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Elsbeth Aeschlimann-Vogel, Walter Noser Vormundschaft Von der Beistandschaft bis zur Fürsorgerischen Freiheitsentziehung
Die Autoren Elsbeth Aeschlimann-Vogel, 1952, diplomierte Sozialarbeiterin HFS, ist Mutter von vier Kindern und Leiterin der Opferhilfe-Beratungsstelle in Zürich. Walter Noser, 1963, diplomierter Psychiatriepfleger und Sozialarbeiter HFS, arbeitet beim Beratungszentrum des Schweizerischen Beobachters im Fachbereich Sozialfragen. Beobachter-Buchverlag 2., aktualisierte Auflage 2003 2002 Axel Springer Schweiz AG aktualisiert als E-Book 2010 Herausgeber: Der Schweizerische Beobachter, Zürich Lektorat: Ursula Binggeli, Zürich Umschlaggestaltung: Matter & Partner, Zürich Layout und Satz: Bruno Bolliger, Caslano Umschlagfoto: Frank Schwarzbach, Zürich ISBN 3 85569 282 3
Inhalt Vorwort...7 Kleine Geschichte der Vormundschaft...10 Das heutige Recht...10 Die Einschränkung der Selbstbestimmung...12 Das Spannungsfeld...12 Lorenz B. Hilfe für psychisch Kranke...14 Die Grundzüge des Vormundschaftsrechts...15 Rechtliche Grundlage: das Zivilgesetzbuch...15 Wichtige Begriffe...16 Die vormundschaftlichen Massnahmen im Überblick...17 Privater Vormund und Amtsvormund...20 Vormund und Behörde...21 Margrit G. Hilfe für Betagte...22 Der Weg zur Massnahme...25 Die Meldung...25 Das Verfahren beginnt...26 Die Akteneinsicht...28 Das Gespräch mit der Behörde...29 Bescheid wissen ist wichtig...30 Mitreden gewusst wie...31 Das Verfahren auf eigenes Begehren...32 Die Wahl der Betreuungsperson...33 Die vorläufige Fürsorge...34 Die Verfügung...35 Die Beschwerde gewusst wie...36
Die Veröffentlichung der Massnahme...37 Der Spezialfall: Entmündigt und nicht bevormundet...38 Lena Z. Hilfe für geistig Behinderte...39 Die Massnahmen im Detail...40 Die Vormundschaft...40 Die Beiratschaft...42 Die Vertretungsbeistandschaft...43 Die Verwaltungsbeistandschaft...45 Die kombinierte Beistandschaft...46 Die Beistandschaft auf eigenes Begehren...46 Gerda S. Hilfe für Suchtkranke...48 Die bestehende Massnahme...50 Die Betreuungsperson ein Steckbrief...50 Pflichten und Aufgaben der Betreuungsperson...51 Die Aufgaben der Betreuungsperson im Detail...54 Sich beschweren gewusst wie...55 Die Auswirkungen der Massnahme im Alltag Fragen und Antworten...57 Die Kosten der Massnahme...60 Anna T. Hilfe für Hilfe Suchende...62 Das Ende der Massnahme...63 Das Gesuch um Aufhebung...63 Die Massnahme wird aufgehoben...63 Die Massnahme wird umgewandelt...64 Weiterführende Hilfe suchen gewusst wie...65 Peter L. Hilfe für Unvernünftige...66
Die Fürsorgerische Freiheitsentziehung FFE...67 Die Voraussetzungen für die Freiheitsentziehung...67 Rechtzeitig Hilfe in Anspruch nehmen gewusst wie...69 Die Einweisung in die Klinik...70 Die richterliche Überprüfung gewusst wie...72 Die Dauer des Klinikaufenthalts...72 Das Entlassungsgesuch gewusst wie...73 In der Klinik zurückbehalten...75 Geisteskrankheit und FFE...76 FFE bei entmündigten und/oder urteilsunfähigen Personen...77 FFE Fragen und Antworten...78 Die Zukunft des Vormundschaftsrechts...80 Was wird neu sein?...80 Anhang...82 Musterbriefe...82 Instanzen der Kantone...90 Gesetzestexte im Wortlaut...100 Beratungs- und Rechtsauskunftstellen...117 Literatur...124
