Beschwerdemanagement Sexualisierte Gewalt beim DJK-Sportverband Diözesanverband Trier e.v.



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Transkript:

Beschwerdemanagement Sexualisierte Gewalt beim DJK-Sportverband Diözesanverband Trier e.v. 1. Spezifisches Beschwerdemanagement bei sexualisierter Gewalt im modernen Sport Der organisierte Sport bietet viele Möglichkeiten der gemeinsamen Aktivitätsausübung für Gleichaltrige, aber auch für generationsübergreifende Altersgruppen. Die Emotionalität und Körperlichkeit des Sports ist für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen besonders wichtig. Die körperliche und emotionale Nähe und die Bindung, die dadurch im Sport entstehen kann, sind insbesondere für die Förderung des sozialen Zusammenhalts in unserer Gesellschaft von zentraler Bedeutung. Andererseits birgt sie z.b. auch die Gefahr von sexualisierten Übergriffen, von Mobbing oder Ausgrenzungen. Die große Anzahl von Sportvereine in denen keine präventive Arbeit gegen sexualisierte Gewalt geleistet wird und wo kein Bewusstsein zum Thema geschaffen wurde, ist sehr groß und bietet somit jede Menge Raum für potentielle Täter/innen. Diesen Raum gilt es zu minimieren durch engagierte Aufklärung! 2. Beschwerdemanagement für Kinder Die Problematik bei einem Beschwerdemanagement für Kinder liegt darin, dass die Hemmschwellen bei Kindern unterschiedlich ausgeprägt sind im Bezug auf Benennung von Problemen und Äußerung von Kritik. Besonders schwierig wird es für sie, wenn es bei den zu kritisierenden Personen um Bezugspersonen handelt von denen sie in irgendeiner Form abhängig sind. Es ist daher besonders wichtig sie zu einer offenen Haltung anzuregen. Bei der Beschwerdeannahme ist zu beachten, dass Kinder niemals negative Erfahrungen machen dürfen, was die Kritikannahme angeht. Wichtig ist daher der wertschätzende Umgang mit der Offenheit der Kinder, um so den Beschwerdeprozess zu erleichtern. Gleichzeitig soll den Kindern ein gewisses Gefühl von Sicherheit vermittelt werden, dass ihre Beschwerden in jedem Fall ernst genommen werden. Auch die Möglichkeit der anonymen Beschwerde muss gegeben sein, indem z.b. ein Kummerkasten eingerichtet wird. 1

3. Was tut die DJK? Wie gehen DJK-Sportvereine mit dem Thema sexualisierte Gewalt um? Auch die DJK-Vereine können sich vor dem Thema sexualisierte Gewalt nicht verschließen. Seit Monaten und Jahren füllen Schlagzeilen über sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen in katholischen Einrichtungen und anderen Institutionen die Medien. Der DJK-Sportverband e.v., seine Diözesanverbände und seine Mitgliedsvereine sind zutiefst betroffen. Unter der Federführung der DJK-Sportjugend hat das Präsidium des DJK-Sportverbands Leitfäden und Handreichungen zur Prävention und zum Umgang mit Verdachtsfällen zusammengestellt. U. a. ist dem DJK-Sportverband Diözesanverband Trier von einigen DJK-Vereinen aus dem Bistum Trier bekannt, dass sie sich umfassend mit dem Thema beschäftigt haben. So befassten sich die Mitglieder der DJK TV Wissen-Selbach 1922 e.v. bei ihrer Jahreshauptversammlung mit der Prävention gegen sexuelle Gewalt in der Kinderund Jugendarbeit. Alle anwesenden Übungsleiter/innen unterzeichneten dort eine 11- Punkte-Erklärung und verpflichteten sich damit, dass in der sportlichen Jugendarbeit der DJK Wissen-Selbach keine Grenzverletzungen, kein sexueller Missbrauch und keine sexualisierte Gewalt geduldet werden. Die DJK Betzdorf hat auf ihrer Vorstandsitzung Anfang Mai 2012 reagiert und auf der Basis der vom DJK- Sportverband veröffentlichten Empfehlung die Leitlinie zur Prävention vor sexueller Gewalt in der Kinder- und Jugendarbeit der DJK Betzdorf e.v. verabschiedet. Ähnlich positive Beispiele gibt es von der DJK TUS Herdorf, dem größten DJK- Verein im Bistum Trier, und der DJK St. Michael Marpingen, die in Klausuren das Thema in ihren Vereinen diskutiert und ausgerichtet haben. Es ließen sich noch weitere Beispiele anführen, die dokumentieren, dass das Thema ernst genommen und verfolgt wird. Leider gibt es aber auch immer noch Ausnahmen, die von einer offensiven Arbeit zu dem Thema überzeugt werden müssen. Zu diesem Zweck ist im Anhang dieses Beschwerdemanagements eine Handreichung für präventive Maßnahmen gegen sexualisierte Gewalt sowie ein Handlungsleitfaden für Übungsleiter und weitere Mitarbeiter von Sportvereinen hinterlegt, den sie nutzen können, sollten sie von einem Missbrauchsfall erfahren. 4. Was macht die Sportorganisation? Insbesondere die Deutsche Sportjugend (dsj) sowie der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) beschäftigen sich schon seit vielen Jahren nachhaltig mit dem Thema und veröffentlichten 2010 eine unmissverständliche Stellungnahme zum Thema sexualisierte Gewalt: Prävention und Bekämpfung von sexualisierter Gewalt und Missbrauch an Kindern und Jugendlichen im Sport Grundsätze: Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) und die Deutsche Sportjugend (dsj) verurteilen aufs Schärfste jede Form von Gewalt und Missbrauch in unserer Gesellschaft, insbesondere aber jede sexualisierte Gewalt und jeden Missbrauch an Kindern und Jugendlichen. Deshalb setzen wir uns ein für, 2

