Wirtschaftsinformatik



Ähnliche Dokumente
Studienordnung für den Diplomstudiengang. Informatik. an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden University of Applied Sciences.

Wirtschaftsinformatik

Wirtschaftsinformatik

Studienordnung für den Diplomstudiengang. Medieninformatik. an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden University of Applied Sciences.

Landschaftsentwicklung

Studienordnung für den Diplomstudiengang

Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang. Informatik. an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden

Studienordnung für den Bachelorstudiengang. Betriebswirtschaft. an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden University of Applied Sciences

Studienordnung für den Masterstudiengang. Architektur. an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden (FH) University of Applied Sciences.

Management mittelständischer Unternehmen

Chemieingenieurwesen

International Business

Studienordnung für den Bachelorstudiengang. Architektur. an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden (FH) University of Applied Sciences.

Elektrotechnik/Electrical Engineering (2 Semester)

Human Resources Management

Kommunikationstechnik (Fernstudium)

S T U D I E N O R D N U N G

Vermessungswesen (Fernstudium)

Studienordnung für den Diplomstudiengang Buchkunst/Grafik-Design an der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig Academy of Visual Arts StudO-BGD

Studienordnung für den Master-Studiengang Management sozialer Dienstleistungen der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design

Studienordnung Master of Science in Technologies of Multimedia Production 1

Studienordnung für den. Master-Fernstudiengang Wirtschaftsinformatik. der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design

Studienordnung. für den Virtuellen Weiterbildungsstudiengang. Wirtschaftsinformatik (VAWi) an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg

Studienordnung. für den Studiengang. Betriebswirtschaft

Studienordnung für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre

Otto-Friedrich-Universität Bamberg

Chemieingenieurwesen

vom Präambel

Studienordnung. der Hochschule für Telekommunikation Leipzig. Fakultät Informations- und Kommunikationstechnik. für den. Bachelorstudiengang

Lesefassung Prüfungsordnung Bachelor-Studiengänge Informatik 2013

Studienordnung. für den Bachelorstudiengang. Energie- und Umwelttechnik. - StudO EUB -

Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre bekannt gemacht, wie er sich aus

Satzung zur Änderung der Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Wirtschaft mit Technologie an der Technischen Universität München

Fachstudien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Informatik mit dem Abschluss Bachelor of Science an der Universität Passau

Amtliche Bekanntmachung

Studienordnung für den Masterstudiengang Literarisches Schreiben an der Universität Leipzig

Studien und Prüfungsordnung (Satzung) des Fachbereichs Wirtschaft für den Master Studiengang ehealth an der Fachhochschule Flensburg vom

Studienordnung für den Diplomstudiengang. Medieninformatik. an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden (FH) University of Applied Sciences

S T U D I E N O R D N U N G

Studienordnung. für den Studiengang. Steuern, Prüfungswesen, Consulting. Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Dresden

S T U D I E N O R D N U N G

Erste Änderungssatzung zur Studienordnung

Anhang : Modulbeschreibung. 1 Geltungsbereich

Studienplan zum Studiengang Master of Arts in Business and Law

Wirtschaftsinformatik

Fachstudien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Mathematik mit dem Abschluss Bachelor of Science an der Universität Passau

Studien- und Prüfungsordnung. Gliederung. 23 Allgemeine Bestimmungen. 24 Organisation des Studiums. 25 Lelstungsnachweise

S T U D I E N O R D N U N G für das Fach. Psychologie. (Nebenfach) mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (M.A.)

Studienordnung für die Diplomstudiengänge

Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Informatik an der Technischen Hochschule Ingolstadt Vom 6. November 2006

Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2008 / Nr. 048 Tag der Veröffentlichung: 01. November 2008

Studienplan für den Diplomstudiengang Mathematik

Studienordnung für den Bachelorstudiengang. Informatik. an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden University of Applied Sciences.

