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Transkript:

SPO Masterstudiengang Technische Redaktion Teil B und C Bestimmungen für den Studiengang Technische Redaktion Abschluss: Master of Science Version 2 40-TR/m Aufbau des Studiengangs 41-TR/m Lehrveranstaltungen, Studien- und Prüfungsplan 42-TR/m Master-Thesis 43-TR/m Zeugnis und Urkunde 44-TR/m Tabellen zum Studiengang 50-TR/m Inkrafttreten 51-TR/m Übergangsregelungen 1

SPO Masterstudiengang Technische Redaktion Teil B 40-TR/m Aufbau des Studiengangs (1) Die Regelstudienzeit im Masterstudiengang Technische Redaktion umfasst drei Semester. (2) Der Gesamtumfang der für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlichen Lehrveranstaltungen beträgt 90 Kreditpunkte (Credits nach dem European Credit Transfer System ECTS) und 40 Semesterwochenstunden (SWS). (3) Alle Lehrveranstaltungen und Prüfungen können auch in englischer Sprache abgehalten werden. 41-TR/m Lehrveranstaltungen, Studien- und Prüfungsplan (1) Die für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlichen Lehrveranstaltungen sowie die jeweils zugehörigen Prüfungsvorleistungen und Prüfungsleistungen ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle 1. (2) Die Fachprüfungen der Masterabschlussprüfung, die zugehörigen Prüfungsleistungen und die Prüfungsvorleistungen sowie die Gewichtung der Noten der einzelnen Prüfungsleistungen für die Ermittlung der Fachnoten ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle 2. (3) Eine Fachprüfung ist bestanden, wenn die zugehörigen Prüfungsleistungen und die zugehörigen Prüfungsvorleistungen erfolgreich abgeschlossen sind. Bei Fachprüfungen mit mehreren Prüfungsleistungen müssen die in Spalte 11 der nachfolgende Tabelle 1 mit 4 gekennzeichneten Prüfungsleistungen mit jeweils mindestens ausreichend (4,0) abgeschlossen werden. (4) Die Prüfungen werden studienbegleitend oder lehrveranstaltungsübergreifend durchgeführt (s. Tabelle 1). 42-TR/m Master-Thesis (1) Die Bearbeitungsdauer für die Master-Thesis beträgt 6 Monate. Thema, Aufgabenstellung und Umfang der Master-Thesis sind vom Betreuer/von der Betreuerin so zu begrenzen, dass die Frist zur Bearbeitung der Master-Thesis eingehalten werden kann. (2) Die Master-Thesis wird von mindestens einem Professor/einer Professorin betreut und bewertet. Der Hauptreferent/Die Hauptreferentin muss Professor/in des Studiengangs Technische Redaktion an der Hochschule Karlsruhe Technik und Wirtschaft sein. Andere Prüferkonstellationen müssen vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses genehmigt werden. 43-TR/m Zeugnis und Urkunde (1) Im Zeugnis und in der Urkunde wird der Studiengang angegeben, in dem das Studium erfolgreich abgeschlossen wurde. Die Angabe lautet: Masterstudiengang Technische Redaktion. (2) Der Abschlussgrad lautet Master of Science, abgekürzt M.Sc. 2

SPO Masterstudiengang Technische Redaktion Teil B 44-TR/m Tabellen zum Studiengang Erläuterung der Spalteninhalte und Abkürzungen in den Tabellen: 1. Spalte EDV-Bezeichnung der Lehrveranstaltung (EDV-Bez.) 2. Spalte Name der Lehrveranstaltung (Lehrveranstaltung) 3. Spalte Semester, in dem die Lehrveranstaltung angeboten wird (Sem.) 4. Spalte Kreditpunkte (CP); Semesterwochenstunden (SWS) 5. Spalte Art der Lehrveranstaltung (Art) V = Vorlesung S = Seminar Ü = Übung P = Projektvorlesung L = Labor 6. Spalte Voraussetzung für die Zulassung zum Prüfungsverfahren (Voraus.) 7. Spalte Art der Studienleistung/Prüfungsvorleistung mit Angabe der Dauer in Minuten, soweit keine andere Einheit angegeben ist (SL/PV/Dauer) 8. Spalte Art der Prüfungsleistung mit Angabe der Dauer in Minuten, soweit keine andere Einheit angegeben ist (PL/Dauer) Zu 7. u. 8. Als Studien- bzw. Prüfungsvorleistungen (SL/PV) bzw. Prüfungsleistungen (PL) können vorgesehen werden: MP = Mündliche Prüfung Re = Referat Kl = Klausur La = Laborarbeit St = Studienarbeit En = Entwurf Ü = Übungen PA = Praktische Arbeit Ha = Hausarbeit MT = Master-Thesis Für die Dauer gilt: S = Semester M = Monat(e) W = Woche(n) T = Tag(e) 9. Spalte Gewicht für Bildung der Fachnote (GFN) 10. Spalte Zuordnung der Prüfungsleistung zur Fachprüfung (FP) 11. Spalte Bemerkung Zu 6. bis 11. Es werden folgende Abkürzungen verwendet: Block = Blockveranstaltung FP = Fachprüfung üpl = (lehrveranstaltungs)übergreifende Prüfungsleistung bpl = (studien)begleitende Prüfungsleistung PS = Praktisches Studiensemester LV = Lehrveranstaltung 3