die Aufklärung jedes einzelnen Falles; die Entfaltung einer Kultur des Hinsehens und der Hinwendung zu den Opfern; konkrete präventive Maßnahmen; die Förderung der Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen: Der organisierte Sport bietet vielfältige Orte der Begegnung und gemeinsame Aktivitäten in homogenen ebenso wie in generationenübergreifenden Altersgruppen. Emotionalität und Körperlichkeit von Spiel, Sport und Bewegung haben gerade für Kinder und Jugendliche eine hohe Bedeutung und Attraktivität. Die Kehrseite dieser Medaille ist, dass der Sport dadurch auch für potenzielle Täter interessant ist. Gleichzeitig bietet der Sport jedoch auch die Chance, als Aufmerksamkeitssystem Missbrauchsfälle, die im Sport oder außerhalb des Sports geschehen, wahrzunehmen und Hilfe anzubieten. Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, präventiv gegen sexualisierte Gewalt und Missbrauch gerade auch an Kindern und Jugendlichen vorzugehen, sie zu erkennen und zu ahnden. Dies erfordert vernetztes Arbeiten und Zusammenwirken aller relevanter Behörden, Institutionen und Organisationen einschließlich des Sports und seiner Verbände und Vereine. An diesem Statement des organisierten Sports haben die DJK und insbesondere die DJK-Sportjugend intensiv mitgearbeitet und entsprechende Strukturen begleitend geschaffen. Maßnahmen: I. Im Jahr 2007 schuf der DOSB das Projekt Gewalt gegen Frauen nicht bei uns, das sich u.a. gegen sexualisierte Gewalt an Frauen und Mädchen richtet. Dieses Projekt beinhaltet Maßnahmen der Selbstbehauptung und Selbstverteidigung für Mädchen und Frauen. Es wird in konzeptioneller Zusammenarbeit von Kampfsportverbänden und Vereinen in Kooperation mit Fraueninitiativen umgesetzt. Im Jahr 2008 hat der DOSB beschlossen, dieses Projekt auszubauen und mit weiteren Partnern zu vernetzen. In dem Beschluss wird allen Mitgliedsorganisationen empfohlen, begleitende Veranstaltungen zur Gewaltprävention zu organisieren und Netzwerke mit Beratungs- und Hilfseinrichtungen vor Ort aufzubauen. Parallel hatte die DJK bereits frühzeitig entsprechende Seminare umgesetzt und insbesondere die Kampagne Kinder stark machen, der Bundeszentralen für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) in den Mittelpunkt ihres Anliegens gerückt. Die DJK-Sportjugend ist Kooperationspartner der BzgA und sieht sich als Sprachrohr von Kindern und Jugendlichen im Sport, deren Selbstbewusstsein, Selbstvertrauen sowie deren Persönlichkeitsentwicklung sie fördern will. II. Darüber hinaus beschloss der dsj-vorstand im November 2009 folgendes Fünf- Punkte-Programm, das vom DOSB-Präsidium in vollem Umfang unterstützt wird: Der organisierte Sport kann insbesondere zur Prävention einen wirkungsvollen Beitrag leisten, der sowohl Maßnahmen zur Vermeidung/Verhinderung von Delikten im Sport, als auch Stärkung von Kindern sowie Jugendlichen und insbesondere jungen Frauen in ihrer Selbstbehauptungskompetenz und Persönlichkeitsentwicklung durch Sport umfasst. Mit dem Fünf-Punkte-Programm soll gezielt sexualisierte Gewalt und Missbrauch an Kindern und Jugendlichen im und durch Sport verhindert werden. 1. Jeder Fall von Missbrauch ist einer zuviel. Wir werden dazu beitragen, dass jeder Fall einer Klärung zugeführt wird. 3