(gültig für Matrikel 2009)

1 Geltungsbereich. Inhaltsübersicht:

Amtliche Mitteilung. Inhalt

Fachprüfungsordnung für den konsekutiven Bachelor- Studiengang Internationales Bauingenieurwesen im Fachbereich Technik (FPO-BaIB)

Prüfungs- und Studienordnung (Satzung) des Fachbereichs Technik für den Bachelor-Studiengang Energie- und Umweltmanagement

Amtsblatt der Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut. Jahrgang: 2014 Laufende Nr.:

Teil B: Besondere Regelungen

NBI. HS MSGWG Schl.-H. Heftnr. 04/2015, S Tag der Bekanntmachung auf der Homepage der NORDAKADEMIE:

Mülheim an der Ruhr, Laufende Nummer: 13/2015

Studienordnung für das Fach Pädagogik (Nebenfach) mit dem Abschluß Prüfung zum Magister Artium an der Universität - Gesamthochschule Siegen

Verwaltungshandbuch Teil 1 A-Rundschreiben

Amtliche Mitteilung. Inhalt

Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen

DER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES

1 Aufgaben der Studienordnung

Artikel I. Besteht eine Modulprüfung aus mehreren Prüfungsleistungen, müssen alle Prüfungsleistungen bestanden sein.

Amtliche Mitteilungen

Studienordnung für den Bachelorstudiengang. Medieninformatik. an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden (FH) University of Applied Sciences

Studienordnung für den Studiengang Elektrotechnik des Fachbereichs Elektrotechnik an der Fachhochschule Merseburg

PRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG PSYCHOLOGIE FACHBEREICH HUMANWISSENSCHAFTEN FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG

Studienordnung für den Studiengang Rechtswissenschaft an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom

D I E N S T B L A T T

Studienordnung. für den Studiengang. Betriebswirtschaft. Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Dresden

1 Aufgaben der Studienordnung

Studienordnung für Studierende im Master-Studiengang Informationsmanagement an der Universität Koblenz-Landau Vom 28. Februar 2001

Amtliche Mitteilungen Verkündungsblatt 23. Jahrgang, Nr. 39, 17. September 2002

Historisches Seminar. Philosophische Fakultät. Lehramtsstudiengang. Hinweise zum Studium. (Studienbeginn vor WS 2003/04) Integriertes Proseminar

Studienordnung für den Bachelorstudiengang. Medieninformatik. an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden University of Applied Sciences.

Die Inhalte des Studiums zum Bachelor of Arts bzw. zum Master of Arts ergeben sich gemäß Anlage 1 bzw. 2 zu dieser Studienordnung.

Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Psychologie: Cognitive-Affective Neuroscience (Eignungsfeststellungsordnung)

Studienordnung für den Masterstudiengang Communication Management an der Universität Leipzig

FH Flensburg Fachbereich Wirtschaft Seite 1

B. B e s o n d e r e T e i l e III. Besonderer Teil der Prüfungs- und Studienordnung für das Fach Medieninformatik

Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Musikwissenschaft der Universität Bremen Vom 26. Juni 2013

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes

4 Pflichtmodule im Fach Betriebswirtschaftslehre. In 7 Abs. 2 wird im Fach Betriebswirtschaftslehre der Punkt c. geändert:

Studienordnung für den Masterstudiengang International Energy Economics and Business Administration an der Universität Leipzig

Technische Universität Dresden. Fakultät Wirtschaftswissenschaften

1 Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung

Nr. 85 / 13 vom 28. Oktober 2013

Allgemeiner Teil. Geändert wird 1. Artikel 1 Änderungen

PRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG MIGRATIONSFORSCHUNG UND INTERKULTURELLE STUDIEN FACHBEREICH SOZIALWISSENSCHAFTEN FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG

Wirtschaftsingenieurwesen

AM 53/2012. Amtliche Mitteilungen 53/2012

Teilstudienordnung für das Fach Psychologie

NBl. MBW Schl.-H. 6/2012, S. 60 Tag der Bekanntmachung: 04. Oktober 2012

Ordnung zu den Sprachkursen des Zentrums für HochschulBildung (zhb) / Bereich Fremdsprachen der Technischen Universität Dortmund vom 12.

