TEILEGUTACHTEN 366-0678-00-MURD. 82166 Gräfelfing



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Transkript:

TÜV AUTOMOTIVE GMBH RTC-Reifen/Räder-Test-Center Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland Ridlerstraße 57 D - 80339 München TEILEGUTACHTEN 366-0678-00-MURD Hersteller: R.O.D. GmbH 82166 Gräfelfing Art: Sonderrad 8 1/2 J X 17 H2 Typ: 72 857 Nach 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des Ein- oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau bestätigen zu lassen. Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Der Nachweis, daß der Hersteller der Teile in Bezug auf die Produktion dieser Teile in seiner Fertigung ein Qualitätssicherungssystem unterhält, wurde erbracht durch Zertifikat-Registriernr: 95012313. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

ANLAGE: 2 BMW AG Radtyp: 72 857 Hersteller: R.O.D. GmbH Stand: 26.06.2000 Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 13 Lochkreis (mm)/lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Seite: 1 von 3 Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenloch Zentrierringwerkstoff zul. Radzul. Abrollgültig ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umfang Fertig. Rad Zentrierring (kg) (mm) Datum 1205741 Z 72 857 13 T ohne Ring 74,1 765 2100 04/00 Verwendungsbereich: Die Sonderräder können an folgenden Fahrzeugen angebaut werden: Fahrzeughersteller/Fz.-Herstellerschlüssel-Nr. : BMW AG / 0005 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 25 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : RS 1 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kw Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5/D e1*93/81*0028*.., 76-210 235/45R17-93 21P; 22B; 22H; 24J; 24M Limousine; e1*98/14*0028*.. 245/45R17-95 21P; 22B; 22H; 24J; 24M; 366 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 56C; 71E; 255/40R17-94 22B; 22F; 24D; 57F; 683 721; 725; 73C; 74A 265/40R17-96 22B; 22F; 24D; 57F; 57W; 667 5/D e1*93/81*0028*.., 100-142 255/40R17-94W 22B; 22F; 24D; 57F; 683 Kombi; Heckantrieb; e1*98/14*0028*.. 100-210 235/45R17 21P; 22I; 24J; 51G 10B; 11G; 11H; 11K; 245/45R17-95 21P; 22B; 24J; 24M 12A; 51A; 56C; 71E; 265/40R17-96 22B; 22F; 24D; 57F; 57W; 721; 725; 73C; 74A 667 210 255/40R17-94Y 22B; 22F; 24D; 57F; 683 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau

ANLAGE: 2 BMW AG Radtyp: 72 857 Hersteller: R.O.D. GmbH Stand: 26.06.2000 Seite: 2 von 3 der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf der Abnahmebestätigung nach 19 Abs.3 StVZO bescheinigen zu lassen. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich. 21P) Gegebenenfalls ist durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit herzustellen. 22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Gegebenenfalls ist durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite eine ausreichende Freigängigkeit herzustellen. 22I) Gegebenenfalls ist durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel eine ausreichende Freigängigkeit herzustellen. 24D) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. 24J) An den vorderen Radhäusern ist die ausreichende Radabdeckung zu prüfen und gegebenenfalls durch geeignete Maßnahmen wieder herzustellen. 24M) An den hinteren Radhäusern ist die ausreichende Radabdeckung zu prüfen und gegebenenfalls durch geeignete Maßnahmen wieder herzustellen. 366) Gegebenenfalls ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen ist. 56C) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß die Montage der Reifen wegen der Felgenbettform nur von der Radinnenseite erfolgen darf. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur an der Hinterachse zulässig. 57W) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Vorderachse: Reifengröße: 235/45 R17

ANLAGE: 2 BMW AG Radtyp: 72 857 Hersteller: R.O.D. GmbH Stand: 26.06.2000 Seite: 3 von 3 Hinterachse: 265/40 R17 Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. 667) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 683) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/45R17 Hinterachse: 255/40R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. 71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden. Bei Verwendung von Radschrauben ist die in der Anlage zum Gutachten dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 17 H2 Radtyp: 72 857 Antragsteller: R.O.D. GmbH Stand: 26.06.2000 Die Montage der Reifen darf aufgrund der Felgenbettform nur von der Radinnenseite erfolgen. Seite: 1 von 4 0. Übersicht Ausführung Ausführungsbezeichnung Lochkreis Mittenloch Einpreßzul. Radzul. Abrollgültig ab Kennzeichnung Kennzeichung (mm) / (mm) tiefe last umfang Fertig. Rad Zentrierring -zahl (mm) (kg) (mm) Datum 1205726 Z 72 857 13 T Ø74.1 / 72.6 ZRH 120/5 72,6 13 765 2100 04/00 1205741 Z 72 857 13 T ohne Ring 120/5 74,1 13 765 2100 04/00 I. Beschreibung der Sonderräder Hersteller :R.O.D. GmbH 82166 Gräfelfing Hersteller :R.O.D. GmbH 82166 Gräfelfing Handelsmarke Art der Sonderräder Korrosionsschutz Masse des Rades :R.O.D. :LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt :Mehrschicht-Einbrennlackierung : ca. 10,8 kg I.1. Radanschluß siehe Anlage I.2. Kennzeichnung der Sonderräder An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw. eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 1205726: : Außenseite : Innenseite Handelsmarke : -- : R.O.D. Radausführung : -- : Z 72 857 13 T Radgröße : -- : 8 1/2 J X 17 H2 Einpreßtiefe : -- : ET13 Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr z.b. 04.00 Japan. Prüfwertzeichen : -- : JWL

