Studienarbeit Conrad Ruppel Anreize zur Selbstreinigung oder zum Gang in die Öffentlichkeit? 'Compliance Governance' und 'Whistleblowing' Bachelor + Master Publishing
Conrad Ruppel Anreize zur Selbstreinigung oder zum Gang in die Öffentlichkeit? 'Compliance Governance' und 'Whistleblowing' Originaltitel der Studienarbeit: 'Compliance Governance' und 'Whistleblowing': Anreize zur Selbstreinigung oder zum Gang in die Öffentlichkeit? ISBN: 978-3-86341-591-4 Druck Bachelor + Master Publishing, ein Imprint der Diplomica Verlag GmbH, Hamburg, 2012 Zugl. Studienarbeit, Deutschland 2008 Dieses Werk ist urheberrechtlich geschützt. Die dadurch begründeten Rechte, insbesondere die der Übersetzung, des Nachdrucks, des Vortrags, der Entnahme von Abbildungen und Tabellen, der Funksendung, der Mikroverfilmung oder der Vervielfältigung auf anderen Wegen und der Speicherung in Datenverarbeitungsanlagen, bleiben, auch bei nur auszugsweiser Verwertung, vorbehalten. Eine Vervielfältigung dieses Werkes oder von Teilen dieses Werkes ist auch im Einzelfall nur in den Grenzen der gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes der Bundesrepublik Deutschland in der jeweils geltenden Fassung zulässig. Sie ist grundsätzlich vergütungspflichtig. Zuwiderhandlungen unterliegen den Strafbestimmungen des Urheberrechtes. Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürften. Die Informationen in diesem Werk wurden mit Sorgfalt erarbeitet. Dennoch können Fehler nicht vollständig ausgeschlossen werden, und die Diplomarbeiten Agentur, die Autoren oder Übersetzer übernehmen keine juristische Verantwortung oder irgendeine Haftung für evtl. verbliebene fehlerhafte Angaben und deren Folgen. Bachelor + Master Publishing, ein Imprint der Diplomica Verlag GmbH, Hamburg, 2012 http://www.diplom.de, Hamburg 2012 Printed in Germany
Inhalt Einführung...7 Erster Teil: Grundlagen...11 1 Whistleblowing...11 I. Begriffliches...11 II. Entwicklung1...12 III. Umgang mit Whistleblowern...13 IV. Whistleblowing als Anti-Korruptionsinstrument...14 2 Compliance Governance...15 I. Begriffliches...15 II. Risiken von Korruption für das Unternehmen und seine Organe...15 III. Notwendigkeit und Ziele von Compliance...17 IV. Compliance-Organisation als Anti-Korruptionsinstrument...17 Zweiter Teil: Regelungen auf internationaler Ebene und innerhalb Deutschlands...21 1 Internationale Regelungen...21 I. Vereinte Nationen (Uno)...22 II. Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)...23 III. Europarat...24 IV. Transparency International...25 V. Internationale Handelskammer...25 VI. Exkurs: Kronzeugenregelung...26 2 Nationale Regelungen...27 I. Whistleblower-Regelungen...28 1. Geheimnisschutz in Deutschland...28 2. Ausnahmen: Illegale Geheimnisse...32 3. Durchbrechung des Geheimnisschutzes...33 4. Konsequenzen für Whistleblower...38 5. Empfehlungen zum Schutz von Whistleblowern...39 II. Compliance als Rechtspflicht...40 Dritter Teil: Whistleblowing als Bestandteil der Compliance Governance...43 1 Whistleblowing als Aufgabe der Compliance...43 2 Umsetzungsprobleme effektiver Whistleblowing-Strukturen...43 I. Unternehmensinterne oder -externe Whistleblower-Helpline...43 1. Intern oder externe Whistleblower-Stellen...43 2. Intern: Das Audit Committee...44 3. Der Compliance-Beauftragte...45 II. Anonymität oder Identifizierbarkeit des Whistleblowers...45 III. Whistleblowing-Helpline nach deutschem Datenschutzrecht...46 1. 28 I 1 Nr.1 BDSG...46 2. 28 I 1 Nr.2 BDSG...47 3. Sonderkonstellation: Unternehmensexterne Helpline...48 IV. Arbeitsrechtliche Probleme der Implementierung von Compliance...48 1. Direktionsrecht...48 2. Arbeitsvertragliche Vereinbarungen...49 3. Bewertung...50 Vierter Teil: Zusammenfassung/Ergebnis...51 Literaturverzeichnis...52
