1. Ziele der Energiepolitik. 2. Preisbildung an der Strombörse. 3. Förderung erneuerbarer Energien. 4. Netzregulierung. 5.



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Transkript:

1. Ziele der Energiepolitik Worum es heute geht 2. Preisbildung an der Strombörse 3. Förderung erneuerbarer Energien 4. Netzregulierung 5. Netzausbau 6. Weitere energiepolitische Maßnahmen 1

Ziele der Energiepolitik (I) Offizielle Ziele: Lissabon, Kyoto, Moskau Wirtschaftlichkeit (Preisgünstigkeit), daraus abgeleitet Wettbewerb, der für niedrige Preise sorgen soll. Wettbewerb ist aber kein Ziel an sich. Umweltverträglichkeit (Klima- und Umweltschutz), daraus abgeleitet als ein Unterziel Energieeffizienz (in der Stromerzeugung und im Verbrauch) und Förderung/stärkere Verwendung erneuerbarer Energien Versorgungssicherheit (1. Abhängigkeit von wenigen Quellen reduzieren (Gas), 2. Verlässlichkeit der Versorgung). 2

Weitere Ziele: Ziele der Energiepolitik (II) Haushaltspolitische Ziele: Signifikante Einnahmequelle für Bund und Kommunen (und auch Länder via Mehrwertsteuer). Industriepolitik zu Gunsten großer Energiekonzernen ( National Champions ) sowie Exportförderung erneuerbare Energietechnologien (www.german-renewable-energy.com) und von energieeffizienten Produkten (www.efficiency-from-germany.info)( y Energiewende.. 3

Energiewende 2011 Moratorium nach dem Reaktorunglück in Fukushima. Sofortige Stilllegung von sieben (acht) Kernkraftwerken und stufenweiser vollständiger Atomausstieg bis 2022. Ausbau der erneuerbaren Energien auf 35% des Stromverbrauchs bis 2020, bis 2050 sogar auf 80%. Energiestrategie 2020 der Europäischen Kommission: Reduktion von Treibhausgasemissionen um 20% (gegenüber 1990) Ausbau erneuerbarer Energien auf 20% (D: 35% bis 2022), Steigerung der Energieeffizienz um 20%. 4

6,30% Energieträger Einsatz von Energieträgern zur Stromerzeugung (2009) 9,30% 24,50% Braunkohle 4,10% Kernenergie 2,10% Steinkohle Erdgas 12,90% 18,20% 22,60% Mineralöl Wasserkraft Windkraft Übrige 5

Preisbildung an der Strombörse Nachfrage Merit-Order in Deutschland Öl Gas Wind Hydro Kernenergie Braunkohle Steinkohle Menge 6

Energiewende und Strompreise 7

Zusammensetzung Strompreis 2010 <1% 9% 8% 16% 9% 24% 34% Erzeugung/Vertrieb Transport Mehrwertsteuer Konzessionsabgabe StrEG/EEG KWK-G* Stromsteuer 8

Durchschnittlicher Strompreis für einen 3-Personen-Haushalt (3500 kwh/jahr) 9

Durchschnittlicher Strompreis für die Industrie 10

EEG-Vergütungssummen nach Energieträgern in Mio. Euro 14000 12000 10000 in Mio. 8000 6000 4000 2000 0 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 Wasser Gase Biomasse Geothermie Wind Solar 11

Förderung erneuerbarer Energien Bisher: Ausbau durch das EEG gesteuert, Ausdifferenzierte Fördersätze nach Erzeugungstechnologie (Solar, Biomasse, Wind, Geothermie, etc.) Ausdifferenzierte Förderung nach Anlagengröße, Ausdifferenzierte Förderung nach Anlagenstandort. EEG zeichnet sich durch nahezu völlige Abwesenheit von Markt und Wettbewerb aus. Ausnahme: (optionale) Marktprämie aber: Was bringt das wirklich? 12

2. Förderung erneuerbarer Energien 13

Probleme des EEG Ökologisch/klimapolitisch ist das EEG absolut wirkungslos: Zunahme des EEG-Stroms in Deutschland führt zu sinkender Nachfrage nach CO2-Zertifikaten Preis fällt, Stromproduktion mit Braunkohle wird günstiger, Andere Industrien (Stahl, etc.) können günstiger CO2 ausstoßen, Gesamtmenge an CO2-Ausstoß aber durch Gesamtmenge an Zertifikaten gedeckelt, nicht durch Menge an EEG-Strom berührt. Klimaeffekt des EEG = Null. 14