2. Unsere Mitgliedsorganisationen und die Vereine werden aufgefordert, in ihren Gremien Maßnahmen zu beschließen, die sexualisierter Gewalt und Missbrauch an Kindern und Jugendlichen vorbeugen. 3. DOSB/dsj erstellen auf der Grundlage bereits vorhandener Projekte bzw. Erfahrungen der Mitgliedsorganisationen ein modulares Maßnahmenpaket für die Entwicklung und Umsetzung eigener Aktionspläne gegen sexuellen Missbrauch und Gewalt an Kindern und Jugendlichen im organisierten Sport. 4. Wir klären, wie vorliegende Informationen über verurteilte Personen für die Sportorganisationen zur Verfügung gestellt werden können. Es soll sichergestellt werden, dass die von der Konferenz der Innenminister geplante deliktbezogene Straftäterdatei vom organisierten Sport genutzt werden kann. 5. DOSB/dsj sichern den kontinuierlichen Austausch mit und zwischen den Mitgliedsorganisationen in diesem Aufgabenfeld. III. Für die Umsetzung des Programms gelten folgende Eckpunkte: 1. Fälle von Missbrauch im Sport müssen aufgedeckt werden und zwar mit disziplinarischen Konsequenzen und einer strafrechtlichen Verfolgung der Täter bei größtmöglichem Schutz für die Opfer. Dafür ist die frühzeitige Einbindung von kompetenten Beratungseinrichtungen unerlässlich. 2. Kinder und Jugendliche werden durch Bewegung, Spiel und Sport gezielt in ihrer Persönlichkeitsentwicklung gestärkt. DOSB/dsj stehen dafür ein, dass Kinder stark gemacht werden, um u. a. auch selbstbewusst Grenzen zu setzen, sich wehren z können und ermutigt werden, sich gegenüber Vertrauenspersonen zu offenbaren. 3. In den Curricula der Ausbildungen nach den Rahmenrichtlinien des DOSB ist der verantwortungsbewusste Umgang mit Kindern und Jugendlichen bereits fester Bestandteil. In den qualifizierten Ausbildungen von Jugendleiter/-innen, Übungsleiter/-innen und Trainer/-innen wird auch das Thema Prävention von sexueller Gewalt bearbeitet. Hier müssen wir den Grad der Verbindlichkeit erhöhen und die Qualitätsentwicklung der Module systematisieren. Innerhalb der Jugendleiter- Ausbildung werden angehende Jugendleiter/-innen zu einem verantwortungsvollen Umgang mit den ihnen anvertrauten Kindern und Jugendlichen befähigt. 4. Wir fordern die Mitgliedsorganisationen auf, eine zuständige Person zu benennen, Standards für die jeweilige Kinder- und Jugendarbeit der Organisation zu erarbeiten und die Angebote unter der Perspektive der Persönlichkeits- und Teamentwicklung von Kindern und Jugendlichen weiterzuentwickeln. Die von verschiedenen Institutionen und Politikern geforderte Vorlage polizeilicher Führungszeugnisse kann Teil des Maßnahmenpakets sein und potenziellen Tätern signalisieren, dass es bei sexuellen Übergriffen keine Nachsicht gibt. Es bietet aber keine letzte Sicherheit. Eine andere Möglichkeit, sexuellem Missbrauch im Sportverein vorzubeugen, ist die Einführung einer Selbstverpflichtung zur Prävention vor sexueller Gewalt für die Mitarbeiter/-innen in der Kinder- und Jugendarbeit. Auch die Durchführung von Training oder Gruppenstunden mit mindestens zwei Übungsleiter/-innen bietet Schutz für Kinder. 4

