Handlungssicherheit bei Kindeswohlgefährdung Fach-Informationstag Prävention an Schulen Mi., 03. Februar 2016
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- Harry Eberhardt
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1 Handlungssicherheit bei Kindeswohlgefährdung Fach-Informationstag Prävention an Schulen Mi., 03. Februar 2016 Jens Hudemann
2 Was Sie erwarten dürfen Wie sind die rechtlichen Rahmenbedingungen? Was ist eine Kindeswohlgefährdung und welche Formen lassen sich unterscheiden? Wie gehe ich bei einer Vermutung bzw. einem Verdacht vor?
3 Haben Sie schon mal mit einer Kindeswohlgefährdung zu tun gehabt?
4 Haben Sie das schon mal erlebt? Lara (3.Klasse) macht oft ihre Hausaufgaben nicht. Sie ist auch oft sehr müde und schläft fast im Unterricht ein. Sie sagt, dass sie die Hausaufgaben nicht machen konnte, da sie aufräumen musste, abends noch die Wäsche waschen und nachts die kranke kleine Schwester versorgen musste. Mama sei auf der Arbeit gewesen.
5 Haben Sie das schon mal erlebt? Während einer Klassenfahrt ruft die Lehrerin abends die Mutter von Paul (3. Klasse) an. Er hat großes Heimweh und will abgeholt werden. Die Mutter erzählt ganz viel, ist kaum zu stoppen. Sie sagt, dass der Vater nicht da ist und sie nicht kommen könnte. Nach vielem Hin und Her lässt sie sich überreden, das Kind mit dem Taxi abzuholen. Nach 2 Stunden kommt sie mit dem Taxi. Sie riecht stark nach Alkohol.
6 Haben Sie das schon mal erlebt? Lisa (1.Klasse) sagt der Lehrerin, dass ihr Opa sehr nett sei. Er würde mit ihr auch immer kämpfen. Sie sei sehr stark und würde oft gewinnen. Er kitzelt sie auch, das wäre sehr lustig. Da unten würde er auch kitzeln, wo Pipi rauskommt. Das würde sich komisch anfühlen. Ihre Mutter sagt, das hätte Opa auch immer mit ihr gemacht.
7 Wie sind die rechtlichen Rahmenbedingungen? Kinderschutz in 8a SGB VIII bereits seit September 2005 Vereinbarungen mit dem freien Träger der Jugendhilfe und Dienstanweisung für Mitarbeiterinnen des öffentlichen Trägers Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) seit dem Art. 1 4 Regelung für Berufsgeheimnisträger zum Verfahren bei Verdachtsfällen und zur Schweigepflichtsregelung
8 Das Bundeskinderschutzgesetz ( 4 KKG) 4 KKG Beratung und Übermittlung von Informationen durch Geheimnisträger bei Kindeswohlgefährdung (1) Werden 6. staatlich anerkannten Sozialarbeiterinnen oder -arbeitern oder staatlich anerkannten Sozialpädagoginnen oder -pädagogen oder 7. Lehrerinnen oder Lehrern an öffentlichen und an staatlich anerkannten privaten Schulen
9 Das Bundeskinderschutzgesetz ( 4 KKG) in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder eines Jugendlichen bekannt, so sollen sie mit dem Kind oder Jugendlichen und den Personensorgeberechtigten die Situation erörtern und, soweit erforderlich, bei den Personensorgeberechtigten auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes oder des Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird.
10 Das Bundeskinderschutzgesetz ( 4 KKG) (2) Die Personen nach Absatz 1 haben zur Einschätzung der Kindeswohlgefährdung gegenüber dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe Anspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft. Sie sind zu diesem Zweck befugt, dieser Person die dafür erforderlichen Daten zu übermitteln; vor einer Übermittlung der Daten sind diese zu pseudonymisieren.
11 Das Bundeskinderschutzgesetz ( 4 KKG) (3) Scheidet eine Abwendung der Gefährdung nach Absatz 1 aus oder ist ein Vorgehen nach Absatz 1 erfolglos und halten die in Absatz 1 genannten Personen ein Tätigwerden des Jugendamtes für erforderlich, um eine Gefährdung des Wohls eines Kindes oder eines Jugendlichen abzuwenden, so sind sie befugt, das Jugendamt zu informieren; hierauf sind die Betroffenen vorab hinzuweisen, es sei denn, dass damit der wirksame Schutz des Kindes oder des Jugendlichen in Frage gestellt wird. Zu diesem Zweck sind die Personen nach Satz 1 befugt, dem Jugendamt die erforderlichen Daten mitzuteilen.
