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Vorschläge, die die externe Qualitätssicherung betreffen, sollten mit der dafür zuständigen Organisation abgestimmt werden.

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Dem Antragsteller liegt eine/liegen schriftliche Erklärung/en seitens der beteiligten Fachgesellschaft/en über die Unterstützung des Antrags vor.

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Änderungsvorschlag für die ICD-10-GM 2017

Dem Antragsteller liegt eine/liegen schriftliche Erklärung/en seitens der beteiligten Fachgesellschaft/en über die Unterstützung des Antrags vor.

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Änderungsvorschlag für den OPS 2011

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Änderungsvorschlag für den OPS 2011

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Bitte berücksichtigen Sie bei der Erarbeitung eines OPS-Vorschlags die Gesichtspunkte für zukünftige Revisionen des OPS in der aktuellen Fassung:

Transkript:

Änderungsvorschlag für den OPS 2016 Bearbeitungshinweise 1. Bitte füllen Sie für inhaltlich nicht zusammenhängende Änderungsvorschläge jeweils ein eigenes Formular aus. 2. Füllen Sie dieses Formular elektronisch aus. Die Formulardaten werden elektronisch weiterverarbeitet, so dass nur strukturell unveränderte digitale Kopien im DOC-Format angenommen werden. 3. Vergeben Sie einen Dateinamen gemäß unten stehendem Beispiel; verwenden Sie Kleinschrift ohne Umlaute, Leer- oder Sonderzeichen (inkl. ß und Unterstrich): ops-kurzbezeichnungdesinhalts-namedesverantwortlichen.doc kurzbezeichnungdesinhalts sollte nicht länger als 25 Zeichen sein. namedesverantwortlichen sollte dem unter 1. (Feld Name s.u.) genannten Namen entsprechen. Beispiel: ops-komplexkodefruehreha-mustermann.doc 4. Senden Sie Ihren Vorschlag/Ihre Vorschläge unter einem prägnanten Betreff als E-Mail-Anhang bis zum 28. Februar 2015 an vorschlagsverfahren@dimdi.de. 5. Der fristgerechte Eingang wird Ihnen per E-Mail bestätigt. Heben Sie diese Eingangsbestätigung bitte als Nachweis auf. Sollten Sie keine Eingangsbestätigung erhalten haben, wenden Sie sich umgehend an das Helpdesk Klassifikationen (0221 4724-524, klassi@dimdi.de) Hinweise zum Vorschlagsverfahren Änderungsvorschläge sollen primär durch die inhaltlich zuständigen Fachverbände eingebracht werden. Dies dient der fachlichen Beurteilung und Bündelung der Vorschläge, erleichtert die Identifikation relevanter Vorschläge und trägt so zur Beschleunigung der Bearbeitung bei. Vorschläge, die die externe Qualitätssicherung betreffen, sollten mit der dafür zuständigen Organisation abgestimmt werden. Einzelpersonen werden gebeten, ihre Vorschläge vorab mit allen für den Vorschlag relevanten Fachverbänden (Fachgesellschaften www.awmf-online.de, Verbände des Gesundheitswesens) abzustimmen. Für Vorschläge, die nicht mit den inhaltlich zuständigen Organisationen abgestimmt sind, muss das DIMDI diesen Abstimmungsprozess einleiten. Dabei besteht die Gefahr, dass die Abstimmung nicht mehr während des laufenden Vorschlagsverfahrens abgeschlossen und die Vorschläge nicht mehr fristgerecht bearbeitet werden können. Der Einsender stimmt zu, dass das DIMDI den eingereichten Vorschlag komplett oder in Teilen verwendet. Dies schließt notwendige inhaltliche oder sprachliche Änderungen ein. Im Hinblick auf die unter Verwendung des Vorschlags entstandene Version der Klassifikation stimmt der Einsender außerdem deren Bearbeitung im Rahmen der Weiterentwicklung des OPS zu. Erklärung zum Datenschutz und zur Veröffentlichung des Vorschlags Ich bin/wir sind damit einverstanden, dass alle in diesem Formular gemachten Angaben zum Zweck der Antragsbearbeitung gespeichert, maschinell weiterverarbeitet und ggf. an Dritte weitergegeben werden. Ich bin/wir sind mit der Veröffentlichung meines/unseres Vorschlags auf den Internetseiten des DIMDI einverstanden. Bei Fragen zum Datenschutz wenden Sie sich bitte an den Datenschutzbeauftragten des DIMDI, den Sie unter dsb@dimdi.de erreichen. Im Geschäftsbereich des Seite 1 von 6