5. DOSB/dsj erarbeiten derzeit ein Konzept, das u.a. ein Qualifizierungsmodul für Funktionsträger/-innen im Hinblick auf strukturelle Maßnahmen zur Verhinderung von sexuellem Missbrauch und Gewalt umfasst sowie Musterformulierungen für Satzungen/Ordnungen beinhaltet. IV. Der DOSB hat bereits und wird weiterhin Missbrauchstatbestände auch bei der Nominierung von Mitgliedern der DOSB-Olympiamannschaften berücksichtigen und dabei ggf. zum Schutz von Kindern und Jugendlichen auch über die strafrechtlichen Grenzen von Verjährung, Bewährung und Verurteilung hinausgehen. 5. Konkrete Maßnahmen des DJK-Sportverbands: Des Weiteren hat der DJK-Sportverband einige Handreichungen auf seiner Homepage veröffentlich: http://www.djk.de sowie www.djk-dv-trier.de. Diese sollen den Vereinen beim Einstieg in die Problematik helfen und eine informelle Grundlage schaffen. Beauftragte für sexualisierte Gewalt im Sport : An dieser Stelle muss erwähnt werden, dass der DJK-Sportverband Diözesanverband Trier mit Margret Steinborn-Heinrich eine Vertrauensperson benannt hat, die über tiefgehende Fachkenntnisse zum Thema sexuellen Missbrauchs verfügt und beratend tätig ist. Sie agiert unabhängig, fachkompetent und verschwiegen sowie als direktes Bindeglied zu den DJK-Sportvereinen. Der geschäftsführende Vorstand des DJK-Sportverbandes Diözesanverband Trier hat in seiner Sitzung vom 20. August 2011 die ehemalige pädagogische Leiterin eines Jugendhilfezentrums, Margret Steinborn-Heinrich (Trier), zur Ansprechpartnerin für den Bereich der sexualisierten Gewalt berufen. Die Diplom-Psychologin verfügt über ausgezeichnete Kenntnisse und Erfahrungen im Umgang mit jugendlichen Opfern von sexuellem Missbrauch. Sie steht den DJK-Sportvereinen, den Führungskräften, den Übungsleitern, Trainern und Betreuern sowie den Eltern und Jugendlichen, als Ansprechpartnerin zur Verfügung. In ihrer beruflichen Vita konnte sie insbesondere Mädchen zwischen 10 und 22 Jahren bei sexuellen Übergriffen wertvolle Hilfen bieten und begleiten. Sie ist zu erreichen unter der E-Mail-Anschrift M.Steinborn-Heinrich(at)djk-dv-trier.de. Die Verantwortlichen der DJK im Bistum Trier sind froh und dankbar, dass sie mit Margret Steinborn-Heinrich ihren Vereinen eine sehr erfahrene und geschulte Mitarbeiterin empfehlen können. Margret Steinborn-Heinrich gehört nicht der DJK an und ist damit eine ideale außenstehende Begleiterin der DJK-Bewegung. Seminare und Klausuren Der DJK-Sportverband ist sehr an der Sensibilisierung seiner angeschlossenen Vereine interessiert. Er bietet daher eine intensive vor-ort-begleitung in Seminaren und Klausuren an. Hierbei werden individuelle Vereinskonzepte erarbeitet. Als Beispiel seien an dieser Stelle die DJK St. Georg Oberthal sowie die DJK TUS Herdorf genannt. Die DJK Oberthal hat sich in einem Tagesseminar intensiv mit der Problematik auseinandergesetzt und Verhaltensregeln beim Sport sowie bei Freizeiten und Fahrten entwickelt. Eltern und Kinder werden in dem Prozess mitgenommen. Die TUS DJK Herdorf hat ein Übungsleiterkonzept erarbeitet, das konsequent umgesetzt wird und die Erfassung der erweiterten polizeilichen Führungszeugnisse vorsieht. 5