Handel mit CO2-Emissionsrechten (I) Umwelt- und Klimaschutz sind klassische klassische Beispiele für ein so genanntes Marktversagen ohne staatliche Eingriffe werden nicht die gesellschaftlich optimalen Ergebnisse erzielt. Grund sind sog. Externalitäten, auch externe Effekte genannt. Ein externer Effekt entsteht, wenn das Handeln eines Unternehmens (oder Individuums) jemanden anderen (positiv oder negativ) beeinflusst, ohne dass letzterer dafür kompensiert wird. Bei der Stromerzeugung mit fossilen Brennstoffen werden ohne ein staatliches Eingreifen die negativen Folgen für den Klimaschutz nicht hinreichend berücksichtigt. Es bedarf einer staatlichen Korrektur des Marktes. 15

Handel mit CO2-Emissionsrechten (II) Europäische Kommission gibt (ab 2013) EU-weite Gesamtobergrenze für CO 2 -Emissionen vor (zuvor nationale Pläne). Die Obergrenze wird im Jahr 2013 1,97 Mrd. t CO 2 betragen, nach 2,12 Mrd. t in 2005 und 2,08 in 2008. Die Menge wird danach jährlich um 1,74 Prozent gesenkt, um sie schließlich im Jahr 2020 auf 1,72 Milliarden t oder 79 % der Emissionen des Jahres 2005 zu begrenzen. 2013 soll der Anteil der auktionierten Zertifikate 20 Prozent betragen (bisher bis zu zehn Prozent). In den folgenden Jahren wird der Anteil Schritt für Schritt bis auf 70 Prozent (2020) und schließlich 100 Prozent (2027) erhöht. Einbeziehung des Luftverkehrs ab 2013 sowie weiterer Klimagase. 16

Handel mit CO2-Emissionsrechten (III) Durch die Begrenzung der Menge an CO2, die ausgestoßen werden darf, ist eine Mengensteuerung möglich, Alternative: Preissteuerung, z.b. durch eine CO2-Steuer, Problem: Eine CO2-Steuer kann Einsparziele weniger gut steuern und kann zudem teurer sein als eine Mengensteuerung. Beispiel: Zwei Kraftwerke (A und B) stoßen CO2 aus. Folgende Kosten fallen bei der Vermeidung von CO2 an: Kraftwerk A: 1000t (2000t) weniger kosten 15.000 Euro (35.000 Euro) Kraftwerk B: 1000 t (2000t) weniger kosten 25.000 Euro (60.000 Euro) Was sollte getan werden? 17

Handel mit CO2-Emissionsrechten (IV) GVK 2 GVK 1 Grenzkosten der Schadensvermeidung k S 2 S 1 S Ausmaß der Schädigung 18

Quellen von Klimagasemissionen i i weltweit Quelle: Joachim Weimann 19

Weitere Probleme des EEG Massive Überförderung einzelner Technologien, insbes. Solar (über 50% der EEG-Förderung für etwa 20% des EEG-Stroms, durchschnittl. EEG-Vergütung von aktuell ca. 37 cent/kwh für PV). Quelle: BDEW 20

EEG-Umlage 2011 und 2012 Quelle: BDEW 21

Durchschnittliche EEG-Vergütung g Quelle: BDEW 22

Durchschnittliche EEG-Vergütung pro kwh EEG-Strom Quelle: RWI 23

Zusätzliche Kosten durch Netzausbau Energiewende der Bundesregierung - massiver Ausbau erneuerbarer Energien, Ausbau im Strombereich von heute 18 auf 35% bis 2022, Stromerzeugung (v.a. Wind) primär im Norden und Osten, Verbrauch im Süden und Westen, Stromsparszenarien wohl eher Wunschdenken als realistische Prognose (z.b. wegen Elektromobilität, Wärmepumpen). Unterschiedliche Prognosen zum notwendigen Netzausbau schwanken, 2000 3600 km in jedem Fall erhebliche Investitionen erforderlich, Erheblich werden auch die Kosten sein (allein über 30 Mrd. EUR für Offshore Windparks). Maßnahmen bisher: Energieleitungsausbaugesetz it t (EnLAG) und Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG). 24