Einführung Korruption ist eine Wachstumsbranche 1. Der volkswirtschaftliche Schaden durch Wirtschaftskriminalität in Deutschland betrug im Jahr 2006 nach Schätzungen des Bundeskriminalamtes mindestens 4,4 Milliarden Euro 2. Dieser Betrag entsprach beinahe genau der Hälfte des in der Bundesrepublik erfassten Gesamtschadens durch Kriminalität, obwohl der Anteil der numerischen Wirtschaftsstraftaten daran nur 1, 7 % betrug 3. Der materielle und immaterielle Schaden, die nicht erfasste Dunkelziffer, sowie die mitunter beträchtlichen Folgekosten werden überwiegend allein von den Unternehmen und im Hinblick auf ihre indirekten sozialen und volkswirtschaftlichen Auswirkungen von der Allgemeinheit getragen 4. Wie durch eine inzwischen große Zahl von Studien 5 belegt ist, bildet Korruption 6 als Subform der Wirtschaftskriminalität, ein signifikantes Problem im internationalen Geschäftsbereich 7. Dies gilt auf Grund des Geschäftsumfanges und der entsprechenden öffentlichen Wahrnehmung, insbesondere für große und mittelständische Unternehmen 8. 2005 wurden in Deutschland 14 687 Korruptionsstraftaten durch das BKA erfasst 9. Der signifikante Anstieg von 93 % im Vergleich zum Vorjahr ist mehreren Großverfahren mit einer Vielzahl von Einzelstraftaten zuzuschreiben. Grundsätzlich ist bei den Statistiken zur Korruption zu beachten, dass Korruptionsfälle in Unternehmen aufgrund befürchteter Imageschäden häufig ausschließlich intern behandelt werden. Daneben ist von einer hohen Dunkelziffer nicht entdeckter Korruptionsfälle in Deutschland auszugehen. 10 Nach Schätzungen rangiert der pro Jahr in Deutschland durch Korruption verursachte volkswirtschaftliche Schaden in zweistelliger Milliardenhöhe 11. Dementsprechend vielfältig sind die Möglichkeiten Korruption zu bekämpfen bzw. frühzeitig zu verhindern 12. Die Bekämpfung von Korruption fokussierte sich in Deutsch- 1 Mehrfach in der Presse verlautet: <http://www.zeit.de/2005/29/korruption_in_d_>. 2 Statistik gemäß Polizeiliche Kriminalstatistik 2006, Bundeskriminalamt, Kriminalistisches Institut (Hrsg.), Wiesbaden 2006; im weiteren nur Statistik BKA 2006. 3 Statistik BKA 2006. 4 Lagebild Korruption S.3. 5 Vgl. z.b. Control Risks Group London (Hrsg.) 2002, Corruption Survey Germany, Hong Kong, Nethterlands, Singapore, UK, US. Über 40% von 250 befragten Unternehmen gingen davon aus, im vorausgehenden Geschäftsjahr gravierende Geschäftsverluste durch korruptives Verhalten von Konkurrenzunternehmen erlitten zu haben. 6 Gemeint ist Korruption i.w.s., d.h. bezogen sowohl auf Korruptionsdelikte im Bereich des geschäftlichen Verkehrs als auch unter Beteiligung von Amtsträgern. 7 Corporate Compliance Greeve 24 Rn 1. 8 Control Risk Group, Facing up to Corruption, London 2002, S.76. 9 Statistik gemäß Polizeiliche Kriminalstatistik 2005, Bundeskriminalamt, Kriminalistisches Institut (Hrsg.), Wiesbaden 2005. 10 Lagebild Korruption S.6. 11 Corporate Compliance Greeve 24 Rn 1. 12 Anti-Korruptions-Kampagne in China: In einem Computerspiel der chinesischen Behörden können Spieler bestechliche Beamte virtuell jagen, foltern und töten. <http://www.focus.de/digital/games/online-game_aid_68614.html>. 7
