BerufsunfähigkeitsSCHUTZ Ideal abgesichert gegen alle Risiken
Warum ein BerufsunfähigkeitsSCHUTZ... Ihre Arbeitskraft das wichtigste Kapital Es kommt häufiger vor als man denkt! Die Absicherung des Lebensstandards und der Familie ist in jedem Fall eine wichtige Grundlage für ein sorgenfreies Leben. Folglich ist Ihre Arbeitskraft Ihr größtes und wichtigstes Kapital. Denn sie ist es, die Ihr Einkommen sichert und damit die Basis für Ihren und den Lebensunterhalt Ihrer Familie darstellt. Überlegen Sie: Bei einem durchschnittlichen Jahreseinkommen von circa 30.000 Euro ergibt sich über 35 Jahre Lebensarbeitszeit bereits eine Summe von mehr als 1 Million Euro. Aber was passiert, wenn diese Grundlage nicht mehr gegeben ist? Jeder 4. Angestellte und jeder 3. Arbeiter scheidet derzeit vorzeitig aus dem Berufsleben aus. Anders als häufig angenommen wird, spielen Unfälle dabei nur eine untergeordnete Rolle. Weitaus häufiger sind Krankheiten die Ursache für eine Berufsunfähigkeit. Es trifft bei weitem nicht nur Berufstätige, die in ihrer täglichen Arbeit offensichtlichen Risiken ausgesetzt oder körperlich tätig sind. Gerade das Berufsunfähigkeitsrisiko für kaufmännische Berufe wird von den Betroffenen oft unterschätzt. Überwiegend sitzende Tätigkeiten wirken sich negativ auf die Rückenmuskulatur und die Wirbelsäule aus. Zunehmender Leistungsdruck, oftmals ungesunde Ernährung und fehlende sportliche Aktivitäten tun ihr übriges. Stressbedingte Erkrankungen und Skelett- & Muskelerkrankungen zählen in diesem Personenkreis zu den häufigsten Ursachen für ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Berufsleben. Wussten Sie, dass 43 % der heute 20-jährigen Männer bis zum Rentenbeginn mit 65 einmal berufsunfähig werden? dabei nicht Unfälle, sondern ganz normale Krankheiten die häufigste Ursache für eine Berufsunfähigkeit sind? Ursachen für eine Berufsunfähigkeit Herz- und Gefäßerkrankungen Unfälle sonstige Erkrankungen Krebs und bösartige Geschwulste Nervenerkrankungen Skelett- und Muskelerkrankungen 0 5 % 10 % 15 % 20 % 25 % 30%
... so wichtig für Sie ist! Das zahlt der Staat bei Berufsunfähigkeit Kein gesetzlicher Schutz gegen Berufsunfähigkeit Nach dem 01.01.1961 Geborene bekommen nur noch eine sogenannte Erwerbsminderungsrente. Bei dieser Rente spielt der zuletzt ausgeübte Beruf keine Rolle, sondern nur die generelle Arbeitsfähigkeit. Das heißt, es wird keine Rücksicht darauf genommen, welchen beruflichen Status und welche Ausbildung Sie zuvor hatten. Es kommt nur darauf an, wie viele Stunden Sie täglich eine beliebige auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verfügbare Tätigkeit ausüben können. Dabei ist auch eine Tätigkeit mit deutlich geringerem Einkommen zumutbar. Für Berufseinsteiger sieht es noch schlechter aus. Wer weniger als fünf Beitragsjahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, hat keinen gesetzlichen Schutz. Das gilt auch für Hausfrauen, die keiner sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen, sowie Selbständige, die keine Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen. Gesetzliche Regelung Sie sind erwerbsfähig in einer beliebigen Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt: Arbeitsfähigkeit täglich zwischen 