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Weitere Probleme des EEG Bedarf an Regelenergie nimmt zu (und damit die Kosten), Negative Preise wegen Abnahmegarantie (Entsorgungsgebühren), Wie wird die Versorgungssicherheit h it garantiert t (auch Folge des Merit- Order-Effektes des EEG)? Brauchen wir Kapazitätsmärkte, Kapazitätszahlungen o.ä.? 30

Ist Netzausbau alternativlos? l Wofür benötigen wir Politiker, wenn alles alternativlos ist? Mögliche Alternativen bzw. Lösungen, die den Ausbaubedarf reduzieren (aber sicher nicht auf null km!): Ausbau von Smart Grids und Netzoptimierung, Effiziente Bewirtschaftung von Engpässen (incl. Redispatch), Aufgabe des Einspeisevorrangs bei erneuerbaren Energien, Räumliche Anpassung der Einspeisevergütung i Netzausbau bietet t keine Anreize zur räumlichen Anpassung der Erzeugung, Oder: Einführung von Markt und Wettbewerb auch bei erneuerbaren Energien. 31

Engpassmanagement 32

Stromnetze als NIMBYGü NIMBY-Güter? NIMBY: Not In My Backyard dazu Frage von Überlandleitungen versus Erdkabel Kompensationszahlungen ( 5 StromNEV bis 40.000 EUR pro km)? -Nicht ganz unproblematisch wg. strategischem Verhalten. Der große Wurf Echte Novelle des EEG raus aus der Planwirtschaft 33

Alternativen en zum EEG 1. Einheitlicher EEG-Einspeisetarif ohne jede Ausdifferenzierung, festgelgt durch die Bundesnetzagentur 2. Ausschreibungsmodell: EE-Strommengen werden ausgeschrieben (à la Bestellverkehr bei der Bahn, öffentliche Ausschreibungen), 3. Quotenmodell: Stromversorger und/oder Netzbetreiber werden verpflichtet, x % EE-Strom zu vertreiben bzw. aufzunehmen. 34

Alternatives ti Quotenmodell zum EEG Quelle: Sachverständigenrat (2011) 35

Kapazitätsmärkte Müssen wir in Folge der massiven Förderung der erneuerbaren Energien auch noch die konventionellen Energien subventionieren? Kapazitätszahlungen? Kapazitätsmärkte (Ausschreibungen)? Gibt es wirklich ein Problem? Was wären Alternativen? 36

Einspeisung Solar und Wind 30.000,0 25.000,0 20.000,0 000 0 15.000,0 10.000,0 5.000,0 0,0 Wind Solar 01.01.2012 02.01.2012 03.01.2012 04.01.2012 05.01.2012 06.01.2012 07.01.2012 08.01.2012 09.01.2012 10.01.2012 11.01.2012 12.01.2012 13.01.2012 14.01.2012 16.01.2012 17.01.2012 18.01.2012 19.01.2012 20.01.2012 21.01.2012 22.01.2012 23.01.2012 24.01.2012 25.01.2012 26.01.2012 27.01.2012 28.01.2012 29.01.2012 31.01.2012 01.02.2012 02.02.2012 03.02.2012 04.02.2012 05.02.2012 Quelle: BNetzA 37

Preisentwicklung Februar 2012 Quelle: EEX 38

Preisentwicklung 10. Februar 2012 Quelle: EEX 39

Probleme von Kapazitätsmärkten Hohe Gefahr von Mitnahmeeffekten zu Lasten der Stromkunden oder Steuerzahler (insbesondere bei einfachen Zahlungen) Marktmacht? Wettbewerb auf dem Kapazitätsmarkt? Kompatibilität mit dem Binnenmarkt? Verpflichtung zur Erzeugung in Deutschland? Optimale Ansiedlung des Kraftwerkparks in Europa? Wie ist mit einer fortschreitenden Marktintegration in Europa umzugehen? Größe des Kapazitätsmarktes? Quersubventionierung Quersubventionierung der Versorgungssicherheit in Nachbarstaaten? 40

