Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Hauptfach Vor- und Frühgeschichtliche Archäologie (Erwerb von 85 ECTS-Punkten)



Ähnliche Dokumente
Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Hauptfach Alte Welt mit dem Abschluss Bachelor of Arts (Erwerb von 120 ECTS-Punkten)

Fachprüfungsordnung. für den Bachelor-Studiengang. Wirtschaftsinformatik. an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg. Vom 31.

Fachspezifische Bestimmungen für das Studienfach Informatik mit dem Abschluss Bachelor of Science (Erwerb von 180 ECTS-Punkten)

Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2008 / Nr. 048 Tag der Veröffentlichung: 01. November 2008

Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Nebenfach Geographie (Erwerb von 60 ECTS-Punkten)

vom Präambel

Amtsblatt der Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut. Jahrgang: 2014 Laufende Nr.:

Fachspezifische Bestimmungen für das Studienfach Wirtschaftsinformatik mit dem Abschluss Bachelor of Science (Erwerb von 180 ECTS-Punkten)

Fachstudien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Arbeitsmarkt und Personal der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen

Prüfungsordnung. vom

Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen

auf Frauen und Männer in gleicher Weise bezogen. 1 Alle maskulinen Bezeichnungen von Personen und Funktionsträgern in dieser Satzung sind

Fachspezifische Prüfungsordnung für das Bachelorstudium im Fach Sozialwissenschaften

Technische Universität Dresden. Fakultät Wirtschaftswissenschaften

Nr. 85 / 13 vom 28. Oktober 2013

Fachprüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Bildungswissenschaft

Studienordnung. für den Virtuellen Weiterbildungsstudiengang. Wirtschaftsinformatik (VAWi) an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg

Amtliche Mitteilung. Inhalt

21/ Mai 2013 Amtliches Mitteilungsblatt

an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg Stand

S T U D I E N O R D N U N G für das Fach. Psychologie. (Nebenfach) mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (M.A.)

Amtsblatt der Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut. Jahrgang: 2013 Laufende Nr.:

Amtsblatt. TECHNISCHE-ry- m \ der Technischen Hochschule Deggendorf HOC - SCHULE { DEGGENDOI?F I [./

Otto-Friedrich-Universität Bamberg

15. November 2013 Amtliches Mitteilungsblatt. Seite

Zweite Ordnung zur Änderung der Masterprüfungsordnung für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre der Hochschule Ruhr West

geändert durch Satzungen vom 17. Januar Februar Februar Juni 2014

Studienordnung für den Diplomstudiengang Buchkunst/Grafik-Design an der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig Academy of Visual Arts StudO-BGD

Studienordnung für den Master-Studiengang Informatik an der Technischen Universität Berlin Vom 21. Januar 2004

Erste Ordnung zur Änderung der Masterprüfungsordnung für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre der Hochschule Ruhr West

(aktualisierte Fassung) Vom 13. November 2012

Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen

Spezielle Prüfungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Logistik Hochschule Ludwigshafen am Rhein vom

Studien- und Prüfungsordnung für Master-Studiengänge der Hochschule Aalen (SPO 30) vom 15. Juli 2013

Fachspezifische Bestimmung für das Fach Katholische Religionslehre im Masterstudium für das Lehramt an Grundschulen

Studien- und Prüfungsordnung für das Studienmodul Interkulturelle Kompetenzen an der Hochschule Augsburg vom 31. März 2015

Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft über die Zulassung für die höheren Fachsemester vom 21. Januar 2013

NBI. HS MSGWG Schl.-H. Heftnr. 04/2015, S Tag der Bekanntmachung auf der Homepage der NORDAKADEMIE:

1 Zulassung zum Studium und Feststellung der besonderen Eignung

Studienordnung für den Master-Studiengang Informatik an der Technischen Universität Berlin Vom 17. März 2004

Fachspezifische Bestimmungen Bachelorstudiengang Musik Studienfach Dirigieren

Inhalt. III. Übergangs- und Schlussbestimmungen 10 In-Kraft-Treten. Anlagen

PRÜFUNGSORDNUNG ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ALLGEMEINER TEIL FÜR DEN MASTER-

Verleihung von Graden in postgradualen Studiengängen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom )

PRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG PSYCHOLOGIE FACHBEREICH HUMANWISSENSCHAFTEN FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG

