1. Bereitstellung von Wohnraum



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Transkript:

FAQ Unterbringung und Angebote von/mit Flüchtlingen in Räumlichkeiten der Kirchengemeinde Inhalt 1. Bereitstellung von Wohnraum Seite 2 2. Beantragung von Finanzmitteln aus dem Flüchtlingsfond Seite 3 3. Versicherungsschutz Seite 5 4. Kindertageseinrichtungen Seite 6

S e i t e 2 1. Bereitstellung von Wohnraum Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen Kommune erfolgt durch die Kirchengemeinde. Eignung/Herrichtung der Räumlichkeiten Die Kommune wird den angebotenen Wohnraum auf dessen Eignung prüfen. Folgende Punkte müssen u.a. beachtet werden baurechtliche Bestimmungen, insbesondere Brandschutzbestimmungen, Fluchtwege in öffentlichen Gebäuden Eventuelle Beantragung einer Nutzungsänderung über einen Architekten Falls umfangreichere Renovierungs-/Umbaumaßnahmen erforderlich sind, nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt mit dem Gemeindeverband auf. Werner Kunschke Tel.: 0231 1848-273 E-Mail: Kunschke@kath-gv-dortmund.de Nikolaus Mengeringhaus Tel.: 02331 9197-13 E-Mail: mengeringhaus@kath-gv-hagen.de Abschluss eines Nutzungs-/Mietvertrages mit der Kommune Folgende Punkte sind zu beachten: der Vertrag bedarf der kirchenaufsichtlichen Genehmigung der Vertrag muss mit der Kommune geschlossen werden nicht mit den Asylbewerbern/Flüchtlingen Überlassung des Wohnraumes gegen Zahlung der Miete laut Mietspiegel Übernahme der entstehenden Heiz- und Betriebskosten, insbesondere ist zu prüfen, ob für die überlassenen Räumlichkeiten eine separate Verbrauchsabrechnung möglich ist (evtl. Einbau von Zwischenzählern veranlassen o.ä.) Nutzungsvertrag sollte von der Kommune zur Verfügung gestellt werden und dem jeweiligen Sachbearbeiter des Gemeindeverbandes zur Prüfung vorgelegt werden Der Gebäudeversicherer muss über die Nutzung zur Unterbringung von Asylbewerbern/Flüchtlingen informiert werden. Meinolf Mette Tel.: 0231 1848-278 E-Mail: Mette@kath-gv-dortmund.de Alexandra Sowa Tel.: 02331 9197-48 E-Mail: sowa@kath-gv-hagen.de

S e i t e 3 2. Beantragung von Finanzmitteln aus dem Flüchtlingsfonds Die Vergaberichtlinien und das Antragsformular finden Sie auch auf unserer Homepage im Servicebereich: Vergaberichtlinien des Erzbistums Paderborn.pdf Antragsformular Fluechtlingsfonds.pdf Grundsätzlich müssen die Anträge durch die Kirchengemeinde selbst gestellt werden. Gerne sind Ihnen unsere Außendienstmitarbeiter bei der Antragstellung behilflich. Frank Schleifnig Tel.: 0231 1848-282 E-Mail: Schleifnig@kath-gv-dortmund.de Melissa Schymanietz Tel.: 0231 1848-287 E-Mail: Schymanietz@kath-gv-dortmund.de Michael Gajewski Tel.: 0231 1848-269 E-Mail: Gajewski@kath-gv-dortmund.de Margit Kretschmer Tel.: 02331 9197-29 E-Mail: kretschmer@kath-gv-hagen.de Claudia Milzkott Tel.: 02331 9197-54 E-Mail: milzkott@kath-gv-hagen.de Stefan Spallek Tel.: 02331 9197-53 E-Mail: spallek@kath-gv-hagen.de Sven Seliger Tel.: 0231 1848-286 E-Mail: Seliger@kath-gv-dortmund.de Patrick da Claudina Tel.: 0231 1848-335 E-Mail: Claudina@kath-gv-dortmund.de Thomas Puczewski Tel.: 0231 1848-477 E-Mail: Puczewski@kath-gv-dortmund.de Ihr Ansprechpartner beim Erzbischöflichen Generalvikariat zur Förderung aus dem Flüchtlingsfond von Renovierungs-/Umbaumaßnahmen im Bereich der Flüchtlingshilfe: Florian Lüdeke Tel. 05251/125-1270 E-Mail florian.luedeke@erzbistum-paderborn.de

S e i t e 4 Weiterhin empfehlen wir Ihnen bei der Beantragung von Fördermitteln im Vorfeld auch Kontakt mit dem jeweils zuständigen Caritas-Koordinator aufzunehmen. Caritasverband Dortmund e.v.: Brigitte Duve Tel. 0231 187151-25 E-Mail Brigitte.Duve@caritas-dortmund.de Caritasverband Herne e.v.: Hanna van Holt Tel. 02323 92960-24 E-Mail: H.vanHolt@caritas-herne.de Caritasverband Lünen e.v.: Rolf Leimann Tel. 02306 7004-12 E-Mail: Leimann@caritas-luenen.de Caritasverband Hagen e.v.: Franziska Sommer Tel. 02331 9184-83 E-Mail: sommer@caritas-hagen.de Caritasverband Iserlohn e.v.: Francesco Ferrara Tel. 02371 81 86 22 E-Mail: f.ferrara@caritas-iserlohn.de Caritasverband Unna e.v.: Michael Strauch Telefon: +49 2303 2513526 E-Mail: strauch@caritas-unna.de Caritasverband Castrop-Rauxel e.v.: Silvia Engemann Tel. 02305 92355-37 E-Mail: S.Engemann@caritas-castrop-rauxel.de Caritasverband Unna e.v.: Michael Strauch Telefon: +49 2303 2513526 E-Mail: Strauch@caritas-unna.de

