Allgemeine Geschäftsbedingungen Aluna Resorts

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1 Allgemeine Geschäftsbedingungen Aluna Resorts Prämissen Die Aluna Resort Donoratico Srl. mit Sitz in I Vahrn (BZ), Eisackstraße 1, Steuerund Eintragungsnummer im Handelsregister Bozen , ist die Betreiberin der Aluna Resorts (in Folge RESORT). Als Vertragspartner des RESORTS gilt jene Person, die die Beherbergung in Anspruch nimmt. Diese wird in Folge als KUNDE bezeichnet. Hat ein Dritter für den KUNDEN bestellt, haftet er dem RESORT gegenüber zusammen mit dem KUNDEN als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag. Geltungsbereich 1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über die mietweise Überlassung von Apartments zur Beherbergung, sowie alle für den KUNDEN erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen eines Aluna Resorts. 2. Der Vertrag kommt nur mit diesen Bedingungen zum Abschluss. Allfällige Geschäftsbedingungen des KUNDEN finden keine Anwendung. Vertragsabschluss, -partner, -haftung 1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des KUNDEN durch das RESORT zustande. Dem RESORT steht es frei, die Apartmentbuchung schriftlich zu bestätigen und/oder den Vertrag unter der Bedingung abzuschließen, dass der Vertragspartner ein Angeld gemäß Art ital. ZGB von 30% (dreißig Prozent) des vertraglich vereinbarten Preises für den gebuchten Gesamtaufenthaltszeitraum bezahlt. Im Falle der Erfüllung der Vertragsverpflichtungen des KUNDEN wird das Angeld dem geschuldeten Preis angerechnet; im Falle einer Nichterfüllung gelten die unter den nachfolgenden Punkt Rücktritt des Kunden festgesetzten Bedingungen. 2. Vertragspartner sind das RESORT und der KUNDE. Hat ein Dritter für den KUNDEN bestellt, haftet er dem RESORT gegenüber zusammen mit dem KUNDEN als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag. 3. Durch den Abschluss eines Beherbergungsvertrages erwirbt der Vertragspartner nur das Recht auf den üblichen Gebrauch der gemieteten Räume, der Einrichtungen die üblicherweise und ohne besondere Bedingungen den Gästen zu Benutzung zugänglich sind und auf übliche Bedienung. 4. Die Unter- oder Weitervermietung, weder zeitweise noch teilweise, der überlassenen Apartments sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken und die Abtretung, aufgrund welcher Rechtsgrundlage auch immer, des abgeschlossenen Beherbergungsvertrages, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des RESORTS. 5. Der KUNDE verpflichtet sich, das RESORT unverzüglich unaufgefordert, spätestens jedoch bei Vertragsabschluss, darüber aufzuklären, dass die von ihm gewünschte Nutzung und/oder die von ihm im RESORT geplante Veranstaltung, sei es aufgrund ihres politischen, religiösen oder sonstigen Charakters geeignet ist, öffentliches Interesse hervorzurufen oder Belange des RESORTS zu beeinträchtigen.