3 und 6 Stunden weniger als 3 Stunden zu erwartende Erwerbsminderungsrente ½ Erwerbsminderungsrente = ca. 16 % vom Bruttogehalt * volle Erwerbsminderungsrente = ca. 32 % vom Bruttogehalt * * Quelle: eigene vereinfachte Berechnung Die gesetzliche Versorgung reicht nicht private Vorsorge ist unverzichtbar! Unser Beispiel zeigt Ihnen auf eindrucksvolle Weise, wie wertvoll eine private BU-Absicherung sein kann: Wert einer BU-Absicherung bei der universa am Beispiel eines 30-jährigen Mannes Abschluss einer Berufsunfähigkeits- Zusatz versicherung (B12 mit 1.500 Monatsrente) Nach ca. 1 Jahr: Schwerer Verkehrsunfall, der zu dauerhafter Berufsunfähigkeit führt Im 67. Lebensjahr 3.560 monatl. BU-Rente Garantierte jährliche Erhöhung der BU-Rente um 2,5 % durch die eingeschlossene Leistungsdynamik Monatliche BU-Rente von 1.500 01.07.2013 01.08.2012 31.07.2049 01.08.2013 Insgesamt über 1 Mio BU-Rente garantiert + Überschussbeteiligung
Ideal abgesichert gegen alle Risiken... Volle Leistung ab 50% Berufsunfähigkeit Sie müssen nicht zu 100% berufsunfähig sein, um die volle Rente zu erhalten. Keine Meldefristen im Leistungsfall Sie erhalten auch rückwirkend in jedem Fall die Leistung, auch wenn Sie uns erst Monate später über Ihre Berufsunfähigkeit informieren. Prognosedauer vorausichtlich 6 Monate reicht aus Sie erhalten auch dann die volle Leistung, wenn Ihr Arzt von einer voraussichtlichen Krankheitsdauer von nur einem halben Jahr ausgeht. Sie können eine garantierte Steigerung der Berufsunfähigkeitsrente im Leistungsfall vereinbaren So sind Sie während der Berufsunfähigkeit durch eine garantierte jährliche Erhöhung der Rente von 2,5 % vor den Folgen von Kaufkraftverlust geschützt. Stabile Beiträge durch Verzicht auf 163 VVG Ihr Bruttobeitrag für die vereinbarten Leistungen bleibt dauerhaft gleich. Auf die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten einer nachträglichen Beitragserhöhung ( 163 VVG) verzichten wir ausdrücklich. Leistung ab dem 1. Tag Es wird von uns ab dem ersten Tag der Berufsunfähigkeit geleistet. Die Rentenzahlung erfolgt jeweils zum Monatsersten. Wegfall üblicher Ausschlüsse Bei uns erwarten Sie keine unangenehmen Überraschungen im Leistungsfall, wenn die Berufsunfähigkeit durch Leistungsvoraussetzung bei Pflegestufe I Sie erhalten auch dann die volle Leistung, wenn Sie zwar nicht die 50 % Berufsunfähigkeit, aber die Pflegestufe I der Pflegepflichtversicherung erreicht haben. Verzicht auf Anwendung von 19 Abs. 3 VVG Beitragsanpassung bei unverschuldeter Anzeigeverletzung Es sind auch die Krankheiten eingeschlossen, von denen Sie bei Antragsstellung nichts wissen konnten, obwohl Sie schon daran erkrankt waren. Fahrlässige Verstöße z.b. mit dem KfZ Fahrtveranstaltungen Luftfahrten (z.b. Ballonfahrten) und Strahlen verursacht wurde. Wir machen alles mit Angenommen, bei Ihnen ändert sich etwas, das unser Risiko erhöht. Beispielsweise, wenn Sie neuerdings Fallschirmspringen als Ihr neues Hobby entdeckt haben. Kein Problem, Ihr Versicherungsschutz begleitet Sie natürlich ohne zusätzliche Kosten weiter. Keine Meldepflicht bei Berufswechsel Auch wenn Sie in einen gefährlicheren Beruf wechseln, müssen Sie das nicht anzeigen. Sie bleiben uneingeschränkt geschützt.