Transkript:

Fakultät Informatik/Mathematik Studienordnung für den Diplomstudiengang Wirtschaftsinformatik an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden University of Applied Sciences vom 11. Januar 2011 Aufgrund von 36 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz SächsHSG) vom 10. Dezember 2008 (SächsGVBl. S. 900), das zuletzt durch Artikel 21 des Gesetzes vom 15. Dezember 2010 (SächsGVBl. S. 387, 400) geändert worden ist, hat die Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden, nachfolgend HTW Dresden genannt, diese Studienordnung als Satzung erlassen.

Inhaltsübersicht 1 Geltungsbereich 2 Ziel des Studiums 3 Zugangsvoraussetzungen 4 Aufbau des Studiums 5 Praktisches Studiensemester 6 Studienablaufplan 7 Studieninhalte/Formen der Lehrveranstaltungen 8 entfällt 9 Studienberatung 10 Studienabschluss 11 entfällt 12 Inkrafttreten Anlagen Anlage 1: Anlage 2:. Studienablaufplan Wahlpflichtmodule Studienordnung Diplom Wirtschaftsinformatik WS 2011/12 2

1 Geltungsbereich Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Prüfungsordnung Inhalt und Aufbau des Studiums im Diplomstudiengang Wirtschaftsinformatik der Fakultät Informatik/Mathematik der HTW Dresden. 2 Ziel des Studiums (1) Im Diplomstudiengang Wirtschaftsinformatik erfolgt eine wissenschaftlich fundierte und praxisrelevante Ausbildung, die die Absolventen insbesondere auf anspruchsvolle Tätigkeiten in der betrieblichen Praxis vorbereitet. Studienziel ist das Erlangen eines berufsqualifizierenden Abschlusses als Diplom-Wirtschaftsinformatiker/in (FH), Dipl.-Wirt.- Inf. (FH). (2) Der Diplomstudiengang Wirtschaftsinformatik ist ein praxisbezogener ingenieurtechnischer Studiengang. Dies wird erreicht durch die Vermittlung von Kenntnissen der technischen und praktischen Grundlagen der Informatik, sowie deren Vertiefungsrichtung Wirtschaftsinformatik und eine technisch orientierte Fremdsprachenausbildung. Darin eingeschlossen ist das Wissen um den Produktionsprozess und die kreative Gestaltung digitaler Medien. (3) Das Studium ist die Grundlage für eine anschließende berufliche Tätigkeit, die wegen ihrer vielfältigen Möglichkeiten eine breite Grundlagenausbildung mit jeweils exemplarischer Vertiefung verlangt. Diesem Ziel wird das Studium durch seine modularisierte Struktur und ein hohes Maß an Flexibilität gerecht. Durch das Studium, das sowohl das erforderliche fachliche Wissen als auch eine spezifische Kompetenz vermittelt, erwerben die Studierenden die Fähigkeit zum selbständigen Denken und Arbeiten. 3 Zugangsvoraussetzungen Generelle Zugangsvoraussetzungen zum Studium im Diplomstudiengang Wirtschaftsinformatik ist die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife, die Fachhochschulreife, die Meisterprüfung, eine Berechtigung zum Studium gem. 17 Abs. 5 SächsHSG oder eine von der HTW Dresden als gleichwertig anerkannte Hochschulzugangsberechtigung. Der Nachweis der fachgebundenen Hochschulreife und der Meisterprüfung berechtigt zum Studium an allen Hochschulen in der entsprechenden Fachrichtung. 4 Aufbau des Studiums (1) Das Studium im Diplomstudiengang Wirtschaftsinformatik an der HTW Dresden ist ein Direktstudium. Das Studium beginnt jeweils zum Wintersemester und kann ausschließlich im Vollzeitstudium absolviert werden. Die Regelstudienzeit für das Vollzeitstudium beträgt acht Semester. Die vorliegende Studienordnung sowie die Prüfungsordnung, die Studieninhalte und das Lehrangebot sind so gestaltet, dass das Studium in der Regelstudienzeit erfolgreich abgeschlossen werden kann. (2) Die ersten vier sowie das 6. und 7. Studiensemester werden an der HTW Dresden in Form von Präsenz- und Selbststudium absolviert. Das 5. Semester ist ein praktisches Studiensemester. Im 8. Semester wird eine Diplomarbeit angefertigt und verteidigt. Studienordnung Diplom Wirtschaftsinformatik WS 2011/12 3