Pflichtangaben sind mit einem * markiert. 1. Verantwortlich für den Inhalt des Vorschlags Organisation * Deutsche Pflegerat Offizielles Kürzel der Organisation DPR Internetadresse der Organisation www.deutscher-pflegerat.de Anrede (inkl. Titel) * Frau Name * Lemke Vorname * Andrea Straße * Alt-Moabit 91 PLZ * 10559 Ort * Berlin E-Mail * info@deutscher-pflegerat.de Telefon * 030/21915757 2. Ansprechpartner (wenn nicht mit 1. identisch) Organisation * Universitätsklinikum Halle (Saale) Offizielles Kürzel der Organisation UKH Internetadresse der Organisation www.medizin.uni-halle.de Anrede (inkl. Titel) * Herr Dr. Name * Jahn Vorname * Patrick Straße * Ernst-Grube-Straße 30 PLZ * 06120 Ort * Halle E-Mail * patrick.jahn@uk-halle.de Telefon * 0345/5572206 3. Mit welchen Fachverbänden ist Ihr Vorschlag abgestimmt? * (siehe Hinweise am Anfang des Formulars) Dem Antragsteller liegen schriftliche Erklärungen seitens der beteiligten Fachgesellschaften über die Unterstützung des Antrags vor. 4. Prägnante Kurzbeschreibung Ihres Vorschlags (max. 85 Zeichen inkl. Leerzeichen) * 9-984 Pflegebedürftigkeit auch für 17b-Bereich zulassen Seite 2 von 6

5. Art der vorgeschlagenen Änderung * Redaktionell (z.b. Schreibfehlerkorrektur) Inhaltlich Neuaufnahme von Schlüsselnummern Differenzierung bestehender Schlüsselnummern Änderungen von Klassentiteln bestehender Schlüsselnummern Neuaufnahmen bzw. Änderungen von Inklusiva, Exklusiva und Hinweistexten Zusammenfassung bestehender Schlüsselnummern Streichung von Schlüsselnummern 6. Inhaltliche Beschreibung des Vorschlags * (inkl. Vorschlag für (neue) Schlüsselnummern, Inklusiva, Exklusiva, Texte und Klassifikationsstruktur; bitte geben Sie ggf. auch Synonyme und/oder Neuzuordnungen für das Alphabetische Verzeichnis an) Änderung des Hinweistextes des OPS 9-984 Pflegebedürftigkeit dahingehend, dass dieser OPS-Kode auch für im 17b-Bereich kodiert werden kann. Daher ist der Passus: Ein Kode aus diesem Bereich ist nur für Patienten anzugeben, die in Einrichtungen im Geltungsbereich des 17d KHG behandelt werden zu streichen. Hinw.: Alt Ein Kode aus diesem Bereich ist nur für Patienten anzugeben, die in Einrichtungen im Geltungsbereich des 17d KHG behandelt werden. Dieser Kode ist für Patienten anzugeben, die im Sinne des 14 SGB XI pflegebedürftig und gemäß 15 SGB XI einer Pflegestufe zugeordnet sind. Wechselt während des stationären Aufenthaltes die Pflegestufe, ist der Kode für die höhere Pflegebedürftigkeit anzugeben. Liegt noch keine Einstufung in eine Pflegestufe vor, ist diese aber bereits beantragt, ist der Kode 9-984.4 anzugeben. Wurde eine Höherstufung bei vorliegender Pflegestufe beantragt, ist neben dem zutreffenden Kode aus 9-984.0 bis 9-984.3 zusätzlich der Kode 9-984.4 anzugeben. Hinw.: Neu Dieser Kode ist für Patienten anzugeben, die im Sinne des 14 SGB XI pflegebedürftig und gemäß 15 SGB XI einer Pflegestufe zugeordnet sind. Wechselt während des stationären Aufenthaltes die Pflegestufe, ist der Kode für die höhere Pflegebedürftigkeit anzugeben. Liegt noch keine Einstufung in eine Pflegestufe vor, ist diese aber bereits beantragt, ist der Kode 9-984.4 anzugeben. Wurde eine Höherstufung bei vorliegender Pflegestufe beantragt, ist neben dem zutreffenden Kode aus 9-984.0 bis 9-984.3 zusätzlich der Kode 9-984.4 anzugeben. 7. Problembeschreibung und Begründung des Vorschlags * a. Problembeschreibung Seite 3 von 6

