Breakfast Meeting Weiterentwicklung der europäischen CSR-Politik



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Transkript:

Breakfast Meeting Weiterentwicklung der europäischen CSR-Politik Mittwoch, 22.04.2015 um 9:15 Uhr Vertretung des Freistaats Bayern bei der Europäischen Union, Konferenzraum Rue Wiertz 77, 1000 Brüssel Begrüßung Bertram Brossardt Hauptgeschäftsführer vbw Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. Es gilt das gesprochene Wort.

1 Anrede, ich freue mich sehr, dass Sie sich heute Morgen Zeit nehmen, mit uns in Dialog zu treten. Es ist bereits unsere dritte Veranstaltung zum Thema Corporate Social Responsibility hier in Brüssel. Ich verrate kein Geheimnis, wenn ich sage: Lieber wäre es uns, wenn bei dem Thema der Gesprächsstoff einmal ausgehen würde. Das Gegenteil ist der Fall. Mitte des Jahres steht eine neue Mitteilung der EU-Kommission zum Thema CSR in Haus. Umso mehr ist es uns ein Anliegen die Haltung der vbw Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.v. deutlich zu machen und mit Ihnen darüber zu diskutieren, in welchem erheblichen Umfang die Unternehmen ihrer gesellschaftlichen Verantwortung nachkommen und welche negativen Konsequenzen durch eine weitergehende Regulierung für dieses Engagement zu erwarten sind. Und das sind nicht wenige.

2 Meine Damen und Herren, für die bayerische Wirtschaft hat soziale Verantwortung Tradition jahrzehntelang und ohne jeglichen Zwang. Davon zeugt unsere Internetplattform Wirtschaft weiß-blau, die wir im Jahr 2011 gestartet haben. Unser Ziel ist es, gesellschaftliche Verantwortung transparent zu machen denn oft läuft das ganz selbstverständlich und unbemerkt. Mehr als 2.000 Unternehmen vom kleinen Handwerksbetrieb bis zum internationalen Großkonzern zeigen auf dieser Plattform, wie sie CSR Tag für Tag leben: Indem sie zum Beispiel die Weiterbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern fördern, die Vereinbarkeit von Berufsleben und Familie verbessern, darauf achten, in ihrem Einflussbereich sozial und ökologisch verantwortungsvoll zu produzieren,

3 einen positiven Beitrag für das Gemeinwesen leisten durch Sponsoring oder corporate volunteering, und verstärkt in Bildung investieren. Die Vielfalt der Angebote ist beeindruckend und zeigt vor allem eines: Es gibt keinen goldenen Weg zur Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung durch Unternehmen und sie lässt sich auch nicht erzwingen. Den Unternehmen muss die Entscheidungsfreiheit bleiben, ob und in welchem Umfang sie sich engagieren wollen und welche Schwerpunkte sie dabei setzen. CSR beruht auf Eigeninitiative und Eigenverantwortung. Unsere bayerischen Unternehmen wollen gute Nachbarn sein und sind es auch! Darum sehen wir die Haltung, die sich auf europäischer Ebene durchgesetzt hat, äußerst kritisch. Die Erweiterung Berichtspflicht wird vor allem zweierlei mit sich bringen: Erhöhte Kosten

4 und mehr Bürokratie. Dazu kommt: Es werden mehr Unternehmen betroffen sein als angenommen. Denn durch die vernetzten Wertschöpfungsketten wirkt sich die Berichterstattungspflicht auf alle aus also auch auf kleinere Unternehmen. Diese wurden ursprünglich explizit aus dem Anwendungsbereich ausgenommen. Durch die Hintertür trifft es sie jetzt doch. Der Mehraufwand steht in keinem Verhältnis zum Nutzen. Zu befürchten ist, dass die Berichterstattungspflicht genau das Gegenteil bewirkt zu dem, wozu sie eigentlich gedacht war: Die Unternehmen werden sich mit ihrem Engagement zurückhalten und nur CSR nach Vorschrift machen. Das kann doch nicht gewollt sein! So verkommt CSR zum Erfüllen eines Pflichtenkatalogs. Deshalb darf es jetzt zu keiner weiteren Verschärfung kommen. Wir brauchen nicht noch