(Entwurf: Fassung im LBR am beraten)

Technische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften

Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor-Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 15. Dezember 2005

4 Module und Leistungsnachweise 1 Die Pflicht und Wahlpflichtmodule, ihre

Hochschule für Musik FRANZ LISZT Weimar

Datum Inhalt Seite. Fachhochschule Brandenburg Die Präsidentin Magdeburger Str. 50

Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor-Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 6. Juli 2009

1 Zweck der Studien- und Prüfungsordnung 1 Diese Studien und Prüfungsordnung regelt

Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den. Bachelorstudiengang Information Science & Engineering / Informationswissenschaft

Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2010 / Nr. 009 Tag der Veröffentlichung: 25. Februar 2010

Fachspezifischen Bestimmungen für die Master-Teilstudiengänge. (Informatik und Berufliche Informatik) das im

Vom 30. Juni (Fundstelle:

Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Betriebswirtschaft an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Coburg (SPO M BW)

Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Psychologie: Cognitive-Affective Neuroscience (Eignungsfeststellungsordnung)

Einführung für Studierende im. Bachelorstudiengang Mathematik und Anwendungsgebiete. 20. Oktober 2015 Prof. Dr. Stefan Schröer

Studienordnung für den Masterstudiengang Literarisches Schreiben an der Universität Leipzig

Amtsblatt der Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut. Jahrgang: 2015 Laufende Nr.: 233-3

Fachspezifische Bestimmungen für das Studienfach Technologie der Funktionswerkstoffe mit dem Abschluss Master (Erwerb von 120 ECTS-Punkten)

Fachprüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik

Vom 15. April (Fundstelle:

Kunstgeschichte: Bereich I [120 ECTS]

Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Informatik an der Technischen Hochschule Ingolstadt Vom 6. November 2006

Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Nebenfach Biologie (Erwerb von 60 ECTS-Punkten)

Ausführungsbestimmungen des. des Bachelor of Science Studienganges

Studien- und Prüfungsordnung für Master- Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 2. Juni 2006

Fachprüfungsordnung für den konsekutiven Bachelor- Studiengang Internationales Bauingenieurwesen im Fachbereich Technik (FPO-BaIB)

Prüfungsordnung. Biomaterials Science

Inhaltsverzeichnis: Vom 11. April 2014

Vom (a) Studiengänge mit dem Abschluss Bachelor of Arts (Mehr-Fach-Bachelor) Hauptfach (HF), Nebenfach (NF) HF

Studienordnung für den Master-Studiengang Management sozialer Dienstleistungen der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design

Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 72 Abs. 1 und Art. 86 a des Bayerischen Hochschulgesetzes erlässt die Universität Augsburg folgende

Spezielle Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Wirtschaftsprüfung

geändert durch Satzungen vom 1. September Juni November März Februar 2014

Amtliche Mitteilungen

geändert durch Satzungen vom 28. Februar September November März Februar Juni 2015

STUDIENORDNUNG FÜR DEN BACHELOR OF FINE ARTS KÜNSTLERISCHES LEHRAMT MIT BILDENDER KUNST (SO BKL)

AMTLICHE MITTEILUNGEN. Datum: Nr: 377. Satzung über die Zulassung zum Bachelor-Studiengang Informatik dual praxisintegriert

Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2006 / Nr. 4 Tag der Veröffentlichung: 20. Dezember 2006

M Inhaltsverzeichnis. I. Allgemeine Bestimmungen

600 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 10. September 2012 Nr. 78

Vom 14. März (Fundstelle:

Fachspezifische Prüfungsbestimmungen und Studienordnung

Accounting, Auditing and Taxation, M.Sc.

Ordnung zu den Sprachkursen des Zentrums für HochschulBildung (zhb) / Bereich Fremdsprachen der Technischen Universität Dortmund vom 12.

