Schuljahr 2013-14
Grundschulempfehlung Verordnung des Kultusministeriums vom 8.11.2011 pädagogische Gesamtwürdigung des Kindes schulische Leistungen Lern- und Arbeitsverhalten bisherige Entwicklung des Kindes Notenregelung Gymnasium Ø bis 2,5 (Deutsch, Mathematik) Realschule Ø bis 3,0 (Deutsch, Mathematik) Werkrealschule / Hauptschule ab 3,0 Die Beratung orientiert sich an den Anforderungen der weiterführenden Schularten
Änderung der Grundschulversetzungsordnung Die Grundschulversetzungsordnung [ ] 5 wird wie folgt geändert: 1. Absatz 1 wird wie folgt gefasst:»schülerinnen und Schülern der Klassen 1 bis 4 wird auf Antrag der Erziehungsberechtigten einmal während des Besuchs dieser Klassen gestattet, eine Klasse freiwillig zu wiederholen. Die freiwillige Wiederholung ist zulässig am Ende der Klasse 1, während der Klasse 2, in den Klassen 3 und 4 in der Regel nur zum Ende eines Schulhalbjahres; über Ausnahmen entscheidet der Schulleiter.«Hinweis Die abgegebene Grundschulempfehlung wird gegenstandslos, wenn a) eine Schülerin bzw. ein Schüler das Ziel der Grundschule nicht erreicht, d.h. nicht in Klasse 5 versetzt werden kann b) der Anspruch auf ein sonderpädagogisches Unterstützungs- und Bildungsangebot geklärt werden soll (Meldung für GU bis zum 25.10.2013!) c) die Klasse 4 der Grundschule freiwillig wiederholt wird
Wichtige Termine Beratende Gespräche zur Grundschulempfehlung zwischen Eltern und Klassenleitungen finden an beiden Grundschulen von Dezember bis spätestens 21. Februar 2014 statt. Ausgabe der Halbjahresinformation und der Grundschulempfehlung im Schuljahr 2013-14 an allen staatlichen Heidelberger Grundschulen: 28. Februar 2014
Formularbogen Bitte beachten: Unterschriften nicht vergessen! Oben rechts: Bogen ist für wen bestimmt? Rückgabefrist für Eltern an die Grundschulen und ggf. Meldung zum Beratungsverfahren: 13.3.2014
Anmeldung an den weiterführenden Schulen Alle Eltern müssen ihre Kinder an der gewünschten Schule (und Schulart) anmelden! Die Kinder werden an diesem Tag von der Grundschule für die Anmeldezeit beurlaubt (bitte die Klassenleitung schriftlich informieren). Termine in Heidelberg: 26. / 27.3.2014 Achtung: Privatschulen haben gesonderte Termine. Die Anmeldung ist nur an einer weiterführenden staatlichen Schule möglich! Ein Zweit- und Drittwunsch sollte an dieser Schule angegeben werden.
3 Entscheidung der Erziehungsberechtigten Die Erziehungsberechtigten entscheiden, welche weiterführende Schulart ihr Kind besucht. Sie müssen die Grundschulempfehlung der aufnehmenden Schule nicht vorlegen. Sonderregelungen Privatschulen dürfen die Vorlage von Zeugnissen und auch die Grundschulempfehlung einfordern. Für staatliche Schulen mit bilingualen Zügen gilt dies ebenso.
Beratungsverfahren durch externe BeratungslehrerInnen Die Beratung ist vertraulich! Die LehrerInnen und die Schulleitung erhalten keine Informationen über die Gesprächsinhalte und Testergebnisse. A Beratungsvorgespräch mit einer externen Beratungslehrkraft (vertraulich) und/oder B Begabungstestung mit Auswertungsgespräch durch eine externe Beratungslehrkraft Füllen Sie in diesem Fall den Anmeldebogen Besonderes Beratungsverfahren (Blatt 4) aus und geben Sie ihn an die Grundschule zurück.
Beratungsverfahren Die Entscheidung der Eltern, ob sie die Teilnahme am besonderen Beratungsverfahren wünschen, muss 4 Schultage nach Ausgabe der Grundschulempfehlung erfolgen. Das besondere Beratungsverfahren und ggf. Testuntersuchungen durch eine Beratungslehrkraft sind bis zum 2.5.2014 durchzuführen.
Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Vorstellung der weiterführenden Schularten Wir wünschen allen Viertklässlern viel Erfolg in der jeweils geeigneten Schulart!