Vorwort Im Frühjahr 2002 ist die erste Auflage dieses Ratgebers erschienen. Die Broschüre ist auf grosses Interesse gestossen. Es hat sich gezeigt, dass sie eine Lücke im bestehenden Literaturangebot zum Vormundschaftswesen schliesst: Mit ihrer einfach gehaltenen Sprache hebt sie sich ab von den für Laien oft kaum verständlichen Fachbüchern zum Thema. Nützlich erweist sich die alle wichtigen Fragen und Problemstellungen abdeckende Broschüre einerseits für von einer vormundschaftlichen Massnahme betroffene Menschen und andrerseits für Fachleute in der Praxis, bringt sie diesen doch die Sichtweisen ihrer Klientinnen und Klienten näher. Die meisten Menschen, die an einer psychischen Störung oder Krankheit oder an Suchtproblemen leiden, und auch die meisten alten Menschen kommen ohne vormundschaftliche Hilfe aus, weil sie Unterstützung von Privatpersonen, staatlichen oder privaten Institutionen in Anspruch nehmen können. In diesem Ratgeber wird das Augenmerk auf den kleinen Teil der Bevölkerung gerichtet, für den vormundschaftliche Massnahmen geprüft und eventuell angeordnet werden, weil bestehende Hilfe nicht genügt oder nicht vorhanden ist. (In der Schweiz bestanden Ende 2008 insgesamt 73 615 vormundschaftliche Massnahmen für Erwachsene; davon wurden 10 869 im Jahr 2008 neu angeordnet.) Vormundschaftliche Massnahmen für Kinder werden dabei ausgeklammert, weil die in diesem Bereich auftauchenden Probleme grundsätzlich anderer Natur sind. Das erste Kapitel gibt einen Überblick über die Geschichte des Vormundschaftsrechts. Das zweite Kapitel geht der Frage nach, wann der Staat sich in Privatangelegenheiten einmischen darf. 7
Im dritten Kapitel werden die Grundzüge des Vormundschaftsrechts mit seinen wichtigsten Ausdrücken erläutert. Begriffe wie Rechts-, Urteils- und Handlungsfähigkeit, die zum Verständnis des Vormundschaftsrechts nötig sind, werden in einfacher Sprache beschrieben. Im vierten, fünften, sechsten und siebten Kapitel werden das Verfahren, die bestehenden Massnahmen und deren Aufhebung beschrieben. Die Rechtsmittel, der Instanzenweg, die aus der Massnahme resultierenden Konsequenzen sowie die Rechte und Pflichten der betroffenen Personen werden ausführlich erklärt. Ebenso finden sich Erklärungen zum Pflichtenheft der Betreuungsperson und der Behörde. Eine besondere Form vormundschaftlicher Massnahmen stellt die Fürsorgerische Freiheitsentziehung dar, die anschliessend in einem eigenen Kapitel mit verschiedenen Beispielen vorgestellt wird. Der Anhang ist in verschiedene Teile gegliedert. Er enthält zum einen Musterbriefe und erläutert die Instanzenwege der verschiedenen Schweizer Kantone. Zum andern werden die verwendeten Gesetzesartikel im Wortlaut wiedergegeben. Und zum Schluss finden sich im Anhang ebenfalls Adressen von verschiedenen Beratungsstellen. Zwischen den einzelnen Kapiteln finden sich Geschichten von Menschen, die mit einer vormundschaftlichen Massnahme leben. Diese Fallbeispiele zeigen die Palette von Situationen auf, in denen behördliches Einschreiten sinnvoll sein kann. Als Quellen dienten unter anderem der Fundus des Beratungszentrums des Schweizerischen Beobachters und Erfahrungswerte von Amtsvormundinnen. Anhand der Fallbeispiele die natürlich anonymisiert worden sind sollen möglichst viele Fragen beantwortet und möglichst alle wichtigen Aspekte verdeutlicht werden. 8
In der vorliegenden Broschüre erscheinen alle Personen abwechslungsweise in der männlichen und weiblichen Form. In der jeweiligen Formulierung sind die Vertreter und Vertreterinnen des anderen Geschlechts mit eingeschlossen. Wenn wir im Text von einem Vormund sprechen, ist also auch eine Vormundin gemeint. Ebenso ist bei einer bevormundeten Frau immer auch das andere Geschlecht mit gemeint. Vormund, Beirat und Beistand führen vormundschaftliche Massnahmen. Obwohl alle drei verschiedene Aufgaben und Kompetenzen haben, gibt es oft Überschneidungen. Sofern im Text alle drei gemeint sind, so werden sie Betreuungsperson genannt. Elsbeth Aeschlimann-Vogel Walter Noser aktualisiert 2010 9