6. Fazit Kinderschutz in der Satzung Zwischenzeitlich wurde der Kinderschutz in die Verbandssatzung im Paragraf 2, Ziele und Aufgaben eingearbeitet. Dort heißt es, er setzt sich für den Kinder- und Jugendschutz ein. Ausbildungsinhalt Zudem wurde das DJK-Bildungskonzept erweitert. Bei allen Fort- und Ausbildungen im Sport wird ein Modul zum Thema umgesetzt, die Übungsleiter/innen aufgeklärt und mitgenommen. Dies ist verbindlich in den DJK-Rahmenrichtlinien für Ausbildung geregelt. Die ausgebildeten Übungsleiter/innen dokumentieren dies mit ihrer Unterschrift auf der Ehrenerklärung gegen sexualisierte Gewalt im Sport. Schlussendlich ist festzuhalten, dass die DJK sich dem Thema angenommen hat und sich insbesondere präventiv einbringt. Dennoch wird es immer wieder Herausforderungen bei diesem wichtigen Thema im Sport geben. Dabei ist deutlich zu machen, dass jeder einen Beitrag zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt leisten kann. Es gibt bereits viele Vereine, die den Kampf gegen die sexualisierte Gewalt und generelle Gewalt im Sport aufgenommen haben, aber leider auch noch nicht alle. 7. Quellen Materialien des BDKJ Paderborn und Trier Materialien der bayerischen Sportjugend Materialien des Landessportbundes Rheinland-Pfalz, des Deutschen Olympischen Sportbundes und der Deutschen Sportjugend Materialien der DJK-Sportjugend 6

Anlagen: Handreichung* für einen DJK- Sportverein zur Einführung einer Selbstverpflichtung zur Prävention vor sexueller Gewalt in der Kinder- und Jugendarbeit Ziel der Kinder- und Jugendarbeit im DJK-Verein ist es, Kinder und Jugendlichen Erlebnisse zu ermöglichen, die ihnen helfen, selbstbewusste, eigenverantwortliche Menschen zu werden. Dazu dienen alle Angebote im sportlichen und außersportlichen Bereich. Als Partner der Aktion Kinder stark machen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung beschränkt sich dies nicht auf den Bereich der Suchtprävention, sondern umfasst alle Bereiche der Persönlichkeitsentwicklung. Deshalb ist auch die Prävention vor sexueller Gewalt in der Kinder- und Jugendarbeit eine wichtige Aufgabe, die zu beachten ist und für die eine sachgerechte Lösung anzustreben ist. Der DJK-Sportverband und die DJK Sportjugend empfehlen deshalb den DJK-Sportvereinen, für ihre Kinder- und Jugendarbeit eine Selbstverpflichtung zur Prävention vor sexueller Gewalt einzuführen. 1) Allgemeines: Wozu braucht es überhaupt eine Selbstverpflichtung? Jeder Sportverein hat einen Schutzauftrag für die ihm anvertrauten Kinder und Jugendlichen. Darauf basiert die Muster-Selbstverpflichtung des DJK-Sportverbandes zur Prävention vor sexueller Gewalt in der sportlichen Jugendarbeit (PsG). Sportvereine können sie auf ihre individuellen Gegebenheiten vor Ort anpassen. Mit einer eigenen Selbstverpflichtung PsG dokumentiert der Sportverein, dass er großen Wert legt auf den Schutz seiner Mädchen und Jungen vor sexualisierter Atmosphäre, geschlechtsspezifischer Diskriminierung und sexuellen Übergriffen. Sexuelle Gewalt im Sportverein wird geächtet und Verstöße werden geahndet. Der Schutz ist wichtig, da sexuelle Gewalt auch in der Kinder- und Jugendarbeit des Sports vorkommt. Auch hier gibt es Opfer und Täter/innen. Ein Mittel, dieser Gefahr im Sportverein zu begegnen, ist die Verpflichtung aller Mitarbeiter/ innen in der Kinder- und Jugendarbeit zu ihren selbst aufgestellten Verhaltensregeln zur PsG. Sie soll den Mitarbeitern/innen erleichtern, Grenzen gegenüber Kindern und Jugendlichen zu wahren und eine klare Haltung zur Prävention vor sexueller Gewalt im Verein zu entwickeln. Ebenso soll diese Vereinbarung dazu beizutragen, Mitarbeiter/innen vor Missverständnissen und falschem Verdacht zu schützen. Denn wenn sie ihr Handeln sensibilisiert danach ausrichten, werden sie sich normalerweise nicht selbst und unbeabsichtigt in eine verfängliche Situation bringen. Die Auseinandersetzung und die gemeinsame Erarbeitung eines vereinsspezifischen Verhaltenskodexes zur PsG verankert das Thema im Bewusstsein der Mitarbeiter/innen. Ihre Aufmerksamkeit gegenüber Grenzüberschreitungen wird dadurch erhöht. Sportvereine erhalten mit dem Verhaltenskodex ein Qualitätsmerkmal für sichere Jugendarbeit, das Eltern zeigt: In diesem Verein wird mein Kind gut betreut. Dies gilt vor allem dann, wenn sich die Mitarbeiter/innen zu präventivem Verhalten verpflichten. Kein Sportverein kann hundertprozentige Sicherheit garantieren, aber sowohl nach innen als auch nach außen dokumentieren, dass er auf das Wohl der ihm anvertrauten Kinder und Jugendlichen achtet. Dies ist ein deutliches Warnsignal an potentielle Täter/innen! 2) Einführung einer eigenen Selbstverpflichtung PsG im Sportverein Die beiliegende Selbstverpflichtung PsG des DJK-Sportverbandes ist ein Muster. Sie kann inhaltlich auf die individuelle Situation eines Sportvereins angepasst werden. Sie 7