Über den OPS 9-984 steht ein Marker zur Verfügung, über den ohne zusätzlichen Dokumentationsmehraufwand eine bestehende und bereits durch den MDK anerkannte Pflegebedürftigkeit, die auch mit einem erhöhten pflergerischen Aufwand verbunden ist, abgebildet und erfasst werden kann. Es ist nicht nachvollziehbar, warum dieser OPS nur im 17d-Bereich zur Anwendung kommen können sollte. Pflegestufe I - Erhebliche Pflegebedürftigkeit Die erhebliche Pflegebedürftigkeit beginnt, wenn täglich durchschnittlich mindestens 90 Minuten lang Hilfe geleistet werden muss und davon mindestens 46 Minuten auf mindestens zwei Verrichtungen der Grundpflege entfallen Pflegestufe II - Schwerpflegebedürftigkeit Die Schwerpflegebedürftigkeit beginnt, wenn täglich durchschnittlich mindestens drei Stunden (180 Minuten) lang Hilfe geleistet werden muss und davon mindestens zwei Stunden (120 Minuten) auf die Grundpflege entfallen. Die grundpflegerische Hilfe muss täglich zu mindestens drei verschiedenen Zeiten nötig sein. Es muss mehrmals in der Woche hauswirtschaftliche Hilfe notwendig sein. Pflegestufe III - Schwerstpflegebedürftigkeit Die Schwerstpflegebedürftigkeit beginnt, wenn täglich durchschnittlich mindestens fünf Stunden (300 Minuten) lang Hilfe geleistet werden muss und davon mindestens vier Stunden (240 Minuten) auf die Grundpflege entfallen und der konkrete Hilfebedarf jederzeit, auch nachts, gegeben ist (rund um die Uhr). Die schlichte Verlagerung von Pflegemaßnahmen in die Nachtstunden (22 Uhr - 6 Uhr) reicht nicht aus. Härtefallregelung Sind die Voraussetzungen der Pflegestufe III erfüllt, übersteigt die geleistete Pflege diese Bedingungen aber noch deutlich, kann die Härtefallregelung in Anspruch genommen werden. Voraussetzungen ist, wenn auch nachts regelmäßig zwei Pflegepersonen gleichzeitig benötigt werden (z. B. zur Lagerung eines übergewichtigen Menschen) oder wenn die Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität (Grundpflege) täglich durchschnittlich sieben Stunden erfordert, wobei mindestens zwei Stunden auf die Nacht entfallen müssen. Im G-DRG-System 2014 wird der OPS 9-200/PKMS-E durch zwei Zusatzentgelte abgebildet. Einrichtungen erhalten für hochaufwändige Pflege von Erwachsenen ab 43 Aufwandspunkten bis 129 Aufwandspunkten 1.117,21 pro Fall über das Zusatzentgelt 130.01. Ab 130 Aufwandspunkten gibt es das Zusatzentgelt 130.02 i. d. H. v. 2.277,73 pro Fall. Die Anwendung des OPS 9-984 für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen gemäß 17d KHG wäre auch für den 17b-Bereich möglich, indem diese Zusatzentgelte den vorhandenen Pflegestufen zugeordnet werden. Dazu müssen die vom PKMS-E vorgegebenen Aufwandspunkte in Minutenwerte (beachte: 1 Aufwandspunkt = 30 Minuten) umgerechnet werden. Danach erfolgt die Division der vorgegebenen Minutenwerte der Grundpflege der jeweiligen Pflegestufe durch die aufsummierten Minutenwerte des PKMS-E. Für diese Berechnung werden lediglich die Minutenwerte der Grundpflege der entsprechenden Pflegestufe genutzt, da der PKMS-E keine hauswirtschaftliche Versorgung beinhaltet. Durch diesen simplen Aufsummationseffekt der Aufwandspunkte des PKMS-E können die daraus resultierenden unterschiedlichen Verweildauern (VWD) als sog. Vergleichsinstrument für die Zuordnung zu den vorhandenen Zusatzentgelten genutzt werden. Zur Veranschaulichung: Ab 43 Aufwandspunkten ist der PKMS-E erlösrelevant und eine Einrichtung erhält das ZE130.01 pro Fall. Aufsummiert sind das insgesamt 1.290 Minuten pro Fall. Werden diese Gesamtminuten z. B. durch 45 Minuten der Grundpflege der Pflegstufe I dividiert, ergibt das eine VWD von ca. 29 Tagen. Ab 130 Aufwandspunkten erhält eine Einrichtung das ZE130.02 pro Seite 4 von 6

Fall. Aufsummiert sind das im Gesamten 3.900 Minuten pro Fall. Werden diese Gesamtminuten bspw. durch 120 Minuten der Grundpflege der Pflegestufe II dividiert, ergibt das wiederum eine VWD von ca. 32,5 Tagen. b. Inwieweit ist der Vorschlag für die Weiterentwicklung der Entgeltsysteme relevant? Der DRG-Statistik 2012 - Vollstationäre Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern1) Operationen und Prozeduren (OPS Version 2012) 1.1 Nach Bereichsüberschriften und Altersgruppen 1.1.1 Insgesamt ist zu entnehmen, dass die Anzahl Prozeduren >= 60 Jahre für den Bereich 9-20 Hochaufwendige Pflege 136 116 beträgt. Dies entspricht bei einer Gesamtzahl von 155 906 ca. 87% der Fälle. In dieser Altersgruppe ist zudem von einem hohen Anteil von Patienten mit bestehender Pflegeeinstufung auszugehen. c. Verbreitung des Verfahrens Standard Etabliert In der Evaluation Experimentell Unbekannt d. Kosten (ggf. geschätzt) des Verfahrens e. Fallzahl (ggf. geschätzt), bei der das Verfahren zur Anwendung kommt f. Kostenunterschiede (ggf. geschätzt) zu bestehenden, vergleichbaren Verfahren (Schlüsselnummern) g. Inwieweit ist der Vorschlag für die Weiterentwicklung der externen Qualitätssicherung relevant? (Vorschläge, die die externe Qualitätssicherung betreffen, sollten mit der dafür zuständigen Organisation abgestimmt werden.) Seite 5 von 6

8. Sonstiges (z.b. Kommentare, Anregungen) Seite 6 von 6