S e i t e 5 3. Versicherungsschutz Unfallversicherung Ehrenamtlicher der Kirchengemeinde Bringen sich Personen im Auftrag der Kirchengemeinde ehrenamtlich in der Flüchtlingshilfe ein, so sind sie während der Ausübung Ihrer Tätigkeit über die Verwaltungsberufsgenossenschaft unfallversichert. Der Versicherungsschutz umfasst sämtliche Tätigkeiten, die im Rahmen dieses Auftrags ausgeführt werden einschließlich der damit zusammenhängenden unmittelbaren Wege. Unfallversicherung Asylbewerber/Flüchtlinge Asylbewerber, die im Auftrag der Kommune gemeinnützige Arbeiten ausführen, sind über die Unfallkasse NRW gesetzlich unfallversichert. Der Versicherungsschutz umfasst sämtliche Tätigkeiten, die im Rahmen dieses Auftrags ausgeführt werden einschließlich der damit zusammenhängenden unmittelbaren Wege. Asylbewerber, die im Auftrag der Kirchengemeinde ehrenamtlich Arbeiten ausführen (Mitarbeit Kleiderkammer o.ä.), sind über die Verwaltungsberufsgenossenschaft (www.vbg.de) gesetzlich unfallversichert. Der Versicherungsschutz umfasst sämtliche Tätigkeiten, die im Rahmen dieses Auftrags ausgeführt werden einschließlich der damit zusammenhängenden unmittelbaren Wege. Haftpflichtversicherung von Flüchtlingen Asylbewerberinnen und -bewerber, die anderen einen Schaden verursacht haben, sind wie sonstige Privatpersonen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch grundsätzlich persönlich zum Ausgleich verpflichtet. Hierfür haften sie mit ihrem gesamten pfändbaren Vermögen. Eine Verpflichtung zum Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung besteht außerhalb spezialgesetzlicher Bestimmungen, wie zum Beispiel für Halter von Kraftfahrzeugen, nicht. Für die Aufnahmebehörden besteht im Rahmen ihrer Zuständigkeit nach dem Landesaufnahmegesetz und dem Asylbewerberleistungsgesetz keine rechtliche Verpflichtung, von Asylsuchenden gegebenenfalls verursachte Schäden auszugleichen.

S e i t e 6 4. Kindertageseinrichtungen Für die Kindertageseinrichtungen gibt es verschiedene Ansätze: Fortbildungen für Mitarbeiterinnen in Kitas Für die Arbeit mit den Flüchtlingskindern in den Kitas brauchen die Mitarbeiterinnen Kompetenzen und Wissen; Wissen um die Situation in Herkunftsländern, den Status der Kinder, die rechtlichen Bedingungen; Kompetenzen im Umgang mit Kindern, die noch kein oder wenig Deutsch können, die schreckliche Erfahrungen gemacht haben, möglicherweise traumatisiert sind; Kompetenzen im Umgang mit deren Eltern. Wenn Fortbildungsbedarf bei den Mitarbeiterinnen der Kita gem. GmbH besteht, wird gemeinsam nach individuellen Lösungen gesucht. Angebote in Einrichtungen für Flüchtlinge Das Land finanziert Kitas, in denen außerhalb der normalen Betreuung - Treffen für Kinder mit ihren Eltern, in aller Regel ihren Müttern angeboten werden. Diese Treffen dienen der Integration, dem Kennenlernen von Einrichtungen, Strukturen, Menschen. Sie sollen helfen anzukommen. Die Pädagogischen Regional- oder Fachbereichsleitungen der Kita gem. GmbH unterstützen Entscheidung und Antragsstellung für Kitas, die überlegen, diese Angebote in ihren Einrichtungen durchzuführen. Netzwerk und Ideen Die Kindertageseinrichtungen sind Knotenpunkte im Netzwerk der kirchlichen und kommunalen Gemeinden; Leitungen und Mitarbeiterinnen haben gute Ideen, wie sie vor Ort unterstützen können. Dazu prüfen Sie, was ganz konkret gebraucht wird und was getan werden kann. Die Kita gem.gmbh unterstützt hier konkret, vernetzet in Arbeitskreisen, gibt gute Ideen weiter. Kath. Kindertageseinrichtungen Östliches Ruhrgebiet gem. GmbH Birgit Sprenger Tel.: 0231 1848-280 E-Mail: Sprenger@kath-gv-dortmund.de Kath. Kindertageseinrichtungen Ruhr-Mark gem. GmbH Martina Kuhlmann Tel.: 02331 9197-40 E-Mail: kuhlmann@kath-gv-hagen.de