3. Die Anmeldung und Nutzung der gemieteten Räume zur gewerblichen Nutzung jeglicher Art ist untersagt.



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Transkript:

AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag I. Geltungsbereich 1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern und Apartments zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des BaseCamp Bonn. 2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist. 3. Die Anmeldung und Nutzung der gemieteten Räume zur gewerblichen Nutzung jeglicher Art ist untersagt. 4. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes finden keine Anwendung. Ihnen wird widersprochen. II. Vertragsschluss, - partner, Verjährung 1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das BaseCamp Bonn zustande. Dem BaseCamp Bonn steht es frei, die Zimmer-/Apartmentbuchung schriftlich zu bestätigen. 2. Angebote des BaseCamp Bonn sind bis zum erfolgten Vertragsabschluss freibleibend und unverbindlich. 3. Vertragspartner sind das BaseCamp Bonn und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem BaseCamp Bonn gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag/ Apartmentaufnahmevertrag, sofern dem BaseCamp Bonn eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. 4. Stornierungen und vergleichbare Erklärungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen. 5. Bei Gruppenbuchungen ab 8 Personen ist der Veranstalter verpflichtet, dem BaseCamp Bonn bis spätestens 7 Tage vor Ankunft eine Teilnehmerliste zukommen zu lassen. 6. Alle Ansprüche gegen das BaseCamp Bonn verjähren in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des 199 IBGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnissunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder groß fahrlässigen Pflichtverletzung des BaseCamp Bonn beruhen. III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung 1. Das BaseCamp Bonn ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. 2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltend bzw. vereinbarten Preise des BaseCamp Bonn zu zahlen. Dies gilt auch, für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des BaseCamp Bonn an Dritte. 1

3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Sollte im Zeitraum zwischen Reservierung und Rechnungsstellung eine Änderung der gesetzlichen Mehrwertsteuer stattgefunden haben, wird die Rechnungssumme auf dem am Tag der Rechnungstellung geltenden Mehrwertsteuersatz angepasst. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom BaseCamp Bonn allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben. 4. Die Preise können vom BaseCamp Bonn ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des BaseCamp Bonn oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das BaseCamp Bonn dem zustimmt. 5. Rechnungen des BaseCamp Bonn oder Fälligkeitsdatum sind binnen 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das BaseCamp Bonn ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das BaseCamp Bonn berechtigt, Zinsen in Höhe von 8% bzw., bei Rechtsgeschäften an denen ein Verbraucher beteiligt ist, 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Dem BaseCamp Bonn bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. 6. Das BaseCamp Bonn ist berechtigt, bei Vertragsschluß oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. 7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des BaseCamp Bonn aufrechnen oder mindern. IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) /Nichtinanspruchnahme der Leistungen des BaseCamp Bonn (Nicht-Anreise) 1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem BaseCamp Bonn geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des BaseCamp Bonn. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des BaseCamp Bonn zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist, oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht. 2. Sofern zwischen dem BaseCamp Bonn und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadenersatzansprüche des BaseCamp Bonn auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem BaseCamp Bonn ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts gemäß Klausel IV. Ziffer 1 Satz 3 Rücktritt des Kunden vorliegt. 3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das BaseCamp Bonn die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. 4. Dem BaseCamp Bonn steht es frei, den im entstehenden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 80% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit Frühstück zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. 5. Für Reservierungen bis insgesamt 10 Personen-Übernachtungen (= Room-Nights, berechnet sich durch die Anzahl der Übernachtungen, multipliziert mit der Anzahl der Personen) ist eine kostenfreie Stornierung bis 1 Tag vor dem Beginn des Leistungszeitraums (geplante Anreise) bis spätestens 14 2