12 Was ist eine Kindeswohlgefährdung und welche Formen lassen sich unterscheiden? Kindeswohlgefährdung nach 1666 BGB liegt vor, wenn Kinder durch Misshandlung Vernachlässigung (körperl., seel.,geistig) oder durch Missbrauch (sexueller o. a. Art) in ihrer körperlichen, seelischen oder geistigen Entwicklung erheblich gefährdet sind bzw. wenn Verletzungen und Schädigungen des Kindeswohls bereits eingetreten sind und die schädigenden Einflüsse fortdauern.
13 Was ist eine Kindeswohlgefährdung? Der Begriff Kindeswohlgefährdung ist somit ein unbestimmter Rechtsbegriff und jeweils im Einzelfall unter Berücksichtigung - der (gewichtigen) Anhaltspunkte, - der Risikofaktoren und - der Schutzfaktoren zu prüfen.
14 Formen von Kindeswohlgefährdung Körperliche Misshandlung u.a. Hämatome unterschiedlichen Alters, für Stürze untypische Körperstellen Seelische Gewalt, auch das Miterleben von häuslicher Gewalt (Partnerschaftsgewalt, konfliktafte Trennungen) Angstauslösende Atmosphäre, Isolation etc. Folgen sind verheerend für die psychische Gesundheit Vernachlässigung Entzug, Vorentalten von Lebensnotwendigem Sexuelle Gewalt Jede bewusste sexuelle Aktivität eines Erwachsenen an, mit oder vor einem Kind, Jugendlichen, Schutzbefohlenen ist sexuelle Gewalt!
15 Und? Haben Sie schon mal mit einer Kindeswohlgefährdung zu tun gehabt?
16 Wie gehe ich bei einer Vermutung oder einem Verdacht vor? 1. Dokumentieren: a. Was habe ich wann und wo gesehen, gehört, beobachtet, ist mir mitgeteilt worden? b. Welche Sorgen und Befürchtungen löst das bei mir aus? 2. Kollegiale Fallberatung: Beraten Sie sich im Kolleg/innenkreis über Ihre Sorge und überlegen Sie, was weiter zu tun ist. 3. Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft Wenden Sie sich an eine insoweit erfahrene Fachkraft, um eine Einschätzung vorzunehmen und ggf. geeignete Schritte zur Abwendung einer Kindeswohlgefährdung vorzunehmen.
17 Checkliste bei Verdacht auf sexuelle Gewalt! Wenn sich Ihnen ein Kind anvertraut: 1. Bewahren Sie Ruhe! 2. Nehmen Sie Aussagen ernst! 3. Sorgen Sie für den Schutz der/des Betroffenen wenn möglich! 4. Machen Sie keine Versprechen, die Sie evtl. nicht halten können! 5. Würdigen Sie das Kind für seine Entscheidung, sich mitzuteilen! 6. Suchen Sie sich Hilfe! Mehr Info: siehe Downloads/Checkliste Intervention beim Verdacht auf sexuelle Gewalt
18 Wo können Sie sich kostenlos und anonym Beratung holen? Kinderschutzzentrum Oldenburg Friederikenstr Oldenburg Tel.: info@kinderschutz-ol.de Wildwasser Oldenburg e. V. Lindenallee Oldenburg Tel.: info@wildwasser-oldenburg.de Familienberatungsstelle der AWO CloppenburgerStr Oldenburg Tel.: info@bs-ol.awo-ol.de Jugendamt Bergstr Oldenburg Tel.: jugend@stadt-oldenburg.de Psychologische Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche DonnerschweerStr Oldenburg Tel.: psychologische.beratung@stadtoldenburg.de Kinderschutz-Zentrum Oldenburg Jens Hudemann
19 Kinderschutz-Zentrum Oldenburg Friederikenstr.3 Tel.: Hilfe bei Kindesmisshandlung Vernachlässigung Sexueller Gewalt Seelischer Gewalt Häuslicher Gewalt Beratung kostenlos vertraulich schnell außerdem Fortbildungen zum Kinderschutz Begleitung von Einrichtungen bei der Entwicklung von Kinderschutzkonzepten
20 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Prof. Dr. Rolf Jox Prof. Dr. Michael Klein
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