2 6. Zeitungsanzeigen, sonstige Werbemaßnahmen und Veröffentlichungen, die einen Bezug zum RESORT aufweisen, bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Einwilligung des RESORTS. 7. Verletzt der KUNDE diese Aufklärungspflicht gem. Punkt 5 oder erfolgt eine Veröffentlichung ohne eine solche Einwilligung gem. Punkt 6 hat das RESORT das Recht, die Nutzung in der gewünschten Art zu untersagen oder die Veranstaltung abzusagen. Leistung, Apartmentbereitstellung, -übergabe und -rückgabe 1. Das RESORT ist verpflichtet, die vom KUNDEN gebuchten Apartments bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen, sofern der KUNDE seiner Zahlungsverpflichtung nachkommt. 2. Der KUNDE erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Apartments. 3. Gebuchte Apartments stehen dem KUNDEN ab 15 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der KUNDE hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung, sofern im Vertragsabschluss zwischen RESORT und KUNDEN nicht explizit ein anderer Zeitpunkt vereinbart wurde. 4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Apartments dem RESORT spätestens um 10 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das RESORT über den ihm dadurch entstandenen Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Apartments bis 18 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung stellen, ab 18 Uhr 100%. Preise, Zahlung, Aufrechnung, Verjährung 1. Der KUNDE ist verpflichtet, die für die Apartmentüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des RESORTS zu zahlen. Dies gilt auch für dem KUNDEN veranlasste Leistungen und Auslagen des RESORTS an Dritte. 2. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. 3. Damit der Vertrag in Kraft tritt, ist das RESORT berechtigt, ein Angeld zu verlangen. Die Höhe des Angeldes und die damit verbundenen Zahlungsbedingungen werden schriftlich im Vertrag festgehalten. 4. Rechnungen des RESORTS ohne Fälligkeitsdatum sind sofort ohne Abzug zahlbar. 5. Das RESORT ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Wird eine fällige Rechnung nicht sofort bezahlt, ist das RESORT berechtigt, den Beherbergungsvertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, vorbehaltlich Schadensersatzaufforderung seitens des RESORTS. 6. Der Vertragspartner hat spätestens zum Zeitpunkt der Abreise das offene Entgelt zu bezahlen. 7. Bei Zahlungsverzug ist das RESORT berechtigt, Zinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz der Banca d Italia p.a., bei Konsumenten von 5% p.a., zu berechnen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens durch das RESORT ist vorbehalten. 8. Der KUNDE kann nur mit einer unstreitigen und rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des RESORTS aufrechnen und mindern. 9. Verweigert der Vertragspartner die Bezahlung des Entgeltes oder ist damit im Rückstand, so steht dem RESORT das gesetzliche Vorzugsrecht gemäß Art italienischen ZGB sowie das gesetzliche Beschlagnahmungsrecht gemäß Art italienischen ZGB an den vom KUNDEN in den Beherbergungsbetrieb und in die dazugehörigen Örtlichkeiten eingebrachten Sachen zu. 10. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des KUNDEN ein Jahr, für Konsumenten gilt die gesetzliche Frist. 11. Gemäß Gesetzesvertretender Dekret Nr.231/2007 können bei Zahlung im RESORT Beträge, die 999,00 übersteigen, nicht durch Barzahlung, sondern nur mit Kredit- oder Bankomatkarte beglichen werden.

3 Entgeltanpassung und Veränderung der Leistung 1. Beträgt der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom RESORT allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 15% anheben. 2. Die Preise können vom RESORT ferner geändert werden, wenn der KUNDE nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Apartments, der Leistung des RESORTS oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht, und das RESORT dem zustimmt. 3. Änderungen im RESORT oder einzelner Leistungen des RESORTS im Vergleich zu im Vertrag vereinbarten Leistungen, die notwendig werden, nachdem der Vertrag in Kraft getreten ist und die das RESORT in gutem Glauben vereinbart hat, sind nur erlaubt, sofern die Änderungen das gesamte Leistungspaket nicht wesentlich beeinträchtigen und verschlechtern. 