kann für zeitlich begrenzte Maßnahmen und Veranstaltungen des Sportvereins detailliert zugeschnitten werden (z.b. Ferienfreizeit, Trainingslager). Alle Kinder- und Jugend-Mitarbeiter/innen sollen in den Diskussionsprozess zur Einführung einer Selbstverpflichtung eingebunden werden. Je mehr Personen an der Erarbeitung mitwirken, umso größer wird die Akzeptanz sein. Auch der Vereinsvorstand sollte eingebunden sein, da dieser mit in der Verantwortung steht, wenn ein Fall auf tauchen würde. Die Einführung einer Selbstverpflichtung könnte nach folgendem Muster ablaufen: - Die Mitarbeiter/innen der Kinder- und Jugendarbeit des Vereins erhalten auf einer Infoveranstaltung Basisinformationen zur PsG. - Dann wird ihnen am Beispiel der Muster-Selbstverpflichtung des DJK-Sportverbandes erläutert, wozu ein Verhaltenskodex notwendig ist. Allgemeines: Wozu braucht es überhaupt eine Selbstverpflichtung zur PsG? Sie werden angeregt, diesbezüglich ihr eigenes Verhalten als Jugendleiter, Übungsleiter, Betreuer zu überprüfen. Es wird angesprochen, in welchen Situationen ihrer Kinder- und Jugendarbeit besondere Sorgfalt und Aufmerksamkeit notwendig sind (z.b. bei Hilfestellungen im Sport, Duschen nach dem Training) und wie die Umsetzung klarer Regeln im konkreten Umfeld (Trainingsstunde, Zeltlager mit Mädchen und Jungen etc.) aussehen kann. Anschließend wird die Muster-Selbstverpflichtung des DJK-Sportverbandes diskutiert und gemeinsam an die konkreten Gegebenheiten der Kinder- und Jugendarbeit des Sportvereins angepasst. Das Ergebnis sollen offizielle Verhaltensregeln für die Kinder- und Jugendarbeit des Sportvereins sein, die alle mittragen und zu denen sich alle freiwillig verpflichten können durch Unterschrift unter die Verpflichtungserklärung. - Diese Selbstverpflichtung PsG gilt auch für neue Interessenten an der Kinder und Jugendarbeit des Vereins. - Ist er/sie zur freiwilligen Verpflichtung nicht bereit, widerspricht das dem Schutzauftrag des Sportvereins. Auf die Mitarbeit sollte verzichtet werden. - Für zusätzliche Kinder- und Jugendveranstaltungen (Trainingscamp, Ferienfreizeit etc.) kann ein darauf zugeschnittener Verhaltenskodex von den beteiligten Mitarbeitern/ innen erarbeitet werden. Er gilt dann für die Dauer der Veranstaltung und berücksichtigt die Besonderheiten der Maßnahme. Durch diese Ehrenerklärung wird niemandem etwas unterstellt oder jemandem misstraut, sondern damit soll gezielt ein Zeichen gesetzt werden, dass der Sportverein für dieses Thema sensibilisiert ist, sich mit dem Thema auseinandergesetzt hat, dies auch in Zukunft tun wird und offensiv handeln wird. Herausgeber: DJK-Sportverband, Carl-Mosterts-Platz 1, 40477 Düsseldorf, 0211-94836-0, www.djk.de, www.djk-sportjugend.de *Diese Handreichung basiert auf einer entsprechenden Vorlage der bayerischen Sportjugend. 8