... mit dem universa BerufsunfähigkeitsSCHUTZ Verzicht auf abstrakte Verweisung Leistung ohne Wenn und Aber durch den Verzicht auf die sogenannte abstrakte Verweisung ; d.h. wir leisten auch dann, wenn eine Beschäftigung in einem anderen Beruf möglich wäre. Wiedereingliederungshilfe Eigeninitiative wird von uns belohnt! Sollten Sie berufs unfähig sein und können beispielsweise aufgrund neu erworbener beruflicher Fähigkeiten wieder aktiv ins Berufsleben einsteigen, erhalten Sie von uns als Extra sechs Monatsrenten. Weltweiter Schutz Ihr Versicherungsschutz ist immer bei Ihnen rund um die Uhr und rund um den Globus. Beitragsstundung während der Leistungsprüfung Wir stunden auf Wunsch Ihre Beiträge, während wir Ihren Antrag auf Berufsunfähigkeitsleistungen prüfen. Natürlich zinslos! Freie Arztwahl Die Wahl des Arztes ist Vertrauenssache. Wir vertrauen Ihnen und Ihrer Wahl. Natürlich übernehmen wir die Kosten, falls eine zweite Untersuchung erforderlich wird. Keine Verpflichtung zur Umschulung bzw. auf Umorganisation Ihres Arbeitsplatzes Wir zwingen Sie nicht, sich beruflich umzuorientieren (z.b. durch eine Umschulung), wenn Sie in Ihrem bisherigen Beruf berufsunfähig geworden sind. Waren Sie bei Eintritt der Berufsunfähigkeit abhängig beschäftigt, verlangen wir genau so wenig, dass Ihr bisheriger Arbeitsplatz so umgestaltet wird, dass Sie wieder arbeiten könnten. Sie entscheiden, ab wann wir leisten - zu Ihrem Vorteil Durch Einschluss einer Karenzzeit (Wartezeit, bis die Versicherungsleistungen ausgezahlt werden) von 6, 12, 18 oder 24 Monaten werden Ihre Beiträge günstiger. Bedarfsgerechte Gestaltung Versicherungsdauer (Zeitraum in dem Versicherungsschutz besteht) und Leistungsdauer (Zeitraum für den Versicherungsleistungen erbracht werden) können unterschiedlich lang gewählt werden, das heißt die Absicherung kann auf das jeweilige Berufsbild angepasst bedarfsgerecht optimiert werden. Nachversicherungsgarantien ohne erneute Gesundheitsprüfung Durch die fest in den Versicherungsbedingungen verankerte Nachversicherungsgarantie ist gewährleistet, dass Sie bei einem Karrieresprung keine Versorgungslücke fürchten müssen. Denn die Erhöhung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente (Nachversicherung) erfolgt ohne Gesundheitsprüfung, also auch bei einer zwischenzeitlich eingetreten Erkrankung. Versicherungsschutz für Schüler und Studenten Auch Schüler und Studenten bleiben vor Krankheiten nicht verschont. Wir versichern sie für den Fall des Falles.
Ihre Möglichkeiten zur Absicherung... In Kombination mit einer Risikolebensversicherung In Kombination mit einer Altersversorgung Wenn nur das Berufsunfähigkeitsrisiko abgesichert werden soll, empfehlen wir die Kombination unserer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) mit einer Risikolebensversicherung. Dabei kann die Versicherungssumme der Risikolebensversicherung auf ein Minimum festgelegt werden. Sie können die BU-Absicherung aber auch mit einer Hinterbliebenenversorgung kombinieren. In diesem Fall empfehlen wir Ihnen, die Versicherungssumme bedarfsgerecht abhängig vom Familienstand zu wählen. Das Risiko Berufsunfähigkeit kann auch in Kombination mit einer Alters versorgung abgesichert werden. Das besondere Plus: Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit. Das heißt, zusätzlich zur vereinbarten BU-Rente zahlen wir Ihnen die Beiträge für Ihre Altersversorgung weiter. Ihr Versorgungsziel wird dadurch in jedem Fall erreicht. Wir haben für alle Schichten der Altersversorgung die passende Lösung für Sie parat: 1. Schicht (Basisversorgung): In Kombination mit unseren Produkten AufbauRENTE bzw. AufbauRENTE topinvest finanziert Vater Staat durch die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge die Absicherung mit. 2. Schicht (betriebliche Altersversorgung): In Kombination mit unserem Produkt B-plus VORSORGE beteiligt sich Ihr Arbeitgeber an der Finanzierung Ihrer Vorsorge. Gleichzeitig nutzen Sie mit der betrieblichen Altersversorgung attraktive Steuervorteile. 3. Schicht (private Altersversorgung): In Kombination mit unserem Produkt AktivRENTE kombinieren Sie Berufsunfähigkeitsabsicherung und private Altersversorgung. Die Rentenleistungen sind dabei jeweils nur mit dem geringen Ertragsanteil zu versteuern. TIPP: Durch Wahl des Überschusssystems Fondsanlage besteht die Möglichkeit, bei Ablauf des Vertrages und entsprechender Wertentwicklung der Investmentfonds die eingezahlten Beiträge zurückerstattet zu bekommen, sofern keine Berufsunfähigkeit eingetreten ist.