5 mehr Regeln, wir brauchen Deregulierung, die auf Eigenverantwortung setzt. Denn eines müssen wir festhalten: Im Vergleich zu anderen Regionen der Welt, mit denen wir im Wettbewerb stehen, ist das Regulierungsniveau gerade im Umwelt- und im Sozialbereich sehr hoch. Aus diesem Grund verfolgen wir die aktuelle Debatte mit großer Sorge, bei der es um weitere Regulierungen im Bereich Sozial- und Umweltstandards in Lieferketten geht. Betroffen wären in erster Linie international tätige Unternehmen. Schon der Ansatz geht in die falsche Richtung: Umwelt- und sozialrechtliche Standards haben mit CSR nichts zu tun sondern sind Sachen der einzelnen Staaten. Deshalb werten wir die angepeilten Regelungen als Versuch, Politik auf dem Rücken der Unternehmen zu machen. Dazu sagen wir ganz klar: Nein!

6 CSR ist kein Reparaturbetrieb für schwach ausgeprägte bzw. fehlende Vorschriften im Arbeits- oder Umweltrecht in bestimmten Staaten! Folgende Fakten sollte man sich vor Augen halten: Erstens. Vertrauen ist und bleibt die wichtigste Währung im Geschäftsleben. Geschäftspartner müssen sich darauf verlassen können, dass der andere geltendes Recht einhält und die Herkunftsstaaten ihrer Kontrollpflicht nachkommen genauso wie es deutsche Unternehmen und Behörden tun. Wenn Gesetzeslage oder Kontrollen in einzelnen Ländern lückenhaft sind, kann das doch nicht unsere Unternehmen angelastet werden! Zweitens. Eine solche Übertragung der Verantwortlichkeit wäre weder praktikabel noch praxisgerecht: Kein Unternehmen hat die Möglichkeit, seine Zulieferer zu überwachen schon gar nicht entlang der gesamten Wertschöpfungskette!

7 Und: Je nach Branche, produziertem Gut und Land variieren die Herausforderungen. Einheitslösungen helfen hier nicht weiter. Drittens. Unternehmen haben weder die Legitimation und die Ressourcen, sich für eine Verbesserung der Rechtsstandards und der Rechtsdurchsetzung vor Ort einzusetzen. Das ist Sache einer nachhaltigen Entwicklungspolitik und damit Aufgabe der Staatengemeinschaft. Viertens. An Vorgaben für verantwortungsbewusstes Handeln besteht kein Mangel: Denken Sie an die Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation und den UN- Global Compact sowie die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen. Diesen Standards Biss und Schlagkraft zu verleihen, zum Beispiel durch eine Ausdehnung der Leitsätze auf Nicht-OECD-Staaten, wäre zielführender als nationale oder europäische Alleingänge!

8 Das Fazit kann deshalb aus unserer Sicht nur lauten: Entwicklungszusammenarbeit kann die Bedingungen entlang der Wertschöpfungsketten verbessern nicht, indem man die Verantwortung an die Unternehmen delegiert. Wen die Unternehmen freiwillig entlang ihrer Lieferketten Sozial- und Umweltstandards etablieren wollen, die über die bestehende Gesetzeslage hinausgehen, so ist das ihre freiwillige Entscheidung. Zwang erreicht auch hier nichts ja, er schädigt sogar den wirtschaftlichen Erfolg, da er mit zusätzlichen Kosten und Bürokratie verbunden ist. CSR darf nicht dazu führen, dass die Unternehmen ihrem Kerngeschäft nicht mehr nachkommen können. Das würde letztlich auch den Beschäftigen und unseren Volkswirtschaften schaden. Unsere eindringliche Bitte an die EU lautet: Entwickeln Sie CSR nicht gegen die Wirtschaft weiter, sondern mit der Wirtschaft.

9 Wir sind bereit dazu wie es die Vielfalt der Angebote auf unserer Plattform Wirtschaft weiß blau zeigt, von der ich eingangs gesprochen habe. Die europäische CSR-Politik sollte zu den Grundsätzen zurückkehren, nach denen unsere Unternehmen oft in langer Tradition handeln: Freiwilligkeit statt Regulierung Kreativität statt Gleichmacherei Pluralität statt Uniformität Beständigkeit statt blindem Aktionismus. Ich bin überzeugt: Davon profitieren Wirtschaft und Gesellschaft mehr als von Regulierungen. Das sollte die EU-Kommission bei ihren weiteren Schritten bedenken. In diesem Sinne wünsche ich uns jetzt eine anregende Diskussion und freue mich, dass wir dazu so hochrangige Teilnehmer aus Politik und Wirtschaft gewinnen konnten.