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 17 H2 Radtyp: 72 857 Antragsteller: R.O.D. GmbH Stand: 26.06.2000 Seite: 2 von 4 Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein. I.3. Verwendungsbereich Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen. II. Sonderradprüfung Die hier beschriebenen Sonderräder wurden gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Personenkraftwagen und Krafträder" vom 25.11.1998 geprüft. II.1. Felge Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm, wobei Innen- und Außenseite spiegelbildlich vertauscht sind. Gegen das spiegelbildlich ausgeführte Tiefbett bestehen keine technischen Bedenken. Die nachgeprüften Muster stimmen in den wesentlichen Punkten mit den unter Ziffer V.3. aufgeführten Unterlagen überein. II.2. Werkstoff der Sonderräder: Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft. II.3. Festigkeitsprüfung: II.3.1. Dauerfestigkeitsprüfung: Die Biegeumlaufprüfung wurde positiv für folgende Prüfmomente abgeschlossen: Ausführung Einpreßtiefe Radlast Abrollumfang Anzugsmoment Prüfmoment in Nm in mm in kg in mm in Nm Prüfwert Mb max. bei 100% 1205741 13 765 2100 110 4707 II.3.5 Impact Prüfung: Dem Impact-Test wurden folgende Werte zugrunde gelegt: Ausführung Einpresstiefe Radlast Reifengröße Fallmasse Reifenfülldruck in mm in kg in kg in bar 1205741 13 765 225/45 R17 639 2 Die Prüfung wurde mit positven Ergebnis abgeschlossen. III. Anbau- und Verwendungsprüfung: III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug: Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen Bedingungen gewährleistet.

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 17 H2 Radtyp: 72 857 Antragsteller: R.O.D. GmbH Stand: 26.06.2000 III.2. Fahrversuche: Seite: 3 von 4 Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise nicht vor. Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt. Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien des VdTÜV Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an PKW und PKW-Kombi) Ausgabe Februar 1990, Anhang I. Bei den durchgeführten Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen. Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen. III.3. Fahrwerksfestigkeit: Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich. IV. Zusammenfassung: Gegen die Abnahme des Anbaues des Sonderrades nach 19 StVZO bei festgelegtem Verwendungsbereich bestehen keine technischen Bedenken. Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten. Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt werden, wenn - sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben. - sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern - ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern. V. Unterlagen und Anlagen: V.1. Verwendungsbereichsanlagen: Folgender Verwendungsbereich wurde festgelegt: Anlage Ausführung ET erstellt am Allg. Hinweise 1 BMW, BMW AG 1205726 13 26.06.2000 liegt bei 2 BMW AG 1205741 13 26.06.2000 liegt bei

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 17 H2 Radtyp: 72 857 Antragsteller: R.O.D. GmbH Stand: 26.06.2000 V.2. Allgemeine Hinweise: siehe Anlage: Allgemeine Hinweise Seite: 4 von 4 V.3. Technische Unterlagen: siehe Anlage: Technische Unterlagen Tölzer Sachverständiger München, 26.06.2000 FUE

TÜV AUTOMOTIVE GMBH UNTERNEHMENSGRUPPE TÜV SÜDDEUTSCHLAND Westendstraße 199 D-80686 München Nachweis über die Erlaubnis / die Genehmigung / das Teilegutachten gemäß 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO Für: Leichtmetallrad Typ: 72 857 des Herstellers/Importeurs: R.O.D. GmbH 82166 Gräfelfing liegt ein Teilegutachten über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungs-gemäßem Ein- oder Anbau der Techn. Prüfstelle TÜV Automotive GmbH, Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland vor. Bericht-Nr.: 366-0678-00-MURD Datum: 26.06.2000 Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. 19 Abs. 3 StVZO Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am Fahrzeughersteller:, Fahrzeugtyp:, Fahrzeug-Ident-Nr.: ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht. Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein/Anbaubestätigung/Teile-ABE *) wurden berücksichtigt. Bemerkungen/Hinweise/Auflagen: Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich/nicht vorgeschrieben aber möglich *) Untersuchungsbericht/Gutachten-Nr.: Ort u. Datum der Abnahme: Daten für den Fahrzeugbrief 1 Fahrzeugund Aufbauart Unterschrift u. Name a.a.s.o.p./prüf-ing. 5 Antriebsart 6 Höchstgeschwindigkeit km/h 7 Leistung 8 Hubraum ccm 3 9 Nutz- oder Aufliegelast kg 11 Steh-/Liegeplätze 12 13 Maße über alles mm 10 Rauminhalt des Tanks m3 Sitzplätze einschl. Führerpl. u. Nots. Länge Breite Höhe 14 Leergewicht kg 15 Zul. Gesamtgewicht kg 16 Zul. Achslast vorn mitten hinten kg Räder und/oder davon angetriebene 17 Gleisketten 18 Zahl der Achsen 19 Achsen 20 vorn 21 mitte und hinten 22 oder vorn 23 mitten und hinten Überdruck am Bremsanschluß 26 Anhängerkupplung DIN 740..-Form und Größe Anhängelast kg bei Anhänger 28 mit Bremse 24 Einleitungsbremse 25 Zweileitungsbremse 27 Anhängerkuppl. Prüfzeichen bei Anhänger 29 ohne Bremse 30 Standgeräusch db (A) 31 Fahrgeräusch db (A) 33 Bemerkungen Die im vorliegenden Fz-Brief in Spalte, Fz-Schein *) unter Ziffer und Ziffer 33, Zeile beschriebenen Angaben müssen entsprechend im Fz-Brief gestrichen werden. *) Nichtzutreffendes bitte streichen

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