land klassischerweise bislang vor allem aus der strafrechtlichen Perspektive 13. Neuere internationale und nationale Bestrebungen gehen dahin, den rechtlichen Schutz von Geheimnisverrätern im öffentlichen Interesse, sog. Whistleblower 14, zu forcieren. Aber auch andere Fachdisziplinen 15 stellen immer mehr Überlegungen an, um den mannigfaltigen Korruptionsphänomenen Einhalt zu gebieten. Aktueller Popularität erfreut sich die Bestrebung in der Privatwirtschaft durch die Einführung von sog. Compliance- Programmen ein regelkonformes Verhalten im Unternehmen i.s.e. Selbstreinigung zu bewirken. Die vorliegende Arbeit erläutert die beiden Instrumente im Rahmen der Korruptionsbekämpfung, -prävention auf internationaler und nationaler Ebene. Zunächst werden die Whistleblower-Problematik und Compliance Governance separat dargestellt und erläutert. Es folgt ein Abriss über die internationalen Bestrebungen in diesem Bereich. Innerhalb Deutschlands gestaltet sich die Frage nach der rechtlichen Situation von Whistleblowern als besonders verzweigt, zumal keine expliziten Whistleblower-Schutzgesetze im deutschen Recht existieren. Aber auch im Zusammenhang mit Compliance Governance ist zu fragen, ob hier nach deutschem Recht eine Pflicht zur Implementierung solcher Anti- Korruptionsmaßnahmen besteht. Nach einer Erörterung des Problemkreises um diese beiden Instrumente, ist das Whistleblowing als Bestandteil der Compliance Governance zusammenhängend darzustellen und juristisch, sowie praktisch zu hinterfragen. Auch hier ergeben sich Umsetzungsschwierigkeiten und rechtliche Probleme. Der erste Teil gibt Grundlagen und Definitionen. Erläutert wird die zeitliche Entwicklung des Whistleblowing-Phänomens, der Umgang mit Whistleblowern und der enge Zusammenhang von Whistleblowing und Korruptionsbekämpfung. Bezüglich Compliance Governance soll hier zunächst ebenfalls eine Begriffsklärung stattfinden. Weiterhin werden die Risiken von Korruption für das Unternehmen 16 dargestellt und die Notwendigkeit einer Implementierung einer Compliance-Organisation aufgezeigt. Das Kapitel endet mit der Darstellung von Compliance-Organisationen als Anti-Korruptionsinstrument. Der zweite Teil untersucht die relevanten Anti-Korruptions-Regelungen für Compliance und Whistleblower auf internationaler Ebene und innerhalb Deutschlands. Zunächst wird auf die internationalen Anti-Korruptionsinitiativen der Uno, des Europarates, der OECD, von Transparency International und der Internationalen Handelskammer eingegangen. Erläutert wird ferner die rechtliche Lage innerhalb Deutschlands. Als Schwerpunkt soll in diesem Kapitel die juristische Situation für Whistleblower in Deutschland herausgearbeitet werden: Naturgemäß haben die Unternehmen kein Interesse daran, dass durch Geheim- 13 Insbesondere 331 ff., 73 ff. StGB. 14 HdK 3.Kapitel Rn 125; Zivilcourage lernen S. 124. 15 z.b. Betriebswirtschaftslehre, Phychologie. 16 Das Problem stellt sich genauso in Verwaltungen und Verbänden. Wenn also im weiteren von Unternehmen die Rede ist, sind auch diese Organisationen gemeint. 8