... des Versorgungsziels Berufsunfähigkeit Berufsunfähigkeitsschutz für Beamte Berufsunfähigkeitsschutz für Schüler und Studenten Dienstunfähigkeits-Klausel für Beamte des öffentlichen Dienstes und Richter: Bei Beamten auf Lebenszeit liegt Berufsunfähigkeit bereits bei Entlassung oder Versetzung in den Ruhestand aus gesundheitlichen Gründen vor, d.h., wir fordern keine zusätzlichen Untersuchungen, wenn Sie von Ihrem Dienstherrn als dienstunfähig anerkannt sind. Polizeidienstunfähigkeits-Klausel für Beamte des Polizeivollzugsdienstes: Wird ein Polizeivollzugsbeamter aus gesundheitlichen Gründen polizeidienstunfähig, erbringen wir für längstens 36 Monate die versicherten Leistungen. Danach bleibt unsere Leistungspflicht bestehen, wenn Berufsunfähigkeit besteht. Berufsunfähigkeit ist keine Frage des Alters! Es kann jeden treffen! Schüler und Studenten sind einem hohen Risiko ausgesetzt, da Sie in der Freizeit überhaupt nicht und in der Schule bzw. Hochschule nur unzureichend geschützt sind. Die Gefahr, dass gerade Schüler und Studenten durch einen Unfall oder eine Krankheit nie arbeiten können, ist immer gegeben. Daher bieten wir Studenten und Schülern die Möglichkeit, sich bereits während des Studiums und der Schulzeit gegen Studier- und Schulunfähigkeit abzusichern. Bei Berufsaufnahme nach Beendigung des Studiums bzw. der Schule ist dann automatisch die Berufsunfähigkeit abgesichert. TIPP für privat Krankenversicherte: Lückenlose Einkommensabsicherung bei Krankheit und Berufsunfähigkeit mit unisafe HQ Mit unisafe HQ haben privat Krankenversicherte die Sicherheit, dass bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit oder dauernder Berufsunfähigkeit Ihr Einkommen abgesichert ist. Durch unser Leistungsmanagement wird im Versicherungsfall ein nahtloser Leistungsübergang vom Krankentagegeld zur Berufsunfähigkeitsrente sichergestellt. Sind zusätzliche Untersuchungen zur Einschätzung des Versicherungsfalles erforderlich, werden die universa Krankenversicherung und die universa Lebensversicherung gemeinsam nur einen Arzt beauftragen. Zeitaufwändige Doppeluntersuchungen mit womöglich unterschiedlichen Ergebnissen werden dadurch vermieden. Mit unisafe HQ sind Sie auf der sicheren Seite. * * Sollte im Rahmen der Berufsunfähigkeitsversicherung eine Karenzzeit vereinbart sein, bezieht sich der nahtlose Leistungsübergang nur auf die Beitragsbefreiung. Die Zahlung der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente beginnt erst nach Ablauf der Karenzzeit. Voraussetzungen: - Abschluss einer Krankheitskostenvollversicherung in Verbindung mit einem bedarfsgerechten Kranken tagegeld bei der universa Krankenversicherung a.g. - Abschluss einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung mit einer Hauptversicherung bei der universa Lebensversicherung a.g. - Einstufung in die Berufsgruppen 1++ bis 2 der BUZ-Annahmerichtlinien
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Sulzbacher Straße 1-7 90489 Nürnberg Telefon: (0911) 53 07-0 Telefax: (0911) 53 07-16 76 E-mail: info@universa.de Internet: www.universa.de 074-070 - 12.2011