Folie 1 Eindeutig gefährlich. Die neuen Gefahrstoffsymbole
Sieht gefährlich aus Folie 2 Auch ohne Chemielaborant zu sein, hantiert man fast täglich mit Substanzen, die es in sich haben: Nagellackentferner, Abflussreiniger, Farben, Lacke und Klebstoffe enthalten Gefahrstoffe. Wann immer wir mit diesen Mittelchen hantiert haben, wurden wir von den orange-schwarzen Gefahrstoffsymbolen zur Vorsicht gemahnt. Diese Gefahrstoffkennzeichnung war bei uns lange etabliert, aber eben nur hier und nicht in anderen Ländern weltweit existierten nicht nur unterschiedliche Symbole, auch die Beurteilung der Gefährlichkeit einer Substanz klaffte teilweise erheblich auseinander: Was hier etwa als gefährlich eingestuft wurde, galt andernorts womöglich als unbedenklich. illurama Farben aller Art Voßstraße 15 D-81543 München Tel: +49 (0) 89. 9541 1616 Fax: +49 (0) 89. 9541 1617 Farbe H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar P210, P233, P243 Von Hitze/Funken/offener Flamme/heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen. Behälter dicht verschlossen halten. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen. EWG: 200-662-2 Damit ist nun Schluß.
Gefahr erkennen. Überall. Folie 3 Seit 2009 ist ein weltweit einheitliches System in Kraft, das GHS (= Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals ). Mit dieser Neuerung wurden die bislang verschiedenen Systeme zur Gefahrstoffkennzeichnung und -einstufung international aufeinander abgestimmt. - Die orange-schwarzen Symbole werden nun nach und nach durch neue Symbole weiße Rauten mit rotem Rand ersetzt. - Gefahrstoffe werden nun international einheitlich den 28 (statt bisher 15) Gefahrenklassen zugeordnet. - Vor diesem Hintergrund mussten auch neue Gefahrenpiktogramme eingeführt werden.
Die GHS für Gefahrstoffe (1/2) Folie 4 Gefahrenbezeichnung Kennbuchstabe Symbol Bezeichnung Kodierung Piktogramm GHS Explodierende Explosionsgefährlich E Bombe GHS01 Hochentzündlich F+ Leichtentzündlich F Flamme GHS02 Flamme über Brandfördernd O einem Kreis GHS03 keine Entsprechung Gasflasche GHS04 Ätzend C Ätzwirkung GHS05
Die GHS für Gefahrstoffe (2/2) Folie 5 Gefahrenbezeichnung Kennbuchstabe Symbol Bezeichnung Kodierung Piktogramm GHS Sehr giftig T+ Totenkopf mit Giftig T gekreuzten Knochen GHS06 Gesundheitsschädlich Xn Reizend Xi keine Entsprechung GHS01 keine Entsprechung Ausrufezeichen GHS07 keine Entsprechung Gesundheitsgefahr GHS08 Umweltgefährlich N Umwelt GHS09
Von H-Sätzen und P-Sätzen Folie 6 Mit den H- und P-Sätzen auf Gebinden und Verpackungen liefert das GHS wichtige Zusatzinformationen zur Gefahrstoffkennzeichnung: - Die H-Sätze (von Hazard Statements, auf Deutsch Gefahrenhinweise ) geben detailliert Auskunft über mögliche Gesundheitsschäden im Umgang mit der Substanz. Beispiel: H318 Verursacht schwere Augenschäden - Die P-Sätze (Precautionary Statements, auf Deutsch Vorsorge- oder Sicherheitshinweise ), die immer nach den H-Sätzen aufgeführt sind, behandeln den sachgemäßen Umgang mit der Substanz. Beispiel: P233 Behälter dicht verschlossen halten - Zudem weist das GHS eine Kennzeichnung mit den Schlagwörtern Gefahr (besondere Gefährdung) und Achtung (etwas geringere Gefährdung) hin. - Für Notfälle und weitere Informationen enthält das GHS für jeden Gefahrstoff die Kontaktadresse samt Telefonnummer des Herstellers bzw. Lieferanten. - Reine Stoffe müssen seit Dezember 2010 GHS-gekennzeichnet sein, Gemische ab spätestens Mitte 2015.
Exkurs: Grundregeln im Umgang mit Gefahrstoffen (1/2) Folie 7 Wissen: Wer beruflich mit Gefahrstoffen zu tun hat, sollte über den richtigen Umgang und die Kennzeichnung unbedingt Bescheid wissen. Technik: Vorhandene Schutzvorrichtungen, Absauganlagen und Ähnliches müssen verwendet werden, um das Unfallrisiko zu minimieren. Defekte Geräte oder Funktionsstörungen sofort dem Vorgesetzten melden. Schutzkleidung: Die in der Betriebsanweisung vorgeschriebe persönliche Schutzausrüstung (PSA) muss getragen werden. Dazu zählen in der Regel Kittel, Schutzbrille, Schutzhandschuhe und Atemschutz.
Exkurs: Grundregeln im Umgang mit Gefahrstoffen (2/2) Folie 8 Sauberkeit: Essen, Trinken und Rauchen sind an einem Arbeitsplatz mit Gefahrstoffen verboten. Zu groß wäre das Risiko, dass Gefahrstoffe etwa über die Nahrung in den Körper gelangen. Hände vor Pausen gründlich waschen. Arbeits- und Privatkleidung möglichst getrennt aufbewahren. Niemals: Keinesfalls dürfen Gefahrstoffe oder Gefahrstoffreste in leere Lebensmittelverpackungen wie Getränkeflaschen oder Joghurtbecher umgefüllt werden. Zu groß ist die Verwechslungs- und damit Vergiftungsgefahr.