Fachstudien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Informatik mit dem Abschluss Bachelor of Science an der Universität Passau

Leseabschrift. Geltungsbereich

Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang European Master of Science in Management an der Ludwig-Maximilians-Universität München

Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre bekannt gemacht, wie er sich aus

Verkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 42. Jahrgang 5. Juni 2014 Nr. 36

Mitteilungsblatt Nr

Transkript:

Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Hauptfach Vor- und Frühgeschichtliche Archäologie (Erwerb von 85 ECTS-Punkten) Vom 7. April 2009 (Fundstelle: http://www.uni-wuerzburg.de/amtl_veroeffentlichungen/2009-26) Der Text dieser Satzung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl kann für die Richtigkeit keine Gewähr übernommen werden. Maßgeblich ist stets der Text der amtlichen Veröffentlichung; die Fundstellen sind in der Überschrift angegeben. Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2, Art. 58 Abs. 1 Satz 1 sowie Art. 61 Abs. 2 Satz 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) vom 23. Mai 2006 (GVBl. S. 245, BayRS 2210-1-1-WFK) in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit 1 Satz 1 der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung (ASPO) für die Bachelor- (6-semestrig) und Masterstudiengänge (4-semestrig) an der Julius- Maximilians-Universität Würzburg vom 28. September 2007 (Fundstelle: http://www.uniwuerzburg.de/amtl_veroeffentlichungen/2007-29) erlässt die Julius-Maximilians-Universität Würzburg folgende Satzung: 1 Die Bestimmungen der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung (ASPO) für die Bachelor- (6- semestrig) und Master-Studiengänge (4-semestrig) an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg werden wie folgt ergänzt: Zu 2 ASPO: Ziel des Studiums, Zweck der Prüfung, Akademischer Grad Ausgestaltung und Ziele des Bachelor-Studiums Das Bachelor-Hauptfach Vor- und Frühgeschichtliche Archäologie in der Ausprägung von 85 ECTS-Punkten wird als ein grundlagenorientiertes Studienfach der Philosophischen Fakultät I der Julius-Maximilians-Universität Würzburg angeboten. Ziel der Ausbildung in diesem Studienfach ist es, den Studierenden bzw. die Studierende mit den wichtigsten Quellen der Vor- und Frühgeschichtlichen Archäologie vertraut zu machen, einen fundierten Überblick über die Kulturen des vor- und frühgeschichtlichen Europas zu geben sowie die Methoden archäologischen Arbeitens zu lehren. Durch die Abschlussarbeit soll der bzw. die Studierende zeigen, dass er bzw. sie in einem thematisch und zeitlich eng begrenzten Rahmen in der Lage ist, eine Problemstellung der Vorund Frühgeschichtlichen Archäologie nach den erlernten Methoden und wissenschaftlichen Gesichtspunkten unter Anleitung weitgehend selbstständig zu bearbeiten. Die Prüfung ermöglicht den Erwerb eines international vergleichbaren Grades auf dem Gebiet der Vor- und Frühgeschichtlichen Archäologie und stellt im Rahmen eines konsekutiven Bachelor- und Master-Studienganges einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss dar, der zum Einstieg in die Arbeitswelt oder zur Vorbereitung auf ein sich anschließendes Master- Studium genutzt werden kann. Durch die Prüfung soll festgestellt werden, ob der Kandidat bzw. die Kandidatin die Zusammenhänge der grundlegenden Ausbildung in der Vor- und Frühgeschichtlichen Archäologie überblickt und die Fähigkeit besitzt, die verwendeten wissenschaftlichen Methoden anzuwenden.