(3) Das Studium ist modularisiert. Module bestehen aus in sich abgeschlossenen Lerneinheiten, die jeweils durch Lernziele, beschrieben als Kompetenzen, Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, definiert werden. Sie bestehen aus Lehrveranstaltungen und Selbststudienanteilen und werden durch eine Modulprüfung abgeschlossen, die aus einer oder mehreren Prüfungsleistungen bestehen kann. Sofern Studienleistungen Voraussetzung für die Zulassung zu Modulprüfungen sind (Prüfungsvorleistungen), wird dies im Prüfungsplan (Anlage zur Prüfungsordnung) ausgewiesen. (4) Soweit die Zulassung zu Modulprüfungen vom erfolgreichen Nachweis vorangegangener Modulprüfungen abhängig gemacht wird, ist dies im Studienablaufplan (Anlage 1) ausgewiesen. (5) Das Leistungspunktsystem entspricht dem European Credit Transfer System (ECTS) - Europäisches System zur Anrechnung von Studienleistungen. Jedem Modul sind Credits (Leistungspunkte) zugeordnet. Credits sind das quantitative Maß für den Arbeitsaufwand (work load) der Studierenden. Ein Credit entspricht in der Regel einem studentischen Arbeitsaufwand von 30 Zeitstunden. Die Anzahl der Credits richtet sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsaufwand, der durch die Studierenden für das jeweilige Modul zu erbringen ist. Zum Arbeitsaufwand zählen die Teilnahme an Lehrveranstaltungen (Präsenzstudium) und alle Arten des Selbststudiums wie Vor- und Nachbereitungszeiten von Lehrveranstaltungen, Prüfungsvorbereitungen, Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen einschließlich praktischer Studienzeiten. Die Zahl der jedem Modul zugeordneten ECTS Credits ist aus dem Studienablaufplan ersichtlich (Anlagen 1 u. 2). In jedem Semester werden in der Regel insgesamt 30 Credits vergeben, die einem Arbeitsaufwand von 900 Zeitstunden entsprechen. (6) Die Anzahl der Semesterwochenstunden pro Modul ist aus dem Studienablaufplan (Anlagen 1 u. 2) ersichtlich. 5 Praktisches Studiensemester (1) Das praktische Studiensemester, das im fünften Semester in einem Betrieb oder einer anderen Einrichtung der Berufspraxis durchgeführt wird, hat einen Umfang von 20 Wochen Vollzeitbeschäftigung und wird durch einen Praktikumsbericht abgeschlossen. (2) Einzelheiten regelt die Praktikumsordnung der Fakultät Informatik/Mathematik. 6 Studienablaufplan (1) Der Studienablaufplan (Anlage 1) ist eine Empfehlung an die Studierenden für einen sachgerechten Ablauf des Studiums. (2) Im Auslandsstudium gilt als Studienplan das jeweilige Studienprogramm, das in Absprache mit dem Betreuer der HTW Dresden und der ausländischen Partnerhochschule in einem Learning Agreement festgelegt wurde und ggf. in einer Kooperationsvereinbarung verankert ist. Studienordnung Diplom Wirtschaftsinformatik WS 2011/12 4

