogramm ist mit Förderprogrammen des Bundes und des Landes kombinierbar. 11. Die Stadtwerke behalten sich vor, das Förderprogramm jederzeit zu beenden oder inhaltlich zu ändern (z. B. bei Überschreitung des vorgehaltenen Gesamtfördervolumens). 12. Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass die von ihm erhobenen Daten zur Werbung und zur Markt- bzw. Meinungsforschung für eigene Zwecke durch die Stadtwerke verarbeitet und genutzt werden können. Stand 03/15 6. Der Förderbetrag ist - auch bei der Solaranlage - nach der Nennleistung des zugeordneten Heizkessels gestaffelt und beinhaltet die gesetzliche Mehrwertsteuer. Die konkreten Förderbeträge sind der aktuellen Infobroschüre Erdgas plus Solar zu entnehmen. Stadtwerke Karlsruhe GmbH Kundencenter Kaiserstraße Kaiserstraße 182 76127 Karlsruhe Tel. 0721 599-2121 Fax 0721 599-2319 energieberatung@stadtwerke-karlsruhe.de www.stadtwerke-karlsruhe.de
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