4. Das RESORT ist verpflichtet, den KUNDEN umgehend über Veränderungen des Leistungspaketes zu informieren. Falls notwendig, bietet das RESORT dem KUNDEN kostenlose Änderungen oder eine kostenlose Stornierung seines Aufenthalts an. 5. Sobald das RESORT die Veränderungen seines Leistungspaketes dem KUNDEN kommuniziert hat, muss der KUNDE dem RESORT umgehend mitteilen, ob er von seinen Rechten in Absatz 4. Gebrauch machen will. Rücktritt des KUNDEN (Abbestellung, Stornierung) 1. Der KUNDE kann jederzeit vor Beginn der im Vertrag vereinbarten Leistungen von diesem zurücktreten. Der Rücktritt des KUNDEN vom Vertrag wird vom RESORT erst anerkannt, wenn der KUNDE diesen dem RESORT mitgeteilt hat. Dem KUNDEN wird empfohlen, die Stornierung dem RESORT schriftlich zu übermitteln. 2. Bei Nichterfüllung der Vertragsverpflichtungen durch den Kunden sind folgende Beträge als Schadenersatz geschuldet: - Im Falle einer Stornierung des gebuchten Aufenthaltes bzw. Rücktritt des KUNDEN vom Beherbergungsvertrag bis 8 Tage vor Anreisetermin steht es dem RESORT zu, vorbehaltlich des Nachweises eines höheren Schadenersatzes, das bei Vertragsabschluss geleistete Angeld von 30% (dreißig Prozent) des vertraglich vereinbarten Preises für den gebuchten Gesamtaufenthaltsraum als Schadenersatz gemäß Art ital. ZGB einzubehalten und nicht zu erstatten; - Bei einer Stornierung des gebuchten Aufenthaltes bzw. Rücktritt des KUNDEN vom Beherbergungsvertrag zwischen 7 und 1 Tage vor Anreisetermin, sowie bei No-Show nicht in Anspruch genommenes Apartment ist der KUNDE verpflichtet, vorbehaltlich des Nachweises eines höheren Schadenersatzes von Seiten des RESORTS, 100% (hundert Prozent) des vertraglich vereinbarten Preises für den gebuchten Gesamtaufenthaltszeitraumes als Schadenersatz gemäß Art ital. ZGB für die Nichterfüllung des Vertrages zu entrichten, wobei der bei Vertragsabschluss gezahlte Betrag von 30% angerechnet wird; - Bei vorzeitiger Abreise des KUNDEN ist dieser verpflichtet, vorbehaltlich des Nachweises eines höheren Schadenersatzes von Seiten des RESORTS, 100% (hundert Prozent) des restlichen vertraglich vereinbarten Preises für den gebuchten Gesamtaufenthaltszeitraumes als Schadenersatz gemäß Art ital. ZGB zu entrichten. 3. Vertraglich festgelegte Sondervereinbarungen sind ebenfalls bindend. Dem KUNDEN steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem RESORT entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist. Dem RESORT steht ebenso ein Nachweis eines höheren Schadens frei. Rücktritt des RESORTS 1. Sofern ein Rücktrittsrecht des KUNDEN innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das RESORT in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer KUNDEN nach den vertraglich

4 gebuchten Apartments vorliegen und der KUNDE auf Rückfrage des RESORTS auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. 2. Wird das vereinbarte Angeld von 30% des Gesamtbetrages nicht fristgerecht geleistet, so ist das RESORT ebenfalls und ohne jeglichen Anspruchsrechte des KUNDEN zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 3. Ferner ist das RESORT berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls a. höhere Gewalt oder andere vom RESORT nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen. b. Apartments unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.b. in der Person des KUNDEN oder des Zwecks, gebucht werden. c. das RESORT begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Resortleistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährden kann, ohne dass dies dem herrschafts- bzw. Organisationsbereich des RESORTS zuzurechnen ist. d. ein wesentlicher Verstoß gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorliegt. 4. Ist das RESORT aus welchem Grund auch immer während des geplanten Aufenthalts des KUNDEN nicht betriebsbereit, stimmt der KUNDE unter Verzicht auf Schadenersatz zu, auf eine andere gleichwertige oder höherwertige Struktur umgebucht zu werden oder hat das Recht, von seiner Reise zurückzutreten und alle bisher getätigten Angelder rückerstattet zu bekommen. 5. Das RESORT hat den KUNDEN von der Ausübung des Rücktrittrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. 