7 Studieninhalte / Formen der Lehrveranstaltungen (1) Die Module des Diplomstudiengangs Wirtschaftsinformatik werden unter Angabe folgender Kriterien in einer Modulbeschreibung erläutert: Dauer und Angebotsturnus des Moduls/ Modulart, Arbeitsaufwand (work load), Lehrgebiete und Lehrformen, Leistungspunkte (Credits), Voraussetzungen für die Teilnahme, Lernziele/Kompetenzen, Inhalte, Prüfungsvorleistungen und Prüfungsleistungen, Lernmittel, Verwendbarkeit des Moduls. Die Modulbeschreibungen können auf der Internetseite der Fakultät Informatik/Mathematik eingesehen werden. (2) Die Inhalte der im Auslandsstudium angebotenen Module werden von den ausländischen Partnerhochschulen beschrieben. (3) An Lehrveranstaltungen werden im Diplomstudiengang Wirtschaftsinformatik an der HTW Dresden unterschieden: Vorlesungen, Übungen und Seminare, Praktika/Laborpraktika. (4) Vorlesungen dienen der konzentrierten Wissensvermittlung in Vortragsform. Übungen tragen zur Vertiefung des Vorlesungsstoffes bei. Sie werden als rechnerische oder praktische Übungen in seminaristischer Form durchgeführt. Seminare leiten zu selbständiger Arbeit auf wissenschaftlicher Grundlage an. Sie sollen die Studierenden außerdem auf das Anfertigen der Diplomarbeit und deren Verteidigung vorbereiten. Einen besonderen Stellenwert nehmen die Praktika/Laborpraktika ein, die zum Erwerb praktischer fachlicher Kenntnisse und Fertigkeiten entscheidend beitragen. Ein Teil des Selbststudiums wird im Labor realisiert. (5) Das Lehrangebot besteht aus Pflicht- und Wahlpflichtmodulen. Pflichtmodule sind Module, die für alle Studierenden verbindlich sind. Wahlpflichtmodule können aus dem Katalog von Wahlpflichtmodulen vom Studierenden gewählt werden. Die Anzahl der zu belegenden Module ergibt sich aus dem Studienablaufplan (Anlage 1), wobei die Wahl pro Semester begrenzt ist auf die im Studienablaufplan genannte Anzahl abzüglich der bereits bestandenen Wahlpflichtmodule. Darüber hinaus können Zusatzmodule an der HTW Dresden oder an anderen Hochschulen fakultativ belegt werden. Ein Zusatzmodul, das der Studierende aus dem Wahlpflichtbereich seines Studiengangs bestanden hat, kann nach Mitteilung an das Prüfungsamt bis zum Semesterende bzw. spätestens bis zum Termin der Verteidigung der Diplomarbeit ein gewähltes Wahlpflichtmodul ersetzen. (6) Auf Antrag des Studierenden und mit Zustimmung des Prüfungsausschusses können aus jedem Katalog der Wahlpflichtmodule (entsprechend Anlage 2) jeweils bis zur Höhe von fünf ECTS Credits auch andere an der HTW Dresden innerhalb und außerhalb der Fakultät Informatik/Mathematik angebotene Module, die in Umfang und Anforderungen gleichwertig sind, als Wahlpflichtmodule belegt werden. Studienordnung Diplom Wirtschaftsinformatik WS 2011/12 5