Verleihung eines akademischen Bachelor-Grades Aufgrund der bestandenen Bachelor-Prüfung wird unter Beachtung der Regelungen von 2 Abs. 6 ASPO der akademische Grad eines Bachelor of Arts (abgekürzt B. A. ) verliehen. Der Grad des Bachelor of Arts stellt einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss dar. Zu 3 ASPO: Zugangsvoraussetzungen zum Bachelor-Studium, empfohlene Grundkenntnisse Zugangsvoraussetzungen Sätze 4 und 11: In Ergänzung zu den in der ASPO genannten Zugangsvoraussetzungen sind für das Studium der Vor- und Frühgeschichtlichen Archäologie im Hauptfach gesicherte Englischkenntnisse nachzuweisen. Zu 5 ASPO: Studienbeginn Das Bachelor-Studium der Vor- und Frühgeschichtlichen Archäologie kann jährlich zum Wintersemester aufgenommen werden. Zu 6 ASPO: Studiendauer, Fächerkombinationen, Gliederung des Studiums Anzahl und Beschreibung der Module bzw. Teilmodule Sätze 4 und 5: Für die Anzahl und die Beschreibung der verschiedenen Module und Teilmodule wird auf die Studienfachbeschreibung sowie die Modul- und Teilmodulbeschreibungen in den Anlagen verwiesen. Abs. 5: Kombinationen von Studienfächern für das Bachelor-Studium Sätze 2 bis 4: Vor- und Frühgeschichtliche Archäologie kann als Hauptfach in der Zwei-Hauptfächer- Kombination, das sich in den Pflicht- und den Wahlpflichtbereich (zusammen 75 ECTS- Punkte) sowie den Bereich Schlüsselqualifikationen (10 ECTS-Punkte) und die Abschlussarbeit (10 ECTS-Punkte) gliedert, studiert werden. Bezüglich der Kombinationen mit anderen Fächern im Rahmen dessen bestehen von Seiten der Vor- und Frühgeschichtlichen Archäologie keine Einschränkungen. Abs. 7: Zuordnung zu den einzelnen Bereichen, Studienfachbeschreibung, Schlüsselqualifikations- Pool Die Zuordnung der einzelnen Module zu den Bereichen Pflicht, Wahlpflicht bzw. Schlüsselqualifikationen (fachspezifisch oder allgemein) ist der Studienfachbeschreibung (Anlage 1) zu entnehmen. Zu 7 ASPO: Lehrformen Mögliche Lehrformen, Unterrichtssprache Satz 4: Die Lehrveranstaltungen werden in deutscher Sprache angeboten.

Zu 8 ASPO: Umfang der Prüfung, Fristen erfolgreicher Abschluss des Bachelor-Studiums, Festlegung der ECTS-Punkte für die Module bzw. Teilmodule in den einzelnen Bereichen: Sätze 2 und 3: Die für einen erfolgreichen Abschluss des Bachelor-Studiums zu erzielenden ECTS-Punkte in den einzelnen Modulen und Teilmodulen ergeben sich aus den Modul- und Teilmodulbeschreibungen. Zu 14 ASPO: Anrechnung von Modulen, Teilmodulen, Studien- und Prüfungsleistungen sowie Studienzeiten Anrechnung von Modulen bzw. Teilmodulen aus demselben Studienfach Einschlägige Module bzw. Teilmodule aus dem Pflicht- oder Wahlpflichtbereich sowie den fachspezifischen Schlüsselqualifikationen, welche in demselben Studienfach oder vergleichbaren Studienfächern an anderen Universitäten oder gleichgestellten Hochschulen im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes bestanden worden sind, können in vollem Umfang an der Universität Würzburg vom jeweiligen Prüfungsausschuss angerechnet werden; Leistungen aus einer Abschlussarbeit werden nicht anerkannt. Die Belegung von Modulen mit identischen Teilmodulen im Wahlpflichtbereich ist ausgeschlossen. Abs. 6: ECTS-Punkte für die Anrechnung von einem im Ausland absolvierten Fachsemester Satz 5: Für den Fall, dass ECTS-Punkte im Ausland erworben worden sind, wird erst ab Überschreiten der Grenze von 20 ECTS-Punkten die Anrechnung von einem bzw. mehreren Fachsemester/n vorgenommen. Damit können 1 bis 20 im Ausland erworbene ECTS-Punkte angerechnet werden, ohne dass zugleich ein Fachsemester angerechnet wird. Zu 17 ASPO: Form der Prüfungsleistungen Abs. 2: Regelung der Teilmodulprüfungen Prüfungsform, Prüfungsdauer und Prüfungsumfang werden in den Teilmodulbeschreibungen Die Modulverantwortlichen können durch den Prüfungsausschuss ermächtigt werden, spätestens zwei Wochen nach Beginn der Vorlesungszeit innerhalb des in den Modulbeschreibungen festgesetzten Rahmens die Form und Dauer der Prüfungen festzulegen. Zu 18 ASPO: Mündliche Teilmodulprüfungen Abs. 2: Regelung der Zahl der Prüflinge Mündliche Teilmodulprüfungen können als Einzel- oder Gruppenprüfungen mit bis zu drei Prüflingen pro Gruppe stattfinden. Sofern eine mündliche Prüfung in Form der Einzelprüfung erfolgt, ist dies in der jeweiligen Teilmodulbeschreibung ausgewiesen.