Uhr möglich. Bei Stornierung nach diesem Zeitpunkt bzw. wenn der Mieter die Leistung nicht in Anspruch nimmt beträgt die Zahlungsverpflichtung des Gastes 80% der vereinbarten Buchungssumme. 6. Bei Reservierungen für mehr als 10 und bis inklusive 20 Room-Nights ist eine kostenfreie Stornierung bis 7 Tage vor dem Beginn des Leistungszeitraums (geplante Anreise) möglich. Im Falle einer Stornierung bis 4 Tage vor Ankunft beträgt die Zahlungsverpflichtung des Gastes 50%. Bei Stornierung nach diesem Zeitpunkt bzw. wenn der Mieter die Leistung nicht in Anspruch nimmt beträgt die Zahlungsverpflichtung des Gastes 80% der vereinbarten Buchungssumme. 7. Bei Reservierungen von 21 und mehr Room-Nights ist eine kostenfreie Stornierung bis 28 Tage vor dem vereinbarten Beginn des Leistungszeitraums möglich. Im Falle einer Stornierung bis 20 Tage vor Ankunft reduziert sich die Zahlungsverpflichtung des Gastes auf 30 % des vereinbarten Preises für das Gesamtkontingent. Im Falle einer Stornierung bis 10 Tage vor Ankunft beträgt die Zahlungsverpflichtung des Gastes 60 % des vereinbarten Preises für das Gesamtkontingent. Bei Stornierung nach diesem Zeitpunkt bzw. wenn der Mieter die Leistung nicht in Anspruch nimmt beträgt die Zahlungsverpflichtung 80% der vereinbarten Buchungssumme. V. Rücktritt des BaseCamp Bonn 1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das BaseCamp Bonn in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des BaseCamp Bonn auf sein Recht nicht verzichtet. 2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß III Ziffer 6 verlangte Vorauszahlung nicht geleistet, so ist das BaseCamp Bonn ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 3. Ferner ist das BaseCamp Bonn berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls - höhere Gewalt oder andere vom BaseCamp Bonn nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen. - Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.b. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden. - das BaseCamp Bonn begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung dem reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit, oder das Ansehen des BaseCamp Bonn in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne das dies dem Herrschaftsbzw. Organisationsbereich des BaseCamp Bonn zuzurechnen ist, ein Verstoß gegen oben I. Ziffer 2 vorliegt. 4. Bei berechtigtem Rücktritt des BaseCamp Bonn entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und rückgabe 1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer. 2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. 3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem BaseCamp Bonn spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das BaseCamp Bonn über den ihm entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Dem Kunden steht es frei, dem BaseCamp Bonn nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist. 3

4. Der Gast ist verpflichtet, sich bei der Anreise auszuweisen, eine entsprechende Sicherheitsleistung (gültige Kreditkarte mit Deckungsrahmen in Höhe der zu erwartenden Gesamtkosten des Aufenthalts, Depositzahlung oder ähnliches) an der Rezeption zu hinterlegen und den polizeilichen Meldeschein vollständig mit seinen persönlichen Angaben auszufüllen und zu unterschreiben. 5. Haustiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des BaseCamp Bonn und gegen Berechnung mitgebracht werden. 6. Eine Verlängerung des Aufenthaltes über den im Hotelaufnahmevertrag vereinbarten Zeitraum hinaus ist nur nach vorheriger rechtzeitiger Absprache mit der Rezeption möglich. Diese Absprache soll mindestens vor Ablauf der Hälfte des Aufenthaltszeitraumes erfolgen und bedarf der schriftlichen Bestätigung durch die Rezeption. Die schriftliche Bestätigung gilt als Vertragsverlängerung im Sinne des Hotelaufnahmevertrages. Ein Anspruch auf eine Verlängerung besteht grundsätzlich nicht. VII. Haftung des BaseCamp Bonn 1. Das BaseCamp Bonn haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das BaseCamp Bonn die Pflichtverletzung zu vertreten hat, und sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des BaseCamp Bonn beruhen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des BaseCamp Bonn auftreten, wird das BaseCamp Bonn bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm zumutbare beizutragen, um die Störungen zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. 2. Für eingebrachte Sachen haftet das BaseCamp Bonn dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens EUR 3.500,00, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu EUR 800,00. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem BaseCamp Bonn Anzeige macht ( 703 BGB).Für eine weitergehende Haftung des BaseCamp Bonn gilt vorstehende Ziffer 1 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend. 3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem Hotelparkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück des BaseCamp Bonn abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des BaseCamp Bonn. Vorstehende Ziffer 1 Satz 2-4 gilt entsprechend. 4. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und auf Wunsch gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Ziffer 1 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend. VIII. Schlußbestimmungen 1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. 2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des BaseCamp Bonn = Bonn. 3. Ausschließlicher Gerichtsstand auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten ist im 4

kaufmännischen Verkehr der Sitz des BaseCamp Bonn. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des 38 Absatz 1 ZPO und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als gilt als Gerichtsstand der Sitz des BaseCamp Bonn. 4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Killisionsrechts ist ausgeschlossen. 5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nicht richtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. 6. Datenschutz Das BaseCamp Bonn ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der der Geschäftsverbindung erhaltenen Daten über den Gast, auch wenn diese von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu bearbeiten und zu speichern und durch vom BaseCamp Bonn beauftragte Dritte, bearbeiten und speichern zu lassen. 5