(7) Die Wahl eines Wahlpflichtmoduls ist bis zum Ende der Vorlesungszeit für das folgende Semester zu erklären, die Modalitäten (Art der Einschreibung, Termine, untere und obere Kapazitätsgrenze u.s.w.) legt der Dekan fest. Die Teilnahme an Zusatzmodulen ist innerhalb der ersten beiden Wochen der Vorlesungszeit mit dem verantwortlichen Hochschullehrer zu klären. Die Teilnahme an einem Wahlpflicht- und Zusatzmodul ist durch die Anzahl der vorhandenen Kapazitäten beschränkt. Die Auswahl erfolgt nach den Kriterien des Numerus Clausus aller nach Studienablaufplan bis zum vierten bzw. siebenten Semester vorgesehenen Module. Die Fakultät behält sich vor, bei zu geringer Teilnehmerzahl auf die Durchführung einzelner Wahlpflicht- oder Zusatzmodule zu verzichten. In den Fällen der Sätze 3, 4 und 5 teilt der Dekan den Studierenden mit, innerhalb welcher Frist andere Wahlpflicht- bzw. Zusatzmodule gewählt werden können. 8 entfällt 9 Studienberatung (1) Die studienbegleitende fachliche Beratung wird an der Fakultät Informatik/Mathematik der HTW Dresden durch die Professoren des Studienganges und den Studiendekan durchgeführt. Die Studienberatung unterstützt die Studierenden in ihrem Studium durch eine studienbegleitende, fachspezifische Beratung, insbesondere über Studienmöglichkeiten und Studientechniken im betreffenden Studiengang, über Gestaltung, Aufbau und Durchführung des Studiums und der Prüfungen. (2) Die Inanspruchnahme der Studienberatung ist freiwillig mit der Einschränkung, dass Studierende, die bis zum Beginn des dritten Semesters keine der im Prüfungsplan (Anlage zur Prüfungsordnung) vorgesehenen Prüfungsleistungen erbracht haben, im dritten Semester an einer Studienberatung teilnehmen müssen. 10 Studienabschluss (1) Die erforderlichen Prüfungsleistungen und die Art ihres Erbringens sind in der Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Wirtschaftsinformatik festgelegt; sie werden außerdem von den Lehrenden zu Beginn des Moduls erläutert und ggf. präzisiert. (2) Voraussetzung für den Studienabschluss ist das erfolgreiche Absolvieren sämtlicher Module aus dem Pflicht- und Wahlpflichtbereich im Präsenz- und Selbststudium (180 ECTS Credits), des praktischen Studiensemesters (30 ECTS Credits) und der Diplomarbeit (30 ECTS Credits). Der Studierende erwirbt somit insgesamt 240 ECTS Credits. (3) Nach erfolgreichem Abschluss des Diplomstudiums wird der Hochschulgrad Diplom-Wirtschaftsinformatiker/in (FH), Dipl.-Wirt.-Inf. (FH) verliehen. 11 entfällt Studienordnung Diplom Wirtschaftsinformatik WS 2011/12 6

12 Inkrafttreten Diese Studienordnung gilt für Studierende, die ihr Studium ab dem Wintersemester 2011/12 im Diplomstudiengang Wirtschaftsinformatik an der HTW Dresden aufnehmen. Sie gilt ebenfalls für Studierende, die ihr Studium ab dem Sommersemester 2011 in einem höheren Fachsemester im Diplomstudiengang Wirtschaftsinformatik an der HTW Dresden aufnehmen. Die Studienordnung wurde vom Fakultätsrat der Fakultät Informatik/Mathematik am 21.12.2010 beschlossen und vom Rektorat der HTW Dresden am 11.01.2011 genehmigt. Sie tritt am 01.03.2011 in Kraft und wird veröffentlicht. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrates der Fakultät Informatik/Mathematik vom 21.12.2010 und der Genehmigung des Rektorates der HTW Dresden vom 11.01.2011. Dresden, den 11.01.2011 Prof. Dr.-Ing. habil. Roland Stenzel Rektor Studienordnung Diplom Wirtschaftsinformatik WS 2011/12 7