Ich verpflichte mich, alles in meinen Kräften stehende zu tun, dass in der sportlichen Jugendarbeit des/der... (Name des Vereins) keine Grenzverletzungen, kein sexueller Missbrauch und keine sexualisierte Gewalt möglich werden. Ich respektiere die individuelle Persönlichkeit von Kindern und Jugendlichen und bringe ihnen Wertschätzung und Vertrauen entgegen. Ich respektiere die Intimsphäre und die persönlichen Grenzen der Scham der mir anvertrauten Kinder und Jugendlichen sowie der anderen Vereinsmitglieder. Ich schütze die mir anvertrauten Jungen und Mädchen, Kinder und Jugendlichen vor Schaden und Gefahren, Missbrauch und Gewalt. Ich nehme die individuellen Empfindungen der Kinder und Jugendlichen zu Nähe und Distanz gegenüber anderen Menschen ernst und respektiere ihre persönlichen Grenzen. Ich nutze meine Rolle als Vereinsmitarbeiter/in nicht für sexuelle Kontakte zu mir anvertrauten jungen Menschen. Ich weiß, dass jede sexuelle Handlung mit Schutzbefohlenen eine strafbare Handlung ist mit entsprechenden disziplinarischen und strafrechtlichen Folgen. Ich toleriere kein abwertendes sexistisches, diskriminierendes und gewalttätiges verbales und nonverbales Verhalten und beziehe dagegen Stellung. Ich nehme Grenzüberschreitungen durch andere Mitarbeitende und Teilnehmende in Gruppen, Mannschaften, bei Angeboten und Aktivitäten bewusst wahr und vertusche sie nicht. Ich spreche die Situation bei den Beteiligten offen an. Ich ziehe im Konfliktfall (professionelle) fachliche Unterstützung und Hilfe hinzu und informiere die Verantwortlichen auf der Leitungsebene, die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten. Der Schutz der Kinder und Jugendlichen steht dabei an erster Stelle. Ich habe eine besondere Vertrauens- und Autoritätsstellung gegenüber Kindern. Diese Position missbrauche ich nicht. Ich fördere bei den mir anvertrauten Kindern und Jugendlichen ein gesundes Selbstbewusstsein und die Fähigkeit zur Selbstbestimmung. Denn: Starke Kinder und Jugendliche können nein sagen und sind weniger gefährdet. Datum Unterschrift *unter Verwendung von Materialien der bayerischen Sportjugend 9

Was, wenn ich von einem Fall von Missbrauch erfahre?* Konkrete Handlungsempfehlungen, wenn Kinder oder Jugendliche dir anvertrauen, Opfer geworden zu sein: 1. Bewahre Ruhe. Überstürztes Handeln schadet dem Kind/dem Jugendlichen. 2. Handle nicht eigenständig ohne Rücksprachen im Team. Unterrichte Eltern bzw. Erziehungsberechtigte und den Vorstand. Bedenke beim Verdachtsfall zum Schutz des Opfers immer: So viele Menschen wie nötig und so wenig Menschen wie möglich informieren. 3. Sprich den Täter auf keinen Fall auf den Verdacht hin an. (Vertuschungsgefahr) 4. Nimm das Kind oder den Jugendlichen ernst, schenke ihm Glauben und spiel nichts herunter. Versichere dem Kind, dass es keine Schuld an dem Geschehenen hat. Signalisiere, dass es über das Erlebte sprechen darf. 5. Dränge nicht weiter nach. Das Opfer weiß selbst am besten, was es bereit zu erzählen ist. Hör zu und zeig deine Anteilnahme. 6. Mache keine Versprechungen, die du nicht halten kannst (z.b. niemanden von dem Vorfall zu erzählen). 7. Behandle das, was dir erzählt wurde, vertraulich. Aber teile dem/der Betroffenen mit, dass du dir selbst Hilfe und Unterstützung holen wirst. 8. Unternimm nichts über den Kopf des Betroffenen hinweg, sondern beziehe sie/ihn Alters angemessen in das weitere Vorgehen mit ein. 9. Sorge dich um dich selbst! Erkenne und akzeptiere deine Grenzen und Möglichkeiten. Tue nichts, was du dir nicht zutraust du bist kein/e Therapeut/Therapeutin. 10. Nimm Kontakt mit einer erfahrenen Fachkraft 1 auf, die für solche Fragen ausgebildet ist. Sie wird dich beraten und unterstützen. Kontaktdaten solcher Personen erhältst du über das örtliche Jugendamt. 11. Sollte sich das Kind, der/die Jugendliche in einer akut bedrohlichen Situation befinden, rufe sofort den Kindernotdienst bzw. das Jugendamt an und informiere die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten. 12. Protokolliere nach dem Gespräch Aussagen und Situation. Unter erfahrenen Fachkräfte sind nach 8a SGB VIII Fachkräfte zu verstehen, die über Erfahrungen in der Einschätzung von Gefährdungs-Situationen für Kinder verfügen. *unter Verwendung von Materialien des BDKJ Paderborn 10