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Regulierung der Stromnetze (I) Unter Ökonomen als auch in der Politik ist heute nahezu unbestritten, dass die Stromnetze (also die Durchleitung und der Netzzugang) regulierungsbedürftig sind, weil sie ein resistentes natürliches Monopol darstellen. In Deutschland hat man sich mit dem EnWG 2005 für die sog. Anreizregulierung der Netzentgelte t entschieden. Die Netznutzungsentgelte müssen durch die Bundesnetzagentur genehmigt werden. Darüber hinaus existiert seit 2007 die Kraftwerksnetzanschlussverordnung, die sicherstellen soll, dass neue Kraftwerke prioritär an das Stromnetz angeschlossen werden. 42

DK, Regulierung der Stromnetze (II) Nachfrage Durchschnittskosten MWh 43

Regulierung der Stromnetze e (III) Regulierungsformel: EOt KA dnb, t Erläuterung: VPI KA 1 EV * KA * PF * EF t Qt vnb,0 t b,0 VPI 0 EO t = Erlösobergrenze e e in Periode t KA dnb = Permanent nicht-beeinflussbare Kosten KA vnb = Temporär nicht-beeinflussbare Kosten KA b = Beeinflussbare Kosten (Ineffizienz) EV = Individuelle Effizienzanforderung VPI t /VPI 0 = Inflationsrate PF = Sektorspezifischer Produktivitätsanstieg EF = Erweiterungsfaktor Q = Auf- bzw. Abschlag für über-/unterdurchschnittliche Qualität t 44

Regulierung der Stromnetze (IV) Aufschlüsselung der individuellen Kosten: Kosten eines effizienten Netzbetreibers Kosten aufgrund von Besonderheiten der Region Durch dritte verursachte Kosten Ineffiziente Kosten Kosten des Unternehmens KA vnb + KA dnb + KA b = Gesamtkosten 45

Regulierung der Stromnetze (V) Erklärung der Regulierungsformel nach Anreizregulierungsverordnung: EOt KA dnb, t VPI KA 1 EV * KA * PF * EF t Qt vnb,0 t b,0 VPI 0 t Dauerhaft nicht-beeinflussbare Kosten werden voll erstattet Temporär nicht-beeinflussbare Kosten müssen um den Produktivitätsfortschritt reduziert werden Beeinflussbare Kosten müssen um den Produktivitätsfortschritt reduziert werden zzgl. eines individuellen Faktors, der von der Ineffizienz des Unternehmens abhängt Ein Erweiterungsfaktor erlaubt Anpassungen der Erlösobergrenze an Anpassungen im Netz In Abhängigkeit von der Netzqualität werden zur Erlösobergrenze Ab- und Zuschläge gemacht 46

Weitere energiepolitische Maßnahmen Maßnahmen: CO2-Emissionsgrenzen für die Herstellung einzelner Produkte. Bei der Erzeugung g von Zement dürfen pro Kilo maximal 766 Gramm, pro Kilo Stahl 1328 Gramm CO 2 entweichen. Abschaltung von Nachtspeicheröfen (Energieeinspargesetz), Glühbirnenverbot (Ökodesign-Richtlinie der EU),.. Frage: Klimavereinbarungen über Carbon Footprints statt über CO2-Ausstoß? 47

5. Fazit Der Strompreis wird von vielen Faktoren beeinflusst, eine monokausale Zuordnung auf einen Faktor ist nicht möglich. Klimaschutz, EEG und Atomausstieg (Energiemix) treiben Preise stark nach oben. EEG, Glühbirnenverbot und Verbot von Nachtspeicherheizungen sind teuer und bringen rein gar nichts für den Klimaschutz. Im Gegenteil: Diese Maßnahmen machen den Klimaschutz unnötig teuer und verhindern damit, dass das Geld für effektiven Klimaschutz eingesetzt werden kann! Zunehmender Wettbewerb kann vor diesem Hintergrund nicht zu sinkenden Energiepreisen führen, er kann den Preisauftrieb bestenfalls dämpfen. 48

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Professor Dr. Justus Haucap Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Institut für Wettbewerbsökonomie (DICE) Universitätsstr. 1 D-40225 Düsseldorf Fax: 0211 81-15499 email: haucap@dice.hhu.de http://www.dice.uni-duesseldorf.de 49