Anlage 1: Studienablaufplan Modulnr. Modulname Semesterwochenstunden (SWS) 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. V/Ü/P V/Ü/P V/Ü/P V/Ü/P V/Ü/P V/Ü/P 8. Pflichtmodule I-480 Wirtschaftsmathematik I 4/2/- 7 I-481 Wirtschaftsmathematik II 2/2/- 5 I-485 Statistik 2/2/- 5 I-185 Englisch 2 -/3/- -/3/- 6 I-110 Grundlagen der Informatik I 2/2/- 5 I-120 Programmierung I 2/1/2 5 I-121 Programmierung II 2/-/2 5 I-130 Betriebssysteme I 2/-/2 5 I-150 Software Engineering I 2/-/2 4 I-151 Software Engineering II 2/-/2 5 I-140 Datenbanksysteme I 2/-/2 4 I-141 Datenbanksysteme II 2/-/2 5 I-160 Rechnernetze/ Kommunikationssysteme 2/-/2 5 I-165 Internet-Technologien I 2/-/1 3 I-175 Informatikrecht 1/1/- 2 I-410 Grundlagen der Wirtschaftsinformatik 2/1/- 4 I-478 Betriebliche Standardtools -/-/2 3 I-450 Geschäftsprozessmodellierung 2/-/1 4 I-441 Betriebliche Informationssysteme I 2/-/2 5 I-442 Betriebliche Informationssysteme II 2/-/2 5 I-440 Business Intelligence 2/-/2 5 I-455 Informationsmanagement 2/-/2 4 I-465 Entwicklung Webbasierter Anwendungen 2/-/2 5 I-470 Allgem. Betriebswirtschaftslehre (BWL 1) 3/1/- 5 I-471 Produktionswirtschaft (BWL 2) 2/1/- 4 I-475 Marketing (BWL 3) 1/1/- 3 I-472 Buchführung und Abschluss 2/1/- 4 I-473 Kosten- und Leistungsrechnung 2/1/- 4 I-476 Betriebliche Steuerlehre 2/2/- 5 I-477 Managementtechniken 2/-/2 4 I-490 Projektseminar -/4/- 5 I-192 Praktisches Studiensemester X 30 I-170 Informationssicherheit 2/-/2 5 I-176 IT-Vertragsrecht 1/1/- 3 I-143 Erweiterte Datenbanktechnologien/ Medienarchive 2/-/2 5 Cre dit s Studienordnung Diplom Wirtschaftsinformatik WS 2011/12 8

I-886 Mathematische/ Stochastische Modelle 3/1/- 5 I-755 Software Factories 2/-/2 5 I-456 IT-Service-Management 2/1/1 5 I-474 Personal 2/-/- 2 Wahlpflichtmodule 1 Wahlpflicht-di-IW-1 Anl.2 5 Wahlpflicht-di-IW-2 Anl.2 5 Diplomarbeit X 30 Gesamt 240 V/Ü/P = Vorlesung/Übung/Praktikum (Stunden pro Woche) 1 = Im 4. und 7. Semester ist jeweils ein Wahlpflichtmodul gemäß Anlage 2 zu belegen, wobei insgesamt maximal 5 ECTS aus der Fakultät Wirtschaftswissenschaften wählbar sind. 2 = Studierende, die die Zulassungsvoraussetzungen für die Teilnahme am Englischunterricht Stufe C durch Test oder andere geeignete Nachweise erhalten, dürfen anstelle dieses Moduls eine andere Fremdsprache mit mindesten dem gleichen Umfang aus dem Angebot der HTW wählen. Anlage 2: Wahlpflichtmodule Wahlpflicht-di-IW-1 Modulnr. Modulname SWS V/U/P Credits I-585 Computerstatistik 2/1/1 5 I-543 Simulation betrieblicher Systeme 2/-/2 5 I-261 Programmierung verteilter Systeme 2/-/2 5 Wahlpflichtmodule Wahlpflicht-di-IW-2 Modulnr. Modulname SWS V/U/P Credits I-320 Programmierung III 2/-/2 5 I-542 CAD/Grafikorientierte IT-Systeme 2/-/2 5 P09 Controlling 3 2/-/2 5 3 = Als Alternative zum Wahlpflichtmodul P09 können ohne Zustimmung des Prüfungsausschusses Fächer aus dem Fächerkatalog Anlage 3 gewählt werden. Studienordnung Diplom Wirtschaftsinformatik WS 2011/12 9

Anlage 3: Alternativer Fächerkatalog für Modul P09 Modulnr. Modulname SWS V/U/P Credits V1.1 Supply Chain Management 1 -/4/- 5 V5.1 Gründung und Führung KMU 1 -/4/- 5 E01 Strategic Management 4/-/- 5 E07 Gewerbliches Schutz- und Wettbewerbsrecht 4/-/- 5 E09 International Business 4/-/- 5 E26 Technischer Vertrieb -/4/- 5 Studienordnung Diplom Wirtschaftsinformatik WS 2011/12 10