Zufriedenheitsbefragung der DJK Warum dieser Fragebogen: Dieser Fragebogen ist in erster Linie für dich gedacht! Uns ist es wichtig, wie es dir bei uns geht und wie du dich momentan fühlst. Dieser Fragebogen soll dir dabei helfen gezielt zu sagen, was dir bei uns (deinem DJK-Verein) gefällt oder was wir deiner Meinung nach verbessern oder verändern sollten. Dieser Fragebogen ist auch dafür gedacht, dass du uns anonym oder nicht anonym deine Probleme mitteilen kannst, da es in manchen Situationen leichter ist die Gefühle und die geschehenen Dinge aufzuschreiben, als es einfach jemandem zu erzählen. Es ist für uns wichtig, dass du diesen Fragebogen wahrheitsgemäß ausfüllst, da es für uns sonst sehr schwierig dir bei deinen Problemen zu helfen oder eine Verbesserung anzustreben, die deinen Verein betrifft. Grundsätzliche Angaben: Geschlecht: Alter: o weiblich o männlich o 8-12 o 12-16 o 16-18 o über 18 Worauf bezieht sich deine Rückmeldung? o Feste Gruppe oder Mannschaft die sich regelmäßig trifft o Gruppe die sich regelmäßig trifft o Ferienfreizeit o Trainer/Gruppeleitung/Übungsleiter o Vereinsleitung/Vorstand o Anderes, und zwar: Fragen: Wir wollen dir nun einige Fragen stellen, damit du uns Rückmeldung geben kannst. Sie sind bewusst teilweise sehr offen gestellt, sodass du selbst entscheiden kannst, was du beantworten möchtest und was nicht. Wie zufrieden oder unzufrieden bist du mit der Aktion/Gruppe etc.? o Zufrieden o Eher zufrieden o Eher unzufrieden o Unzufrieden 11

Womit bist du zufrieden? Womit bist du unzufrieden? Was würdest du gerne verändern? Was soll bleiben wie es ist? Hast du den Eindruck, dass du Wünsche offen äußern kannst und dass damit angemessen umgegangen wird? o Ja o Eher Ja o Eher Nein o Nein o Weiß nicht 12

Woran merkst du das konkret? Hast du das Gefühl, dass du vor Grenzverletzungen oder Übergriffen (auch sexueller Art) ausreichend geschützt bist? o Ja o Eher Ja o Eher Nein o Nein Woran merkst du das? Hast du persönlich schon einmal Kontakt zu sexueller Gewalt oder hast du schon mal in deinem Bekanntenkreis davon gehört? o Ja o Nein In welcher Form bist du mit diesem Thema in Kontakt gekommen? 13

Wurden/Werden folgende Themen offen angesprochen und/oder bearbeitet? o Umgang mit persönlichen Grenzen o Probleme in der Gruppe o Rechte/Kinderrechte o Sexualisierte Gewalt o Nein, keines dieser Themen wurde besprochen Möchtest du noch etwas rückmelden, was noch nicht gefragt wurde? Freiwillige Angaben: Verein: Abteilung( z.b. Handball): Name: Kontaktdaten: Dürfen wir deine Rückmeldung an die Verantwortlichen deiner Gruppe weitergeben? o Ja o Nein o Nach der Kantaktaufnahme und Absprache Möchtest du, dass wir uns bei dir melden und mit dir über deine Rückmeldung sprechen? o Ja o Nein 14