Regelung der Prüfungsdauer Die Dauer einer mündlichen Teilmodulprüfung wird in den Teilmodulbeschreibungen Zu 19 ASPO: Schriftliche Teilmodulprüfungen Regelung der Prüfungsdauer Die Dauer einer schriftlichen Teilmodulprüfung wird in den Teilmodulbeschreibungen Zu 21 ASPO: Abschlussarbeit: Bachelor-Arbeit Abs. 4: Zuteilung des Themas der Abschlussarbeit Das Thema der Abschlussarbeit im Studienfach Vor- und Frühgeschichtliche Archäologie kann zu dem Zeitpunkt zugeteilt werden, zu welchem der Prüfling mindestens 60 ECTS- Punkte aus dem Pflicht- und Wahlpflichtbereich in Vor- und Frühgeschichtlicher Archäologie erreicht hat. Auf begründeten Antrag kann der Prüfungsausschuss im Einzelfall eine Zuteilung des Themas vor Erreichen der zuvor genannten ECTS-Punkte zulassen. Abs. 10: Sprache der Abschlussarbeit Die Abschlussarbeit muss in deutscher Sprache vorgelegt werden. Zu 22 ASPO: Abschlusskolloquium Notwendigkeit eines Abschlusskolloquiums Im Studienfach Vor- und Frühgeschichtliche Archäologie in der Ausprägung von 85 ECTS- Punkten findet kein Abschlusskolloquium statt. Dies gilt nicht im Falle einer fächerübergreifenden Abschlussarbeit, wenn die fachspezifischen Bestimmungen des anderen Studienfachs die Durchführung eines Abschlusskolloquiums voraussetzen und für das Prüfungsverfahren der Abschlussarbeit der Prüfungsausschuss des anderen Studienfachs zuständig ist (gemäß 2 Abs. 6 Satz 2 ASPO). Zu 23 ASPO: Organisation von Prüfungen Prüfungszeitraum Schriftliche Prüfungen für ein Teilmodul finden in der Regel kurz vor oder nach Ende des Vorlesungszeitraums statt, in dem das Modul angeboten wird. Werden für ein Teilmodul in jedem Semester Prüfungen, aber nicht in jedem Semester Veranstaltungen angeboten, so liegt der Prüfungszeitraum in Semestern, in denen keine Veranstaltungen des Teilmoduls angeboten werden, in der Regel kurz vor oder nach Beginn des Vorlesungszeitraums des Semesters. Termine für mündliche Prüfungen werden in Absprache mit dem jeweiligen Prüfer bzw. der jeweiligen Prüferin bestimmt.

Zu 24 ASPO: Voraussetzungen für die erfolgreiche Anmeldung zu Prüfungen Weitere Anmeldevoraussetzungen Eventuelle weitere Voraussetzungen für die erfolgreiche Anmeldung zu Prüfungen sind in den jeweiligen Teilmodulbeschreibungen geregelt. Zu 31 ASPO: Bestehen von Prüfungen Bestehen der Bachelor-Prüfung Für das erfolgreiche Bestehen der Bachelor-Prüfung müssen im Studienfach Vor- und Frühgeschichtliche Archäologie als eines von zwei Hauptfächern Module aus dem Pflicht- und Wahlpflichtbereich (zusammen 75 ECTS-Punkte), dem Bereich der Schlüsselqualifikationen (10 ECTS-Punkte) sowie die Abschlussarbeit mit 10 ECTS-Punkten erfolgreich abgeschlossen worden sein. Anlagen: Anlage 1: Studienfachbeschreibung Anlage 2: Modul- und Teilmodulbeschreibungen (Modulhandbuch) 2 Inkrafttreten Diese fachspezifischen Bestimmungen treten mit Wirkung vom 1. Oktober 2008 in Kraft. Das Inkrafttreten der ASPO bleibt hiervon unberührt. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Universität Würzburg vom 10. Februar 2009. Würzburg, den 7. April 2009 Der Präsident: Prof. Dr. A. Haase Die Fachspezifischen Bestimmungen für das Bachelor-Hauptfach Vor- und Frühgeschichtliche Archäologie (Erwerb von 85 ECTS-Punkten) wurden am 7. April 2009 in der Universität niedergelegt; die Niederlegung wurde am 8. April 2009 durch Anschlag in der Universität bekannt gegeben. Tag der Bekanntmachung ist daher der 8. April 2009. Würzburg, den 8. April 2009 Der Präsident: Prof. Dr. A. Haase