Masterstudiengang Technische Redaktion SPO Masterstudiengang Technische Redaktion Teil B Abschluss: Master of Science 1 2 3 4a 4b 5 6 7 a 7 b 8 a 8 b 9 10 11 EDV-Bez. Lehrveranstaltung Sem. CP SWS Art Voraus. Tabelle 1 SL/PV Dauer PL Dauer GFN FP Bemerkung T2M110 Media Engineering 1 10 7 S+V Kl+Kl 60+60 01 4 T2M120 Wirtschaftlichkeit und Management 1 10 7 V+S+V PA 1S Kl+St 60+1S 02 4 T2M130 Informationsarchitektur 1 10 6 S+P Ü 1S Kl 90 03 T2M210 Content Engineering 2 10 8 S+V St+Kl 1S+90 04 4 T2M220 Globalisierungsmanagement 2 10 6 S+S Ü+Re 1S+30 Kl 60 05 T2M230 Content Management 2 10 6 S+P Ü 1S St 1S 06 T2MT00 Master-Thesis 3 25 MT 6M 3 07 T2MT01 Abschlusskolloquium 3 5 MP+Re 30+15 1 07 üpl Summen 90 CP 40 SWS 5 SL/PV 11 bpl 1 üpl 7 FP Tabelle 1: TRM Lehrveranstaltungen und zugeordnete Prüfungen 4

SPO Masterstudiengang Technische Redaktion Teil B Masterstudiengang Technische Redaktion Masterprüfung EDV-Bez. Name der Prüfung Bezeichnung der Prüfung Fachprüfung zugeordnete Lehrveranstaltungen Abschluss: Master of Science T2M FP01 Media Engineering FP 01 Media Engineering 1 T2M FP02 Wirtschaftlichkeit und Management FP 02 Wirtschaftlichkeit und Management 1 T2M FP03 Informationsarchitektur FP 03 Informationsarchitektur 1 T2M FP04 Content Engineering FP 04 Content Engineering 1 T2M FP05 Globalisierungsmanagement FP 05 Globalisierungsmanagement 1 T2M FP06 Content Management FP 06 Content Management 1 T2M FP07 Masterabschluss FP 07 Master-Thesis Abschlusskolloquium Gewicht für Gesamtnote 4 Tabelle 2 Bemerkung Tabelle 2: TRM Fachprüfungen 5

SPO Masterstudiengang Technische Redaktion Teil C Teil C: Schlussbestimmungen 50-TR/m Inkrafttreten Diese Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang tritt am 1. September 2007 in Kraft. 51-TR/m Übergangsregelungen Studierende, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Studien- und Prüfungsordnung ihr Studium im Masterstudiengang Technische Redaktion an der Hochschule Karlsruhe Technik und Wirtschaft bereits begonnen haben, können die noch fehlenden Prüfungsvorleistungen und Prüfungsleistungen nach der bisherigen Studien- und Prüfungsordnung bis spätestens 28. Februar 2010 ablegen. Danach müssen alle Studierenden ihre Prüfungsleistungen nach der vorliegenden Studien- und Prüfungsordnung ablegen. Karlsruhe, den 13. Februar 2007 Der Rektor Prof. Dr. Karl-Heinz Meisel Nachweis der öffentlichen Bekanntmachung Ausgehangen am: 15. Februar 2007 Abgehangen am: 1. März 2007 Im Intranet veröffentlicht am: 15. Februar 2007 Zur Beurkundung Daniela Schweitzer Kanzlerin 6