6. Bei berechtigtem Rücktritt des RESORTS entsteht kein Anspruch des KUNDEN auf Schadensersatz. Haftung des RESORTS 1. Das RESORT haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ist der KUNDE Konsument wird die Haftung des RESORTS für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ausgeschlossen. Ist der KUNDE Unternehmer, wird die Haftung des RESORTS für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. In diesem Fall trägt der KUNDE die Beweislast für das Vorliegen des Verschuldens. Folgeschäden, immaterielle Schäden, indirekte Schäden sowie entgangene Gewinne werden nicht ersetzt. Der zu ersetzende Schaden findet in jedem Fall seine Grenze in der Höhe des Vertrauensinteresses. Diese Haftungseinschränkung gilt für alle Fälle eines möglichen Schadenersatzes. 2. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des RESORTS auftreten, wird das RESORT bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des KUNDEN bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der KUNDE ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. 3. Für eingebrachte Sachen haftet das RESORT dem KUNDEN nach den gesetzlichen Bestimmungen. Geld und Wertgegenstände können im Resortsafe aufbewahrt werden. Das RESORT empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Derartige Verwahrungen kann das RESORT ablehnen, wenn es sich um gefährliche Sachen oder solche handelt, die in Hinblick auf die Bedeutung und die Art der Führung des Beherbergungsbetriebes von übermäßigem Wert oder sperriger Art sind. Der KUNDE ist verpflichtet, dem RESORT den Wert der zu verwahrenden Gegenstände vorher mitzuteilen. Für derartige Aufbewahrungen im Resortsafe haftet das RESORT gemäß Art ZGB auf den Wert dessen, was beschädigt, zerstört oder entwendet wurde, und zwar maximal bis zum Gegenwert des Hundertfachen des Unterkunftspreises für einen Tag. Das RESORT haftet nicht, wenn die Beschädigung, Zerstörung oder Entwendung vom KUNDEN, von seinen Begleitpersonen, Dienstpersonen oder Besuchern bzw. durch höhere Gewalt oder durch die Art der Sache verursacht wurde.

5 Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der KUNDE unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem RESORT eine Anzeige macht. 4. Soweit dem KUNDEN ein Stellplatz auf dem Resortparkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Resortgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das RESORT nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des RESORTS. 5. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das RESORT übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und auf Wunsch gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. Schlussbestimmungen 1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den KUNDEN sind unwirksam. 2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des RESORTS. 3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der Aluna Resort Donoratico Srl. 4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam und nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. 5. Die Aluna Resort Donoratico Srl. In ihrer Eigenschaft als Rechtsinhaber der Datenverarbeitung sammelt und verarbeitet, in Papierform und/ oder mittels elektronischer Mittel, die von Ihnen als KUNDE mitgeteilten personenbezogenen Daten, die für die Ausführung des Auftrages notwendig sind, zur Erfüllung der vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen. Die Mitteilung der Daten Ihrerseits steht frei, soweit diese nicht zur Erfüllung der gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen erfordert werden. Sollten Sie die Angaben verweigern, könnte dies zur Folge haben, dass der erteilte Auftrag nicht oder nicht vollständig ausgeführt werden kann. Zur Ausübung Ihrer Rechte als Betroffener der Datenverarbeitung laut Art. 7 des GvD Nr.196/2003 (unter anderem das Recht, die Aktualisierung, die Ergänzung, die Berichtigung und die Löschung der Daten zu verlangen), können Sie sich an unsere Firma als Rechtsinhaber der Datenverarbeitung unter unserer Anschrift wenden. Die Daten können in Zusammenhang mit der Ausübung des Vertragsverhältnisses sowie, falls notwendig bzw. zweckdienlich, für die Ausübung unserer wirtschaftlichen Tätigkeit, an Kreditanstalten, Freiberufler und Dienstleistungsgesellschaften mitgeteilt werden. Außerdem können Ihre Daten im Rahmen der oben genannten Zwecke von unseren internen bzw. externen Mitarbeitern und Beauftragten zur Kenntnis genommen werden. Die personenbezogenen Daten werden nicht verbreitet. 6. Es gilt das italienische Recht.

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